Rechtsprechung
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Die Justiz sei für die Gerechtigkeit zuständig, so glaubt das Volk. Jedoch, den Rechtsstaat gibt es nicht und Juristen handeln so, wie Juristen schon immer gehandelt haben.
Zitat: «Justiz ist ein Machtsystem und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Gesetzestexte werden angewendet, wenn sie diesem Machtsystem passen und ignoriert, wenn sie nicht passen.» - Rainer[1]
Justiz funktioniert immer im Sinne der Machthaber, weil alle Menschen in der Justiz sich von der Macht kaufen lassen.[2]
Zitat: «Die Tatsache, dass viel mehr Männer im Gefängnis sitzen als Frauen, beweist, wie männerfeindlich unsere Justiz ist.» - Harald Martenstein[3]
Inhaltsverzeichnis |
Richter
Strafrabatt für Frauen
Frauen wird bei Verurteilungen oft ein Strafrabatt eingeräumt, das bedeutet Frauen werden von Gerichten entweder seltener verurteilt oder milder bestraft als Männer, die dasselbe Delikt begangen haben. Zu diesem Ergebnis kommen internationale Untersuchungen[4] und werden explizit auch von Richtern zugegeben.[5] Eine interessante Frage wirft sich auf, wenn man darüber nachdenkt, was für Menschen nach dem Gesetz noch einen Strafnachlass bekommen:
- Minderjährige
- Geistig Behinderte
- Verrückte
- Alkoholisierte
- und Leute unter anderem Drogeneinfluss.
Wir fordern eine vorurteilsfreie Überprüfung der Verhältnisse in Deutschland und die Durchsetzung einer geschlechtsunabhängigen Rechtsprechung.
Kein Mensch kann für sein Tun verantwortlich sein und zugleich unfähig, sich zu ändern. Dies sind zwei Dinge, die sich gegenseitig ausschließen.
Männer werden in der Gesellschaft öfter und schneller zur Rechenschaft gezogen. Hier würde es nicht ausreichen, wenn Männer vor Gericht den gleichen Gutmenschenbonus bekämen wie Frauen, sondern erst, wenn gar nicht mehr Männer wie Frauen vor Gericht zu erscheinen haben, wäre das Ziel erreicht. Also entweder haben wir für männliches Verhalten an sich oder/und für das, was von Männern auf dieser Erde erledigt wird, viel mehr Straftatbestände geschaffen (sie also mehr in die Verantwortung genommen und auch mehr kriminalisiert), oder die Sozialisation (Erziehung läuft ja wesentlich über die Frauen und den Staat) liegt auf der anderen Seite so krass im Argen, dass man die dort Handelnden bisher ungleich weniger zur Verantwortung (auch rechtlich) gezogen hat. Kurz gesagt: Solange mehr Männer in den Gefängnissen sitzen als Frauen (und die Ungleichheit ist sehr groß), stimmt in dieser Gesellschaft letztlich etwas zum Nachteil der Männer nicht. Solange sich hier nichts zur Verbesserung tut, bleibt die These von der Geschlechtergleichheit der westlichen Gesellschaft eine Verdummungsdroge. An dieser Stelle wird sehr deutlich, wie ungleich die Lebenschancen für unsere Jungen gegenüber den Mädchen gestrickt sind.
Zitat: «Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines 'Frauenrabatts' erkannt. [...]
Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben. [...]
Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken.» - Prof. Dr. Ulrich Vultejus (ehemaliger Richter am Berliner Landgericht) in einem Interview mit der "Zeitschrift für Rechtspolitik"[6]
Richterin kapituliert gegenüber umgangsboykottierende Frau
Richterin Merk am Amtsbericht Freiburg im Breisgau erklärt Deutschland zur rechtsfreien Zone, wenn eine Frau renitent das Umgangsrecht des Vaters boykottiert, sabotiert und missachtet:
Zitat: «Der Antrag des Vaters auf Änderung der elterlichen Sorge (§ 1696 BGB) für seine drei Töchter [...] war zurückzuweisen.
