Samenraub
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Der Samenraub von Model Angela Ermakowa in der Besenkammer mit Boris Becker ist beinahe legendär.[1][2][3]
Es gibt immer mehr Frauen, die bewusst und selbstbestimmt die Lebensform gewählen: allein erziehend. Es gibt im Internet Anleitungen dafür, wie sie ihr Lebensziel erreichen können.
Wie werde ich Single-Mutter?
- Affäre mit Folgen
- Suche dir einen verheirateten Liebhaber, der auf keinen Fall die Scheidung will. Besonders geeignet sind Ehemänner, die schon wunderbare Kinder haben. Das lässt auf gute Gene und Zeugungsfähigkeit schließen.
- Der Madonna-Trick
- Die Popsängerin sah den Vater ihrer Tochter beim Joggen. Sie ließ ihn zeugen und einen Vertrag unterschreiben, in dem er auf das Sorgerecht verzichtete.
- Variante mit Risikofaktor
- Du entdeckst beim Tanzen den Traumvater deines Kindes und hast gerade deine fruchtbaren Tage. Gib ihm einen falschen Namen und eine erfundene Telefonnummer. Nachteil: Aids-Risiko.
- Ohne Sex
- Als ledige, normal fruchtbare Frau kannst du eine Insemination (künstliche Befruchtung mit anonymem Fremdsamen) durchführen lassen. Rechtlich ist das in Deutschland kein Problem, du musst nur eine Ärztin finden, die keine moralischen Bedenken hat.
- Da weißt du, was du kriegst
- Mache einen guten Freund zum biologischen Vater. Du schläfst einfach mit ihm und behältst den Grund für dich. Bist du erst mal schwanger, war's eben ein anderer. Vorteil: Du kennst ihn und sein Erbmaterial sehr gut.
Wenn dir das alles nicht zusagt, bleibt noch die Adoption. Auch als Einzelperson hast du das Recht, ein Kind anzunehmen. In der Praxis werden jedoch Ehepaare meist bevorzugt. Bessere Chancen hast du als Single bei ausländischen Kindern.[4][5]
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Unterhaltssicherung für die Frau
Eine Frau kann ihren Mann dazu bringen, seinen Samen in einer Samenbank zu deponieren. Nach einer Trennung kann sie durch künstliche Befruchtung noch Kinder von ihm bekomen, für die er unterhaltspflichtig ist. Vor dem Dortmunder Landgericht versuchte sich der Vater gegen die Unterhaltszwangsverpflichtung für 2007 zur Welt gekommenen Zwillinge zu wehren. "Die künstliche Befruchtung geschah ohne mein Wissen." nach seiner Trennung von der Kindesmutter.[6]
BGH legalisiert "Samenraub"
Männer müssen selbst dann Unterhalt für ihre Ehefrau zahlen, wenn diese sich gegen den erklärten Willen des Mannes mit dessen Samen künstlich befruchten lässt. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. (AZ: XII ZR 34/99)
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Ehepaar, das keine Kinder bekommen konnte, sich zu einer künstlichen Befruchtung entschlossen. Nach drei erfolglosen Versuchen teilte der Mann seiner Gattin mit, dass er keine weiteren Versuche wünsche, da er sich trennen und zu einer anderen Frau ziehen werde. Die Ehefrau entschloss sich dennoch zu einer erneuten künstlichen Befruchtung mit dem tiefgefrorenen Sperma ihres Mannes und wurde dieses Mal schwanger. Trotz dieser Art von "Samenraub" muss der geschiedene und wieder verheiratete Mann Unterhalt für seine Ex-Gattin zahlen. Die Frau habe sich durch die Schwangerschaft "nicht mutwillig über wesentliche Vermögensinteressen des Ehemannes hinweggesetzt", entschied der BGH.
Dagegen hatte das Amtsgericht in der ersten Instanz den Unterhaltsanspruch der Frau aus "Billigkeitsgründen" der Höhe nach beschränkt, weil sie ihre Unterhaltsbedürftigkeit "mutwillig herbeigeführt" und sich über die Interessen ihres Ehemannes hinweggesetzt habe. Dieses Urteil wurde dann in der zweiten Instanz vom Oberlandesgericht mit der Begründung kassiert, der Frau könne kein Vorwurf dafür gemacht werden, dass sie an der ursprünglich gemeinsamen Familienplanung festgehalten habe. Es sei vielmehr der Mann gewesen, der sich "unter Verstoß gegen seine eheliche Treuepflicht einer anderen Frau zugewandt" habe und damit "einseitig" von der Familienplanung abgerückt sei.
Diese "moralische" Argumentation wollte das BGH zwar nicht gelten lassen: Nach heutigem Eheverständnis könnten sich Ehegatten frei für oder gegen ein Kind entscheiden, deshalb sei eine "Treupflichtverletzung" des Mannes in diesem Zusammenhang unbeachtlich, betonten die Richter. Im Ergebnis bestätigten sie aber gleichwohl die OLG-Entscheidung. Die Frau habe bei der künstlichen Befruchtung nicht "mutwillig" gehandelt, weil sie ihre Arbeitskraft nicht "leichtfertig" oder "sinnlos" aufs Spiel gesetzt und auch nicht rücksichtslos gegenüber den Interessen ihres Mannes gehandelt habe. Insoweit sei die Verwirklichung eines Kinderwunsches "kein mutwilliges Herbeiführen der Bedürftigkeit" und der Mann gegenüber seiner Ex-Gattin zum Unterhalt verpflichtet.
Die Begrenzung oder sogar Versagung des Unterhalts regelt § 1579 BGB. Sämtliche dort aufgezählte Fälle sind aber nach Meinung des BGH für den Fall eines "Samenraubs" nicht einschlägig. Die Verwirklichung des Kinderwunsches sei mit den in § 1579 BGB festgehaltenen Verhaltensweisen nicht vergleichbar und wurde vom Gesetzgeber nicht als Versagungsgrund für die Unterhaltszahlung anerkannt.[7]
Einzelnachweise
- ↑ Die Schlampe Ermakowa hat noch die Chuzpe in einem Interview zu sagen, Boris Becker habe "Fehler gemacht". Boris habe für seine Fehler "gezahlt", in Euro. Hat die Schlampe für ihre Fehler auch gezahlt oder nur irgendeine Konsequenz getragen?
Angela Ermakowa: Boris Becker hat Fehler gemacht - ↑ Boris Becker und der Samenraub, ShortNews am 7. Juni 2001 (5,1 Millionen (DM) sind dem Modell Angela Ermakowa zu wenig.)
- ↑ Boris Becker: Der Samenraub in der Wäschekammer, Focus am 22. November 2007
- ↑ Mann, lass die Finger weg!, Webansicht 14.2.2002 (broken)
- ↑ Männerrat: Samenraub
- ↑ WGvdL-Forum: Mysteriöser Samenraub in Dortmunder Praxis, Benni am 1. November 2011 - 19:32 Uhr
- ↑ BGH legalisiert "Samenraub", 22. Februar 2001
Siehe auch
Weblinks
- 18. Rang ergab am 12.2.2012 die Google-Suche nach "Samenraub" für diesen Artikel.
- Väternotruf: Samenraub
