Terrorbekämpfung

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Öffentlich geäußerte Kritik an der deutschen Bundesregierung macht Bürger künftig zu Terrorverdächtigen, die jederzeit insgeheim legal überwacht werden dürfen. Wer Menschen gegen die Regierung "aufstachelt", der ist künftig in Deutschland ein Terrorverdächtiger. So steht es jedenfalls im Regierungsentwurf für die Verlängerung der Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG). Unter dem Begriff des "Aufstachelns" werden im Gegensatz zu bisher künftig auch friedliche Protestformen erfasst und in die Nähe des "Terrorismus" gerückt. So werden nach dem Wortlaut des Regierungsentwurfs unter dem Begriff des "Aufstachelns" beispielsweise das bloße Befürworten von Aktionen, Sitzblockaden und kritische journalistische Kommentare mit einer unterstellten einschlägigen "geistigen Wirkung" erfasst.[1]

Einzelnachweise

  1. Torben Grombery: Terrorbekämpfung als Vorwand: Regierung will Kritiker mundtot machen, Kopp-Verlag am 28. Oktober 2011

Weblinks

  • 34. Rang ergab am 10.12.2011 die Google-Suche nach "Terrorbekämpfung" für diesen Artikel.
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