Information icon.svg 12. Welttag der genitalen Selbstbestimmung am 7. Mai 2024 Logo-Worldwide Day of Genital Autonomy.png
Information icon.svg Marsch für das Leben in Berlin (und Köln), Termin: 21. September 2024, Ort: Brandenburger Tor, Uhrzeit: 13:00 Uhr - Info[ext] 1000plus.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
18,2 %
218,00 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 20. April 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Susanne Baer

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Personen-Portal » Susanne Baer

Susanne Baer
Susanne Baer (2010)
Geboren 16. Februar 1964
Beruf Richter, Lobbyist

Susanne Baer (* 1964) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin, Lobbyistin und Genderismus-Propagatorin. Sie bekleidete das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht von 2011 bis 2023.

Baer war seit 2002 Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechter­studien an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, von 2003-2010 war sie Direktorin[1] des GenderKompetenzZentrums an der Humboldt-Universität Berlin, das vom Bundes­ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert war.

Baer beschäftigt sich in ihren Werken und ihrer Forschung unter anderem mit den Themen Grundrechte und vergleichendes Verfassungsrecht, Genderstudien, Anti­diskriminierungs­recht, feministische Rechts­wissen­schaft und Gleich­stellungs­recht.

Baer hat vier Geschwister.[2] Ihr Bruder Martin Baer wurde Dokumentarfilmer.[3] Dieser beschäftigt sich in seinen Filmen mit den Opfern des deutschen Kolonialismus in Afrika.[4] Möglicherweise ist auch Ulrich C. Baer[wp] (geboren am 15. Februar 1966 ebenfalls in Saarbrücken) ein weiterer Bruder.[5]

Ulrich C. Baer (* 1966)

Standpunkte

Baer behauptet, Qualität sei ohnehin nur ein Mythos, erschaffen, um Männer zu bevorzugen.

Qualifikation zum Verfassungsrichteramt

Hadmut Danisch bezeichnet das GenderKompetenzZentrum als ein von Susanne Baer "selbstgebautes Nicht­schwimmer­becken".[6] Nach seiner "Einschätzung ist Susanne Baer als Verfassungsrichterin für ihre Zuständigkeits­bereiche weder fachlich befähigt, noch charakterlich geeignet, denn ihre bisher vertretenen Standpunkte sind mit Verfassungs-, insbesondere Prüfungsrecht unvereinbar. Sie stellt ihre feministische Ideologie nicht nur über die geschriebene Verfassung, sondern vertritt dies auch in ihren Schriften".[7]

Zitat: «Ich halte Baer für eine als Juristin getarnte Lobbyistin, die soziologisch und politisch unterwegs ist.» - Hadmut Danisch[8]

Im Gespräch mit HR2 (ab 08:30) fragte sie der Moderator, ob sie ihren Feminismus mit ins Amt nehme. Darauf sagte sie:

"Mein Glück ist ja, dass ich das Grundgesetz auf meiner Seite habe. Da für mich Feminismus das Engagement für Gleichstellung ist, steht im Grundgesetz praktischerweise, dass der Staat die Aufgabe hat, die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu verwirklichen, und dass auch noch drinsteht - soviel zu Gender und nicht nur Geschlecht - dass niemand diskriminieren darf aufgrund der Herkunft und, und, und." [9]

Dazu kommentiert Hadmut Danisch:

"Und das ist gleich dreifach falsch.
Denn erstens redet sie oben von Gleichberechtigung (gleiche Startbedingungen, d. Red.), während Gleichstellung (gleicher Zieleinlauf, d. Red.) das Gegenteil davon ist. Zweitens steht das nicht im Grundgesetz. Das behaupten die Genderisten - und speziell Susanne Baer - zwar seit Jahren, aber richtiger wird es dadurch nicht. Im Gegenteil muss man das als systematische Desinformation und Täuschung werten. Eine Verfassungs­richterin, die über die Grundrechte täuscht, ist bemerkenswert. Und drittens stimmt es nicht, dass 'niemand' gegen das Grundgesetz verstoßen darf, denn das Grundgesetz bindet nur die drei Staatsgewalten, und sonst niemanden. [10]

Zur Person Susanne Baer untersucht Hadmut Danisch in seinem Buch "Frauenquote" drei Hauptfragen:

  • Ist Susanne Baer zum Amt der Verfassungsrichterin befähigt?
  • Wie (und warum) wurde Susanne Baer Verfassungsrichterin?
  • Was sind Baers Ansichten zu Männern, Recht und Wissenschaft?[11]
Zitat: «Mir ist generell schon bei Baers Werken, soweit ich sie gelesen habe, aufgefallen, dass man praktisch alle ihrer Aussagen in der englischsprachigen Gender-Literatur findet und sie alle wesentlichen Aussagen nur übernommen und eigentlich nichts selbst gedacht hat. [...] Baer [ist] zwar formal Juristin, [bewegt] sich aber gemessen an ihren Publikationen nur im soziologischen, philo­sophischen und literatur­wissen­schaft­lichen Bereich.

Die haben dort aber eine ganz katastrophale Auffassung von Wissenschaft, denn sie überprüfen und verargumentieren gar nichts, sondern beweisen alles nur durch Zitate. Bei denen gilt etwas schon als wahr und bewiesen, wenn man angibt, dass irgendwer bekanntes, "rezipiertes" (ganz wichtiges Wort bei denen, um der Sache Gewicht zu verleihen) das geschrieben hat. Praktisch jede feministische Publikation "beweist" die Behauptung, dass man zur Frau nicht geboren, sondern gemacht wird, durch Verweis auf Simone de Beauvoir, als ob es dadurch wahr würde, dass man es immer wieder wiederholt. [...] Während in anderen Fächern und bei den Juristen betrogen wird, indem man die Quellen nicht so genau oder gar nicht angibt, erfolgt bei den Soziologen und Literatur­wissen­schaftler der Wissen­schafts­schwindel durch Überzitieren. Falsche Behauptungen werden durch exzessives Zitieren als wahr ausgegeben. [...]

Dieser ganze soziologische-philosophische-literatur­wissen­schaft­liche Komplex beruht auf Wissen­schafts­schwindel in einem ganz enormen Ausmaß. Das ist so frei erfunden wie gefälschte Laborwerte bei Chemikern oder Physikern. [...]

Das Problem bei den Gender-"Wissen­schaftlern" ist ja gerade, dass sie gar nichts tun außer sich ständig immer wieder und im Kreis herum zu zitieren. Mit dieser Methode wird jede noch so falsche und willkürliche Behauptung, spätestens wenn sie das dritte Mal irgendwo auftaucht, als wahr angesehen. So funktioniert das bei denen.

[... Und es ist] auch eine Folge dieser feministischen Wissen­schafts­auffassung, wonach es gar keine wissen­schaft­lichen Qualitäts­anforderungen mehr geben darf, mit der Quoten­professorinnen sich dann ein einfaches Leben machen, und sich geistig auf ein Niveau sinken lassen (oder nie darüber hinaussteigen), das nicht mehr über dem liegt, was sie aus der Literatur zitieren, also praktisch keine eigene Geistesleistung mehr dazukommt.» - Hadmut Danisch[12]

Weiß nichts, kann nichts und wird Verfassungsrichterin:

Zitat: «Ich habe viel von dieser "Professorin" Susanne Baer gelesen, aber bisher nichts, was Zeit und Papier, geschweige denn Geld wert gewesen wäre. Ich habe aus ihren Schriften den Eindruck gewonnen, dass diese Frau noch nie irgendetwas Vernünftiges, Brauchbares zustande gebracht hat und es auch niemals zustande bringen wird. Und ich habe aus ihren Schriften den Eindruck gewonnen, dass ich mit diesem Eindruck nicht alleine stehe, sondern dass ihre ganze Vita darauf aufbaut, dass sehr viele Leute von ihr diesen Eindruck hatten. Und dass jemand von so umfangreich tief­greifender Vernunft- und Denk­un­fähig­keit nirgendwo anders landen konnte als in Politik oder an der Universität. Bei ihr sogar beides. Dass so jemand in Deutschland Professorin wurde, ist zwangsläufig, denn Professuren sind in Deutschland längst zum Auffang­becken derer geworden, die gar nichts können. Dass sie aber auch Verfassungs­richterin wurde, ist allerdings tragisch.» - Hadmut Danisch[13]
Zitat: «Ich habe nicht den Eindruck, dass diese Rechtsprofessorin Recht überhaupt als etwas anzuwendendes auffasst, sondern es nur noch als Objekt feministischer Kritik auffasst und gar nichts anderes mehr damit macht.» - Hadmut Danisch[13]
Zitat: «Eine Qualifikation als Richterin wurde bei Susanne Baer nie geprüft, nie danach gefragt. Die hat sie auch nicht. Sie hat vor ca. 20 Jahren ihr Staatsexamen gemacht und eine Dissertation geschrieben, die man getrost als Plagiat abstempeln müsste, wenn sie nicht über 2000 Fußnoten mit Quellen­angaben drin hätte - fast die Hälfte der Dissertation besteht aus der Wiedergabe fremder Texte, fast eine weitere Hälfte aus den Quellen­angaben dazu. Eigene Leistung ist kaum erkennbar, außer dass sie im Rahmen ihrer ideologisch motivierten Tätigkeit das feministische Rechtsverständnis im anglophonen Raum aneignet und sich an der US-amerikanischen Rechtsprechung orientiert. In den Schriften Baers habe ich jedoch nur Emotional-Geblubber gefunden. Bisher habe ich keine einzige juristische Auseinander­setzung, keine einzige juristische Begründung, keine Klärung einer Rechtsfrage gefunden. Immer nur die Darstellung ihrer absurden Standpunkte und die Ignoranz gegenüber des Rests der Welt.
Woher die angebliche Qualifikation kommen soll? Für mich nicht nachvollziehbar.» - Hadmut Danisch[14]
Zitat: «Susanne Baer kündigt in ihren Schriften ja an, geschriebenes Recht - und damit auch die Verfassung - systematisch und subversiv unterwandern zu wollen. Sie bricht aus eigenem Interesse heraus Verfassungsrecht. Die Frage, wer die Verfassung vor den Verfassungs­richtern schützt, ist daher sehr gut und berechtigt. Absurd ist nur, dass ausgerechnet Volker Beck[wp] sie stellt, nachdem die Grünen mit Susanne Baer eine Verfassungs­saboteurin eingeschleust haben.» - Hadmut Danisch[14]
Zitat: «Sie [ist] eigentlich nicht in der Lage, einen vernünftigen Text zu einem Thema zu schreiben und zu argumentieren. Alles, was sie von sich gibt, wird zu einem inhaltslosen, aufgeblasenen Sozio-Geschwurbel über das immer gleiche Thema - Feindbild weißer hetero­sexueller Mann. Alles wird zu einem geistlosen und inhaltslosen Brei um den Begriff der "Gerechtigkeit", hinter dem sich eigentlich nur Willkür[wp] und Korruption verbindet.

Ich habe bis heute von ihr nicht einen einzigen Text gefunden, in dem sie irgendeine Rechtsfrage gutachterlich oder richterlich (eben wie ein Jurist) untersucht und beantwortet. Es geht immer nur um das endlose Repetieren der immer gleiche Vorwürfe, dass der böse weiße heterosexuelle Mann Schuld an allem ist. Oder eben dass Qualität ein Mythos und nur von Männern zum Zweck der Ausgrenzung erfunden sei, und dass es auchWissenschaft nicht gäbe, sie nur eine Art Schablone sei, um Männer, die gerne nächtelang in Labors arbeiten, zu bevorzugen. Auch die Idee der Berufs­aus­bildung an sich sei am Bild des Mannes ausgerichtet, weil Frauen Wert auf Work-Life-Balance legten und Berufe gerne spontan, ohne mühselige Ausbildung ergreifen würden. Deshalb dürften an Frauen keinerlei Qualitäts- oder Wissenschafts- oder Ausbildungs­anforderungen gestellt werden, sie müssten aus Gleichstellungs­gründen stets als gleich gut bewertet werden, egal was sie liefern.» - Hadmut Danisch[15]

Hinterfragung des Wahlverfahrens

Bundestagspräsident Norbert Lammert[wp] (CDU) hat die vertrauliche Hinter­zimmer­wahl von Verfassungs­richtern in einem Wahlgremium kritisiert.[16] Hadmut Danisch hat dies überprüfen wollen, weshalb er alle Mitglieder des Wahlausschusses per Mail zur Wahl befragt und auch bei der Bundestagsfraktion der Grünen angefragt hat.

Zitat: «Hintergrund meiner Anfrage ist, dass ich Susanne Baer auf Grundlage ihrer Äußerungen und Publikationen sowie ihres Lebenslaufes weder als Verfassungs­richterin noch als Rechtsprofessorin für qualifiziert halte. Einmal weil sie Politik und Wissenschaft nicht aus­einander­halten kann und Politik als Wissenschaft ausgibt. Zweitens weil sie formal Juristin, faktisch aber fast nur im soziologisch-philosophischen Bereich tätig ist und sich nach meinem Eindruck aus der Rechtswissenschaft ziemlich heraushält und ich von ihr keine ernstlichen juristischen Leistungen gefunden habe. Drittens weil sie extrem ideologisch ausgerichtet ist und man ihren Publikationen die Unwissen­schaft­lich­keit sehr deutlich anmerkt, da ist alles willkürlich, unbewiesen, nicht nachvollziehbar, esoterisch. Sie erklärt sogar, wissenschaftliche Qualitäts­kriterien schlechthin abzulehnen und propagiert im Rahmen der Gleichstellung qualitätslose Beliebigkeit, die Abschaffung jeglicher Anforderungen an Frauen. Viertens weil sie ausdrücklich erklärt, ihr willkürliches und selbst ernanntes Gerechtigkeits­gefühl über gedrucktes Recht zu stellen, und damit ihre Eigen­interessen über das Grundrecht zu stellen. Fünftens weil sie anscheinend nur Artikel 3 Grundgesetz kennt und ich der Meinung bin, dass Verfassungsrichter sie alle kennen müssen.» - Hadmut Danisch[17]

Die Einzigen, von denen eine Antwort kam, waren die beiden Ausschuss­mitglieder der FDP. Alle anderen reagieren erst gar nicht auf eine Anfrage. Die Antworten der FDP waren allerdings bemerkenswert. Was Hadmut Danisch negativ aufgefallen ist, ist diese neopolitische Unsitte, sich formal und im Tonfall sehr gewählt und sehr höflich auszudrücken, aber den Gesprächs- oder Korrespondenz­partner inhaltlich abzubügeln. Höflichkeit und Unhöflichkeit scheint sich immer mehr auf Form und Wortwahl zu reduzieren. Hadmut Danisch empfindet es persönlich als grob unhöflich, wenn ihn jemand inhaltlich verschaukeln will, egal wie gewählt die Wortwahl ist. So wurden ihm nur Standardpositionen mitgeteilt.

Zitat: «Offenbar teilen die Leute von der FDP durchaus die Ansicht Lammerts, dass das mit dieser geheimen Hinter­zimmer-Wahl nicht gut ist. Zur Wahl Baers sagen sie nichts greifbares, offenbar auch, weil sie nichts sagen dürfen. Man hört sehr deutlich heraus, dass man das Ansehen von Verfassungsrichtern als überragendes Gut ansieht und damit zweifelhafte Eigenschaften der Öffentlichkeit ganz bewusst vorenthält. Es ist nicht erwünscht, dass der Bürger hinterfragt, ob, oder in Abrede stellt, dass die Verfassungs­richter qualifiziert und geeignet sind. Das ist beachtlich, denn das Bundes­verfassungs­gericht selbst hat mehrfach die öffentliche Diskussion und Meinungs­bildung als zwingende Voraussetzung für demokratische Ausübung der Bürger­pflichten und -rechte gesehen. Offenbar ist das hier eine Grenze, an der Demokratie endet und das Volk, sogar die eigene Fraktion, dumm gehalten wird. Höflich aber eindeutig ist die Aussage "Das geht Dich nichts an!" (...)
An die FDP sei derweil die Frage gestellt, wie sie es eigentlich miteinander vereinbaren will, dem Bürger einerseits jede Information vorzuenthalten und andererseits "differenzierte" Betrachtungen zu erwarten. Denn dazu braucht man Informationen. Klarzustellen ist aber, dass ich die FDP hier als das geringste Problem ansehe - immerhin haben sie geantwortet und lassen erhebliches Unbehagen erkennen. Das Problem sind hier die anderen Parteien, die selbst gar nicht antworten und hinter dieser Geheimniskrämerei stehen - CDU, SPD, Grüne. Die, die Baer parteiübergreifend und hinter­zimmer­mäßig gewählt haben.» - Hadmut Danisch[17]

Wissenschaftsverständnis

Ist dem Leser aufgefallen, dass Wissenschaft nach Baers Sichtweise einzig und allein der Ausgrenzung von Frauen dient und dafür geschaffen ist? Dass sie da gar nichts übrig lässt, was irgendwie einer Wahrheits­findung oder einem wissenschaftlichen Zweck dienen könnte? Dass sie sogar die Wahrheit selbst als männliches Regime zur Ausgrenzung von Frauen ansieht? Dass es überhaupt nichts gibt, was an der Wissenschaft in ihren Augen Bestand haben könnte?

