Kuckuckskind

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Kuckuckskind ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein Kind, dessen vermeintlicher Vater (in der Regel der Ehemann oder Lebenspartner der Mutter) es im Glauben großzieht, sein biologischer Erzeuger zu sein. Mit Hilfe von DNA-Tests ist ein Kuckuckskind leicht nachzuweisen; in vielen Fällen kann bereits die Blutgruppe des Kindes Aufschluss geben. Wissenschaftliche Schätzungen gehen davon aus, dass in der westlichen Welt etwa 10-14 % aller Kinder Kuckuckskinder sind. In manchen Kulturen (wie der römischen) hatte der Vater das Recht, ein Kind zu verstoßen, das er nicht als sein eigenes anerkannte.

Inhaltsverzeichnis

Betrug und Personenstandsfälschung

Strafgesetzbuch

Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Theoretische Rechtsfolgen für die Täterin

Die Mutter weiß genau, wer als Vater in Frage kommt. Verschweigt sie, dass mehrere Männer als Vater in Frage kommen, macht sie sich durch Unterdrückung wahrer Tatsachen strafbar. Stellt sich in einem Rechtsverfahren heraus, dass die Mutter dem Mann ein Kind untergeschoben hat, müsste die Justiz ein Strafverfahren gegen die Mutter einleiten, da Betrug ein Offizialdelikt ist. In der Praxis ist aber kein Fall bekannt, in dem eine Mutter, die ein Kind untergeschoben hat, strafrechtlich belangt wurde.

Die Folgen für den Vater

Die menschliche Tragödie ist kaum zu ermessen, wenn sich nach Jahren herausstellt, dass die Mutter dem Mann ein Kuckuckskind untergeschoben hat. Dazu kommt die finanzielle Leistung, die der Mann erbracht hat. Die Kosten für das Aufziehen eines Kindes bis zum 18. Lebensjahr in der BRD betragen etwa 120.000 €.[1] Durch ein Kuckuckskind wird das Erbrecht ausgehebelt.

Zitat: «Als ich erfuhr, dass ich nicht der leibliche Vater meines Sohnes bin, war für mich eine Welt zusammengebrochen.
Allein der Weg bis zu dem Punkt hin, an dem ich mich durchringen konnte, doch endlich einen Test zu machen, ohne mich als mieser Kerl zu fühlen, war ein schwerer und langer Weg.»
 - Kuckucksvater[2]
Zitat: «Gefühle zu einem Kind, bei dem man zunächst keinen Zweifel hatte, daß es das eigene ist, ändern sich ja nicht, zumindest nicht so schnell.»[3]

Ein Anspruch auf Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung verjährt in 3 Jahren.[4]

Nach einer neueren Studie soll jedes 10. Kind ein Kuckuckskind sein. Dazu gibt es weitere Studien, dass Frauen öfter fremd gehen als Männer. Seit es Gentests (Jeder 5. Test ist negativ) gibt, kann ein Mann mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass er ein Kuckuckskind in sein Nest gelegt bekommt. 100.000 Kinder werden jährlich abgetrieben, dabei dürften Fremdgehkinder bis zu 60 Prozent dabei sein. Nimmt man diese Zahl dazu, was nicht wirklich nachweisbar ist, so würde jedes 8. Kind ein Kuckuckskind sein. Männer werden immer zur Verantwortung gezogen, denn wenn die Frau während der Ehe fremd geht und dabei ein Kind entsteht, dann ist es nach dem Gesetz automatisch ein eheliches Kind und der Ehemann ist der rechtliche Vater.

Dem Gesetzgeber sind Männerrechte herzlich gleichgültig, dem Staat geht es viel mehr darum, dass für das Kind gezahlt wird.[5]

Am 11. Januar 2012 wurde vom XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erneut in einem Urteil die Brisanz der Zweijahresfrist zur Anfechtung einer Vaterschaft bestätigt. In einem beispiellosen Fall, der im September 2003 damit begann, dass ein Vater eines 1974 geborenen Sohnes erfuhr, dass er nicht dessen Vater sein kann, wurde nun neun Jahre (sic!) später endgültig entschieden, dass er weiter rechtlicher Vater mit allen Konsequenzen zu bleiben hat. Begründung: Versäumung der Anfechtungsfrist des § 1600b BGB. Aus der Urteilsbegründung ist zu entnehmen, dass von Seiten der Justiz zu keinem Zeitpunkt und in keiner Instanz ein wirkliches Interesse bestand, die Vaterschaft ordnungsgemäß zu klären, dem Kind zu seiner Identität zu verhelfen und die Verantwortlichen dieses offensichtlichen Betrugs zur Rechenschaft zu ziehen. Das Schicksal des Scheinvaters, der 30 Jahre für seinen Sohn da war und von heute auf morgen von der Situation und den Gesetzen samt Fristen überrollt wurde, spielt vor Gericht keine Rolle.[6]

