Familienrecht
Aus WikiMANNia
Hauptseite → Familie → Familienrecht
Hauptseite → Recht → Familienrecht
Familienrecht besteht aus:
Früher waren die gesetzlichen Bestimmungen auf zwei Gesetze - namentlich die ZPO und das "Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit" - verteilt. Seit dem 1.September 2009 ist jedoch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft, welches nun alle Vorschriften quasi unter einem Dach vereint.
Die wesentlichen
Zitat: «Die Frage, warum das Familienrecht so außergewöhnlich reformresistent bleibt, ist so schwer nicht zu beantworten. Man stelle einfach die Frage, wem es nutzt. Das System hält einen Behörden-, Helfer- und vor allem Juristenapparat in Lohn und Brot, der seinesgleichen sucht.»[1]
Inhaltsverzeichnis |
Literatur
- Karl Albrecht Schachtschneider: Rechtsproblem Familie - HTML - PDF
- Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts. Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechtsbewußtsein in der Bundesrepublik Deutschland, 1985 - HTML - HTML
|
- WikiMANNia rät:
- "Vermeiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
- "Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."
| | In diesem Artikel fehlen wichtige Informationen. Hier fehlt noch jede Menge Inhalt. Du kannst WikiMANNia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst, oder uns informierst. |
Einzelnachweise
- ↑ TrennungsFAQ-Forum: P am 16. April 2011 - 22:16 Uhr
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Siehe auch
Weblinks
| | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
