Familienrecht

Aus WikiMANNia

Wechseln zu: Navigation, Suche

HauptseiteFamilie → Familienrecht


HauptseiteRecht → Familienrecht



Familienrecht besteht aus:

Früher waren die gesetzlichen Bestimmungen auf zwei Gesetze - namentlich die ZPO und das "Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit" - verteilt. Seit dem 1.September 2009 ist jedoch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft, welches nun alle Vorschriften quasi unter einem Dach vereint.

Die wesentlichen

Zitat: «Die Frage, warum das Familienrecht so außergewöhnlich reformresistent bleibt, ist so schwer nicht zu beantworten. Man stelle einfach die Frage, wem es nutzt. Das System hält einen Behörden-, Helfer- und vor allem Juristenapparat in Lohn und Brot, der seinesgleichen sucht.»[1]

Inhaltsverzeichnis

Literatur

  • Karl Albrecht Schachtschneider: Rechtsproblem Familie - HTML - PDF
  • Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts. Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechtsbewußtsein in der Bundesrepublik Deutschland, 1985 - HTML - HTML
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechtsverhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [2]
WikiMANNia rät:
"Vermeiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."
In diesem Artikel fehlen wichtige Informationen. Hier fehlt noch jede Menge Inhalt. Du kannst WikiMANNia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst, oder uns informierst.

Einzelnachweise

  1. TrennungsFAQ-Forum: P am 16. April 2011 - 22:16 Uhr
  2. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Siehe auch

Weblinks


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Persönliche Werkzeuge
In anderen Sprachen