Ist dem Leser auch aufgefallen, dass Baer die jahrelange Arbeit, die es braucht, um Wissenschaftler zu werden, ablehnt, weil sie auch das nur als künstlichen Vorwand zur Ausgrenzung von Frauen und zur Bevorzugung privatlebenloser Männer ansieht?

Ist dem Leser dabei aufgefallen, dass Baer überhaupt nicht weiß, was Wissenschaft ist, und worum es dabei geht? Dass sie das als eine Art Kinderspiel im Sandkasten ansieht, bei dem Mutti darauf achten muss, dass das Nachbarskind auch mitspielen darf?

Und ist dem Leser aufgefallen, dass Baers gesamte Argumentation darauf hinausläuft, dass Gleichstellung bedeutet, dass man von Frauen keinerlei Qualität und keinerlei Lernarbeit mehr verlangen dürfte, weil sie unterstellt, dass Frauen von Natur aus dümmer, unsachlicher und emotionaler als Männer wären und damit alles, was irgendwie den Eindruck von Lernen oder Leisten vermittelt, als frauen­diskriminierend abgeschafft werden muss?[18][19]

Berufung und Tätigkeit als Professorin

Zitat: «[Susanne Baers] Berufung als Professorin ist schon fragwürdig, denn sie wurde - soweit ich bisher durch das Dickicht dringen konnte, da wird massiv gemauert - nicht regulär und nach Art. 33 II GG berufen, sondern ihre Stelle irgendwie feministisch "erkämpft", durch eine Sonder­finanzierung bisher unbekannten Ursprungs finanziert und der juristischen Fakultät aufgepropft.

Sie wird zwar als Rechts­professorin ausgegeben, faktisch aber ist sie keine Wissenschaftlerin, sondern ein politische Beamtin. Politische Beamten darf es aber nur in Regierungs- und regierungs­nahen Einrichtungen wie Ministerien, Kreis­verwaltungen usw. geben. In Universitäten sind sie unzulässig und verfassungswidrig.

Nach dem, was ich bisher zusammen­getragen habe (siehe Buch und Blog), war und ist ihre Rolle an der Humboldt-Universität die einer Polit­offizierin[wp], wie es sie im Marxismus-Leninismus gab, und die der politischen Erziehung der Wissenschaftler und Studentin im Sinne einer ideologischen Doktrin und der Kontrolle dient, ob alle linientreu sind.

Damit passt sie ideal in die Humboldt-Universität, denn die HU war die Kaderschmiede der DDR, und daran hat sich nicht viel geändert. Sie ist auch heute noch stramm marxistisch-leninistisch und ein Inkubator für linke Ideologen der übelsten Sorte. Es bestehen enge Verflechtungen sowohl mit der Berliner Lesben- und Schwulen­szene, als auch mit der Friedrich-Ebert-Stiftung der SPD und der Heinrich-Böll-Stiftung der Grünen: Kader­personal wird in die eine Richtung, Geld in die andere Richtung durchgereicht.» - Hadmut Danisch[15]

Zitat: «Nach dem, was mir bisher von der Humboldt-Universität und vom Bundes­familien­ministerium an Informationen vorgelegt wurde, handelt es sich bei der Professur [Baers] um eine Tarnidentität und Legende.

Obwohl sie seit 2002, also seit 13 Jahren, Professorin ist, habe ich bisher keinerlei wissenschaftliche Tätigkeit gefunden - nicht einmal in den von ihr selbst verfassten jährlichen Tätigkeits­berichten ihres Instituts an das Ministerium ist eine wissen­schaftliche Tätigkeit zu finden. Es gibt keine Forschung, keine Experimente, keine Ergebnisse, einfach gar nichts.» - Hadmut Danisch[15]

Tätigkeit als Beraterin des Familienministeriums

Zitat: «Wie sich aus den Akten des Familienministeriums ergibt, war Baer praktisch fast nur für das Familien­ministerium tätig. Sie wurde fast nur von dort mit fast drei Millionen Euro durchfinanziert, und hat dafür ungefähr 1.700 Beratungs­dienst­leistungen pro Jahr - das entspricht ungefähr einer Beratungs­leistung pro Dienststunde - durchgeführt. [...] Was genau sie dabei gemacht hat, wird streng geheim gehalten. Soviel ist bekannt, dass sie im Auftrag des Ministeriums andere Ministerien, Minister, Behörden usw. feministisch "beriet". Wie sie dabei selbst in ihren Berichten an das Ministerium erwähnte, nutzte sie dabei ihre Professur, um als wissenschaftlich und neutral zu erscheinen.

Faktisch war sie eine Ministeriums­mitarbeiterin, die zur Täuschung anderer als Professorin getarnt wurde. Das Ministerium hat die Tarn­professur bei der Humboldt-Universität als Dienstleistung eingekauft.» - Hadmut Danisch[15]

Zitat: «Susanne Baer war keine richtige Professorin, sondern eine nach dem Geldwäsche­prinzip finanzierte politische Mitarbeiterin des Frauen­ministeriums, für die man die "Professur" nur bei der ebenso korrupten wie finanz­klammen Humboldt-Universität eingekauft hat. Tätig war Baer für das Frauen­ministerium und berichtete artig (und jährlich), wie schön sich diese Professur nutzen lasse, um den Eindruck von Neutralität und Wissenschaftlichkeit zu vermitteln.

Und weil das Rechtsgutachten "Rechtliche Grundlagen für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft" von vorne bis hinten zusammen­gelogen und verfassungs­widrig war, hat man - Simsalabim - den Bundestag auch noch betrogen und getäuscht und Baer gleich zur Verfassungsrichterin mit der Zuständigkeit für ihren eigenen Verfassungsbetrug gemacht.

Ein kompletter Verfassungs­schwindel in mehreren Akten bis hin zur betrügerischen Unterwanderung des Bundesverfassungsgerichts. [...]

Und ausgerechnet auf deren Tisch landet meine Verfassungs­beschwerde mit dem Ziel, Prüfungsrecht auf Promotionen anzuwenden und gesetzliche, einheitliche, gleiche Anforderungen und Bewertungs­maßstäbe für alle Doktoranden durchzusetzen. [20]» - Hadmut Danisch[21][22]

Verfassungsrichterin und Geschlechtsneurose

  • [Der Aufsatz "Hat das Grundgesetz ein Geschlecht? - Gender und Verfassungsrecht" lohnt sich inhaltlich nicht.] "Denn wie bei Genderisten im Allgemeinen und Susanne Baer im Besonderen notorisch, ist das substanzloses und willkürliches Geplauder. Sie redet - wie immer - von ihrer bzw. der Gender Studies selbst ernannten Wissen­schaft­lich­keit, davon, dass man die anderen Fächer "kritisch hinterfragen" wolle und müsse, davon, dass die Frau an sich geknechtet und unterjocht ist. Und wie immer sagt sie immer das Gleiche. Kennt man eine ihrer Publikationen, kennt man sie alle. Sie hat ein paar auswendig gelernte Grundthesen, und wiederholt diese seit Jahren in einer festen Endlos­schleife ohne jeden Fortschritt, ohne jede Prüfung. Wie immer wird nichts begründet, nichts plausibel gemacht, nichts hergeleitet, und trotz der ständigen Wiederholung, dass man kritisch hinterfrage, keine einzige erkennbare Frage gestellt. Es ist das Manifest einer Frau, die sich seit 20 Jahren in geistigem Stillstand festgefressen hat und wie eine Platte mit Sprung die immer gleiche Stelle endlos wiederholt. Sie kann nur eines, und das ist in einer geradezu zwangs­neurotischen Weise alles und jedes als frauen­diskriminierend auszulegen. Sie hält diese Neurose[wp] für 'Kompetenz' und deren Weitergabe für 'Wissenschaft'. [...] ich würde bei einer so zwanghaften Fixierung auf ein einziges universelles Weltbild­motiv schon die Frage nach der Dienst­tauglich­keit als Wissenschaftlerin und Richterin stellen. Denn was Susanne Baer als ihre selbst ernannte Kompetenz ausgibt, ist in Wirklichkeit der völlige Verlust der Fähigkeit, noch irgendwem zuzuhören, sich ein objektives Bild einer Sache zu machen oder den Standpunkt eines anderen Menschen nachzuvollziehen. Sie macht nur noch eines, nämlich in allem was passiert oder nicht passiert, die Benachteiligung und Unterdrückung der Frau zu sehen. Deshalb ist sie darauf fixiert, dass jegliche Form von Gleichbehandlung immer Frauen benachteiligt und deshalb echte Gleichbehandlung zwangsläufig eine Ungleich­behandlung von Mann und Frau voraussetzt. Deshalb lehnt sie aus Prinzip jedes schriftliche Gesetz ab und ruft zu dessen Bruch auf. Denn Gesetze sind in ihrer nötigen Abstraktheit immer eine Verallgemeinerung, eine formale Gleichbehandlung, und damit in Baers Sichtweise eine Frauen­diskriminierung. In meinen Augen ist das nicht nur eine Zwangs­vorstellung, sondern auch außerhalb einer Diskussions­fähigkeit." - Hadmut Danisch[13]
  • "Ich befasse mich seit inzwischen über 10 Jahren mit Wissen­schafts­betrug und Hochschul­kriminalität. Doch ist mir bisher kein Fall eines so ausschweifenden, umfangreichen, kompletten und weitgehenden Forschungs- und Wissen­schafts­betrugs[23] untergekommen." - Hadmut Danisch[13]
  • "[Susanne Baer] brandmarkt wissenschaftliche Rationalität[wp] als frauen­aus­grenzend, unterstellt also selbst, dass Frauen emotional­lastig und rational unterbelichtet seien. Spätestens bei der Lektüre ihres Buches über Rechts­soziologie[24] wird klar, dass Ursache ihre abgrundtiefe Abneigung, ihre Unfähigkeit, ihr enormer Hass gegenüber allem Rationalen ist, und dass sie rationales Denken ablehnt, dass sie - auch als Richterin - emotionales Denken priorisiert und fordert. Sie versucht dabei ständig, das Emotionale, das Kommunikative als die weibliche Gegen­kompetenz gegenüber männlicher Rationalität hinzustellen, die man als gleichwertig bewerten müsse, um Frauen einen fairen Ausgleich für fehlende Ratio und damit Chancen­gleichheit zu gewähren.
    Allein: Emotionalität ist angeboren, sie setzt keinen Verstand, keine Bildung, keine Denkarbeit, einfach gar nichts voraus. Emotionalität ist keine Leistung, kein Verdienst, keine Qualifikation, kein Können und kein Haben. Sie ist das, was man in der Windel findet und dazu­bekommen hat. Emotionalität ist sogar ein Zeichen für die Abwesenheit von Bildung und Erfahrung, denn das menschliche Gehirn beruht auf angeborenen und von den älteren Gehirnteilen gesteuerten Verhaltens­weisen, die man durch Lernen überdecken kann. Ein Schwerpunkt auf Emotionalität ist nichts anderes als die auf völliger Leere beruhende Transparenz der neueren Hirnteile, die den Menschen zum Homo Sapiens[wp] machen. [...]
    Es erscheint als erschreckend und unvertretbar, aus diesen Vorgaben schließen zu wollen, dass Frauen weniger wüssten und könnten als Männer, dass sie einfach unter einem schweren Lerndefizit litten. Und doch vertritt Baer genau diese These in einigen anderen ihrer Publikationen und Vorträge, um die Forderung nach Wissen, Können und der damit verbundenen jahre­langen Aneignung als männer­typisch und damit frauen­ausgrenzend abzutun."
    - Hadmut Danisch[13]

Baer vertritt - in ihrem Aufsatz "Hat das Grundgesetz ein Geschlecht?", aber ausdrücklicher noch in ihrem Buch über Rechts­soziologie - die Auffassung, dass

  • Jedes, jegliches Recht Gender betrifft.
  • Gender die alles überragende und beherrschende Universal­kompetenz sei, mit der man alles lösen und verbessern könnte.
  • Dass jedes neutrale, für alle gleiche Recht daher frauen­benachteiligend sei, weil alles, was entsteht, alles was nicht gegendert ist, immer und zwingend am Norm-Mann ausgerichtet und damit zwangsläufig frauen­unter­drückend sei, weil die Frau das von vornherein als benachteiligt konstruierte Geschlecht und damit qua Konstruktion immer benachteiligt sei.

Das ist ein geschlossenes, argumentativ nicht mehr aufzubrechendes Weltbild, das Hadmut Danisch als Psychologie-Laie durchaus für eine Neurose[wp], für einen krankhaften Verfolgungswahn, für Realitätsverlust hält. Baer lehnt jegliches neutrales, für alle gleiches, geschriebenes Gesetz ab und ruft Richter dazu auf, sich über geschriebenes Recht hinweg­zu­setzen und nach individuellem Gerechtigkeits­gefühl zu entscheiden. Baer verlangt den richterlichen Rechtsbruch[wp], macht den Richter zum Ausübenden einer willkürlichen Selbstjustiz, weil sie mit der Ablehnung geschriebenen neutralen Rechts die für den Rechtsstaat fundamentale Gewaltenteilung, die Demokratie und die Bindung der Rechtsprechung an die Gesetzgebung aushebelt. Denn das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist so gebaut, dass der Souverän, das Volk, durch Wahlen und Abstimmungen die Regierung wählt, diese wiederum durch geschriebene Gesetze Recht macht und damit der Rechtsprechung vorgibt, welches Recht sie zu sprechen hat. Baer bricht dies auf und schneidet damit den demokratischen Einfluss auf die Rechtsprechung komplett ab. Stattdessen bildet sie ein Kastenwesen[wp], in dem die Richter zu einer quasi allein und individuell herrschenden Kaste werden. Man merkt daran auch, dass Baer ihr juristisches Weltbild in den USA erhalten hat, wo Richter deutlich stärker willkürlich und allein­herrschend agieren als bei uns, aber dort nur auf Zeit ernannt und direkt gewählt werden, der demokratische Einfluss auf die Rechtsprechung dort also auf andere Weise ausgeübt wird als bei uns. Baer hat diesen fundmentalen verfassungs­rechtlichen Unterschied nicht erkannt oder will ihn nicht erkennen, eine beachtliche Inkompetenz für eine Verfassungsrichterin. Es passt aber dazu, dass man von Baer eigentlich auch nie etwas Eigenes findet, sondern immer nur das, was man ihr in den USA an der Universität von Michigan[wp] im Umfeld von MacKinnon eingetrichtert hat. Das spult sie stur ab. Sie übersetzt es nur sprachlich, merkt aber nicht, dass es wegen des anderen Rechtssystems hier nicht passt. Eigenes Denken ist da nur selten zu finden.[13]

Verfassungsrichterin und Verfassungsschutz

Zitat: «Ich hatte doch neulich in der Sache mit meiner und den vielen anderen Konten­sperrungen schon berichtet, dass da einige Spuren zu Nancy Faeser führen und dass man da anscheinend im großen Stil das Konzept aufzieht, jeden sozial und wirtschaftlich zu zerstören, der nicht exakt nach der Pfeife tanzt. [...]

[Mit "Faeser plant neues Anschwärz-Gesetz"] sind wir ganz tief wieder bei der Stasi angekommen.

Ein Staat, dessen Beamte Leute diffamieren, die sich nicht politisch exakt korrekt verhalten. Da braucht man sich über Russland, China und den Iran gar nicht mehr aufzuregen.

Und damit bekommt nicht nur die Kontensperrung gegen mich, sondern auch die Schmiererei am Haus damals, die Schmähbriefe in die Briefkästen der Nachbarschaft, die Diffamierung im Internet, die Schmäh­beschwerden an den Arbeitgeber von damals eine neue Note. Ich war zwar anfangs davon ausgegangen, dass das die Antifa aus dem kriminellen Sumpf der Humboldt-Universität ist, weil in den Angriffen gegen mich immer wieder Bezüge auf die (damalige) Verfassungsrichterin Susanne Baer vorkamen. Freilich hat man sich dabei so kreuzdämlich angestellt, dass ich aus jenen Angriffen und Schmäh­schriften gegen mich Dinge über Baer erfahren habe, die ich damals noch gar nicht wusste. Insofern hatte das auch seinen Nutzen.