Auch für die Justiz gibt es Grenzen, jenseits derer sie machtlos ist. Ein solcher Fall liegt hier vor.
Seit 1993 - 42 F 102/93 - ist das Familiengericht immer wieder und intensiv mit der Familie Alteck beschäftigt gewesen, weil die Mutter seit der Trennung der Parteien Ende 1990 das vom Vater durch die Instanzen mehrfach erstrittene Umgangsrecht - OLG Stuttgart, 18 UF 133/93 - 42 F 106/94 und 42 F 18/99 - mit nur kurzen Unterbrechungen systematisch verhindert. Sie geht dabei so subtil vor, dass die drei Mädchen, insbesondere Anna derart indoktriert sind und von iher psychisch abhängig, dass auch ein kurzfristig problemlos verlaufender Umgang mit Maria und Yvonne - 42 F 18/99 - wieder scheiterte.
Unter diesen Umständen sieht das Gericht keine Möglichkeit im Hinblick auf die in dem Verfahren 42 F 18/99 geäußerte Ablehnung der Mädchen und im Hinblick auf den Bericht des Jugendamtes vom 22.2.2000 die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn schon ein Umgangsrecht nicht durchsetzbar ist und obwohl das Verhalten der Mutter ihren Kindern gegenüber im höchsten Maße mißbilligt wird. Diese könnten nur mit Gewalt von der Mutter getrennt werden. Da sie aber gut für die Kinder sorgt und diese auch an ihrer Mutter hängen, kommt dies für das Gericht im Hinblick auf ihr Alter nicht in Betracht.», Richterin Merk[7]
Allmacht eines Richters
Zitat: «Wie häufig habe ich von Anwälten gehört, dass Familienrichter fast alles dürfen. Nur, wozu haben wir dann Gesetze?»[8]
Staatsanwalt
Ein Ehepaar hatte sich bereits Anfang 2005 getrennt. Beide hatten das gemeinsame Sorgerecht für die Töchter Sina (9) und Michelle (17). Im Juni 2010 bemühte der Vater sich um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die jüngere Tochter. Doch drei Tage vor einem gemeinsamen Termin vorm Familiengericht flatterte eine Anzeige ins Haus. Sexueller Missbrauch seiner Tochter, lautete der Vorwurf der Polizei.
Erst im Mai 2011 wurde der Vorwurf entkräftet. Da kam raus: Die Mutter hatte ihre ältere Tochter (sitzt im Rollstuhl) angestiftet, einen Brief ans Jugendamt zu schreiben. Darin beschrieb sie, ihr Vater hätte Sina vor Jahren im Badezimmer unsittlich berührt. Die Mutter hatte noch ausgesagt, dem Kinderarzt seien Verletzungen aufgefallen. Das alles war gelogen, wie die ältere Tochter vor der Familienrichterin zugab.
Henning D. zeigte seine Ex-Frau wegen falscher Verdächtigung an. Doch die Staatsanwaltschaft sah kein öffentliches Interesse und stellte das Verfahren jetzt wegen "geringer Schuld" ein.[9]
Argumentationsbeispiel
Auf der einen Seite vertritt ja der Feminismus die Auffassung, dass Männer von Natur aus gewalttätig sind, Stichwort "potentielle Vergewaltiger" usw.
Wenn es aber um das eigene Geschlecht geht, da werden dann Dinge herbeigezogen wie "Überforderung", "Wochenbettdepression", "Psychischer Ausnahmezustand" oder einfach nur "ich habe meine Tage" um die obskursten Dinge zu rechtfertigen, wie Kindsmord etc. usw.
Mit anderen Worten: während das mutmaßliche, über die genetische Disposition bestimmte Verhalten der Männern dazu dient, diese pauschal zu verurteilen, wird das mutmaßlich durch Genetik bestimmte Verhalten von den Frauen dazu verwendet, sie im einzelnen zu entschuldigen.
