Kinder- und Jugendhilfegesetz
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Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ist ein sogenanntes Artikel- oder Mantelgesetz. Seinen Kern bildet das "Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe" (SGB VIII). Dessen Paragraphen sind auch umgangssprachlich gemeint, wenn vom KJHG die Rede ist. Formal bildet das (gesamte) Achte Buch SGB indessen nur den 1. Artikel des KJHG. Die Artikel 2 bis 24 des KJHG beinhalten Änderungen anderer Gesetze, zum Beispiel des BGB oder des Jugendgerichtsgesetzes sowie Übergangs- und Schlussvorschriften, die für den "Praktiker" weniger interessant sind.