Der Punkt ist aber, dass unübersehbar ist, dass der "Verfassungsschutz" schon lange kein Verfassungsschutz mehr ist, und auch die Verfassung nicht mehr schützt. Manche halten ihn für einen Regierungs­schutz. Faktisch ist er aber ein Parteienschutz der Parteien, die gerade an der Macht sind und dessen Vorgesetze stellen. Und alle Angriffe auf mich damals trugen die deutliche Botschaft "Lass die Finger von Susanne Baer!" inne. Schon lange frage ich mich, ob dahinter mehr als nur ein paar verstrahlte Linke und lebens­versagende Soziologen­wracks stecken, und ob das vom Staat selbst kommt, weil ja bekannt ist, dass dieser Staat das Recht immer weiter verlässt und seine Methoden im Privatrecht oder ganz außerhalb des Rechts sucht.

Nachdem ich das mit der Kontensperre ja nun schriftlich habe, dass der Staat tatsächlich mit Stasi-Methoden gegen mich intrigiert, und sich der Verfassungsschutz, wenn er auch nur im Ansatz noch das Ziel hätte, die Verfassung und damit die Grundrechte gegen die Staatsgewalten zu schützen, damit eigentlich suizidär selbst in die Luft sprengen müsste, und ich ja auch im Promotions­verfahren schon gesehen habe, dass der Staat massiv gegen seine Bürger sabotiert, stellt sich natürlich die Frage, ob auch diese Schmiererei am Haus, die Schmähbriefe, das Raushebeln aus dem Job vom Staat selbst kamen.» - Hadmut Danisch[25]

Baer und die USA

FemCIA.gif

Susanne Baer erhielt im Jahr 1993 den Master of Laws[wp] (LL.M.)[26] von der University of Michigan Law School[wp][27], an der auch die Radikal­feministin Catharine MacKinnon seit 1990 Professorin ist.[28][29] Seit 2009 hat sie dort eine Gastprofessur als James W. Cook Global Law Professor inne.[30] Das Schaffen Baers beschränkt sich im Wesentlichen darauf, Aussagen aus der englisch­sprachigen Gender-Literatur zu übernehmen, ins Deutsche zu übersetzen und in Deutschland weiter­zu­verbreiten. Die Hälfte ihrer Dissertation besteht aus der Wieder­gabe fremder Texte, fast eine weitere Hälfte aus den dazugehörigen Quellen­angaben. Eigene Leistung ist kaum erkennbar, außer dass sie sich im Rahmen ihrer ideologisch motivierten Tätigkeit das feministische Rechtsverständnis im anglophonen Raum aneignet und sich an der US-amerikanischen Rechtsprechung orientiert.[12][13][14] Das wirft zwei Fragen auf:

  1. Wofür brauchen die USA eine deutsche Gastprofessorin, die bislang nichts anderes gemacht hat, als die Werke der Vertreter der Ideologie des US-amerikanischen Radikal­feminismus ins Deutsche zu übersetzen und aufzubereiten?[31]
  2. Was macht eine Gender-Aktivistin, deren Kompetenz sich im Wesentlichen auf das Gedankengut der Radikal­feministin Catharine MacKinnons beschränkt, am deutschen Verfassungsgericht?

Die aus Baers Schriften hervor­stechende Ablehnung des Leistungs­prinzips und des Qualitäts­gedankens, sowie ihre Ausrichtung auf Frauenförderung und Frauenquote sind der deutschen Wirtschaft bestimmt nicht zuträglich und die Frage liegt nahe, wem das nützt. Ex-Gesundheits­minister Daniel Bahr[wp] (FDP) wird Berater der US-Regierung für Gesundheits­reformen und erhält eine Gastprofessur an derselben Universität wie Baer.[32] Das schürt Vermutungen in Richtung Unterwanderung und Spionage.[31] Es ist bekannt, dass die US-amerikanische Feministin Gloria Steinem Verbindungen zur CIA hatte. In diesem Sinne passen der Lebenslauf und die Verbindungen in die USA und zur University of Michigan[wp] der Feministin und Verfassungs­richterin Susanne Baer verblüffend gut ins Beuteschema, die Vorgehensweise und die Tarnmethoden der CIA für angeworbene Mitarbeiter.[33] Die Tatsache, dass die amerikanischen Geheimdienste in Deutschland hochgradig aktiv sind, ist ja nun auch kein Geheimnis (mehr).[34]

Wenn sich die Vermutung erhärtet, dass Ulrich C. Baer[wp] Susanne Baers Bruder ist, ergeben sich weitere Bezüge in die USA.

Zitat: «Der Altersunterschied beträgt 2 Jahre, und beide sind in Saarbrücken geboren. Und schaut man sich das Foto (siehe oben) an, sehen die sich sogar ähnlich.

Auffällig seien gewisse Parallelen in den Lebensläufen:

Bezug zu Berlin, Bezug zur Humboldt-Universität, Studium in den USA. Und das gleich ziemlich fett: Berkeley, Harvard und Yale (und noch mit Auszeichnungen überhäuft). Da muss man erst mal aufgenommen werden. Normalerweise braucht man für so einen Hattrick sehr viel Geld und sehr viel Beziehungen. Und wenn man das eine nicht hat, vom anderen noch viel mehr. Der Hang zu Psychoanalyse, Literatur- und Rechtswissenschaft. Beide haben eine Professur.

Aufgefallen ist dem Leser der Zusammenhang über eine Webseite, die Ulrich Baers Einleitung zu dem Buch "Niemand zeugt für den Zeugen", dessen Herausgeber er ist, auszugsweise in vier Teilen wiedergibt. Es geht darin um die Schoah, auch unter dem Namen Holocaust bekannt. Im vierten Teil dankt er darin einer "Dr. Susanne Baer".

Beide sind offenbar ganz massiv im "Opferlobbyismus" unterwegs - ich nenn's mal provisorisch so, bis mir ein besserer Begriff einfällt. Denn beide geben sich als Vertreter unterdrückter Minderheiten und als deren Verteidiger aus, ohne selbst Teil der Gruppen (oder selbst Opfer) zu sein.

Beide haben offenbar tiefreichende Beziehungen in die USA und scheinen mühelos an Universitäten und sogar Professuren zu kommen. Nun gibt's ja tatsächlich Koryphäen und geniale Leute, deren Intelligenz meilenweit voraus leuchtet. Wie [...] aber schon öfters zum Ausdruck gebracht habe, ist meine Meinung von Susanne Baer eine andere. Ich halte sie für alles andere als helle, und ich frage mich schon die ganze Zeit, wie jemand, der solchen Stuss absondert, und von dem ich bisher keinerlei Leistung entdecken konnte, gleich an zwei Professuren kommen konnte. (Nur zur Anmerkung: In meinem aktuellen Verwaltungs­gerichts­streit gegen die HU Berlin kann die HU nicht mal ansatzweise irgendwelche Belege über Baers "Gender Studies" vorlegen, keine Forschungs­ergebnisse, keine Skripten, keine Literatur­verzeichnisse - die können nicht mal sagen, was Inhalt des Studiums und vermittelte Befähigung sein soll, und tragen allen Ernstes vor, dass ich von ihnen nicht verlangen könnte, dass sie erst an anderen Universitäten nachfragen müssten, was hinter Gender Studies steckt. Und obwohl sie seit inzwischen drei Jahren Verfassungs­richterin für Hochschul- und Prüfungs­recht ist, geht aus den Schriftsätzen der HU hervor, dass nicht nur ihr Studiengang Gender Studies nicht ansatzweise Prüfungsrecht entspricht, sondern dass die dort von Prüfungsrecht nie etwas davon gehört zu haben scheinen.)

Wie kann so jemand eine solche Karriere hinlegen - Studium in USA, Professur in Deutschland, Professur in USA, massive Geldeinläufe aus der Regierung, Verfassungsrichterin?

Und wenn das der Bruder ist - wie kommt's dann gleich zweimal? Und warum machen die so auf Opferindustrie und Diversität[5]

Wissenschaftsverständnis

Baer: «Als Wissenschaftlerin an der Universität habe ich mich nie nur als Beobachterin gefühlt und hielte das auch für einen gravierenden Fehler. Insofern ist der Rollen­wechsel erheblich, aber nicht derart gravierend. Zudem komme ich aus einem anwendungs­orientierten Fach und tue ganz praktisch tagsüber etwas ganz Ähnliches. Ich lese lange Gutachten zu komplizierten Fall­konstellationen, wo am Ende ein überzeugender Text entstehen muss. Das habe ich an der Universität auch gemacht. Und ich schreibe hier lange Gutachten zu spannenden Fall­konstellationen, die - im Grunde - sehr langen Aufsätzen oder kleinen Monografien ähneln. Die lesen sich auch so. Der Modus hat sich also nicht so stark verändert.

Dazu kommt: Als wissenschaftlich sozialisierter Person geht mir der Beobachtungsmodus ja nie verloren.»[35]

Danisch: «Hier wird das deutlich, was ich über Gender Studies-Professorinnen im Allgemeinen und Baer im Besonderen schon oft geschrieben habe: Die wissen nicht, was Wissenschaft ist, und reduzieren sich auf das Nachahmen des äußerlichen Gehabes.

Wenn jemand schon sagt, dass er "wissenschaftlich sozialisiert" ist - Wissenschaft völlig ihres Gehaltes beraubt, völlig auf ein Sozialgehabe reduziert. Eine Sichtweise, die sich auf den Umgang miteinander konzentriert, aber nicht verstanden hat, worum es in der Wissenschaft inhaltlich geht. Es geht nur darum, wie Wissenschaftler sich so benehmen.

Das zeigt sich auch an der Darstellung, dass man das ja von der Uni kennt, lange Texte zu lesen und dann irgendwas Überzeugendes dazu zu schreiben. Das ist auch nur so eine äußerliche Beschreibung des Gehabes, so eine Sozial­betrachtung dessen, was der Wissenschaftler äußerlich so treibt.

Irgendwelche langen Texte zu lesen und dazu dann einfach irgendeinen anderen langen Text zu schreiben, das ist aber keine Wissenschaft. So arbeiten die zwar in vielen Geisteswissenschaften, aber Wissenschaft ist es nicht.»[36]

Gerechtigkeit als rhetorische Legitimation

Zitat: «Das alte Baer-Geschwafel, das man auch in ihren früheren Schriften mehrfach findet: Gerechtigkeit als rhetorische Legitimation, es mit dem Recht nicht so genau zu nehmen. Eine fiktiv herbei­geredete höhere Instanz als Ausrede dafür, sich nicht an Recht zu halten. Immer dieses Gerechtigkeits­geschwafel.

Ich kann mich nicht erinnern, bei Baer bisher eine greifbare, nach­vollziehbare Definition von Gerechtigkeit gefunden zu haben. Dabei sieht sie Gerechtigkeit letztlich immer als subjektive Willkür des Richters an. Gerechtigkeit ist, wenn der Richter macht, was er gerade will, und das dann als Begründung (Stichwort: Begründungsfindung) als das gegenüber dem Recht wichtigere hinstellt.

Mal abgesehen davon, dass es keine verbindliche oder von Baer benannte Gerechtigkeit gibt: [...] Wir haben einen (naja, wenigstens so ein bisschen) demokratischen Prozess, um Recht und Gesetze zu machen, und auf die sich Kläger und Beklagte verlassen und berufen. Wir haben die Bindung der Rechtsprechung an das Gesetz. Und dann kommt Baer daher, pfeift auf das Recht, und meint, dass Gerechtigkeit viel wichtiger sei, und versteht darunter, dass sie macht, was sie will. Heißt: Es wird immer die Frau bevorzugt, niemals gleiches Recht für Männer und Frauen. Fachbegriff: Rechtsbeugung.

Wieso glaubt die eigentlich, dass ihr kleiner, dämlicher, hirnloser, unartikulierter, nicht nach­prüfbarer, absurder, unlogischer, hormon­getriebener, korrupter Gerechtig­keits­begriff oberhalb der Gesetze stünde? Dass die Ernennung zum Richter von der Bindung der Rechtsprechung an das Gesetz entbinde und quasi zum Lokal­fürsten ernenne?

Irgendwie kommt mir das immer vor, als ob Kinder in irgendso einer Phantasie­welt spielen und einen imaginären Freund als Spiel­person simulieren. Oder einen großen Hasen. Mein Freund Harvey.»[36]

Verständnis von Grundrechten

Zitat: «Sie übersetzt "Equality" mit "Grundrechte". Das zeigt, wie verfehlt, verschoben, kaputt, defekt Baers Grund­rechts­verständnis ist. Denn unter Equality versteht sie eine völlige und komplett leistungs­un­abhängige Ergebnis­gleichheit: Frauen müssen nichts arbeiten, nichts lernen, weil Lernen und Anforderungen ohnehin nur von Männern erfunden wurden, um Frauen auszugrenzen, zumal Arbeiten männer­typisch ist und für Frauen Work-Life-Balance und Quer­ein­steigen ohne Berufs­aus­bildung wichtig sei, und trotzdem "Equality" bezüglich der Ergebnisse erreichen, die Erfolge quasi ans Bett gebracht bekommen wie das Frühstück. Was Baer unter "Gerechtigkeit" versteht, ist eine kranke Ideologie, die sich zur Verfassungs­sabotage auswächst.

Es liegt natürlich auf der Hand, dass man da keine Chance hat, wenn wenn man wie ich da mit einer Verfassungs­beschwerde ankommt, die sich gegen Prüfer­willkür richtet und - wie es eigentlich vorher schon vom BVerfG entschieden war - gleiche Promotions­an­forderungen und Bewertungs­maßstäbe einfordert. Denn das Verwaltungs­gericht hatte ja geurteilt, dass ich das einfach hinnehmen müsste, dass meine Dissertation abgelehnt wird, während erwiesen und unbestritten schlechtere Dissertationen mit Auszeichnung bewertet würden. Laut alter Recht­sprechung des BVerfG sind Prüfungen (und damit auch Promotionen) aber nur dann verfassungs­rechtlich (nämlich als Eingriff in die Berufsfreiheit[wp] Art. 12 I GG) überhaupt möglich, wenn sie auf gleichen Anforderungen und Bewertungs­maßstäben beruhen. Baer hingegen fordert in ihren Schriften, gleiches Recht für alle abzuschaffen, "Gerechtig­keit" könne nur erreicht werden, indem für jeden anderes Recht (sprich: willkürliches Urteilen) angewandt werde: "Gleichheit durch Ungleichheit" - Ergebnis­gleichheit durch unter­schiedliche Anforderungen.

Dadurch wird an den Berliner Universitäten der Frauenanteil auch so massiv erhöht: Indem einfach gar nichts mehr gelernt, verlangt, erwartet wird. Die bekommen da Master, Doktor, Professur einfach gratis hinter­her­geworfen. Beispielsweise durch Baers vor­getäuschten Studiengang Gender Studies: Ihre Universität, die Humboldt-Universität kann selbst nicht sagen, was da Inhalt und was abgeprüfte Leistung sein soll.

Und genau das würde man ja blockieren, wenn man - wie ich nach der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG - fordern würde, dass bei Promotionen nicht nur gleiche Anforderungen für alle gelten, sondern die Anforderungen vom Gesetzgeber festgelegt werden müssen, denn nur der kann laut BVerfG die Anforderungen und Bewertungs­maßstäbe in Prüfungen festlegen, und darf nur die Einzelheiten an die Exekutive delegieren.»[36]

Zitat: «Und aus diesem durchgeknallten Umfeld (Catharine MacKinnon, Andrea Dworkin) kommt auch dieses durch­geknallte Verständnis, dass Grundrechte nicht das sind, was im Grundgesetz steht, sondern das subversive Unter­fangen, Macht zu erodieren. Also etwas völlig anders. Deshalb läuft Baer so weit neben der Schiene. Für die existiert die Verfassung nicht, sondern nur ihre Phantasiewelt der ein­gebildeten Gerechtigkeit und der Machtkämpfe. [...]

Es geht nicht um Hoffnung und Vertrauen, es geht um Rechts­fehler. Baer ist aber so dämlich und inkompetent, dass sie das gar nicht erst versteht. Die kriegt das geistig gar nicht mit, dass es da um Rechts­fehler, Verfahrens­fehler und sowas geht. Die lebt nicht nur selbst in so einem Schwafel-Sozio-Schleim, die unterstellt das auch anderen. [...]

