Vergewaltigung
Aus WikiMANNia
Hauptseite → Gewalt → Sexuelle Gewalt → Vergewaltigung
Vergewaltigung ist nach "Duden Recht" die Nötigung zum Beischlaf oder zu ähnlichen sexuellen Handlungen, die das Opfer besonders erniedrigen, wobei diese mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist, erfolgen kann.[1] Eine Vergewaltigung bedeutet eine massive Verletzung der Autonomie, des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung und der psychischen Integrität des Opfers und hat entsprechend gravierende psychische Folgen. Die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich. In Deutschland wird eine Mitschuld der betroffenen Person juristisch verneint.
Inhaltsverzeichnis |
Öffentlicher Diskurs
Wenn sexueller Missbrauch öffentlich thematisiert wird, beherrschen oft Zerrbilder und Vorurteile die Diskussion. Die Täter sind in der Regel männlich, die Opfer sind Mädchen oder Frauen, so das gängige Bild. Sollte ein Mann oder ein Junge zu einem Vergewaltigungsopfer werden, so ist hier eine noch höhere Stigmatisierung und Tabuisierung der Fall. Ein weiteres Tabu betrifft Frauen, die selbst vergewaltigen. Bei der Konstellation Frau vergewaltigt Jungen kann man somit von einem doppelten Tabu sprechen.
Deutschland
Strafrecht
Von Vergewaltigung (synonym: Stuprum, veraltet: Notzucht) spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zum Vollzug des Beischlafs (vaginale, orale oder anale Penetration) nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt, die mit dem Eindringen in den Körper (orale Penetration oder andere sexuelle Handlungen) verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen). Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird. Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert.
Die Nötigung mit den bei der Vergewaltigung beschriebenen Mittel zu sonstigen sexuellen Handlungen (einfache sexuelle Handlungen) ist als sexuelle Nötigung strafbar.
Maßgeblich ist die innere Willensrichtung des Opfers. Abwehrhandlungen des Opfers sind für das Vorliegen einer Vergewaltigung nicht zwingend erforderlich. Die für die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung erforderliche Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB wendet der Täter jedoch nicht an, wenn das Opfer mit den sexuellen Handlungen zwar nicht einverstanden ist, er jedoch weder geleisteten noch von ihm erwarteten Widerstand seines Opfers mit einiger körperlicher Kraftentfaltung überwindet beziehungsweise verhindert. In diesen Fällen kommt eine Strafbarkeit wegen Vergewaltigung nur dann in Betracht, wenn der Täter dem Opfer entweder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder dessen schutzlose Lage ausnutzt (§ 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Im deutschen Strafrecht wurden 1997 die bis dahin getrennten Tatbestände der Vergewaltigung (§ 177 StGB a. F.) und der sexuellen Nötigung (§ 178 StGB a. F.) unter einem einzigen Tatbestand zusammengefasst und inhaltlich beträchtlich erweitert (§ 177 StGB n. F.). Der Gesetzgeber hat die Strafbarkeit geschlechtsneutral auf „eine andere Person“ (erstmals damit auch auf Männer als Tatopfer) und insbesondere auf das Erzwingen des ehelichen (nicht mehr nur des außerehelichen) Beischlafs erweitert. Damit ist die Vergewaltigung ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung (vgl. Regelbeispiel). Hat der Täter (erniedrigende) sexuelle Handlungen an dem Opfer vorgenommen oder an sich von ihm vornehmen lassen, die mit einem Eindringen in den Körper (des Täters oder des Opfers) verbunden waren, lautet der Urteilstenor auf Verurteilung wegen Vergewaltigung. Ab 1997 wurde Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar, allerdings nur auf Antrag verfolgt. 2004 wurde es zu einem Offizialdelikt.
Der Strafrahmen sieht (regelmäßig) Freiheitsstrafe von mindestens zwei und höchstens 15 Jahren vor. Verwirklicht der Täter im Rahmen der Vergewaltigung (oder der sexuellen Nötigung) gemäß § 177 StGB den Tatbestand der Qualifikation des Absatzes 3 (Mindeststrafe drei Jahre), lautet der Urteilstenor auf schwere Vergewaltigung (oder sexuelle Nötigung), im Fall des Absatzes 4 auf besonders schwere Vergewaltigung (oder sexuelle Nötigung) (Mindeststrafe fünf Jahre).