Kindertötungen
Diskussionen über häusliche Gewalt blenden die Problematik Missbrauch und Kindsmord durch die Mutter meist völlig aus, obwohl Kinder häuslicher Gewalt am häufigsten ausgesetzt sind - im Gegensatz zu Frauen, Senioren und Männern. Die schlimmste Form der häuslichen Gewalt durch Mütter, der Kindsmord, wird aber in unseren Augen vergleichsweise milde bestraft, durch viel zu viele andere Faktoren milder beurteilt oder gar deutlich mit "Überforderung" oder "Verzweiflung" der Mutter vorschnell entschuldigt. Die Vorgeschichte der Mutter wird dazu benutzt, ihre Tat zu relativieren, während die Vorgeschichte von Vätern bei ähnlichen Straftaten kaum Berücksichtigung findet. Hier wird gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Das Geschlecht der Täter darf nicht den Ausschlag geben, bei der Beurteilung einer Gewalttat gegen Kinder. Der Schutz des Kindes muß hier Vorrang haben. Andere Faktoren im Strafgesetz erschweren ebenfalls eine Verurteilung und Überführung bei Kindstötungen. Dadurch kann bei Frauen der Eindruck entstehen, dass ihre Straftaten milder beurteilt und leichter entschuldigt werden. Ein wichtiger Teil der Schutzfunktion geht dadurch verloren, denn auch die Angst vor Strafe sollte bei erwachsenen Menschen das Verhalten beeinflussen.
Beispiel
Ein Vater wird zu 5,5 Jahren Haft wegen "unterlassener Hilfeleistung" verurteilt, weil er sich mit der Argumentation seiner Freundin zufrieden gab, dass sie eine Fehlgeburt gehabt habe. Der Richter war der Meinung, er hätte seiner Freundin "das Messer auf die Brust setzen müssen", statt sich mit ihrer Aussage zufrieden zu geben.[10]
Kindesentführung
Justitia soll ohne Ansehen der Person und seines Standes urteilen. Aber sie urteilt je nach Geschlecht, was bei Kindesentführung besonders deutlich wird.
Beispiele
Eine Frau entführte ihren neunjährigen Sohn 2008 in ihr Heimatland nach Polen. Am hellichten Tag das schreiende Kind in ein Auto. Das Kind wird offensichtlich gegen seinen Willen gewaltsam von der Mutter verschleppt. In Polen mobilisiert sie die Presse und präsentiert sich als Opfer der deutschen Justiz, die als Ausländerin keine Chance gehabt habe, das Sorgerecht für ihr Kind zu erhalten. Sie spricht dabei von "Polnischsprechverbot" und "Zwangsgermanisierung". Die Frau entwickelt also erhebliche kriminelle Energie. Dem Vater hilf niemand, er muss Privatdetektiv, Übersetzer, Anwalt, Diplomaten und Behörden selbst einschalten. Später vor Gericht fährt die Mutter hingegen die Mitleidstour und behauptet, es sein eine "Verzweiflungstat" gewesen. Die Frau kommt mit einer 14monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung davon. Zudem kann sie das Kind regelmäßig sehen.[11]
Ein Mann flieht mit seinen vier Kindern im Alter zwischen vier und acht Jahren zu Ostern 2011 nach Ägypten. Sofort wird der Mann von Interpol gesucht. Von Gewalt und schreienden Kindern ist allerdings keine Rede. Sie kamen freiwillig mit, denn es war "bei allen eine positive Bindung zum Vater erkennbar gewesen". Die Mutter bekommt trotzdem jede Unterstützung. Der Mann wird zu einer 18monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Zudem wird der Mann in den Medien als "strenggläubiger Christ" noch in die Nähe eines Irren gerückt.[12][13][14][15] Axel Hüls hatte ein Wohnrecht für Ausländer erworben und auf dieser Grundlage in Kairo gewohnt, mit sehr gutem Nachbarschaftsverhältnis. Ein Austausch-Handel zwischen ägyptischer und deutscher Justiz vorbei an der dortigen Rechtsprechung habe schließlich zu seiner Auslieferung geführt. Die notwendigen Dokumente (für die Aus- und Einreise) habe sich Hüls nur deshalb zügig und problemlos besorgen können, weil seine Kinder ihm bei der Umsetzung der Flucht geholfen haben. Nach seiner Aussage ist das Verhältnis der Kinder zu ihm als Vater sehr viel enger als zu der Mutter. So sind sowohl die Söhne als auch eine Tochter mehrmals zu ihm geflohen. Das ihm zugesprochene "Umgangsrecht" habe Besuchsonkelniveau, auf solcher Basis sei gelebte Vaterschaft unmöglich.[16] Seine Kinder wird der Vater wohl für lange Zeit nicht sehen können und danach werden sie ihm entfremdet sein.