Dass es hier um massive Verfahrens­fehler wie Verletzung rechtlichen Gehörs geht, und sie die Gerichts­urteile überprüfen und nicht die Beschwerde­führer trösten soll, kapiert die nicht. Wie auch? Von Verfahrens­recht, Prüfungs­recht, Beweis­recht usw. habe ich von der noch nie etwas gelesen. Ich glaube nicht, dass das in ihrer Traumwelt vorkommt.

Dieses Versagen muss man sich mal vor Augen führen: Ich habe damals in der Verfassungs­beschwerde vorgetragen, dass das rechtliche Gehör verletzt wurde: Dass man das Vorgetragene den Sach­ver­ständigen nicht weitergeleitet hat, dass die Blind­gut­achten abgegeben haben, ohne zu wissen, worum es im Streit eigentlich geht. Dass ich Sach­ver­ständigen keine Fragen stellen konnte. Dass mir deren Schreiben nicht zugeleitet wurden. Dass ein Richter die Protokolle gefälscht hat. Alles schwere Verfahrens­fehler und Grund­rechts­verletzungen.

Und dann landet das bei so einer Sozio-Traum­tänzerin wie Baer, die das alles nicht kapiert, aber sich da einen von Hoffnung und Vertrauen zusammen­schwafelt.»[36]

Zitat: «Die ist seit viereinhalb Jahren Verfassungs­richterin und hat bis heute nicht mitbekommen, was sie da eigentlich tun soll. Die denkt, das wäre alles nur so eine Art Betankung ihrer Phantasiewelt.
"Ein Beispiel ist die Serie der Entscheidungen zu Transsexuellen. Eine Gruppe von Menschen, die starke Tabus und Stigmata zu erleiden hatte, beginnt irgendwann, eine Serie von Verfahren am Verfassungsgericht anzustoßen, an einer Institution, die mehrheitlich aus älteren, weißen, christlichen, heterosexuellen Herren besteht, und sie haben jedes Verfahren gewonnen."

In dieser Spinnerwelt lebt die: Transsexuelle Kläger, die gegen ältere, weiße, christliche, heterosexuelle Männer als Richter antreten müssen.

Reduziert auf Äußerlichkeiten und die eingebildeten Konflikte, die sich daraus ergeben. Worum es darin geht, um konkrete Grundrechte oder sowas, interessiert nicht, ist eigentlich egal. Es geht nur darum, dass die arme unter­drückte Minderheit Transsexuelle dem Universal­bösen - alt, weiß, christlich, heterosexuell, männlich - gegen­über­steht und wie im Märchen gewinnt.

Und bei einer solchen Spinnerin landet meine Verfassungs­beschwerde - ich bin genau ihr Feindbild, inzwischen älter, weiß, heterosexuell, männlich. Worum es in der Beschwerde ging, kapiert sie nicht, aber es ist wichtig, dass die Unter­drückten (Frauen oder wer auch immer) gegen mich gewinnen muss, dass ich nicht gewinnen darf. Nennt sich dann Gerechtigkeit.

"Offensichtlich gelingt es, das Versprechen eines Grund­rechts­gerichts nach außen zu halten: 'Ihr bekommt euren day in court, ihr bekommt euer fair hearing.'"

Transen bekommen das. Weiße, ältere, heterosexuelle Männer bekommen kein fair hearing. Sieht die "Gerechtigkeit" nicht vor. Weiße, hetero­sexuelle Männer bekommen "Die Verfassungs­beschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen."»[36]

Zusammenfassende Darstellung der Causa Baer

Blogger Hadmut Danisch fasst die Causa Baer folgendermaßen zusammen:

Zitat: «Der Leser wird sich noch an den Themenkomplex Humboldt-Universität/Gender Studies/Verfassungsrichterin Susanne Baer erinnern, und die Finanz­schweinereien außenrum. Das Familienministerium zahlt Forschungsgelder an die HU, die zwackt was ab und guckt dafür weg und gibt 'nen Professorentitel dafür raus, und damit wird eine Professur und Forschungs­tätigkeit vorgetäuscht, obwohl es eine politische Berater­tätigkeit für das Ministerium war, für die in Wirklichkeit die SPD selbst hätte zahlen müssen. Alles drin: Betrug[wp], Untreue[wp], Bestechung[wp], Bestechlichkeit[wp], Geldwäsche, illegale Parteienfinanzierung - Hadmut Danisch[37]
1. Was Baer unter Wissenschaft versteht

Leser wissen, dass der Grund, warum ich mich überhaupt mit der Verfassungs­richterin Baer beschäftigt habe, der ist, dass sie sich selbst mit enormen Grundrechts­verletzungen und massiv manipulierten Gerichts­verfahren nicht befassen will und ihre feministischen Ziele über die Verfassung stellt, das zum Maßstab ihrer Entscheidungen macht. Hintergrund war, dass der Bundes­nachrichten­dienst die Finger in der Ablehnung meiner Dissertation drin hatte, da so ziemlich alles massiv gefälscht und mit Falsch­aussagen von Gutachtern gespickt war, der Richter (der sich später als Ex-Mitarbeiter des Bundes­verfassungs­gerichts herausstellte) sogar die Tonband­aufnahmen der Sach­verständigen­vernehmung gefälscht und später heimlich durch neu aufgesprochene ausgetauscht hatte, und nach dem Wechsel des zuständigen Verfassungs­richters zu Baer dieselbe die Beschwerde einfach - unzulässig, das darf sie so nicht - ohne Begründung nicht annahm.

Ein Jurist unter meinen Lesern, der das auch weiß, hat mich auf einen Artikel von Susanne Baer in der Professoren­postille Forschung & Lehre, Ausgabe 3/17, Seite 214 ff. aufmerksam gemacht, der eigentlich kein Aufsatz, sondern die Schriftversion eines Tagungs­vortrages[ext] ist: "Wissenschafts­freiheit als verteilte Verantwortung". Sie will dazu "sechs Prinzipien" aufstellen.

Es liest sich, als hätte sie darin versucht, sich gegen mich zu verteidigen - oder zumindest irgendjemanden, der sie in gleicher Weise angreift.

Schon am Anfang des Textes schmeckt man (oder jedenfalls ich) das alte Baer-Feindbild sofort heraus. Denn es geht ihr nicht um "Wissen­schafts­freiheit"[wp], sondern darum, die Freiheit anderer gegen die Wissenschaft und Männer zu verteidigen, sie sieht - wie auch schon in früheren Schriften - Wissenschaft als Feind, als das, was zu bekämpfen ist. Ihr in früheren Schriften geäußertes Ziel ist, jede wissen­schaft­liche Qualität abzuschaffen, weil sie das für Frauen für zu schwierig und zu anstrengend hält (formuliert wird so etwas dann mit Work-Life-Balance), und deshalb meint, dass Gleichstellung die Abwesenheit von Qualitäts­kriterien erfordert. Qualität sei ohnehin nur ein Mythos, erschaffen, um Männer zu bevorzugen. Sie will "Wissenschaftlerin" und "Forscherin" sein, doch dreht sich immer alles darum, dass sie von Wissenschaft befreit werden will, dass sie sie - in einem vor Jahren veröffentlichten Text - als "Truth Regime" ablehnt[ext]. Und damit Wissenschaft im wissen­schaft­lichen und im verfassungs­rechtlichen Sinne schlechthin. Das ist bemerkenswert, denn momentan stehen Politik und Medien ja ganz im Zeichen der Kampagne, Kritikern von Gender Studies und linker Politik vorzuwerfen, sie seien "postfaktisch" und brächten "fake news". Gerade die, die diese Vorwürfe erheben stehen auf Seiten der Gender Studies, die sich schon seit Jahren als "post­strukturalistisch" ansehen, Verifikation[wp] als Hirngespinst ansehen und auf das "Truth Regime" schimpfen, wenn sie etwas belegen oder überprüfen sollen.

Und so fängt auch dieser Text damit an, dass sie einen Konflikt zwischen Wissenschaft und Religion sieht. Das Feindbild des weißen, heterosexuellen, nicht­religiösen oder christlichen Mannes muss wieder herhalten. Und schon in der ersten Textspalte (von vier Seiten) geht es gleich auch um Inklusion[wp] und Rassismus, und schon in der zweiten Spalte geht es - nein, nicht etwa um Wissenschafts­freiheit[wp], sondern um Meinungsfreiheit in der Wissenschaft, mit Bezug auf digitale Kommunikation und Shitstorms nach Vorlesungen. Es geht ihr auch hier wieder nicht um Wissenschaft, sondern darum, im Wissen­schafts­umfeld einfach alles und beliebig mit der Weite der Meinungsfreiheit behaupten zu können, das alte Gender-Prinzip: Ich glaube einfach irgendwas, also darf ich es in der Wissenschaft behaupten, willkürlich, was man will.

Zitat: «[...]; oder wie es um die Meinungs­freiheit in der Wissenschaft nicht nur, aber gerade auch in Zeiten der digitalen Kommunikation bestellt ist, wenn also mit einem Shitstorm auf eine Vorlesung reagiert wird oder wenn nicht nur Forschungs­ergebnisse kritisiert, sondern in der Blogosphäre Forschende auch persönlich angegriffen werden.»

Ach. Wen mag sie mit "Blogosphäre" wohl meinen?

Und warum kam da kein Kommentar, wenn Gender- oder Linke-Politik-kritische Dozenten wie etwa durch Münkler-Watch digital gemobbt, gar wie neulich in Berlin mit Wasser übergossen oder wie neulich in Magdeburg von Gender-Aktivisten mit roher Gewalt davon abgehalten wurden, biologische Kritik an Gender Studies vorzutragen? Ausgerechnet Baer als die Borg-Queen dieses militant-totalitären Ideologie-Quatsches will verfassungs­rechtlich rügen, dass jemand einen "Shitstorm" abbekommen würde? Gender-Kritiker müssen froh sein, wenn es nur ein Shitstorm ist und sie nicht verprügelt werden.

Kurios ist auch, dass sie beklagt, dass "Forschende" persönlich angegriffen und nicht nur ihre Forschungs­ergebnisse kritisiert werden. Denn wie sich vor dem Verwaltungs­gericht gerade herausstellte (dazu unten mehr), hat sie keine Forschungs­ergebnisse. Effektiv verlangt sie also die völlig Un­kritisier­bar­keit. Denn wie sollte man jemanden, der nicht forscht, sondern das nur behauptet, auch kritisieren, wenn man nur Forschungs­ergebnisse kritisieren dürfte? (nice try, nebenbei bemerkt)

Nicht, dass das bedeuten würde, dass Männer vor persönlichen Angriffen der Gender Studies sicher wären. Denn was ist dieses Dauerfeuer gegen weiße, männliche, heterosexuelle Männer? Kritik an Forschungs­ergebnissen oder persönliche Angriffe?

Zitat: «Antworten des Bundes­verfassungs­gerichts gibt es ohnehin nie von einer Richterin oder einem Richter allein, sondern nur zu dritt in einer Kammer [...] oder zu acht im Senat [...].»

Falsch. Denn auch am BVerfG wäscht eine Hand die andere und ist einer immer der Bericht­erstatter, auf dessen Darstellung und Votum die anderen angewiesen sind. Es läuft wie eigentlich an jedem Gericht, der Bericht­erstatter macht, was er will und erzählt den anderen, was sie hören sollen, und die nicken dann auf Gegenseitigkeit. Ich habe mir das mal in Karlsruhe an einem Tag der offenen Tür von einem Verfassungs­richter erklären lassen, und obwohl sie das ja auch immer sehr geheim halten, gibt es auch ein Buch über die Abläufe im Bundes­verfassungs­gericht. Es ist ein Märchen, was sie hier auftischt, mit dem sie die Verantwortung für ihre Willkür auf die anderen abwälzen will.

Zitat: «Hier soll dargelegt werden, was das Bundesverfassungsgericht gerade in den letzten Jahren zur Wissenschaftsfreiheit in Anwendung des Grundgesetzes gesagt hat.»

Es wäre im demokratischen Sinne wichtiger, darzulegen, wozu sie nichts gesagt haben und wem sie die Anwendung des Grundgesetzes verwehrt haben. Denn einer der größten Konstruktions­fehler des Bundesverfassungsgerichts ist, dass man ihm selbst überlassen hat, die Fälle auszusuchen, mit denen es sich darstellen will. Eine wertungs­starke Darstellung würde zuvörderst die Fälle darstellen, in denen sie Recht verwehrt haben - und warum.

Und meines Erachtens sollte sie zu solchen Verfassungs­themen am besten die Klappe halten, denn sie war und ist nicht in der Lage, ihren eigenen Gender-Studiengang an den Anforderungen des Bundes­verfassungs­gerichts auszurichten. (Habe ich gerade vor dem Verwaltungs­gericht vorgetragen, und die Humboldt-Universität, die im Hintergrund mit ihr in Kontakt steht, war nicht in der Lage, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, da ist nichts.) Was die Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts zur Wissenschaft angeht, ist sie zu einer Darstellung sicherlich nicht qualifiziert, denn sie hat sie ja nicht verstanden. Sie ist nicht ansatzweise in der Lage, die Anforderungen des Bundes­verfassungs­gerichts für berufs­bezogene Prüfungen in ihrem eigenen Studiengang umzusetzen. Und auch hier in diesem Text fällt auf, dass sie Grundrechte nur der Artikel­nummer nach aufzählt, aber inhaltlich nicht verstanden hat (oder verstehen will). Und ausgerechnet die will andere darüber belehren?

Und wenn man gewusst hätte, wer sie ist, und noch wichtiger, was sie nicht ist, hätte man sie auch nicht zur Verfassungs­richterin gemacht. Dazu unten mehr.

Zitat: «Ergebnisoffenes Abenteuer

Der Ausgangspunkt aller verfassungs­rechtlichen (und hoffentlich auch der wissen­schafts­politischen) Überlegungen ist der Charakter von Wissenschaft selbst. Es handelt sich um ein ergebnis­offenes Abenteuer.»

Das ist wahrscheinlich der Grund, warum im Gender-Bereich das Ergebnis immer schon vorher feststeht. Bei denen kommt immer das gleiche heraus, Frauen sind Opfer und Männer sind schuld. Egal ob es um Erdbeben, Windräder oder Hochwasser geht. Die wissen immer vorher schon, was heraus­kommen soll, muss, wird, und faseln sich dann nur irgendwie dahin. Findet jemand etwas anderes, wird er angegriffen. Wer Gender kritisiert, von der political correctness abweicht, bekommt sofort Redeverbot. So sieht die Ergebnis­offenheit der Gender Studies aus. Die political correctness gibt vor, dass immer nur dasselbe Ergebnis herauskommen darf.

Sie meint das aber nicht so, dass da verschieden Ergebnisse herauskommen könnten, und man vorher nicht weiß, was. Sie meint das vielmehr so, dass man von Forscherinnen nicht erwarten dürfe, dass überhaupt irgendetwas herauskommt. Das Gender-Prinzip ist, dass man das hinzunehmen hätte, dass sie jahrelang jede Menge Geld verbrauchen, und dann nichts dabei herauskommt. Man könnte echt meinen, dieser Artikel wäre eine Antwort an mich, denn ich habe gerade auf Auskunft geklagt, warum sie jahrelang Professorin war und keinerlei Ergebnisse vorzulegen hat. Und die zeitliche Nähe des Artikels zur Auskunfts­klage ist verblüffend. Auch dazu unten mehr.

Man sollte sich aber bewusst machen, dass es wissenschaftlich ein riesiger Unterschied ist, ob man kein Ergebnis erzielt oder ob man erst gar nichts gearbeitet (und deshalb kein Ergebnis) hat. Das feministische Gerede läuft nämlich häufig nicht darauf hinaus, dass das Ergebnis offen - also vielleicht ein anderes als das erwartete - sei, sondern dass man nicht erwarten könne, dass es eines gäbe. Erfahrene Wissenschaftler wissen aber auch, dass es ergebnislose Forschung eher selten gibt, denn selbst dann ist das Ergebnis, dass man bei dieser Versuchs­anordnung nichts verwertbares erzielt, was ja auch ein Ergebnis ist. Selbst wenn man gar nichts an Ergebnissen hat, sollte man zumindest beschreiben können, was man gemacht und versucht hat, damit andere nicht dieselbe Sackgasse begehen. Nur: Bei Gender Studies ist ja gar nichts da. Ergebnis­offenheit heißt ja nicht, das man erst gar nichts zu tun braucht, was zu einem Ergebnis führen könnte.

