Kindesentziehung
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Kindesentziehung nimmt per eigenmächtiger Blitzaktion ein Elternteil dem anderen das Kind weg, ist in der überwältigenden Mehrzahl der Fälle die Mutter der Übeltäter, wie die Universtität Utrecht herausfand.
Kindesentziehung erfolgt meist durch die Mutter
Wenn Kinder entzogen werden, geschieht dies meist durch die Mutter. Aus einer Untersuchung der Universiteit Utrecht ergibt sich, dass in 86 % der Fälle die Mutter der Täter ist. Die Forscher nennen dies bemerkenswert, weil häufig gedacht wird, dass vor allem Väter ihre Kinder entführen, was den Forschern zufolge an einigen Fällen liegt, um die in den Medien großes Aufhebens gemacht worden ist. Die Universität untersuchte hunderte Urteile niederländischer und deutscher Richter. Laut den Wissenschaftlern war auch in Deutschland der Entführer meist die Mutter.[1][2]
Inhaltsverzeichnis |
Haager Abkommen
Nach dem Haager Abkommen, das in der Bundesrepublik seit 1990 Gesetz ist und das helfen soll, Kindesentführungen zu verhindern, sollen entführte Kinder "sofort" zurückgegeben werden, um die zwischen die Ehefronten geratenen Jungen und Mädchen davor zu bewahren, sich an ihrem neuen Wohnort einzuleben. Doch die deutschen Richter halten sich seit Jahren selten an die Vorgabe - angeblich zum Besten der Kinder. Weil das Haager Übereinkommen auch die Möglichkeit einräumt, von einer Rückkehr abzusehen, wenn ein Kind sich "widersetzt", befragten Richter und Jugendämter die betroffenen Jungen und Mädchen zunächst nach ihren Wünschen.
Die langwierige Prozedur, die am Ende oft gerade denjenigen begünstigt, der am rücksichtslosesten den Umgang seines Kindes mit beiden Elternteilen zu verhindern sucht, ist mittlerweile auch bei deutschen Familienrechtlern in Verruf geraten. "Ein Kind wird emotional hin- und hergerissen und versucht immer, es dem recht zu machen, bei dem es gerade ist."
Die internationale Kritik an der Praxis deutscher Ämter und Gerichte ist groß.[3]
Selbst die engagiertesten Parlamentarier sind machtlos, wenn beispielsweise eine Mutter, die ihr Kind entführt hat, partout nicht einlenken will und ihrem Ex-Mann nicht einmal zugestehen mag, das gemeinsame Kind zu besuchen.
Denn anders als etwa in Frankreich werden Besuchsrechte, selbst wenn sie gerichtlich angeordnet wurden, in der Bundesrepublik so gut wie nie amtlich durchgesetzt. Während französische Väter oder Mütter, die sich an solche Abmachungen nicht halten, schlimmstenfalls sogar mit einer Haftstrafe rechnen müssen, passiert in Deutschland meist gar nichts.[3]
Internationale Kindesentführungen
Trotz des Haager Abkommen wird internationales Recht von viele deutsche Richter kaum beachtet. "Hier in Deutschland gilt deutsches Recht - und damit basta" ist ihre Devise. Das Haager Abkommen besagt in seinem Kern: Wenn ein Kind von Vater oder Mutter - vor oder nach der Sorgerechtsentscheidung - entführt wird, dann muss das Kind wieder zurück an den Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthaltes. Über das Schicksal der Kinder soll also dort entschieden werden, wo bislang sein Lebensmittelpunkt war. Wenn ein deutscher Vater oder eine deutsche Mutter ihre Kinder aus England oder Frankreich entführt und nach Deutschland bringt, respektiert kaum ein deutsches Gericht die höchstrichterliche englische oder französische Sorgerechts- und/oder Rückführentscheidung. Warum nicht? Das Gericht argumentiert mit dem Kindeswohl. Aus den letzten drei Jahren sind mindestens dreißig ähnliche Fälle allein aus England bekannt. Alle englischen Klagen wurden von deutschen Gerichten abgeschmettert. Im französischen Justizministerium wird die deutsche Befolgung der Haager Übereinkunft als "mehr oder weniger nichtexistent" bezeichnet.[4]
Am 6. Juli 1994 steigen in London zwei Jungen, sieben und neun Jahre alt, ins Flugzeug, um wie in jedem Jahr die Sommerferien beim Vater in Deutschland zu verbringen. Sie teilen das Schicksal vieler Kinder aus getrennten binationalen Ehen, verbringen den Schulalltag mit Mama, die Ferien mit Papa. Die Kinder kommen nicht zurück. Der Vater hat beschlossen, Alexander und Constantin bei sich zu behalten - gegen alle rechtlichen Abmachungen. Elterliche Selbstjustiz. Das Sorgerecht wird grundsätzlich erst nach der Scheidung verhandelt. Bis dahin soll das Kind an dem Ort verbleiben, an dem es bisher gelebt hat. Genau deshalb versuchen manche Elternteile, den sogenannten Lebensmittelpunkt des Kindes zu verändern: Sie entführen das Kind zu sich in ihr Heimatland.
