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Der Begriff Staatsinsolvenz (auch Staatsbankrott) bezeichnet die faktische Einstellung fälliger Zahlungen oder die förmliche Erklärung einer Regierung, fällige Forderungen nicht mehr oder nur noch teilweise erfüllen zu können. Die Begriffe Bankrott[wp] und Insolvenz[wp] werden in diesem Zusammenhang synonym gebraucht.
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