Und insbesondere heißt "ergebnisoffen" auch nicht, dass man sich nur die Ergebnisse heraus­suchen und als gefunden beschreiben kann, die einem politisch in den Kram passen. Wissenschaft heißt, dass man auch die Ergebnisse veröffentlicht, die etwas anderes erbracht haben, als man haben wollte.

Zitat: «Daher liegt der Wissenschaftsfreiheit "auch der Gedanke zugrunde, dass eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweck­mäßig­keits­vorstellungen freie Wissenschaft Staat und Gesellschaft am besten dient" (seit BVerfGE 47, 327 <370>).»

Hehe, das hatte ich ihr in der Auskunftsklage gerade vorgeworfen, dass da nicht der geringste Nutzen erkennbar ist. Ist das nicht seltsam, dass ihr die Wissen­schafts­freiheit bei meiner Verfassungs­beschwerde nicht eingefallen ist, es ihr aber dann einfällt, wenn es um sie selbst geht? Dass es ihr immer nur um ihre eigene Freiheit geht, dass sie nur Richter in eigener Sache ist, und sie alles andere ignoriert?

Nun gut, das kann auch mal passieren, dass bei Wissenschaft gar nichts herauskommt. Aber dann kann man eben nicht als Gender Studies verkünden, dass die Männer böse und die Frauen dauer­unter­drückte und von fiesen Ärzten erfundene Sklaven­wesen seien. Wenn man schon jahre- und jahrzehnte­lang "forscht" und Geld vergeudet und so einfach gar nichts dabei herauskommt, dann muss man auch sagen, dass dabei nichts heraus­gekommen ist, und nicht etwa von bösen weißen Männern und armen unter­drückten Frauen­sklaven reden. Dann muss man eben das Maul halten und zugeben, dass man nichts weiß und nichts geschafft hat.

Zitat: «Das Grundgesetz normiert damit keine inhaltlich "bestimmte Auffassung von Wissenschaft", sondern schätzt alle "nach Form und Inhalt ernsthaften Versuche zur Ermittlung der Wahrheit" (BVerfGE 35, 79 <112f.>).»

Auch das hatte ich vorgetragen, und dazu erläutert, dass sie und ihre Gender Studies das nicht erfüllen. Denn was sie hier wohlweislich weglässt: Das Bundes­verfassungs­gericht hat dazu nämlich weiter festgestellt: "Forschung [ist] die geistige Tätigkeit mit dem Ziele, in methodischer, systematischer und nach­prüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen." Die Kunst der Täuschung liegt wie so oft im Weglassen. Dumm halt, wenn's einer liest, der es merkt.

Und das sind die Gender Studies nicht, und bei Baer ist nichts nachprüfbar, die Humboldt-Universität musste nämlich zugeben, dass da an Akten überhaupt nichts da ist, obwohl es da sein müsste. Und Methodik lehnen sie ja rundheraus ab, das gilt ja als böse. Sie lehren "Methoden­kompetenz", was bedeutet, dass man zu jeder Methode ausführen kann, dass man sie nicht verwendet, weil sie frauen­verachtend ist. Sie können bis heute weder Curriculum, noch Methoden­apparat darlegen.

Der Artikel liest sich wie eine Verteidigung gegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen galoppierender Faulheit. Denn effektiv sagt sie damit, dass sie sich gegen die Anforderungen der Methodik und Nachprüfbarkeit stemmt. Dabei müsste man nach dieser Rechtsprechung den Gender Studies die Wissen­schaftlich­keit rundheraus absprechen, weil Wahrheit in ihrer Ideologie ja gar nicht erst vorkommt und sie auch nach Form und Inhalt nichts ernsthaft versuchen, sondern selbst das ja in den geisteswissenschaftlichen Esoterik[wp]-Fächern ja als "Positivismus"[wp] schlichtweg abgelehnt wird. Insbesondere ist Wissenschafts­freiheit aber auch kein Freibrief dafür, eine Professur nur vorzutäuschen und etwas ganz anderes zu treiben (dazu unten mehr), um dann hinterher zu sagen, es wäre ein "ergebnis­offenes Abenteuer". So etwas ist Betrug. Und es gibt - jedenfalls vor Baer - auch keine Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts, mit der man Nichtstun als Wissenschaft ausgeben könnte.

Ich sage dazu gerne, dass Wissen­schafts­freiheit bedeutet, dass Wissenschaft nach oben offen ist, aber nicht nach unten. Man kann nicht gar nichts tun und das als Wissenschaft ausgeben und mit Freiheit begründen.

Und müsste man nicht dann, wenn man akzeptiert, dass es keine "bestimmte Auffassung von Wissenschaft" geben dürfe, gerade den Normierungs­druck der Gender Studies, die allem ihre Geschlechter­ideologie als Zwangs­denkweise - bis hin zur Sprech- und Redeweise - aufdrücken wollen, gerade als verfassungs­widrig einstufen, eben weil sie eine bestimmte, einzelne Auffassung aufzwingen will?

Zitat: «Freiheit bedeutet, sich in das Abenteuer Wissenschaft stürzen zu können, ohne inhaltliche Vorgaben oder gar Zensur.»

Auf deutsch: Auch Leute, die nichts können und nichts tun wollen, müssen aus Wissenschafts­geld­töpfen bezahlt werden.

Denn einfach mal nach dem Schema "Juhu!" loszurennen, ist keine Wissenschaft. Das ist Kinder­geburts­tag. Man muss sich schon vorher überlegen, welche Methodik man anwendet und wie man es nachprüfbar macht. Entweder akzeptiert man die Vorgaben anderer, oder man macht sich eigene. Aber einfach so drauflos­freiheiten ist keine Wissenschaft. Das ist Verschwendung von Steuergeldern.

Zitat: «Ausstattung ist wissenschafts­relevant [...]

Forschende brauchen Unterstützung; sie benötigen oft besonders viel Unterstützung, um exzellent zu sein.

Daraus resultiert eine Mindest­garantie der Ausstattung, die unerlässlich ist, um in der jeweiligen Organisation wissen­schaft­lich tätig zu sein.»

Sie will mehr Geld und Ausstattung, auch bei Nichtstun.

Zitat: «Partizipation [...]

Im Kern bedeutet das: Pluralistische Partizipation. [...]

Wissenschaftsfreiheit verlangt also nach Schutz nicht nur vor dem Staat, sondern auch vor akademischer Autokratie. Das war und ist manchmal tatsächlich eine Androkratie[wp] (als Herrschaft von Männern, genauer noch: spezifischer Maskulinität) und eine Gerontokratie[wp] (als Herrschaft der Alten), und in der deutschen hoch­schulischen Selbst­verwaltung keine Meritokratie (als Herrschaft aufgrund von Leistung), sondern oft oligarchisch (als Herrschaft einer kleinen Gruppe).»

Heißt: Sie will befreit werden von allen, die ihr sagen könnten, dass sie nichts kann. Herrschaft von Männern, Herrschaft von Alten, Herrschaft einer kleinen Gruppe. Nur keine Herrschaft von Leuten, die das geleistet hätten, denn mit so einem Vorwurf würde sie ja zugeben, dass die mehr als sie geleistet hätten.

Das Motiv habe ich auch schon irgendwo in einer ihrer Schriften gefunden. Sie wurde in Deutschland von Wissenschaftlern zu oft ausgelacht, und dann in den USA studiert, hat das aber nie verwunden und seither einen Sprung in der Schüssel. Sie hat eine Art Verfolgungs­wahn und ist auf dem Rachetrip, um sich an den bösen weißen Männern zu rächen. Der Punkt ist nur: Bevor sie Verfassungs­richterin wurde, wollte sie das genauso, hat es aber nicht als juristisch ausgegeben. Jetzt tut sie so, als wäre es Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gericht, dabei ist es immer noch nur ihr persönliches Psycho-Ding.

Zitat: «Auch Selbstverwaltung hat da Grenzen. Sie darf keine Ersatz­exekutive in Gewand von Dekanen oder Präsidenten und Rektoren sein, keine ungebremste Eigenmacht. Auch in den Organisationen - also hier: in den Hochschulen - ist zu sichern, dass sich Wissenschaft frei entfaltet.»

Hehe, es darf dann überhaupt niemand mehr rügen, dass sie nichts produzieren. Ob das wohl irgendwas damit zu tun hat, dass das Professx Lann Hornscheidt nicht mehr an der HU ist? Wollte da vielleicht irgendein Dekan oder Präsident die nicht mehr haben?

Keine Kritik, keine Leistungs­anforderungen, keine Kontrolle, aber jede Menge Geld und unbefristete Stellen. Lesbisches Schlaraffenland.

Zitat: «Geld kann fulminant Inhalte steuern.»

Stimmt. So drücken sie ja überall den Gender-Schrott und die Frauenquoten in die Fächer. Durch Erpressung. Du machst, was wir dir politisch sagen, oder wir drehen dir den Geldhahn ab.

Zitat: «Pluralistische Partizipation [...]

Die "one man show" geht also nicht. [...] Daher sind Kollegial­organe wichtig. Sie organisieren pluralistische Partizipation, denn sie bündeln den Sachverstand der Forschenden und verhindern, dass Bedürfnisse übersehen werden.»

Heißt: Frauenquote überall. Keiner darf mehr selbst und alleine forschen, alles wird vom Kollektiv gesteuert. So ähnlich wie eine deutsche Firma in China. Die dürfen da auch nichts, wenn sie nicht einen chinesischen Partner haben, dem sie ihr gesamtes Know How übertragen.

Zitat: «Die Forschenden müssen die vielbeschworene Autonomie auch leben. "Die in der Wissenschaft bestehenden Unterschiede müssen sachverständig eingebracht werden können" (BVerfGE 136, 338 <s. 364 Rn. 59>). Das bedeutet fachliche und personell-biographisch-perspektive Diversität, auch durch Beteiligung von (mehr) Frauen und (mehr) Menschen mit Migrationshintergrund usw.»

Hehehe, das ist jetzt eine Entscheidung, an der sie selbst mitgewirkt hat[ext]. Dumm nur, dass in der Entscheidung in Rand­nummer 59 von Frauen und Migration nichts steht. Das dichtet sie hier eben mal hinzu. Alles, was nutzt, um den verhassten weißen Mann zu vertreiben. Wenn's ginge, notfalls auch Pinguine.

Da merkt man so richtig, dass es hier nicht etwa um Freiheit der Wissenschaft, sondern um den Frontal­angriff auf Wissenschaft geht, was sie ja auch in ihren früheren Schriften schon ausgeführt hat. Nur dass sie jetzt ihren Psychotrip als Verfassungs­recht­sprechung ausgibt und damit mit Gesetzeskraft zwingen kann.

Zitat: «Ja: Hochschulen

Hochschulrecht muss nicht nur Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG beachten, sondern auch das Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 GG.»

Ja. Darauf beruht das vom Bundes­verfassungs­gericht (insbesondere 1991) geschaffene Prüfungsrecht.

Und genau das sabotiert sie, das hat sie mir verweigert, und das ignoriert sie in ihrem eigenen Studiengang Gender Studies komplett. Das verweigert sie jedem, den sie durch Quoten, Diversität und ähnlichen Schrott an der Ergreifung eines Berufs hindert.

Mir fällt hier - wie bei ihr immer - besonders stark auf, dass sie überhaupt keinen inhaltlichen Bezug zu Wissenschaft hat. Es geht bei ihr nie darum, irgendetwas zu untersuchen, nachzuweisen, empirisch zu ergründen. Wissenschaft dreht sich bei ihr immer um

  • Frauen sind per Quote beteiligt,
  • es gibt massig Geld,
  • niemand darf sie kritisieren oder irgendetwas von ihnen fordern, erwarten oder verlangen, schon gar nicht Ausbildung, Ergebnisse, Methoden oder Qualität,
  • statt Inhalten Feindbild-Hokuspokus und Männer-Exorzismus.

Wie immer im feministischen Umfeld: Es wird gar nichts gearbeitet oder gelernt, es geht immer nur darum, Macht und Geld zu bekommen, um sich dann letztlich nur mit seinen Privat­interessen - und nichts selten nur mit der eigenen Sexualität, vor allem, wenn sie lesbischer Natur ist - zu befassen. Es geht nur noch darum, dass der Staat - der Steuerzahler - die Leute für's Nichtstun und politische Agitieren bezahlen soll. Es läuft immer darauf hinaus, die unangreifbare Vollversorgung ohne jegliche Eigenleistung zu bekommen, das Schlaraffen­land zu erreichen. Wie Millionär geheiratet, nur ohne Mann.

Das ist das, was das zentrale Motiv der Gender Studies ist: Das Futtertrog-Modell, bei dem alle am Trog mitfressen können, ohne je etwas getan zu haben, der Steuerzahler füllt nach. Wie im Schweinestall.

Für hochkritisch halte ich dabei, dass auch hier wieder (wir hatten den Effekt gerade schon im Zusammenhang mit dem MDR, der sich mir gegenüber auf Art. 2 und 3 GG berufen wollte) diese neo­juristische Inversion von Grundrechten zum Tragen kommen soll.

Eigentlich sollen Grundrechte ja Grundrechts­träger vor den Staatsgewalten schützen. Und speziell in der Wissenschaft schützt die Wissen­schafts­freiheit jeden, der wissenschaftlich tätig werden will (BVerfGE 15, 256 [263], ein Recht, das sie mir verwehrt hat). Dieser Freiraum des Wissenschaftlers sei grundsätzlich ebenso vorbehaltlos geschützt, wie die Freiheit künstlerischer Betätigung gewährleistet sei. In ihm herrsche absolute Freiheit von jeder Ingerenz[wp] öffentlicher Gewalt.

"Freiheit von jeder Ingerenz öffentlicher Gewalt!"

Wie aber kommt es dann, dass sich sämtliche Fächer den Übergriffen der rein politischen, staatlich finanzierten und von den Parteien und Regierungs­fraktionen entsandten Gender-Krieger ausgesetzt sehen? Gender Studies dürfte es gar nicht geben, denn sie sind der von der Regierung gesteuerte politische Eingriff in die Forschungs- und Lehrinhalte, und zwar mitunter mit Nötigung, Erpressung und Gewalt.

Nach Baers Lesart schützt diese Freiheit der Forschung und Lehre aber nicht etwa den Wissenschaftler vor diesem staatlichen Eingriff in Form von Gender Studies, sondern er soll umgekehrt Polit-Schergen wie Baer dagegen schützen, dass sich Wissenschaftler gegen sie wehren können.

Auch hier werden Grundrechte wieder zu Abwehr­rechten der Staatsgewalt gegen Bürger verdreht. Nur dass diese Grundrechts­sabotage diesmal nicht von einer öffentlich-rechtlichen Rundfunk­anstalt, sondern direkt aus dem Bundes­verfassungs­gericht selbst kommt.

Das BMFSFJ drückt hier über den Finanzhebel Polit­agitatoren in die Universitäten, sowohl auf Professoren-, als auch auf Studenten­ebene, die dann sämtliche Fächer politisch - und wenn's sein muss, auch körperlich - angreifen. Genau das, was das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre verhindern soll. Und das Bundes­verfassungs­gericht schützt nun nicht etwa die Wissenschaft vor dem staatlichen Eingriff, sondern umgekehrt den staatlichen Eingriff vor der wissen­schaft­lichen Gegenwehr der Wissenschaft.

Der Staat hat die Universitäten längst mannigfaltig unterwandert und übt eine Kontrolle aus, die Wissenschaft nicht mehr zulässt. Wer gegen staatliche Interessen verstößt, wird sofort drangsaliert, finanziell gestutzt, beschimpft, erpresst, notfalls auch von der Antifa verprügelt oder irgendwem der Vergewaltigung bezichtigt, oder wie in meinem Fall, von Bundes­nachrichten­dienst aus der Karriere geschossen, aber die Freiheit von Forschung und Lehre soll nicht etwa dagegen schützen, sondern nach Baers Lesart die Panzerung der Schergen gegen Kritik und Aufdeckung sein.

Grundrechte und Wissenschaft zu verteidigen heißt heute, sie gegen Verfassungs­richter zu verteidigen.

Am 23.2.2017 hatte ich gleich zwei mündliche Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Berlin in Auskunftsklagen, und ich möchte nachfolgend aufzeigen, dass hier nicht nur ein sehr enger zeitlicher, sondern vor allem auch inhaltlicher Zusammenhang besteht.

2. Die Auskunftsklage gegen die Humboldt-Universität

Ich hatte vor einiger Zeit schon mal darüber geschrieben, dass ich Auskünfte gegen die Humboldt-Universität eingeklagt hatte. Das war nur das halbe Verfahren. Denn ich hatte sowohl nach dem Informations­freiheits­gesetz, als auch nach dem Presserecht geklagt, und am Verwaltungs­gericht Berlin trennen sie das immer in zwei Verfahren auf, vor der 2. und der 27. Kammer. Das nun war das zweite Verfahren um das IFG.

