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Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 9. Mai 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Vorlage:Art.

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[Bearbeiten] Dokumentation

Funktion

Diese Vorlage dient dazu, einzelne Gesetzesartikel (zum Beispiel Art. 1 GG) mit externen Rechtssammlungen zu verlinken.
(Zur Verlinkung von Gesetzesparagrafen (zum Beispiel § 1 BGB) dient die Vorlage:§, zur Verlinkung auf ganze Gesetze die Vorlage:§§.)

Verwendung

Syntax allgemein: {{Art.|Parameter 1|Parameter 2|Parameter 3}} oder, nach der Bedeutung der Parameter:
{{Art.|Nr|Gesetzeskürzel|Datenbankanbieter}}

Einzelheiten zu den Parametern (ergänzende Hinweise auf der Diskussionsseite):

Parameter 1
gibt den Artikel (die Artikelnummer) an.
Parameter 2
ist das in der URL verwendete Gesetzeskürzel. Einzutragen ist die von der jeweiligen Gesetzessammlung (siehe Parameter 3) erwartete Schreibweise:
  • Bei juris werden bei Bundesgesetzen alle Gesetzesabkürzungen klein geschrieben und teilweise auch von der amtlichen Abkürzung abweichende Kürzel gebraucht (z. B. statt EGBGB: bgbeg).
  • Bei dejure wird für Gesetzesabkürzungen die übliche Schreibweise (Groß- und Kleinbuchstaben) benutzt.
  • Bei einer Datenbank des österreichischen RIS ist die übliche Schreibweise (Groß- und Kleinbuchstaben) zu benutzen. Zusätzlich muss beim RIS noch der Parameter DokNr angegeben werden:
    • Ohne Angabe von DokNr verlinkt die Vorlage auf eine Suchmaske. Dort den richtigen gefundenen Artikel anklicken. Auf der dann angezeigten Seite kann die aktuelle Dokumentennummer des Artikels entnommen werden. Diese ist dann in der Vorlage mit z.B. DokNr=NOR12015119 einzufügen, damit der richtige Gesetzestext direkt verlinkt werden kann.
  • Bei ch die SR-Nummer des Gesetzes, wie sie in der URL angegeben wird (also gegebenenfalls mit Unterstrich statt Punkt)
Parameter 3
Hier die Bezeichnung für die Gesetzessammlung eintragen, auf die verlinkt werden soll. Unterstützt werden zur Zeit:
Parameter DokNr (nur beim RIS)
Einzutragen nach Parameter 3. Zur Verwendung siehe die Erläuterungen zum RIS bei Parameter 2.
Parameter text (optional)
Einzutragen an letzter Stelle. Erlaubt die Angabe eines Alternativtextes für die Verlinkung. Ansonsten wird Art. ArtikelNr. verwendet.


Beispiele

Flag of Germany.svg

  • Aus {{Art.|1|gg|juris}} GG wird Art. 1 GG.
  • Aus {{Art.|1|Verf_BY_1998|by}} Bayer. Verfassung wird Art. 1 Bayer. Verfassung.
  • Aus {{Art.|1|Verf_RP|rlp}} Verfassung für Rheinland-Pfalz wird Art. 1 Verfassung für Rheinland-Pfalz.
  • Aus {{Art.|1|Verf_TH|th}} Verfassung Thüringen wird Art. 1 Verfassung Thüringen.

Flag of Germany.svg

  • Aus {{Art.|1|GG|dejure}} GG wird Art. 1 GG.
  • Aus {{Art.|1|Verf|dejure}} Verfassung Baden-Württemberg wird Art. 1 Verfassung Baden-Württemberg.
  • Aus {{Art.|1|GG|dejure|text=Art. 1 ff.}} GG wird Art. 1 ff. GG.

Flag of Switzerland.svg

Flag of Austria.svg

  • Aus {{Art.|1|B-VG|RIS-B|DokNr=NOR12015119}} B-VG wird Art. 1 B-VG.
  • Aus {{Art.|1|L-VG|LrBgld|DokNr=LBG12002350}} Landes-Verfassungsgesetz (Burgenland) wird Art. 1 Landes-Verfassungsgesetz (Burgenland).
  • Eine Angabe von {{Art.|1|B-VG|RIS-B}} wird zu Art. 1Vorlage:Art./Wartung/RIS2-Suche, was auf eine Suchmaske verlinkt. Von dort kann man den richtigen Artikel anzeigen, dort die Dokumentnummer (hier: NOR12015119) finden und im Parameter DokNr ergänzen.

Siehe auch



Bei Fragen zu dieser Vorlage[wp] kannst Du Dich an die Vorlagenwerkstatt wenden.