"Kindesmisshandlung"
In einer amerikanischen Provinzstadt brachte der gleiche Staatsanwalt innerhalb von zwei Tagen zwei fast identische Fälle zur Anklage: In beiden Fällen schlief je ein 14jähriger mit einem 17jährigen Jugendlichen, jeweils einvernehmlich. Der einzige Unterschied: in einem Falle war der Junge der ältere "Täter", im anderen Falle ein Mädchen. Und noch ein Unterschied natürlich: Der Junge wurde der Vergewaltigung 2. Grades angeklagt, Höchststrafe 25 Jahre, das Mädchen der Vergewaltigung 4. Grades, Höchststrafe 9 Monate.[17]
Beispiele
Der Freispruch einer Mutter nach Doppelmord an ihren Kindern:
Mutter erstach ihre Kinder - warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt: Keine "Wiederholungsgefahr", da beide Kinder bereits tot sind.[18]
Der drohende Freispruch bzw. das drohende milde Urteil in einem besonders krassen Fall: (Neun) Tote Babys sind kein Beweis.[19]
Selbstjustiz
Beispiele
Marianne Bachmeier erschoss 1981 in einem Saal des Landgerichtes Lübeck den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter in Selbstjustiz. Die Schüsse im Gerichtssaal passen zu der militanten Stimmung, die damals die Frauenbewegung erfasst hatten.[20] Dieser wohl bislang bekannteste Fall von Selbstjustiz in der Bundesrepublik löste ein großes Medienecho aus und wurde in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Die 31jährige alleinerziehende Frau wurde für den geplanten Mord - sie hatte nach reiflicher Überlegung eine Waffe in das Gerichtsgebäude geschmuggelt und acht Mal in den Rücken geschossen - am 2. März 1983 von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Lübeck nur wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Gericht lastete ihr keinen "Akt der Selbstjustiz" an. Sie habe vielmehr, so das Gericht, unter außergewöhnlichen Umständen spontan gehandelt. Schon nach drei Jahren Haft wurde sie wegen Suizidgefahr vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.
Eine Frau und Mutter darf offenbar Selbstjustiz üben. Innerhalb einer Woche nach der Tat spenden Bundesbürger 100.000 Mark auf das Konto eines Unterstützungsvereins für Marianne Bachmeier. Waschkörbeweise erhält sie Briefe und Blumen ins Untersuchungsgefängnis. Marianne Bachmeier selbst war eine Frau aus dem Späthippie-Milieu, die ihr Kind zwischen eigener Kneipe und alternativem Leben auf dem Land großzog, und sich nichts aus Trauschein und elterlicher Aufsichtspflicht zu machen schien. Ihre ersten beiden Töchter, die sie bereits mit 16 und 18 Jahren bekommen hatte, hatte sie zur Adoption freigegeben.[21]
Die Illusion des Rechtsstaates
Den Rechtsstaat gibt es (zumindest in Deutschland) nicht und Juristen handeln so, wie Juristen schon immer gehandelt haben. Justiz funktioniert immer im Sinne der Machthaber, weil alle Menschen in der Justiz sich von der Macht kaufen lassen.