Natürlich habe ich verloren. Das hat mit den Sitten am Berliner Verwaltungs­gericht zu tun. Eigentlich bekomme ich da nie Recht, weil sie immer in der mündlichen Verhandlung dafür sorgen, dass das, was man ihres Erachtens an Auskunft verlangen kann, in der mündlichen Verhandlung beantwortet wird, und die Sache dann als erledigt oder so etwas abgewiesen wird. Deshalb bekommt man immer ein Urteil, in dem steht, dass man aus irgend­welchen Gründen keinen Auskunfts­anspruch hat. Und muss die Kosten zahlen.

Kurioserweise hat die Vorgehensweise aber auch einen deutlichen Vorteil: So bekommt man seine Antworten, so ist die Gegenseite gezwungen, Auskunft zu geben. Würde man nämlich einfach gewinnen und ein Urteil auf einen Auskunfts­anspruch bekommen, hätte man damit nichts gewonnen, weil es im Verwaltungsrecht keinen Gerichtsvollzieher gibt. Dann hat man ein Urteil auf Auskunft und die Behörde macht trotzdem nichts, denn was juckt die schon, was geurteilt wurde. Deshalb ist die Sache da immer so zweischneidig. Recht bekommt man zwar nicht, aber wenn man einen Batzen Geld hinlegt, trotzdem mehr oder weniger die Auskünfte, die man haben will, wenn auch manchmal nur mündlich.

Das Auskunfts­ersuchen an die Humboldt-Universität hatte ich im Sommer 2012 gestellt. Es hat jetzt fast 5 Jahre gedauert, um nahezu alle Auskünfte zu bekommen.

Schon allein da muss man sich mal klarmachen, was das bedeutet: Jeder normale Wissenschaftler publiziert sein Zeug, und jeder normale Wissenschaftler freut sich wie Bolle, wenn überhaupt mal einer kommt und sich für seine Arbeit interessiert. Normalerweise bekommt man da alles sofort zugeschickt, wenn man fragt.

Nicht Baer.

Die und die Humboldt-Universität haben sich 5 Jahre lang mit Händen und Füßen gewehrt und gesperrt, dass man irgendwie sehen könnte, was da in den Gender Studies abläuft.

Am Anfang meinten die, ich hätte gar keinen Auskunfts­anspruch, weil ich (damals) in Bayern wohnte und das falsche Fach studiert hätte, mit ihnen also gar nicht erst in einen Diskurs treten dürfte. Im IFG steht zwar "Jeder" habe einen Anspruch, aber ich sei eben nicht "jeder". Muss man sich klarmachen: So ein Schwachsinn von einer "Verfassungs­richterin".

Und dann waren das mehrere Jahre Arbeit. Akteneinsicht bei der Senats­verwaltung von Berlin, beim BMFSFJ, bei der HU und so weiter. Und so kam ein Mosaik-Stück zum anderen. Und das Resultat ist, dass da einfach nichts ist. Jetzt erst, nach fast 5 Jahren, musste die Humboldt-Uni schließlich auch zugeben, dass sie zu Forschungs­arbeiten und Vorlesungen Baers einfach gar nichts hat.

Hier mal so die Highlights (Anmerkung dazu: Die Presse­rechts­kammer des VG Berlin sagte mir damals in deren Verhandlung, dass man so etwas auch nicht bis zum hintersten Anschlag, zum letzten Tropfen, zur gänzlichen Erschöpfung ausrecherchieren müsse. Es reiche, wenn man frage und eine Antwort bekommt. Wenn die Antwort falsch, dumm oder peinlich sei, sei das das Problem dessen, der sie gegeben habe, und man könne sie als recherchiert verwenden, nur falls jemand meinte, ich hätte noch nicht genug recherchiert):

  • In Berlin müssen Studiengänge vom Senat zugelassen werden. Die Angaben bezüglich des Lehrpersonals waren falsch und das eigentlich notwendige Gutachten - erstellt von vier Genderistinnen - hatte den Inhalt nie überprüft.
  • Es ist keinerlei Forschungstätigkeit Baers belegbar. Keine Tätigkeit, keine Abrechnung, keine Ergebnisse, einfach nichts.
    Die HU kann nicht ansatzweise sagen, was Baer zwischen ihrer Ernennung zur Professorin 2002 und zur Richterin 2011[ext] an der Universität getan hat. Als wäre sie da nie gewesen.
    Dazu muss man wissen, dass ich 2012 angefragt hatte und die HU selbst vorschreibt, dass Forschungsergebnisse 10 Jahre schriftlich aufbewahrt werden müssten, sie also seit ihrer Berufung Ende 2002 nie etwas getan haben kann.
  • Man konnte nicht eine einzige Vorlesung belegen, die sie gehalten habe. Man sagte, man habe da einfach gar nichts.
    Das ist insofern seltsam, weil es in Berlin eine Lehr­verpflichtungs­verordnung gibt, laut der sie 9 Stunden zu lehren habe, insgesamt also so etwas grob um die 150 Semester­wochen­stunden zusammen­gekommen sein müssten. Und weil in Berlin Professoren die Vorlesungen, die auf das Deputat angerechnet werden, vorher anzumelden und sich hinterher bestätigen zu lassen haben, muss es dazu eigentlich schriftliche Unterlagen mit den Inhalten geben, aber da ist einfach nichts. Gar nichts. Sie haben nichts und können nicht einmal sagen, warum sie nichts haben. Als hätte ich etwas gefragt, was noch nie jemand gefragt hat.
    Ich habe dazu - allgemein, nicht speziell auf den Fall Baer bezogen - bei der Berliner Verwaltung nachgefragt. Bisher war für die Universitäten die Senats­verwaltung zuständig, aber nach der letzten Wahl haben sie die Zuständigkeiten etwas verändert, jetzt ist der Regierende Bürgermeister selbst zuständig. Und auch sie können es nicht erklären. Sie sagten, ihnen sei kein solcher Fall bekannt. Es gäbe nach Gesetz Möglichkeiten, die Lehr­verpflichtung zu reduzieren. Aber erstens war alles, was sie an Möglichkeiten nannten, derart, dass es in der Personalakte hätte eingetragen werden müssen. Zweitens konnten sie nicht erklären, wieso jemand über 8 bis 9 Jahre Professor gewesen sein kann und es überhaupt keine Akten zum Lehrdeputat gibt. In einer früheren Verhandlung räumte die Humboldt-Universität mal ein, dass sie das Geld gebraucht und deshalb nie hingesehen hätten.
    In ihren Jahres­berichten an das BMFSFJ ist am Rande von Lehr­ver­anstaltungen die Rede, aber auch davon, dass die von externen, reihum Eingeladenen gehalten wurden, die einfach irgendwas erzählten. Was die erzählten, war nicht mehr festzustellen.
  • Studien- und Prüfungs­ordnungen? Gibt es formal, es steht aber überhaupt nichts drin außer ein paar inhaltslosen Floskeln. Die vom Bundes­verfassungs­gericht und Bundes­verwaltungs­gericht für Hochschul­prüfungen geforderten Angaben schon gar nicht (Inhalte, Ziele, Prüfungs­anforderungen, Bewertungs­maßstäbe). Diese Ordnungen müssen dem Prüfling sagen, was er lernen soll (verbreiteter Irrtum: Prüfungsrechtlich muss nämlich geprüft werden, was zu lernen war, nicht was gelehrt wurde.), er muss (Ersatz-)Prüfer in die Lage versetzen, Prüfungen auch ohne Kenntnis der Lehr­ver­anstaltungen abzunehmen, und sie müssen ein Gericht in die Lage versetzen, die Rechtmäßigkeit der Frage zu prüfen. Der Prüfer muss vor der Prüfung die Anforderungen und Maßstäbe zur Kenntnis nehmen, sonst kann er nicht wirksam prüfen. Anderenfalls ist die Prüfung nichtig.
    Man merkte der HU deutlich an, dass sie davon noch nie etwas gehört hatte (wohlgemerkt, mit Baer als für das Thema zuständige Verfassungs­richterin im Hintergrund).
    Und ausgerechnet die will anderen was vom Verfassungs­recht zur Wissen­schafts­freiheit erzählen?
    Sie ist seit 6 Jahren Verfassungs­richterin, die Hälfte ihrer Amtszeit, für Hochschulen zuständig, und hat bis heute nicht mal Kenntnis von der Verfassungs­recht­sprechung zu Hochschul­prüfungen, geschweige denn sie begriffen. Ich habe bis heute kein einziges Wort von ihr zu Prüfungsrecht, Verfahrensrecht und so weiter gelesen, immer nur dieses hirnlose Gender-, Gerechtigkeits-, Opfer- und Partizipations­geschwafel. Nach meiner Bewertung ist sie der Aufgabe fachlich, charakterlich und intellektuell überhaupt nicht gewachsen. Lest mal, was die für Texte absondert. Das hat überhaupt nichts mit Recht zu tun, das ist nur so leeres Gerechtigkeits- und Inklusions­geblubber ohne jede Grundlage. Einen ernstlich als juristisch zu bezeichnenden Text, gar die Betrachtung eines Rechtsproblems, hab ich von ihr bisher nicht gesehen.
    Habe ich schon erwähnt, dass der Wahlausschuss des Bundestags einräumte, nie geprüft zu haben, ob sie wirklich das Staatsexamen hat?
  • Skripte oder Vorlesungs­folien? Gibt's nicht. Das sei in den Gender Studies nicht üblich, hieß es.
  • Es gibt kein Curriculum. Die Humboldt-Universität konnte vor Gericht nicht darlegen, was in Gender Studies überhaupt gelehrt wird, werden soll oder wurde, und was die da eigentlich abprüfen. Die Humboldt-Universität kann nach 15 Jahren Baer immer noch nicht sagen, was eigentlich Inhalt des Studiengangs sein solle.
  • Es gibt überhaupt keine Informationen, nicht mal eine Literaturliste. Zwar haben sie in der mündlichen Verhandlung auf Druck des Gerichts versprochen, eine beizuschaffen (und in der mündlichen Verhandlung hektisch mit ihrer Bibliothek telefoniert, als ob das nach 5 Jahren Streit ganz überraschend gekommen wäre). Sie konnten eine aktuelle anbieten, also 2016/2017. Ich wollte aber die von Baer zum Zeitpunkt der Anfrage 2012 haben.
    Die haben sie mir gerade mit Zustellungs­urkunde zugeschickt. Angeblich Stand 2012. Undatiert. 6 Seiten lang.
    Aber: Das neueste Werk darin ist von 1999, am Ende steht einzeln die Zahl "2000", als wäre das der Stand, und laut Überschrift gehört sie zum Magister­teil­studiengang, den es auch seit ca. 2001 nicht mehr gibt. Man hat also gerade versucht, mir eine Literaturliste von 2000 als die von Baer zum Stand 2012 unterzujubeln.
    Es gibt von Baer keinerlei Schriftstücke, die irgendwie auf Forschungs- oder Lehr­inhalte schließen lassen könnten.
  • Baer hat keine reguläre Professur, sondern eine, die erstritten war, als zusätzliche Professur. Vom BMFSFJ eingekauft, für insgesamt fast 3 Millionen Euro, die man komplett verballert hat, ohne irgendwelche Ergebnisse zu hinterlassen.
  • Sie behauptet, sie war Direktorin des GenderKompetenzZentrums.
    Doppelt falsch.
    Erstens gab es dieses Zentrum nie, es ist nie gegründet worden und war nur die Bezeichnung eines Verrechnungs­postens im BMFSFJ, weil die in ihre Buchungs­software halt irgendwas reinschreiben müssen, und Baer selbst schrieb mal, dass das Ding der Beratung des BMFSFJ usw. diente, es hatte also überhaupt nie etwas mit Wissenschaft zu tun.
    Zweitens hätte man selbst dann, wenn es das gegeben hätte, davon nicht Direktor sein können, weil die Grundordnung der HU "Direktor" als Dienst­bezeichnung vorsieht, aber für anderes. Also Hochstapelei[wp] und Anmaßung von Dienst­bezeichnungen.
  • Dafür belegen ihre Berichte an das BMFSFJ und eine Publikation, dass sie in der ganzen Zeit als Polit­agitatorin für das BMFSFJ und die Bundes­verwaltung tätig war, Vollzeit. Was sie als Professorin gar nicht gedurft hätte.
    Tatsächlich hätte sie hier als normaler Dienstleister und auf Kosten der Parteien arbeiten müssen. Da ist alles drin, Untreue, Betrug, Steuer­hinter­ziehung, Geldwäsche, illegale Parteienfinanzierung. Und die Professur war nur vorgetäuscht, vom BMFSFJ als Tarnung und Legende bei der notorisch klammen, erpressbaren und sowieso korrupten Humboldt-Universität eingekauft, um den "Beratenen" vorzugaukeln, dass das alles wissenschaftlich, unabhängig, seriös sei.
  • Und so war sie erst für die SPD-Ministerin Schmidt und dann für die CDU-Ministerin von der Leyen tätig (Kinderpornosperre und so, geht garantiert auf Baer zurück, weil Pornosperren deren gemeinsamer Spleen mit Catharine MacKinnon ist), die ja mal eine Phase hatte, in der sie mit der SPD die CDU zur Frauenquote erpressen wollte. Ratet mal, wo das herkam. Und das Geld floss, weil ja auch von der Leyen nichts selbst kann und alles von externen Beratern erledigen lässt. Dann kam aber irgendeine Affäre (ich glaube, Kundus oder so etwas), und das ministeriale Stühle­rücken begann, und neue Frauen­ministerin wurde Schröder, die da nicht mehr mitspielte und den Geldhahn abdrehte. Das war heikel, denn eigentlich sollte die Humboldt-Universität an der Pseudo­professur ja verdienen und hatte sie jetzt finanziell an der Backe. Also hat man sie flugs als Verfassungs­richterin recycled, auf dass sie als Richterin in eigener Sache fürderhin über genau die Sachen urteilt, die sie vorher inkognito selbst für BMFSFJ und Bundes­verwaltung gebaut hat.
    Und jetzt ratet mal, warum die sich alle komplett dagegen sperren, mir zu verraten, was genau sie da für BMFSFJ und Bundes­verwaltung gemacht hat.
    Denn es könnte ja herauskommen, dass die über ihre eigenen Dinge als Verfassungs­richterin entscheidet und sie mit Gesetzeskraft festnagelt. Richterin in eigener Sache.

Ich komme mir gerade vor wie eine Mischung aus Charlton Heston[wp] in Soylent Green[wp] und Louis de Funès[wp] in Brust oder Keule[wp], als sie den Schwindel aufgedeckt haben und aus der Fabrik wieder herauskommen:

Gender Studies gibt's gar nicht.

Da ist nichts, die existieren nicht, alles nur Bluff und Schwindel, alles nur Attrappe.

Bisher dachte man ja immer, die sind einfach nur strunzdumm.

Strunzdumm ginge ja noch. Auch Dumme haben Rechte, und es spricht durchaus einiges für die Beteiligung von Dummen, weil nämlich dann durch den Kontrast die Schlauen besser aussehen und man sie als Schlaue besser erkennt. Gender Studies zur Ehre des Mannes, oder so ähnlich. (Die tun ja immer so, als träten sie für Frauen und deren Anerkennung ein, aber seit Gender Studies ist das intellektuelle Ansehen von Frauen schlechthin im Keller, auch wenn die meisten Frauen für Gender Studies nichts können und damit gar nichts zu tun haben.)

Aber die sind ja noch schlechter als dumm, da ist ja gar nichts da.

Und jetzt lest Euch nochmal die "verfassungs­rechtlichen" Forderungen von Baer durch. Die versucht, ihren eigenen Schwindel zu schützen und das dann als "Verfassungs­recht" zu verkaufen. Und jede Menge Juristen und Professoren nicken artig und fressen das. (Nicht alle, einer hat mir das ja geschickt.)

