Lebensmittelpunkt

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Der Begriff Lebensmittelpunkt ist ein Konstrukt im Familienrecht. Dahinter steht die juristische Fiktion, dass Kinder einen örtlich definierten Lebensmittelpunkt bräuchten und das Kindeswohl nicht personal von der Beziehung zu Vater UND Mutter abhinge.

Die Lebensmittelpunktfiktion wird von Müttern, Richtern, Gutachtern, Verfahrensbeiständen und Anwälten verwendet, wenn sie in einem Umgangsverfahren die Einführung oder Fortsetzung eines Paritätsmodells (paritätischen Wechselmodells) verhindern wollen.

In solchen Fällen wird regelmäßig behauptet (und in Gerichtsurteilen zuweilen gebetsmühlenhaft wiederholt, besonders bemerkenswert im Beschluss des OLG Koblenz vom 12.01.2010)[1] Kinder würden für ihre gesunde Entwicklung einen solchen Mittelpunkt benötigen, weil sie sonst "perspektivisch im Grunde nirgends richtig zu Hause seien und nirgendwo richtig Stabilität erlebten", "unter der Tatsache [litten], dass es keinen klaren Aufenthaltsschwerpunkt gebe, dass sie kein eindeutiges Zuhause hätten und dass ihre alltäglichen Abläufe aufgespalten auf zwei Wohn-Umfelder aufgeteilt seien", "dass das Wechselmodell für die Kinder den Verlust ihres Zuhauses bedeute mit der Folge, nirgends zu Hause zu sein".

Auch ist oft zu hören, unterschiedliche Erziehungsstile würden zum Problem, wenn Kinder sich zeitlich zu gleichen Teilen bei Mutter und Vater aufhielten. Dazu bemerkte das OLG Celle in seinem Beschluss 15 WF 241/07 vom 4. Januar 2008: "es dürfte [auch bei zusammenlebenden Eltern] eher der Regel als einer Ausnahme entsprechen, dass Mutter und Vater eines Kindes unterschiedliche Erziehungsmaßstäbe anlegten, ohne dass dies mit Nachteilen verbunden sei.".[2]


Der inflationären Verwendung von interessierter Seite steht nicht entgegen, dass es - wie beim in Umgangsverfahren ebenfalls gerne bemühten Begriff "Erziehungsfähigkeit" - bis dato keine auch nur halbwegs brauchbare Definition gibt, was einen "Lebensmittelpunkt" ausmacht und seine Bedeutung nicht wissenschaftlich evaluiert ist (es gibt lediglich eine steuerrechtliche Definition für Arbeitnehmer).[3]

Demgegenüber belegen diverse Untersuchungen zu erfolgreich praktizierten Paritäts- bzw. Wechselmodellen, dass Kinder diesen fiktiven Punkt durchaus nicht zwingend benötigen. Auch die Urteile etlicher Familiengerichte und einer wachsenden Zahl von Oberlandesgerichten zeigen, dass der Begriff zunehmend kritisch hinterfragt wird (mehr dazu im Abschnitt "Aktuelle Rechtslage" des Beitrags "Wechselmodell").


Gegen die willkürliche Verwendung und mangelnde Logik des Begriffs argumentieren unter anderem der Psychologe Peter Thiel[4] und der wissenschaftliche Mitarbeiter der juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Halle, Dr. Christoph Mandla.[5]

Letzterer merkt zum Koblenzer Urteil unter anderem an: "Dass die Kinder fünf Tage von sieben in den Kindergarten gehen, tagsüber dort also ihren Aufenthaltsschwerpunkt haben, ihr Leben somit in Zuhause und Kindergarten aufgespalten ist, scheint Senat und Sachverständigem offensichtlich entgangen zu sein." (....) "Völlig aus der Luft gegriffen ist zu behaupten, dass die Kinder wegen des Wechsels perspektivisch nirgends richtig zu Hause wären und nirgends richtig Stabilität erlebten. Auch hier fehlt es an einer Erklärung, was es aus psychologischer Sicht heißt, richtig zu Hause zu sein und warum das durch einen Tag mehr Aufenthalt der Kinder pro Woche bei der Mutter [7 Tage + 2x1Tag = 9 Tage/14] dort zu einem richtigen Zuhause führen soll. Ebenso wenig erklärt sich von selbst, dass es an Stabilität fehle. Schon der Begriff bleibt unklar, ebenso das, was damit gemeint sein soll; stattdessen schwülstige Emotionen über ein geradezu metaphysisches Zuhause, den guten, einzigen Ort der Geborgenheit schlechthin.