Um Gerechtigkeit geht es in der Justiz schon einmal gar nicht. Letzlich geht es darum, dass in der BRD über 155.000 Anwälte und über 27.000 Richter/Staatsanwälte alle gut versorgt sein und ein großes Auto fahren möchten. Dazu ein eigenes großes Haus und einen gewärmten Swimmingpool ihr Eigen nennen wollen.[22]
Zitat: «Das Gesetz ist das Eigentum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eigenes Machwerk die Herrschaft zuspricht. Diese Gerechtigkeit ist nur ein Mittel, euch in Ordnung zu halten, damit man euch bequemer schinde; sie spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wißt, Urteile, von denen ihr nichts begreift.» - Georg Büchner[23]
An dieser Einschätzung Büchners hat sich, allzumal im Familienrecht, seit 1834 nicht verändert. Mehr, es hat sich noch wesentlich zum Schlimmeren entwickelt.
"Schoßhündchen"-Anwälte
Das deutsche Justizsystem züchtet auf Dauer "Schoßhündchen-Rechtsanwälte" heran, die sich zwar auf dem Papier "Rechtsanwalt" oder "Strafverteidiger" heißen, aber diesen Namen niemals gerecht werden. Ihre einzige Aufgabe ist es, den Schein der Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Die Interessen der eigenen Mandanten sind ihnen in der Regel vollkommen egal.[24]
Das Bauerntheater der Justitia
Wenn der Anwalt in der Stadt, wo das mit ihrem Fall befasste Familiengericht residiert, so kann nur die übliche harmonische "Spezlwirtschaft" rauskommen. Denn der ortsansässige Anwalt muss noch viele Jahre mit dem Richter zusammenarbeiten. Da waltet ein stetiges Geben und Nehmen, und irgendwo dazwischen sitzt der Bürger. Die kriegen sich nicht wegen eines auf Gerechtigkeit hoffenden Bürgers in die Wolle, selbst wenn es höchstbrisant um Kinder geht, die seit Jahren ihren Vater nicht gesehen haben. Bis der naive Bürger bemerkt, was los ist, haben die beiden Anwälte - der gegnerische und der eigene - und der Richter bereits ausgemacht, wie hoch ihre Abrechnung oder Regelung sein wird. Im Gerichtssaal kommt nur noch der halbstündige Komödienstadel, den man extra für den Bürger abhält, um den Anschein eines Rechtsstaates zu wahren. Und so glaubt der Bürger, es ginge um Gerechtigkeit und ein faires Verfahren, während die Justizschauspieler nur ein kleines "Bauerntheater" aufführen.[25] Das Stück, das im Gerichtsgebäude gegeben wird heißt "Wir tun so, als ob wir einen Rechtsstaat hätten". Wie die Justiz den Schein der Rechtsstaatlichkeit wahrt, während der Rechtsuchende im Hamsterrad dreht, beschreibt ein Rechtsanwalt anhand einer fiktiven Strafanzeige wegen Justizverbrechen.[24]
Unverständliche Urteile