Die Folgen für das Kind

Auch hier ist die menschliche Tragödie kaum zu ermessen. Bei Kuckuckskindern besteht die Gefahr von (juristisch relevantem) Inzest, da gerade dort, wo häufig Kuckuckskinder entstehen (Nachbarschaft, Bekanntschaft, Arbeitsumfeld), nicht selten die Kinder auch ihre Partner wählen. Auch wird für das Kind das Erbrecht ausgehebelt.

Esther T. möchte ihre Geschichte öffentlich machen, eine Selbsthilfegruppe gründen. "Ich will andere Betroffene fragen, wie verarbeitet ihr den Verrat? Wie könnt ihr nach vorn schauen? Wie könnt ihr vergeben?" Wenn der Artikel schon nur eine Mutter zur Wahrheit bewegen könne! Dass man über Jahre hinweg getäuscht wurde - von der Mutter und vom leiblichen Vater - sei unerträglich. "Meine Mutter hat nie begriffen, dass es wichtig für mich gewesen wäre, meinen leiblichen Vater früher kennen zu lernen ..."[7]

Rechtsprechung

Deutschland

Seit dem 18. April 2008 können Männer, die Unterhalt für Kuckuckskinder gezahlt haben, eine Vaterschaftsfeststellung für einen anderen Mann erzwingen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.[8] Das Gericht schloss damit eine Gesetzeslücke, die bei der Reform des Beistandschaftsgesetzes von 1998 entstanden war. Dadurch seien sie "faktisch der Willkür der Kindesmutter und des wahren Erzeugers" ausgeliefert gewesen, begründete der BGH sein Urteil. Im aktuellen Fall hatte ein Gericht zwar rechtskräftig festgestellt, dass der Kläger nicht der Vater von drei Kindern ist, die seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau zwischen 1992 und 1995 geboren hatte. Weil der Kläger überzeugt ist, dass der neue Partner, mit dem seine Ex-Frau seit der Trennung zusammenlebt, der Erzeuger der Kinder ist, wollte er seinen jahrelang geleisteten Unterhalt von diesem Mann einklagen. Doch der verweigerte einen Vaterschaftstest ebenso wie die geschiedene Frau des Klägers.

Vor der Reform von 1998 hätte in solchen Fällen das Jugendamt die Feststellung der Vaterschaft wegen des Interesses der Kinder auch ohne Einwilligung der Mutter eingeleitet. Doch diese sogenannte Amtspflegschaft war dann laut BGH abgeschafft worden, um die "Eigenverantwortung" von Müttern zu stärken. Der BGH gestattete nun, dass Scheinväter in solchen Fällen ausnahmsweise leibliche Väter zu einem Vaterschaftstest veranlassen können, um an ihr Geld zu kommen.[9][10] Sollte der richtige Vater nur ein geringes Einkommen haben, bleibt der Scheinvater auf seinen Kosten sitzen, die ihm durch das betrügerische Verhalten der Mutter entstanden sind. Unterhalt für die Vergangenheit ist zudem im deutschen Recht ausgeschlossen. In der Presseveröffentlichung und in den Medien wird versucht, die Mutter als Ursache des Desasters herauszuhalten, indem man so tut, als wenn die falsche Vaterschaft nur ein Problem zwischen den (Schein)Vätern wäre.

Österreich

19 Jahre lang hatte der nunmehr 60-Jähriger aus Aschach an der Steyr in Oberösterreich Alimente für eine außereheliche Tochter bezahlt und deswegen für einen Hausbau einen Kredit aufnehmen müssen. Als sich aber herausstellte, dass die Kindesmutter gelogen hatte, er gar nicht der Vater ist und klagte, bekam er eine Abfuhr: Seine vermeintliche Tochter ist sogar vor den echten Verwandten erbberechtigt.

Auf Betreiben der Mutter durfte er die Tochter aber nie sehen und als er sie im Sommer 2008 erstmals kennenlernte - sie war zu diesem Zeitpunkt bereits 36 Jahre alt -, konnte er keinerlei Ähnlichkeit mit sich feststellen. Beide entschlossen sich, einen Vaterschaftstest zu machen. Das Abstammungsgutachten ergab eindeutig, dass er hundertprozentig als Vater dieser Frau auszuschließen ist.

