Mangelfall
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Ein Mangelfall liegt vor, wenn ein Mann (auch Unterhaltsschuldner oder Zahlesel genannt) nicht alle Unterhaltsverpflichtungen bedienen kann, die ihm ein Familienrichter aufgrund der selbsterstellten Düsseldorfer Tabelle auferlegt.
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Einzelnachweise
- ↑ Rolf Lamprecht: Letzter Tango vor dem Richter: Eheverträge ersetzen schematische Paragraphen durch individuelle Regeln, Spiegel 5/1998, S. 36ff.
Siehe auch
Weblinks
- 21. Rang ergab am 10.12.2011 die Google-Suche nach "Mangelfall" für diesen Artikel.
- TrennungsFAQ: Unterhalt
- Leutnant Dino: Mangelfall - macht Arbeiten noch Sinn?, 26. November 2010]
- Lexikon Familienrecht: Definition des Mangelfalls
- Lohnpolitik: "Reallöhne sind in Deutschland über die Jahre um 25% gesunken", Deutsche Mittelstands Nachrichten am 28. September 2011