Mit der Überschrift "Karlsruher Leseschwäche" geht Volker Rieble mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts hart ins Gericht: Das OLG Frankfurt hatte angeordnet, dass die Mutter eine für das Kind begonnene Psychotherapie fortsetzen solle. Das BVerfG hat den Frankfurter Beschluss falsch verstanden/nicht oder nicht richtig gelesen, ihn jedenfalls mit der Begründung aufgehoben, die Anordnung an die Mutter die eigene Psychotherapie fortzusetzen, sei verfassungswidrig.[26] Bei der Menge der Beteiligten, die nichts bemerkt haben, ist dies kein Einzelfall in der Justiz, sondern die Normalität. Damit das nicht auffällt, werden ellenlange und unverständliche Urteilsbegründungen verfasst.[27]
- Wenn die Beschwerdeführerin, ihre beiden Verfahrensbevollmächtigten, der Vorprüfungsausschuß des BVerfG (den gibt es auch noch), das äußerungsberechtigte Land Hessen, der zuständige wissenschaftliche Mitarbeiter und die Richter der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG die Entscheidung des OLG allesamt dahingehend mißverstehen, daß der Mutter die Auflage erteilt worden sei, eine Psychotherapie fortzusetzen, hat das OLG eine der wichtigsten Aufgaben einer richterlichen Entscheidung, nämlich diese nachvollziehbar und verständlich zu formulieren, offensichtlich verfehlt.[26]
Im Mutterrecht ist der Mord in der Familie der zuletzt sühnbare
Zitat: «In der Mythologie ist die Revolution der Männer genau fixiert. Sie wurde durch den Freispruch vollzogen, den Athene Orest für seinen Mord an seiner Mutter Klytämnestra gewährte. Diese hatte zuvor ihren aus Troja heimkehrenden Gatten Agamemnon um ihres Buhlers Ägistos willen erschlagen. Orest rächt seinen Vater. Darauf wird er von den Erinnyen verfolgt, und die Frage ist, welcher Mord größere Schuld erzeugt habe. Für Orest ist das die Tat seiner Mutter, denn sie tötete ihren Gatten sowohl wie seinen Vater. Die Erinnyen sehen das als minder schwer gegenüber dem Muttermord: Schließlich war Klytemnästra dem Mann, den sie erschlug, nicht blutsverwandt. Im Mutterrecht ist der Mord in der Familie der zuletzt sühnbare. Und zur Familie gehört der Gatte nicht. Apollo, der Orest zur Tat aufgefordert hatte, verteidigt ihn vor Gericht. Die Schöffen stimmen in gleicher Zahl für und gegen ihn ab, sodass der Richterin Athene die Entscheidung überlassen ist. Mit ihrem Freispruch hat sie das Matriarchat als einzige Ordnung gebrochen: Erstmals wird die Beziehung zwischen Vater und Sohn überhaupt anerkannt.» - Ralf Bönt[28]
Einzelnachweise
- ↑ WGvdL-Forum: Rainer am 22. März 2012 - 20:09 Uhr, WGvdL-Forum: Rainer am 11. Dezember 2011 - 00:42 Uhr
- ↑ Einen Einblick in den Schein vom Rechtsstaat gibt der Artikel: Das Hamsterrad der Strafanzeige wegen Justizverbrechen, 27. Juni 2011
- ↑ Harald Martenstein: Martenstein: "Die Männer sind alle Verbrecher" (Harald Martenstein über seine Rolle als Anwalt des eigenen Geschlechts), Die Zeit am 13. August 2011
- ↑ Martin van Creveld: Das bevorzugte Geschlecht, München 2003, S. 229ff.
- ↑ vgl. Zitat Ulrich Vultejus, Richter a.D.