Daraufhin versuchte der gehörnte Alimente-Zahler vergeblich, seine Vaterschaftsanerkenntnis als rechtsunwirksam erklären zu lassen, und klagte die Mutter wegen Betruges. Die Anträge hätte er vor dem 30. Geburtstag der "Doch-nicht-Tochter" einbringen müssen. Gericht und Staatsanwaltschaft wiesen die seine Klage gegen die Mutter wegen Betrugs ab und stellten die Verfahren ein.[11]

21 Jahre lang lebte ein 48jähriger Mann aus dem Bezirk Steyr-Land in dem Irrglauben, er sei der leibliche Vater von vier Kinder seiner Lebensgefährtin. Auf Gerüchte, dass es die Frau mit der Treue möglicherweise nicht allzu ernst nimmt, gab er nichts. Doch erst als sie sich von ihm getrennt hatte, wurde er misstrauisch. Nach und nach ergaben Vaterschaftstest, dass keines der Kinder von ihm abstammt.[12]

Freispruch für die Täterin

Die Mutter, als Verursacherin des Schadens, haftet in unserem Recht nicht für die Folgen ihres Verbrechens.

Bekannte Kuckuckskinder

Kind vermeintlicher Vater leiblicher Vater
Jakob Augstein [13] Rudolf Augstein Martin Walser
Katharina Bianca Vitkovic Falco (Johann "Hans" Hölzel)  ?
Paulina Longworth (Tochter von Alice Roosevelt Longworth) Sprecher des US-Repräsentantenhauses Nicholas Longworth IV (Rep.) US-Senator William Borah (Idaho, Rep.)

Auch Jörg Kachelmann bekam von seiner zweiten Ehefrau zwei Kuckuckskinder untergeschoben.[14]

Für viele Personen der Geschichte (z. B. Olympe de Gouges, Erich Kästner) existieren Vermutungen, die sich aber mangels DNS-Analyse nicht beweisen lassen.

Einzelnachweise

  1. Ausgaben für Kinder 2003: 550 € monatlich
  2. Kuckucksvater Blog: Über mich und warum; Anatomie einer Kuckucksgeschichte
  3. Jedes fünfte Baby ein "Kuckuckskind", Berliner Morgenpost am 10. Juni 2008
  4. Frag-einen-Anwalt: Kuckuckskind, RA Marco Liebmann am 22. September 2008
  5. Jedes 10. Kind ein Kuckuckskind, 10. Januar 2011
  6. Kuckucksvater-Blog: BGH-Richterin urteilt gegen Scheinvater und für den Betrug, 11. März 2012
  7. Das missbrauchte Kuckuckskind, Tagesanzeiger am 8. Juni 2011
  8. BGH Urteil: Aufhebung der Rechtsausübungssperre zur Vaterschaftsfeststellung eines Mannes gegen einen anderen Mann
  9. Prozess um "Kuckuckskinder": Der Kuckuck muss zahlen, Süddeutsche Zeitung am 17. April 2008
  10. Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes ohne vorausgegangenes Vaterschaftsfeststellungsverfahren, Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 16.04.2008, XII ZR 144/06
  11. Kind untergejubelt: Lüge der Mutter kostet Mann mehr als 72.000 Euro, Die Krone am 23. Oktober 2011
  12. Schock nach 21 Jahren: Mann hat vier Kuckuckskinder, Kurier am 5. Dezember 2011; "Scheinvater" fordert Unterhalt zurück, ORF am 19. Oktober 2011
  13. Rudolf und Jakob Augstein - Spiegel-Erbe: Martin Walser ist mein Vater, Süddeutsche Zeitung vom 27. November 2009
  14. Kuckuckskinder: Kachelmanns Misstrauen gegen Frauen, Focus am 13. September 2010 (broken); Prozesse: Kachelmanns Ex-Geliebte war "fix und fertig", Focus am 29. September 2010

Siehe auch

Weblinks

Zuerst betäubte sie ihn, dann griff sie zum Küchenmesser und stach immer wieder zu. So grausam beseitigte Arzt-Gattin (31) ihren Liebhaber - weil ihr Ehemann nicht erfahren sollte, dass sie ihm ein Kuckuckskind untergeschoben hatte!
Kommentar: "Die Frage ist viele Männer dieses Jahr wieder sterben müssen, damit das süße Geheimnis der fremdf*ckenden Ehefrau und Kuckuckskindunterjublerin nicht herauskommt. Ganz sicher werden da keinerlei Präventionsmaßnahmen zum Schutze der von weiblicher Gewalt bedrohten Männer seitens des FEZI-Staates ergriffen."
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