Da die Höchststrafe 15 Jahre beträgt, lässt sich aus § 78 StGB eine Verjährungsfrist von 20 Jahren ableiten. Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen.[2]
Bürgerliches Recht
Jeder, der in seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzt wurde, hat unabhängig vom Geschlecht einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Opfer kann seine Ansprüche gegen den Täter, insbesondere den auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, auch im Strafverfahren geltend machen (Adhäsionsverfahren). Dies leitet sich aus dem Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung her.
Bis 2002 konnten nur Frauen, gegen die ein Verbrechen oder Vergehen wider die Sittlichkeit begangen wurde oder die durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses vergewaltigt wurden, ein Schmerzensgeld verlangen (§ 847 Abs. 2 BGB a. F.). Durch das 2. Schadensrechtsänderungsgesetz wurde dies geändert.
Vergewaltigung und Unschuldsvermutung
Zu den feministischen Glaubensüberzeugungen gehört, dass Männer zu 100% die Täter und Frauen zu 100% die Opfer sind. Dazu gesellt sich die feministische Überzeugung, dass Frauen bei Vergewaltigungsvorwürfen so gut wie nie lügen.[3] Vor diesem Hintergrund sind feministische Forderungen, bei Vergewaltigungsvorwürfen die Unschuldsvermutung gleich ganz abzuschaffen, nur folgerichtig.[4]
Der Stellenwert der Unschuldsvermutung findet seine universellste Anerkennung in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
- "Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist."
In den Ländern des Europarats wird er darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
- "Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig."[5]
Tabuthema weibliche Täterschaft
Sexueller Missbrauch von Jungen durch Frauen ist ein Tabuthema. Unsere Forderung: verstärkte Aufklärung über diese Art Missbrauch und die Einrichtung und Unterstützung von Organisationen, die von Frauen missbrauchte Jungen betreuen.
Thailand: Frauen vergewaltigen Männer, um sie durch ein Kind an sich zu binden [6]
In Südafrika: [7]
Zahlen
Laut polizeilicher Kriminalstatistik 2000 war der weibliche Täteranteil bei sexuellen Missbrauch von Kindern bei 2,3 Prozent. Neuesten Untersuchungen zufolge lässt sich der Anteil von Sexualstraftäterinnen heute auf 10-15 Prozent festmachen. Die Kölner Organisation "Zartbitter" spricht sogar von bis zu 25 Prozent weiblicher Täter.[8]
Auswirkungen
Die Opfer haben massive Probleme, ihre eigene Geschlechtsidentität zu finden. Jungen, die missbraucht wurden, stoßen häufig auf Unverständnis, wenn sie sich mit Ihren Erfahrungen jemandem anvertrauen wollen. Von den Erwachsenen als "frühreifes Früchtchen" bestenfalls belächelt, von Gleichaltrigen wegen der "geilen" Erfahrung oft sogar beneidet, bleiben sie mit ihrem Problem meist allein. Dass auch sie Gewalt erfahren haben, wenn auch meist psychische Gewalt, bleibt unberücksichtigt.[8]
Beispiele
Unterhalt für das Kind
Junge soll Unterhalt zahlen, nachdem er mit 14 "verführt" wurde
Mit 14 Jahren wurde er von einer Freundin seiner Mutter verführt. Elke D. hatte sich gerade von ihrem Mann getrennt und wurde von Daniels Mutter aufgenommen. Wenn die Mutter arbeitete, kam Elke D. in das Zimmer von Daniel und gab ihm Alkohol. Sie wollte Sex von ihm, wenn nicht, dann wollte sie sagen, er hätte sie vergewaltigt. Elke D. wurde schwanger und verschwand, ohne jemals jemanden zu sagen, wer der Vater ist. Daniel ist jetzt 21 Jahre alt und bekam einen Brief vom Jugendamt. Er muss Unterhalt zahlen, obwohl er Einspruch einlegte. Denn dem Jugendamt ist das egal, sie sagen, dass man mit 14 Jahren weiß, was man tut.[9][10]
Zitat: «Ein Vaterschaftstest soll klären, ob Lena von ihm abstammt. Sollte das der Fall sein, dann ist das deutsche Recht knallhart. "Also selbst wenn die Mutter eine Straftat begangen hat, sexuellen Missbrauch, hindert das die Unterhaltspflicht des Vaters nicht. Weil man hier differenzieren muss, zwischen der Beziehung der Eltern auf der einen Seite und der Beziehung des Kindes zum seinem jetzt volljährigen Vater. Das Kind ist schutzwürdig. Und aus diesem Grunde hat es einen Unterhaltsanspruch. Und ich meine, dass der junge Vater grundsätzlich unterhaltsverpflichtet ist." Das heißt also, Daniel müsste in jedem Fall zahlen, selbst wenn nachgewiesen werden würde, dass Elke B. sich an ihm schuldig gemacht hat.» - Christian Avenarius, RA[11]
Schützwürdig ist im deutschen Rechtswesen nur das Mutter-Kind-Idyll, aber keinesfalls der Mann, auch nicht im Fall einer Vergewaltigung durch eine Frau.
