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Die Legitimation oder Legitimierung (aus lat.: lex, legis = "Gesetz", "Rechtfertigung") bezeichnet:
- juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung, Ermächtigung bzw. Ausweis oder anderer Nachweis der Berechtigung
- im Familienrecht bei Kindern das Erlangen der Rechtstellung der Ehelichkeit, siehe Ehelichkeitserklärung und Unehelichkeit
- in der Politikwissenschaft die Rechtfertigung eines Staates für sein Handeln, siehe Legitimation (Politikwissenschaft)[wp] und Legitimationskettentheorie[wp]
- in der Soziologie die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen, Regeln und Herrschaftsformen. Ein Legitimität besitzender Sachverhalt ist legitim. Die Gegenbegriffe sind Illegitimität und illegitim.
Formen der Legitimierung
Schaubild
Input-Legitimation
Schaubild
Throughput-Legitimation
Schaubild
Output-Legitimation
Zitate
Zitat: |
«Es geht hier um den Staat und seine Legitimation. Diese hat er nur durch die Mündigen (die Freien[wp], die Freisassen[wp]), nicht durch die Unmündige (den Plebs[wp], die Sklaven[wp]) bekommen. Letztere haben darauf keinerlei Anrecht.» - DvB[1]
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Einzelnachweise
Querverweise
Netzverweise