Als Alexander und Constantin nicht zurückkommen, erwirkt Mutter Catherine Laylle, gebürtige Französin und in London als Rohstoffhändlerin in einer Bank tätig, durch das höchste englische Gericht eine einstweilige Verfügung. Daraufhin taucht der deutsche Vater mit den Söhnen erst mal kurzzeitig ab. Einen Monat später urteilt das Familiengericht in Verden/Aller in Niedersachsen im Sinn der Haager Übereinkunft, daß die Kinder mit sofortiger Wirkung zur Mutter nach London zurück müssen. Nach der Verhandlung bittet der Vater der Jungen um eine halbe Stunde zum privaten Abschied - und entführt die Kinder erneut.
Der Zeitfaktor. So schindet Catherine Laylles getrennt lebender Ehemann Zeit - er weiß: So hebelt er das Haager Übereinkommen aus, das Kindesentführungen vereiteln soll. Je länger ein Kind in neuer Umgebung Wurzeln schlagen kann, desto größer die Chancen, bei einem späteren Prozeß die Kinder zu bekommen, denn der neue Wohnort gilt irgendwann als Lebensmittelpunkt des Kindes.[5]
Sexistische Rechtssprechung
Während entführende Mütter weitestgehend straflos bleiben und auf die Unterstützung von staatlicher Bürokratie, Justiz und privater Helferinnenindustrie zählen kann, tritt den männlichen Kindesentzieher die volle Härte des Gesetzes. Axel Hüls flüchtete mit seinen vier Kindern nach Ägypten, nachdem die Kindesmutter beliebig mit seinem Umgangsrecht gespielt hatte und ihr das Sorgerecht zugesprochen werden sollte. Der Strafrichter verurteilte den vierfachen Vater zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung. Der Vorsitzende meinte zwar, "insgesamt haben Sie nicht unrecht", so habe sich Axel Hüls in einer "schwierigen Situation" befunden, was Ehefrau und Kinder, aber auch sein Bild in der Öffentlichkeit angehe. Aber letztlich hielt er dem 39-Jährigen Selbstgerechtigkeit vor. Der Mann hat vor allem selbst schuld. "Zu der subjektiv ausweglosen Situation haben Sie selbst beigetragen", befand der Richter.[6]
In dem umgekehrten Fall hätte an der "subjektiv ausweglosen Situation" einer Frau selbstverständlich wieder nur ein Mann schuld und nicht etwa die Frau "selbst dazu beigetragen". Justitia urteilt nicht gerecht ohne Ansehen der Person, sondern sexistisch, wenn es um Mutter- und Vaterrechte geht.
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- WikiMANNia rät:
- "Vermeiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
- "Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."
Einzelnachweise
- ↑ Kindesentziehung meist durch die Mutter (niederländisch)
- ↑ Universität Utrecht zu Kindesentziehungen (niederländisch)
- ↑ 3,0 3,1 Familie: Sehnsucht nach Samuel, Spiegel am 6. August 2001
- ↑ Christine Brink: Bei den Kindern hört Europa auf: Wenn es ums Sorgerecht geht, entscheiden viele deutsche Gerichte nationalistisch, "Die Zeit" Nr. 27 vom 28. Juni 1996
- ↑ Nicht ohne meine Kinder. Vom zähen Kampf um entführte Kinder aus Ehen mit ausländischen Partnern., Focus Nr. 3/97, S. 126-129
- ↑ Julia Jüttner: Kindesentführung in den Sudan: Die Unschuld vor dem Herrn, Spiegel am 9. Februar 2012
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Siehe auch
Weblinks
- 19. Rang ergab am 10.12.2011 die Google-Suche nach "Kindesentziehung" für diesen Artikel.
- Schritte zur Verhinderung einer Kindesentführung
- Kindesentführung und Umzug ins Ausland mit Kindern
- Aus den Augen, aus dem Sinn. Rechtsexperte Peter Koeppel über den Umgang deutscher Gerichte mit elterlicher Kindesentführung., Focus Nr. 3/97, S. 126-129 (Artikel auf pappa.com)
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Öff Öff: Gewaltsame Kindsentführung