Ein möglicher Versuch, diese Situation mit umgekehrten Geschlecht zu vergleichen:
- Ein vergewaltigtes Mädchen, ungewollt Mutter geworden, wird von ihrem Vergewaltiger wegen Sorgerecht oder Umgangsrecht verklagt.
Dieser fiktive Fall wird in Deutschland nie eintreten, was verdeutlicht, dass Frauen und Männer in Deutschland vor der Justiz eben nicht gleich sind. (vgl. auch Strafrabatt)
Russin vergewaltigt 10 Männer
Eine Russin steht mit der Beschuldigung vor Gericht, 10 Männer vergewaltigt zu haben.[12]
Wenn Frauen vergewaltigen
-
Wenn Frauen vergewaltigen - SAT1 - pappainaustria (Länge: 8:36 Min.)
Männer/Jungen als Opfer
In Haftanstalten wird es anscheinend unzureichend unterbunden, auch Massenvergewaltigungen. Die Folge daraus ist z.B., dass diese Opfer dann selbst zu Vergewaltigern werden. Begründung: Ihr Gefühl von Männlichkeit wieder herzustellen.
Im Krieg
Südafrika: "Vom Baby bis zur Greisin ist in Südafrika niemand vor Vergewaltigungen sicher. Doch wer am wenigsten auf Gerechtigkeit hoffen kann, sind die Männer." Vergewaltigungen von Männern werden von den Behörden im Land am Kap nicht einmal erfasst, geschweige denn verfolgt.[13]
Im Femdisk-Forum wurde eine Mail (englisch) veröffentlicht, in der viele Grausamkeiten gegen Männer im Kongo beschrieben wurden. Die Übersetzung eines Teils lautet wie folgt:
"Jeden Tag untersuchten wir Belege für die Morde: Kastrierte Männer, die man verbluten lässt, Männer denen die Ohren abgeschnitten und die Augen ausgestochen waren, abgebrannte Hütten, in denen Leute eingeschlossen worden waren, Kinder mit eingeschlagenen Gesichtern, [...]. Jeden Tag wurden Frauen aus den IDP-Lagern geschickt, um Feuerholz und Wasser zu besorgen, trotz des konstanten Risikos, vergewaltigt [...] zu werden. Sollten Männer in der Lage sein, sich aus dem Lager zu entfernen, riskierten sie Kastration und Mord. So entscheiden sich Familien, dass Vergewaltigung das kleinere Übel ist."
"Wenn sie die Camps verlassen, sind Frauen anfällig für Angriffe und Vergewaltigung. Darüber werden wir korrekt informiert. Kastration und Genitalfolter an Männern werden ebenfalls , wie Vergewaltigung, als ein Mittel des Terros benutzt [...], aber wir werden selten darüber informiert. Es gibt z.B. keine Erwähnung von Amnesty International oder Human Rights Watch über die Benutzung von Kastration als “eine Kriegswaffe” oder “ein Mittel des Terrors”, weder im Darfur noch im Kongo." [14]
Bosnien-Krieg/Ost-Kongo: "Auch die Vergewaltigung von Männern ist ein Mittel der Kriegsführung, doch kaum jemand will darüber reden. Immerhin ist das Thema inzwischen beim UN-Tribunal erfasst." [15]
Zahlen
Jungen finden "dann selten den Mut, sich an helfende Stellen zu wenden. Die Folge ist eine dramatische Dunkelziffer des Bundeskriminalamtes (BKA), nach der jeder fünfte bis zehnte Junge in Deutschland betroffen sein könnte."