Und um den ganzen Gender-Schwindel am Laufen zu halten, musste sie meine Verfassungs­beschwerde ablehnen, denn sonst wäre das alles in sich zusammen­gefallen. Das Bundes­verfassungs­gericht hatte nämlich 1991 entschieden, dass in berufs­bezogenen Prüfungen die Anforderungen und Bewertungs­maßstäbe einheitlich sein müssen und der gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzgeber muss es (demokratischer Einfluss und so) im wesentlichen selbst festlegen und darf nur die Einzelheiten der Verwaltung überlassen. Das gilt nicht nur für alle normalen Hochschul­prüfungen, sondern - in der Rechtsprechung längst anerkannt - auch für Promotionen und Habilitationen. Und das war ein zentraler Punkt meiner Verfassungs­beschwerde, weil Dissertationen völlig willkürlich bewertet werden und die Uni mir damals nicht sagen konnte, was für eine Dissertation überhaupt verlangt wird. Sie konnten nicht sagen, was sie eigentlich wollen. Deshalb hatte ich in der Beschwerde das Ziel verfolgt, das eh schon bestehende und geltende Prüfungsrecht, nämlich die normierte Anforderung, für Promotionen noch einmal explizit zu bestätigen.

Was aber wäre passiert, wenn es gesetzliche (und damit greifbare) Anforderungen für Promotionen gegeben hätte?

Dann wären die Gender-Titel-Mühlen ausgefallen. Schaut Euch beispielsweise mal diese Gender-Promotions­themen an.[ext]

Das ganze Ding ist ein einziger Schwindel und Blödsinn, und das Bundes­verfassungs­gericht wurde darauf getrimmt, den Schwindel durch "Verfassungs­recht" zu protegieren.

3. Baers Wahl zur Verfassungsrichterin

Der andere Auskunfts­klage­komplex ist die Wahl Baers zur Verfassungsrichterin.

Der Wahlausschuss nämlich hat Baer damals praktisch gar nicht beraten, weil sie sie für eine ganz gewöhnliche Jura-Professorin hielten, was sie aber nie war. Hätte man gewusst, dass sie nie ernstlich als Professorin tätig war, aber BMFSFJ und Bundes­verwaltung "beraten" (durch­gegendert) hat, hätte man sie nie wählen dürfen, weil sie damit ja dauer­befangen war (und überdies so gar keine Berufs­erfahrung hatte, die sie zum Verfassungs­richter befähigt hätte).

Ich habe deshalb zwei Ziele: Heraus­zu­finden, wie der Wahlausschuss so getäuscht werden konnte, und die Wahl (und damit die Ernennung) Baers vor dem Verwaltungs­gericht anzugreifen (kommt noch, habe ich noch nicht angefangen). Denn in den Entscheidungen des Bundes­verfassungs­gerichts steht immer, die Entscheidungen wären unanfechtbar. Das stimmt so nicht. Denn wenn sie nichtig sind, können sie gar nicht erst Rechtskraft entfalten und unanfechtbar werden. Man muss nur die Entscheidung zusammen mit dem Richter rausreißen.

Und wenn sie den Wahlausschuss betrogen haben, dann ist sie nicht wirksam gewählt. War sie nicht wirksam gewählt, konnte der Bundespräsident sie nicht ernennen, weil der nur Gewählte ernennen kann. War sie nicht Richterin, fehlt es an der Zahl der notwendigen Stimmen für die Entscheidung, weil die Nicht­annahme einstimmig durch drei Richter beschlossen werden muss.

Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts hat mal versucht, dagegen zu argumentieren und kam mit Beamtenrecht daher. Ist aber falsch. Denn bei Beamten bleibt zwar die Amts­handlung gültig, auch wenn die Ernennung nicht wirksam war, das liegt aber daran, dass man die Handlung ja unabhängig von der Ernennung des Beamten vor einem Gericht überprüfen lassen kann. Das gilt hier natürlich nicht.

Außerdem ist das Bundes­verfassungs­gericht ein Verfassungs­organ, hat oberste Staatsgewalt, und alle Staatsgewalt muss vom Volke ausgehen und demokratisch legitimiert sein. Das ist sie aber nicht, wenn sich da eine Betrügerin reinschwindelt. Denn es kann nicht angehen, dass durch Täuschung eine Betrügerin mit höchster und unbrechbarer Gesetzeskraft und ohne demokratische Legitimation ihr Unwesen treibt und dabei auch Bundestag und Bundeskanzler überstimmen kann. Eine Verfassungs­richterin als Schwindlerin zu entlarven und nach 6 Jahren aus dem Boden zu reißen hätte enorme Auswirkungen. Da wären eine ganze Menge Entscheidungen futsch. Genau mein Ding.

In den Auskunftsklagen gegen die Humboldt-Universität kam schon heraus, dass man nie in die Personalakte Baers eingetragen hat, dass sie in Wirklichkeit nicht als Professorin, sondern für das BMFSFJ - als was auch immer - tätig war.

In der Auskunftsklage gegen den Bundestag und den Wahlausschuss wurde das dann prickelnd. Die gaben nämlich zu, dass es keine Aussprache gegeben hatte, dass sie bei der Wahl Susanne Baer nie gesehen hatten und überhaupt nicht wussten, wer sie war. Die hatten nur zwei Akten, nämlich ihre Personalakte und ihren Lebenslauf (und eine Erklärung, dass sie bereit wäre, Verfassungs­richterin zu werden). Allein anhand ihrer Personalakte und nach ihrem Lebenslauf hat man sie ohne Diskussion per Frauenquote durchgewinkt.

Und beides war faul. Im Lebenslauf stand "Direktorin des GenderKompetenzZentrums", und die Personalakte sah so aus, als wäre sie Professorin an der Jura-Fakultät. Nichts von der Tätigkeit für das BMFSFJ und der gekauften Pseudo-Professur.

So etwas dürfte als Wahl wohl kaum haltbar sein.

Ich wollte aber noch die Akten sehen. Die haben sie nicht mehr, hieß es, die hätte man, wie immer, an das Bundes­justiz­ministerium gegeben, weil die dafür zuständig und Dienstherr sind.

Also habe ich gegen das Bundes­justiz­ministerium auf Auskunft geklagt. Wieder doppelt, IFG und Presserecht.

Bisher ist nur die IFG-Klage gelaufen, natürlich wie immer abgelehnt, aber es kam dabei heraus, dass das Bundes­justiz­ministerium (Maas' Saftladen) auch nicht weiß, wo die Akte geblieben ist. Sie meinen, sie hätten diese Akten nicht. Komischerweise taucht in der Liste der Akten, die sie haben wollen, ein genau passendes "Begleit­schreiben" auf, bei dem aber nichts dabei sein soll.

Ach.

Sie haben ein "Begleitschreiben", das nichts begleitet haben soll.

Stinkt gewaltig danach, als habe man in Maas' Laden da mal was verschwinden lassen. Das Verwaltungsgericht gab aber zu bedenken, dass die Personalakten normaler Richter in den Gerichten geführt würden, und das beim BVerfG vermutlich genauso sei. Trotzdem ein Brüller, dass das Bundes­justiz­ministerium nicht weiß, wo die Akten geblieben sind.

Macht jetzt auch nichts, denn der interessantere Teil kommt erst noch: Presserecht.

Denn auf Bundesebene gibt es kein Pressegesetz. Da gilt nur direkt die Pressefreiheit aus dem Grundgesetz, die dann völlig im Freistil ausgelegt werden muss, wozu es bisher kaum was gibt.

Ich werde unsere Grundrechte und unsere Verfassung also noch daraufhin versuchen, ob man als Blogger und Presse aufdecken und untersuchen darf, ob, wie und dass sich eine Hochstaplerin durch Anstellungs­betrug und unter Täuschung des Wahl­aus­schusses eine Stelle als Verfassungs­richterin erschlichen hat und da ohne demokratische Legitimation ihre Spinnereien als Verfassungsrecht durchsetzt.

Das wird lustig.

Und wie ich da gerade so am Bohren und Draufhauen bin, so kurz vor den mündlichen Verhandlungen vor dem Verwaltungs­gericht, kommt da die Abmahnung vom MDR rein, gesteuert von einer Intendantin als Ex-SEDlerin und im Kontext der Randale in Magdeburg, als man mit Gewalt verhinderte, dass ein Professor vortragen kann, warum Gender Studies falsch sind.

So'n Zufall aber auch...

4. Die Geschwistertrennung

Als ich gerade so anfangen wollte, diesen Artikel hier zu schreiben, bat mich ein Leser um Hilfe. Gegen die Verfassungsrichterin Baer. Obwohl der ja gar nicht wissen, konnte, dass ich daran schreibe. Zufall. Aber es passte gerade so.

Leider habe ich dazu keine Akten vorliegen (und auch nicht die Zeit dafür), um das nachzuprüfen. Es geht um eine Scheidung, und wie so oft, darum, wo die Kinder bleiben. Man hat eine Webseite dazu eröffnet[ext], und ein Hickhack, irgendwelche Streitereien. Obwohl sich eigentlich alle einig gewesen seien, dass die Kinder zusammen und beim Vater bleiben sollen, hat man die Familie irgendwie aus­einander­gerissen, Kontakt­verbote verhängt und die Betroffenen konnten das vor Gericht nicht anfechten. Dann habe man - muss ich jetzt mal so glauben, ich habe keine Akten dazu gesehen, die haben sie gerade im Tohuwabohu nicht griffbereit - Verfassungs­beschwerde erhoben, die eben jene Susanne Baer als Bericht­erstatterin nicht zur Entscheidung angenommen habe, ohne Begründung.

Kennt man ja. Was nicht in ihr feministisches Konzept passt, entscheidet sie nicht. Mutter hat Anspruch auf Kind, fertig. Ob das Kind Rechte hat, interessiert nicht. Sogar Hunde haben ein Recht, bei Scheidungen zusammenzubleiben[ext], aber Kinder werden vor dem Verfassungs­gericht dieser Tage nicht mal angehört. Meine Beschwerde hat sie ja auch nicht zur Entscheidung angenommen.

Man hat mich gebeten, hier auf diese Petition[ext] zu verweisen. Ich mache das mal, obwohl ich sie für völlig aussichtslos halte, denn erstens sind Petitionen schriftlich an den Petitions­ausschuss des Bundestages zu richten (und selbst dort so aussichtslos, dass sie das Papier nicht wert sind, das ist ein Witzkabinett) und nicht elektronisch an den Justizminister, der hat damit nämlich gar nichts zu tun. Zweitens brennt bei Heiko Maas ohnehin nicht genug Licht, um den um irgendwas zu bitten, schon gar nicht so etwas, da ist der viel zu feministisch drauf. Es ist auch sonst ein aussichts­loses Unterfangen, den von irgendwas überzeugen zu wollen, was außerhalb von Feminismus liegt, ich habe den schon live erlebt.

Der hier interessante Punkt ist aber, dass Baer - sofern das stimmt, was man mir geschrieben hat, ich konnte es nicht nachprüfen - hier - wie bei mir - Verfassungs­beschwerden als Bericht­erstatterin Beschwerden nicht annimmt, obwohl sie das nach dem Verfahrensrecht des Bundes­verfassungs­gerichts müsste. Denn anders als in manchen anderen Ländern gilt in Deutschland nicht das Opportunitäts­prinzip, sondern das Bundesverfassungsgericht muss Grundrechte schützen und Rechtsschutz gewähren.

Ich hatte dazu letztes Jahr schon einen Artikel über eine Rede Baers[ext], die sie an der Yale University[wp] als deutsche Verfassungs­richterin gehalten hat. Und sie besitzt die Frechheit (oder den Realitätsverlust?), die Leute dort einfach anzulügen, denn sie sagt (ab 00:38:59):

Zitat: «In fact, I deeply think that some questions today should stay in the political realm, and never be brought to me.

But if they are brought to my bench, I have to decide them. I was sworn into a [nicht verstanden, bolder(?) constitution, and decide a case, when it's brought to me. I cannot say, you know, I think it's better in politics. Do that. There is no option for me.

Whatever my personal attitude is, restraint, or activist, or whatever, I am professionally - there's a difference between attitude and profession - professionally bound by the law, and have to apply it. So I cannot refuse in what we promise as legal protection in every act of authority. If somebody brings that case, I have to find an answer. I have to decide.

However, that decision does not replace politics. And we do not want to replace politics. [...]»

Sie behauptet also frontal, dass sie Fälle, die vorgetragen werden, auch entscheiden müsse und würde. Das müsste sie zwar, aber das tut sie nicht. Glatt gelogen. Und weil's so schön ist, hier nochmal als Zitat:

Mp3-icon-extern.png Susanne Baer Zitat[ext]

Sie lügt das Publikum einfach an.

5. Fazit

Wer glaubt diesem Bundesverfassungsgericht noch irgendetwas?

– Hadmut Danisch[38]
Zitat: «[Wenn es stimmt], dass aus der - vermuteten - Familie Baer hier mehrere Geschwister auf diesem Opfertripp unterwegs und davon besessen sind, drängt sich natürlich auch die Frage auf, ob die als Kinder zusammen in so eine Neurose[wp] hinein erzogen wurden und nun verzweifelt versuchen, ihre Kindheit aufzuarbeiten. Denn bei Susanne Baer und den Berliner Genderisten ist mir ja aufgefallen, dass die eigentlich gar nichts machen als um sich selbst zu drehen und sich mit sich selbst zu beschäftigen. Susanne Baer ist im wesentlichen Professorin für sich selbst und auf Lebenszeit dafür verbeamtet und mit Staats­pension versehen, an dem Versuch zu scheitern, mit sich selbst klar­zu­kommen.

Es mag vielen nicht gefallen, dass ich diese Fragen stelle. Ich will aber wissen, was da mit meiner Verfassungs­beschwerde passiert ist, warum mir elementare Grund­rechte vorenthalten werden und warum die Verfassungs­richterin Baer darüber öffentlich lügt, wenn sie behauptet, dass sie jeden Fall entscheide, der auf ihren Tisch gelange.[ext]» - Hadmut Danisch[39]

Leute fragten, wie eigentlich die Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts und die Verfassungs­richterin Susanne Baer in dieses BND-CIA-Crypto-Spiel passen. Viele, die mir schreiben, halten sie schlicht für zu blöd, um zu kapieren, worum es hier überhaupt geht.

Stimmt. Sehe ich auch so. Die ist ja schon mit Verfassungsrecht[wp] überfordert.

Nur: Sie muss es ja auch nicht kapieren.

Zum einen sieht sie, und das hatte ich ja in der Verfassungs­beschwerde beantragt, dass es für alle gleiche und vor allem gesetzliche Anforderungen und Maßstäbe für die Promotion gibt. Das reicht eigentlich schon, weil das nicht nur ihrer Auffassung völlig zuwiderläuft, dass man geschriebene Gesetze als stets für Männer gemacht ablehnen müsse, sondern dass gleiche Maßstäbe auch ihrem Gerechtigkeits­gefühl zuwiderlaufen und man von Frauen auch keine Qualität verlangen dürfe. Das würde sie stets diskriminieren. (Da könnte was dran sein.) Mit gleichen Anforderungen für alle sind Frauenquoten nicht zu erfüllen, für die tritt sie aber ein.

Das alleine reicht schon, dass sie die Verfassungs­beschwerde im eigenen korrupten Interesse versenkt, beantwortet aber die Frage der Leser nicht.

Ich bin ja der Überzeugung, dass Baer von der CIA geführt wird:

  • Warum sollte jemand, der hier eigentlich nichts hinkriegt, in den USA an einem bekanntlich stark von CIA-Werbern durchseuchten Universitäts­standort es zur Honorar­professur schaffen? Ich habe bis heute keinen einzigen Text von Baer gesehen, den ich über Null einschätzen würde. Das wirkt auf mich ausnahmslos alles strohdoof. (Und deren Forderung, von Frauen keine Qualität zu verlangen, im ureigensten Interesse.)
  • Deren eingekaufte Pseudoprofessur trägt alle Merkmale einer Tarnidentität.
  • Deren Auswahl als Richterin war eine totale Farce.
  • Ich habe verschiedene Fälle aufgezeigt, in denen fingierte Verfassungs­beschwerden von Leuten aus Baers Umfeld geschrieben wurden, zu denen man sich dann irgendwelche passenden Leute als Strohmänner und Beschwerde­führer gecastet hat.

Das ist Verfassungssabotage.

Und dass ich Verfassungsbeschwerde erhoben hatte, war ja nun auch kein Geheimnis. Ich glaube, ich hatte es im Blog erwähnt, aber zumindest einer ganzen Reihe bekannter und fremder Leute gesagt, die mich danach gefragt hatten. Da reicht ein einfaches "Hör mal, wir wollen nicht, dass...". Da muss man nichts von Crypto verstehen.

Ich finde einen anderen Zusammenhang sehr beachtlich.

Vor vier Tagen wurde in Leipzig die Studentin und "Kommando­führerin Lina E." festgenommen. Die WELT:

Zitat: «Eine 25-Jährige soll Anführerin einer kriminellen Vereinigung sein - an der Schwelle zum Linksterrorismus. Jetzt hat der General­bundes­anwalt sie wegen brutalen Angriffen auf politische Gegner festnehmen lassen. Ein außergewöhnlicher Schritt. [...]