Was den Leser dieser Entscheidung zudem interessieren dürfte, sind die Exploration und die testpsychologische Untersuchung der Eltern und Kinder, sowie die Interaktionsbeobachtung zwischen dem jeweiligen Elternteil und den Kindern und die Gespräche mit den Eltern." (....) "Was mag die Sachverständige veranstaltet haben, um so sicher in die Zukunft blicken zu können, dass allein - rein rechnerisch - ein Tag mehr pro Woche bei der Mutter als bei einer jeweils wöchentlichen Betreuung durch beide Eltern die gesunde Entwicklung nun gesichert ist? Die Antwort kann nur lauten: Kein seriöser Psychologe würde so etwas - wissenschaftlich fundiert - behaupten (können). Es scheint also eine Grenze zu geben, die nur bestimmte Richter und Sachverständige erspüren können, an der sich durch einen regelmäßigen, zeitlich immer gleich langen Aufenthalt ein Ort zum Lebensmittelpunkt verfestigt. Der so bestimmte Lebensmittelpunkt ist eine Erfindung, eine Fiktion: Ein Tag mehr Aufenthalt pro Woche bei dem einen Elternteil ergibt nur deshalb dort den Lebensmittelpunkt, weil das Gericht es so sagt, nachdem es zuvor erst dessen Notwendigkeit behauptet hat, weil ihm ansonsten kein Entscheidungskriterium eingefallen ist."

Außerdem weist Dr. Mandla darauf hin: "Rechtlich können für Kinder zwei Lebens"mittel"punkte bestehen, vgl. § 11 BGB, vgl. dazu BGHZ 48, Seite 228 und Seite 234: "Doppelwohnsitz"."


Im TrennungsFAQ heißt es dazu, der Begriff sei irreführend, weil Kinder immer mehrere Lebensmittelpunkte hätten, z.B. Schule, Freunde, Großeltern. Sie würden nicht zwischen den Haushalten pendeln, sondern an diesen Orten leben und ohnehin nicht immer in der gleichen Umgebung verbleiben, sondern es gäbe längere Ferienreisen, Besuche bei Verwandten oder Internatsaufenthalte.[6]


Noch deutlicher und vor allem quasi von offizieller Seite wird der Verwendung des unwissenschaftlichen Begriffs vom "Lebensmittelpunkt" in einer vom Bundesfamilienministerium beauftragten Studie widersprochen (Familiale Erziehungskompetenzen - Beziehungsklima und Erziehungsleistungen in der Familie als Problem und Aufgabe, Juventa-Verlag 2005, ISBN 3-7799-0321-0). Diverse Passagen dieser Veröffentlichung belegen, dass die Behauptung, Kinder würden einen örtlich definierten Lebensmittelpunkt benötigen - so sie denn je zutreffend war - zumindest im 21. Jahrhundert als eine nicht mehr zeitgemäße Fiktion anzusehen ist.

So heißt es auf den Seiten 34 und 35: "Gleichzeitig wird Erziehung aber auch (und in letzter Zeit verstärkt) als öffentliche Aufgabe definiert, die in wesentlichen Teilen - abhängig vom jeweiligen Alter des Kindes - auch an anderen Orten in eigens dafür eingerichteten Institutionen stattfindet. (...) in diesen unterschiedlichen Erziehungsräumen werden Kinder mit einer Vielfalt von zuweilen gegensätzlichen Erziehungsnormen konfrontiert. (...) Zu Recht wird der gegenwärtige Familienalltag als 'multilokal' bezeichnet. (...) bewegen sich aber gleichzeitig in anderen sozialen Räumen, nämlich bei Großeltern, in der Schule, im Freundeskreis, in Vereinen und in speziell für Kinder und Jugendliche geschaffenen Einrichtungen. (...) So ist das Leben der Kinder und Jugendlichen im eigentlichen Sinne des Wortes vom frühen Lebensalter an polyzentrisch organisiert." Weitere Aussagen, die gegen die Existenz eines Lebensmittelpunktes bei der plätzchenbackenden Mama sprechen, finden sich auf Seite 37: "(...) sondern sich auch der zeitliche Anteil von Kindheit, der innerhalb und außerhalb der Familie verbracht wird, verschoben hat. Für Kinder hat sich der soziale Bewegungsraum enorm erweitert."

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechtsverhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [7]
WikiMANNia rät:
"Vermeiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Justiz Rheinland-Pfalz: OLG Koblenz, 12.01.2010, Az 11 UF 251/09
  2. OLG Niedersachsen: OLG Celle, 15. Zivilsenat, Az. 15 WF 241/07, Beschluss vom 4. Januar 2008
  3. Wikipedia: Hauptwohnsitz
  4. System Familie: Paritätsmodell
  5. beck-online (kostenpflichtiger Download) Das Wechselmodell im Umgangsrecht und die Beliebigkeit der Argumentation - Schwierigkeiten mit Methodik und Gleichberechtigung, Aufsatz von Dr. Christoph Mandla, erschienen in NJ [Zeitschrift Neue Justiz] 7/2011, Seiten 278 ff.
  6. TrennungsFAQ: Umgangspraxis (Hälftige Kinderbetreuung: Phantasie oder durchführbar?)
  7. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Weblinks

  • 3. Rang ergab am 02.5.2012 die Google-Suche nach "Lebensmittelpunkt" für diesen Artikel.
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