"Gut 25 Prozent der Opfer in Deutschland sind männlich. Das geht aus der polizeilichen Kriminalstatistik 2007 hervor." [16]
Lesbische Vergewaltigungen
Simone de Beauvoir
Die bekannte marxistische französische Feministin begann in ihrer Zeit als Gymnasiallehrerin mehrere Beziehungen mit minderjährigen Mädchen, einige davon ihre Schülerinnen. 1943 wurde sie von der Mutter einer Nathalie Sorokine offen wegen Verführung Minderjähriger angeklagt und in Folge aus dem Schuldienst entlassen. [17]
In den Medien
Die US-Feministin Eve Ensler beschrieb in ihrem Theaterstück "Vagina-Monologe", wie eine erwachsene Lesbe ein dreizehnjähriges Mädchen mit Alkohol gefügig macht und zum Sex mit ihr zwingt; anschließend lässt sie das Mädchen sogar noch behaupten: "Wenn das eine Vergewaltigung war, dann war es eine gute Vergewaltigung".
Die Schriftstellerin Christine Nöstlinger beschrieb in ihrem autobiografischen Buch "Zwei Wochen im Mai", wie sie von einer Klassenkameradin aus einer neureichen Familie zu lesbischen Sexspielen gezwungen wird und im Anschluss noch eine Ohrfeige bekommt und als "hurig" und "Sau" beschimpft wird.
Eins der wenigen Werke, das dieses Thema kritisch behandelt, ist der Dokumentarfilm "She Stole My Voice", in dem einige reale lesbische Vergewaltigungen (eine der Täterinnen war die Schwester des Opfers!) nachgestellt werden.
Feministische Positionen zur Vergewaltigung
- "Fast die Hälfte aller Frauen wird einmal in ihrem Leben Opfer einer Vergewaltigung oder eines Vergewaltigungsversuchs." (Catharine MacKinnon) [18]
- "Alle Männer sind Vergewaltiger und sonst nichts." (Marilyn French) [19]
- "Alle Männer sind Vergewaltiger, auch die Netten." (Alice Schwarzer) [20]
- "Wir leben unter männlicher Vorherrschaft, und da ist Sexualität etwas, was Männer Frauen antun." (Catharine MacKinnon) [21]
- "Vergewaltigung ist nicht mehr und nicht weniger als ein bewusster Prozess der Einschüchterung, durch den alle Männer alle Frauen in einem Zustand der Furcht halten." (Susan Brownmiller) [22]
Die Männerfeindlichkeit verleitet den Feminismus, ganz gewöhnlichen Beischlaf per se als eine Vergewaltigung zu klassifizieren. Eine Zusammenfassung und Kritik feministischer Positionen zur Vergewaltigung:
- Jeder Mann ist ein Vergewaltiger
- Vergewaltigung ist für eine Frau schlimmer als der Tod
- "Frauen lügen bei so etwas nicht" und Definitionsmacht
- Konsensprinzip als feministischer Ausweg zur Verhinderung von Vergewaltigungen
- "Feminists fuck better", "Feminismus als Anti-Viagra" [23]
Die Politisierung der Vergewaltigung wurde vor allem durch die US-amerikanische Autorin Susan Brownmiller vorangetrieben. Es ist an der Zeit, dass der Feminismus sich ein sachlicheres Verhältnis zur Vergewaltigung zulegt. Die Interpretation als Unterdrückungsmittel und Verbrechen ist nicht mehr zeitgemäß. Auch der mitschwingende Männerhass sollte abgelegt werden. Es sollte Feministinnen klar sein, dass es Falschbeschuldigungen gibt und dass Frauen diese auch taktisch einsetzen, so wie es Männerrechtlern klar ist, dass es Vergewaltigungen gibt. Der Feminismus sollte sich zudem um einen faireren Umgang mit der weiblichen und männlichen Sexualität bemühen.
