Mangelfall

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Ein Mangelfall liegt vor, wenn ein Mann (auch Unterhaltsschuldner oder Zahlesel genannt) nicht alle Unterhaltsverpflichtungen bedienen kann, die ihm ein Familienrichter aufgrund der selbsterstellten Düsseldorfer Tabelle auferlegt.

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Siegfried Willutzki, Rechtsprofessor aus Köln und Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages, schätzt zum Beispiel, daß die verfügbaren Einnahmen bei mehr als 85 Prozent aller geschiedenen Paare knapp unter oder nur wenig über dem Existenzminimum liegen.[1]

Einzelnachweise

  1. Rolf Lamprecht: Letzter Tango vor dem Richter: Eheverträge ersetzen schematische Paragraphen durch individuelle Regeln, Spiegel 5/1998, S. 36ff.

Siehe auch

Weblinks

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