Ein außergewöhnlicher Vorfall könnte nun als weiterer Beleg herhalten: Der General­bundes­anwalt hat am Donnerstag­abend eine mutmaßliche Links­extremistin in Leipzig durch Beamte des Landes­kriminal­amtes (LKA) Sachsen festnehmen lassen. Mehrere Wohnungen wurden durchsucht.

Die Vorwürfe sind erheblich: Die 25-jährige Lina E. soll Mitglied in einer links­extremistischen kriminellen Vereinigung sein. Ihr wird außerdem gemeinschaftliche gefährliche Körper­verletzung und besonders schwerer Land­friedens­bruch vorgeworfen.

Ziel sei insbesondere der politische Gegner gewesen: die extreme Rechte. Oder wie es die Bundes­anwalt­schaft ausdrückt: Personen, die aus "Sicht der Vereinigung der 'rechten Szene' angehören". Der Fall ist allein schon deshalb bemerkenswert, weil die oberste Anklagebehörde der Republik seit dem Ende der Rote-Armee-Fraktion[wp] (RAF) nur selten Links­extremisten festnehmen ließ. Jetzt heißt es aus Ermittlerkreisen, man sehe die Gruppierung in Leipzig bereits an der Grenze zur terroristischen Vereinigung. [...]

Die Taten, die ihnen vorgeworfen werden, strotzen vor Brutalität. Im Oktober 2019 soll Lina E. mit anderen zehn bis 15 Personen einen Anschlag auf den Inhaber und Besucher einer Gaststätte im thüringischen Eisenach verübt haben. Es handelte sich dabei um das Lokal "Bull's Eye", wo früher auch mal die NPD zu Gast war.

Laut Bundesanwaltschaft sei die Kneipe deshalb ausgewählt worden - da sie als Treffpunkt der "rechten Szene" betrachtet wurde. Die Räumlichkeiten wurden verwüstet, die Opfer mit Schlag­stöcken oder Faust­schlägen attackiert. [...]

Laut den Verfassungs­schützern würden "schwere Körper­verletzungen der Opfer bis hin zum möglichen Tod billigend in Kauf genommen". Möglich sei "die Herausbildung terroristischer Strukturen im Linksextremismus". [...]

Mitunter sei bei Angriffen der Tod von Menschen in Kauf genommen, einer Person das Gesicht zertrümmert worden.»[40]

und

Zitat: «Das BfV hatte bereits im Frühjahr in einer Analyse gewarnt, dass die Auswahl von "Zielen" sich "immer häufiger von einer institutionellen Ebene auf eine persönliche Ebene" verschiebe. Opfer würden "gezielt" ausgesucht und in ihrem "persönlichem Rückzugsraum angegriffen", wie WELT AM SONNTAG berichtete.»

Siehe auch FAZ[ext], BILD[ext].

Das entspricht exakt den Angriffen gegen mich, wo man mich am Arbeitsplatz verleumdet und angreift, und hier das Wohnhaus beschmiert und den Nachbarn Hetzbriefe gegen mich in den Briefkasten wirft.[41]

  • Massivste Verleumdung
  • Systematische Angriffe mit der Absicht, mich als rechtsextremen Nazi hinzustellen, mich als Ziel für Angriffe zu markieren
  • Angriffe auf Wohnung, Arbeitsplatz, persönliches Umfeld
  • Und darin häufig Bezüge auf Susanne Baer, mit dem Vorwurf, dass ich mich mit der befasse.

Die Angriffe gegen mich kommen - zeigen schon die Wortwahl und der Zugang zu links­extremen Webseiten - aus der Berliner Linksextremismus- und Feminismus­szene und dem Umfeld Susanne Baers. Schnittmenge die Humboldt-Uni, deren Studentenschaft ihr Logo ja schon in einen RAF-ähnlichen Stern geändert hat. Und die Absicht ist eindeutig - und erklärtermaßen - mich vom Bloggen und Nachforschen abzubringen.

Eine zentrale Frage ist also: Welche Verbindung gibt es vom Bundes­verfassungs­gericht und Susanne Baer zum aufkommenden Links­terrorismus, der neuen RAF? Ich meine, außer der Humboldt-Universität. Die WELT beschreibt, dass ein Teil der Täter aus Berlin herangezogen wurde. Und die Berliner Links­extremisten­szene ist eng mit der Humboldt-Universität verflochten, der ehemaligen Kaderschmiede der DDR. Ich finde es gerade nicht mehr, neulich stand irgendwo, dass die links­extremistisch besetzen Häuser hier in irgendeinem direkten Zusammenhang mit einem stehen, der in der DDR die Terroristen der RAF verwaltet hat. Das sieht nicht mehr nach unabhängigen Einzel­fällen, sondern nach einem Gesamt­zusammenhang aus.

Und das wirft nun wieder die Frage auf, ob es eine Verbindung von der CIA in den links­extremen Bereich gibt. Zur Erinnerung: Der islamistische Anschlag in Wien hatte zwar mit Kryptographie gar nichts zu tun, wurde aber sofort als Vorwand für Kryptoverbote eingespannt, die nun wieder im Interesse von CIA/NSA gibt.

– Hadmut Danisch[42]

Werke

Vorträge

Susanne Baer hält The Bernstein Memorial Lecture an der Duke University School of Law: "Adjudicating Inequalities"

Abteilung Satire

Zitat: «... eine Juristin, die ihre politische Sozialisierung in der autonomen Frauenbewegung erfahren hat ... engagiert sich seit Jahren in Projekten gegen häusliche Gewalt. 1988 schrieb sie ... einen Gesetzentwurf, der es Frauenverbänden ermöglichen sollte, gegen entwürdigende und pornografische Darstellungen von Frauen zu klagen ... leitete sie bis vor Kurzem das GenderKompetenzZentrum in Berlin. Auch wenn das nach einem lupenreinen linken Lebenslauf klingt, ist Baer alles andere als ideologisch[44]

Susanne Baer

Warum sollte Susanne Baer als erste Frau ins Schloss Bellevue?

Eine Bundespräsidentin, die sich in Theorie & Praxis (in der Lehre und am Gericht) wohlfühlt, die polyglott und feministisch ist, mit einer Frau verpartnert, die reden kann und Humor hat: Kann es so eine Kandidatin geben? Käme so eine Frau ins Schloss Bellevue? Mit Susanne Baer auf jeden Fall. Sie wäre eine potenzielle Kandidatin für ein so genanntes linkes Bündnis in der Bundes­versammlung. SPD und Grüne hatten sie bereits gemeinsam für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen. Beide Parteien könnten sie auch fürs Bellevue unterstützen. Für Linkspartei und Piraten sollte Susanne Baer ebenfalls wählbar sein.

Susanne Baer, geboren 1964 in Saarbrücken, studierte Rechts- und Politik­wissen­schaften an der Freien Universität Berlin und erhielt 1993, zwei Jahre nach ihrem zweiten Staats­examen, einen Master of Law an der University of Michigan. 1995 promovierte sie in Frankfurt, 2000 habilitierte sie an der Humboldt-Universität. Seit 2002 hat sie hier eine Professur inne. Spezialisiert hatte Susanne Baer sich auf Geschlechter­studien. Sie gründete das GenderKompetenzZentrum, dass sie acht Jahre lang leitete. 2009 erhielt sie einen Ruf an ihre Alma Mater in Michigan und erhielt von dieser auch 2014 die Ehren­doktor­würde verliehen. 2010 einigten sich SPD und Grüne auf Susanne Baer als gemeinsame Kandidatin für das Bundes­verfassungs­gerichts. Seit 2011 ist sie dort Richterin am ersten Senat.

Eine Bundespräsidentin Susanne Baer könnte sich insbesondere für die weitere Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzen. Zudem würde allein die Tatsache, dass sie mit ihrer Frau Deutschland nach innen und außen repräsentiert ein Signal setzen.

Unsere Erste Bundespräsidentin[45]

Einzelnachweise

  1. Den Titel Direktorin hat sie sich faktisch selbst gegeben.
  2. Augspurg-Heymann-Preis für Susanne Baer: Unsere Frau" in Karlsruhe, queer.de am 1. Juli 2013
  3. Munzinger: Susanne Baer
  4. Befreien Sie Afrika, Martin Baer, Dokumentarfilm, D 1999, 83 Minuten; The Making of "Kinshasa Symphony", Dokumentarfilm, Claus Wischmann, Martin Baer und Pascal Capitolin; Eine Kopfjagd. Deutsche in Ostafrika. Spuren kolonialer Herrschaft. Taschenbuch, Martin Baer, Olaf Schröter
  5. 5,0 5,1 Hadmut Danisch: Familie Baer?, Ansichten eines Informatikers am 13. April 2014
  6. Hadmut Danisch: Frauenquote. Wie die Gender-Ideologie Politik, Wissenschaft, Recht und Verfassung unterwandert., CreateSpace 2012, ISBN 1-4782-1331-0; S. 408
  7. Hadmut Danisch: "Frauenquote"
  8. Frauenquote. Wie die Gender-Ideologie Politik, Wissenschaft, Recht und Verfassung unterwandert., S. 51
  9. Mp3-icon-intern.png Susanne Baer befragt von Frank Meyer - ARD Radiofestival 2012 - Gespräch, HR2 am 23. Juli um 23:05 Uhr (ab 8:30 Min.)
  10. Hadmut Danisch: Verfassungsrichterin Susanne Baer im Gespräch mit HR2, Ansichten eines Informatikers am 25. Juli 2012
  11. Hadmut Danisch: Frauenquote. Wie die Gender-Ideologie Politik, Wissenschaft, Recht und Verfassung unterwandert., CreateSpace 2012, ISBN 1-4782-1331-0
  12. 12,0 12,1 Kommentar am 30. August 2012 um 10:46 Uhr: Der Wahlausschuss des Bundestages und die Wahl der Verfassungsrichterin Baer, Ansichten eines Informatikers am 30. August 2012
  13. 13,0 13,1 13,2 13,3 13,4 13,5 13,6 Hadmut Danisch: Über die Lächerlichkeit des Bundesverfassungsgerichts, Ansichten eines Informatikers am 30. Dezember 2012
  14. 14,0 14,1 14,2 Hadmut Danisch: Wie die Piraten-Partei zur totalitären Meinungsdiktatur wird, Ansichten eines Informatikers am 28. Februar 2013
  15. 15,0 15,1 15,2 15,3 Hadmut Danisch: Das korrupte Bundesverfassungsgericht, Ansichten eines Informatikers am 13. Januar 2014
  16. Kritik des Bundestagspräsidenten: Lammert will Wahl der Verfassungsrichter ändern, Süddeutsche Zeitung am 14. Juli 2012
  17. 17,0 17,1 Der Wahlausschuss des Bundestages und die Wahl der Verfassungsrichterin Baer, Ansichten eines Informatikers am 30. August 2012
  18. Hadmut Danisch: Frauenquote. Wie die Gender-Ideologie Politik, Wissenschaft, Recht und Verfassung unterwandert., S. 120
  19. Hadmut Danisch über Susanne Baer: Ernüchternde Schlüsselfragen um eine Verfassungsrichterin, Der Maskulist am 12. Oktober 2012
  20. Pdf-icon-extern.svg Verfassungsbeschwerde zur Promotion (mit Anhängen)[ext] - Hadmut Danisch (101 Seiten)
  21. Hadmut Danisch: Staatsbetrug Feminismus, Ansichten eines Informatikers am 19. März 2016
  22. Hadmut Danisch: Presserechtsurteil: Webseiten sind keine Presse!, Ansichten eines Informatikers am 31. Januar 2016
  23. ... wie in der Genderismus-Darstellung Susanne Baers, Anmerkung der Redaktion
  24. Susanne Baer: Rechtssoziologie: Eine Einführung in die interdisziplinäre Rechtsforschung, Nomos-Verlag 2011, 3. Auflage, 2016, ISBN 3-8329-6386-3
  25. Hadmut Danisch: Faeser zu Mielke, Verfassungsschutz zu Stasi, Ansichten eines Informatikers am 28. Oktober 2023
  26. Ein LL.M.-Studium dauert in der Regel zwei bis vier Semester. Der Inhalt bestimmt sich nach dem Hochschulangebot und den Neigungen des Studenten. An Hochschulen außerhalb des deutschen Sprachraums liegt der Schwerpunkt meist auf dem jeweiligen Landesrecht, Rechtsvergleichung oder internationalem Recht. An Hochschulen im deutschen Sprachraum wird meistens eine Spezialisierung auf einem bestimmten Rechtsgebiet angeboten.
  27. Michigan Law: Faculty Bio: Baer, Susanne, abgelesen am 3. Februar 2014
  28. Michigan Law: Faculty Bio: MacKinnon, Catharine A., abgelesen am 3. Februar 2014
  29. Publications of the University of Michigan Law School Faculty: Catharine A. MacKinnon, abgelesen am 3. Februar 2014
  30. Publications of the University of Michigan Law School Faculty: Susanne Baer, abgelesen am 3. Februar 2014
  31. 31,0 31,1 Hadmut Danisch: Spionage? Gastdozent an der University of Michigan, Ansichten eines Informatikers am 2. Februar 2014
  32. Autor: US-Gesundheitsreform: Daniel Bahr wird Obama-Berater, Kölner Stadtanzeiger am 2. Februar 2014
  33. Hadmut Danisch: Obstruse These: Alice Schwarzer und die CIA, Ansichten eines Informatikers am 8. Februar 2014
  34. Youtube-link-icon.svg Germany made in USA. Wie US-Agenten Nachkriegs-Deutschland steuerten. - Joachim Schröder, WDR (1999) (Länge: 43:35 Min.)
  35. Hadmut Danisch: Das fromme Märchen vom Bundesverfassungsgericht, Ansichten eines Informatikers am 26. August 2015 (Es ist wieder ein Interview mit der Verfassungs­richterin Susanne Baer erschienen. Sie beschreibt das Bundesverfassungsgericht wie so einen heimeligen Ort höchster Denkarbeit und Geborgenheit, voll pfleglichsten Umgangs der Richter untereinander. Als wären das zwar nicht körperlich, aber geistig die höchsten Denker des Landes. Meine Güte, was die ihren Lesern für einen Stuss auftischen.)
  36. 36,0 36,1 36,2 36,3 36,4 Hadmut Danisch: Das fromme Märchen vom Bundesverfassungsgericht, Ansichten eines Informatikers am 26. August 2015 (Es ist wieder ein Interview mit der Verfassungsrichterin Susanne Baer erschienen. Sie beschreibt das Bundesverfassungsgericht wie so einen heimeligen Ort höchster Denkarbeit und Geborgenheit, voll pfleglichsten Umgangs der Richter untereinander. Als wären das zwar nicht körperlich, aber geistig die höchsten Denker des Landes. Meine Güte, was die ihren Lesern für einen Stuss auftischen.)
  37. Hadmut Danisch: Steuerbetrugsmodell Amadeu-Antonio-Stiftung?, Ansichten eines Informatikers am 17. Juli 2016
  38. Hadmut Danisch: Neues zur Verfassungsrichterin Susanne Baer, Ansichten eines Informatikers am 15. März 2017
  39. Hadmut Danisch: Die Sippe Baer und die Grundrechte, Ansichten eines Informatikers am 27. April 2017
  40. Manuel Bewarder, Ibrahim Naber: Radikale Linke: Die "Kommandoführerin" Lina E., Die Welt am 6. November 2020
  41. Hadmut Danisch: (Staats-?) Terror gegen mein Blog, Ansichten eines Informatikers am 6. Juli 2020
  42. Hadmut Danisch: Der Zusammenhang zwischen dem Bundesverfassungsgericht, der CIA und der Terroristin Lina E., Ansichten eines Informatikers am 10. November 2020
  43. "Das ist schon echt ätzend. Eine lesbische Politfeministin, die über die 'Rechtlichen Grundlagen für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft' gutachtet - da kann man natürlich auch die Zigarettenindustrie mit einem Gutachten zum Nutzen des Rauchens beauftragen." MANNdat-Forum: Legitimierungsgutachten von Prof. Dr. Baer und Dr. Sandra Obermeyer, Eugen am 2. November 2012 - 11:51 Uhr
  44. Benno Stieber: Kopf des Tages: Susanne Baer - Prof. Dr. Ungewöhnlich, Financial Times Deutschland am 10. November 2010
  45. Susanne Baer, unsereerstebundespraesidentin.wordpress.com (Unsere Erste Bundespräsidentin) am 9. Juni 2016

Querverweise

Netzverweise