Es gibt sowohl im Feminismus Tendenzen, in dem eine Feministin die andere in ihrer Radikalität und Männerhass zu übertreffen sucht, als auch einer Helferinnenindustrie, die einen immanenten Drang nach immer mehr Opfer (= Kunden) hat. Dabei generiert die Helferinnenindustrie wiederum Opferzahlen und Statistiken, welche die Feministischen Thesen zu bestätigen scheinen. Das ist dann das Perpetuum mobile des Feminismus und der Helferinnenindustrie.
Einzelnachweise
- ↑ Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007
- ↑ Wikipedia: Vergewaltigung
- ↑ FemokratieBlog: Die 3%-Lüge bei "Studie" über Vergewaltigungen, fkblog am 6. Juni 2011
- ↑ beispielsweise Jessica Valenti von Feministing in der Washington Post: What the Assange case says about rape in America, 12. Dezember 2010
- ↑ Vergewaltigung und Unschuldsvermutung, Alles Evolution am 15. Dezember 2010
- ↑ Thailand: Fag-Hags vergewaltigen Gays
- ↑ Women now 'raping' men
- ↑ 8,0 8,1 Sexueller Missbrauch durch Frauen (sehr detaillierte Quelle)
- ↑ Junge soll Unterhalt zahlen, nachdem er mit 14 verführt wurde, ShortNews am 18. Oktober 2004
- ↑ Zugehöriger Fernsehbericht: Der Fall Görgülü
- ↑
"Der Fall Görgülü", Teil 1, 2 - ↑ Black widow woman who drugged, raped ten men
- ↑ Vergewaltigungen in Südafrika: Die vergessenen Opfer, Süddeutsche Zeitung am 11. Mai 2007
- ↑ Kongo: Vergewaltigung vs. Kastration
- ↑ Ost-Kongo: Die unaussprechliche Tat, Die Zeit 35/2009
- ↑ Buben als Opfer von Vergewaltigungen
- ↑ Seymour-Jones, Carole (2008). A Dangerous Liaison. Arrow Books. ISBN 9780099481690.
- ↑ Catharine MacKinnon, Toward a Feminist Theory of the State (Cambridge, Mass.: Harvard University Press, 1989), S. 176
- ↑ Marilyn French war in den siebziger Jahren eine der weltweit einflussreichsten Feministinnen. Den Satz "All men are rapists, and that's all they are" lässt sie eine Figur in ihrem 1977 veröffentlichten Roman "The Women's Room" sagen.
- ↑ Alice Schwarzer über Jörg Kachelmann, Post von Kachelmann, Alices Blog am 2. August 2010
- ↑ Siehe Neil Gilbert, The Phantom Epidemic of Sexual Assault, The Public Interest, Nr. 103, Frühjahr 1991, S. 61
- ↑ Against Our Will. Men, Women and Rape.; Deutsch: Gegen unseren Willen. Vergewaltigung und Männerherrschaft, Übersetzung: Jon Twoday am 7. März 2006
- ↑ Vergewaltigung, das besondere Verbrechen, Alles Evolution am 4. Juni 2011
Siehe auch
- 177 StGB
- Falschbeschuldigung
- Hilfe für Betroffene
- Genitalverstümmelung
- Sexualität
- Sexuelle Belästigung
- Pädophilie
- Ius primae noctis
Weblinks
- Wenn Frauen vergewaltigen (englisch)
- Sextourismus, Vergewaltigung, Pädophilie, Menschenhandel - eine Domäne der Männer?
-
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern. Studie zu Opferrisiko, Opfer- und Tatverdächtigenverhalten, polizeiliche Ermittlungen, justizielle Erledigung. - Bayrisches Landeskriminalamt 2005, ISBN 3-924400-16-4 (323 Seiten)
- Alles Schall und Rauch:
- Was in Schweden als Vergewaltigung gilt, 3. Dezember 2010
- Wie man in eine Sexfalle tappt, 9. Dezember 2010