- ↑ "Zeitschrift für Rechtspflege", Ausgabe 3/08 vom 11. April 2008; Familiendrama: Mutter erstach ihre Kinder. Warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt., Hamburger Abendblatt am 3. September 2004; sexistinnen-pranger.de: Ulrich Vultejus
- ↑ Leutenant Dino kommentiert: Richterin Merk am Amtsbericht Freiburg im Breisgau; Beschluss vom 25.4.2000 in Sachen Thomas Alteck gegen Ute Alteck
- ↑ TrennungsFAQ-Forum: Petrus am 6. Dezember 2011 - 13:19 Uhr
- ↑ Streit ums Sorgerecht: Ex-Mann als Kinderschänder verleumdet, Kölner Express am 26. März 2012;
Falschanschuldigende Mutter überführt - doch Klage des Geschädigten abgewiesen!, Weiberplage am 27. März 2012;
Ex-Mann als Kinderschänder verleumdet - Streit ums Sorgerecht, März 2012 - ↑ Mutter ließ Baby in Pappkarton erfrieren, Focus am 26. Februar 2007
- ↑ Mutter vor Gericht in Düsseldorf: Polin entführte eigenen Sohn, Süddeutsche Zeitung am 10. Januar 2012
- ↑ Mann entführte vier Kinder nach Ägypten: Vater muss für anderthalb Jahre ins Gefängnis, Süddeutsche Zeitung am 9. Februar 2012
- ↑ Kindesentführung: Vater räumt Vorwürfe ein, NDR am 24. Januar 2012
- ↑ WGvdL-Forum: Der Fall Axel H., K22 am 14. Februar 2012 - 18:52 Uhr
- ↑ FemokratieBlog: Kindesentziehender Vater soll ein christlicher Fundamentalist sein?, Christine am 28. Januar 2012
- ↑ Zeltmacher-Nachrichten: Stellungnahme Axel Hüls zur "Entführung" seiner Kinder, 17. Januar 2012;
Brief von Axel Hüls an die Zeltmacher-Nachrichten (4);
Handgeschriebene Kopie des Briefes (7) - ↑ The Teen Rape Double Standard, The Daily Beast am 19. März 2009
- ↑ Gisela Friedrichsen: Strafjustiz: Schlimmer als Harakiri, Spiegel Online am 13. September 2004
- ↑ Tote Babys sind kein Beweis, Tagesspiegel am 21. November 2005 (Wie ist es hier ausgegangen? Artikel nicht aktuell)
- ↑ Vergewaltigung: Mord an der Seele, Spiegel am 3. August 1981
- ↑ Monika Köpcke: Rache im Gerichtssaal. Vor 25 Jahren erschoss Marianne Bachmeier den Mörder ihrer Tochter, Deutschlandradio am 6. März 2006
- ↑ Peter Strawanza: Ware Kind, S. 35
- ↑ Georg Büchner: Der Hessische Landbote, im Juli 1834
- ↑ 24,0 24,1 Das Hamsterrad der Strafanzeige wegen Justizverbrechen, 27. Juni 2011
- ↑ Peter Strawanza: Ware Kind, S. 58, 65
- ↑ 26,0 26,1 FemokratieBlog: Ein skandalöses Urteil und eine amüsante Klage, 14. September 2011
- ↑ WGvdL: Dummheit gepaart mit Ignoranz als Wesen der Justiz, 14. September 2011
- ↑ Ralf Bönt: Gleichberechtigung: Mutter Macht. Das Verhältnis des Vaters zum Kind ist nie gut entwickelt worden., Die Zeit am 23. März 2012
Siehe auch
Weblinks
- WGvdL-Forum: Häufige Gedankenfehler bezüglich Frauen und Strafrecht am 26. Dezember 2009
- Klaus Lüderssen: Im Zweifel gegen den Täter?, FAZ am 16. Juni 2011 (Opferstatus, Opferbewegung, Im hohen Mittelalter entstehen Herrschaftsformen, die den Anspruch erheben, schwere Rechtsverletzungen nicht mehr dem Ausgleich zwischen Schädiger und Geschädigtem zu überlassen, sondern obrigkeitlich zu ahnden.)
-
Justitia - Die Blinde mit der Binde - Alexander P. Pöhl, 2002 (188 Seiten), ISBN 3-8311-3907-5 (HTML)
-
Logik für Juristen (3 Seiten)
- Dietmar Hipp: Justizreform: Dann kippt das System, Spiegel am 29. Mai 2006 (Warum die Justizreform eben doch nicht kommen wird.)
- Albert Harald Kaltenecker: Die Brandstifter. Wie uns Politik und Parteien wirklich regieren. SüdWestBuch-Verlag 2012, ISBN 3-938719-41-9 ("Roben, Chaos und Parteilichkeit - Krebsgeschwür Justiz", S. 160-190)
- RA Dominik Storr: Die Mär von den unabhängigen Richtern (Art. 97 Absatz 1 Grundgesetz)
