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Rechtsdilettantismus

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Version vom 11. November 2020, 05:53 Uhr von Lektor (Diskussion | Beiträge)
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Rechtsprechung und Gesetzgebung scheinen in Deutschland immer mehr von einem Dilettantismus[wp] dominiert zu werden.


Blogger Hadmut Danisch gibt Beispiele für Rechtsdilettantismus:

Noch'n Moral-Gesetz...
Zitat: «Künftig bis zu zwei Jahre Haft für "Gaffer-Fotos"

Der Bundesrat hat mehrere Gesetzesänderungen gebilligt: Fotos von Unfalltoten stehen künftig unter Strafe, ebenso heimliches Fotografieren unter Röcke. Tabakwerbung auf Plakaten wird verboten.

http://tagesschau.de/inland/bundesrat-gesetzesaenderungen-101.html» - tagesschau.de auf Twitter[1]

Aus der Meldung:

Zitat: «Sogenannte "Gaffer-Fotos" von Unfalltoten stehen künftig unter Strafe. Bislang galt dieser Persönlichkeits­schutz bei Bild­aufnahmen im Strafrecht nur für lebende Personen. Verboten sind jetzt das unbefugte Herstellen und Verbreiten von Fotos. Dafür kann eine Freiheits­strafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Durch die Verschärfungen soll die Verbreitung entsprechender Aufnahmen vor allem über soziale Netzwerke[wp] eingedämmt werden. Die Regelungen treten voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft.» - Tagesschau[2]

Das halte ich für zumindest sehr fragwürdig.

Zum einen, weil eine Leiche rechtlich im wesentlichen eine Sache ist. Es gibt die Störung der Totenruhe (§ 168 StGB[ext]), aber genau deshalb geht es darin um das Gewahrsam des Berechtigten und Aufbahrungs­stätten, nicht um die Leiche an sich.

Das Problem an der Sache ist, dass eine Leiche mit dem Zeitpunkt des Versterbens keine Rechte mehr hat und insbesondere auch keine Rechts­geschäfte mehr vornehmen kann, Erben oder nächste Verwandte aber auch noch nicht bestimmt sind (dazu braucht es den Totenschein[wp] und so weiter), es daher ein "befugtes" Herstellen (außer Tatortfotos der Polizei und sowas) eigentlich gar nicht gibt, sich die Frage nach befugt und unbefugt nicht stellt, weil es gerade keinen gibt, der darüber verfügen könnte.

Makaber oder nicht, eine Leiche ist rechtlich keine Person mehr, sondern eine Sache. Womöglich sogar eine herrenlose Sache. Und Sachen können gegenüber Menschen keine Rechte haben, nicht fotografiert zu werden.

Eine Rechtsfrage, die ich ad hoc nicht zu beantworten in der Lage bin, sie gleichwohl aber aufzuwerfen imstande sehe, wäre etwa die nach

Zitat: Ǥ 958 BGB
Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen
(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.
(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitz­ergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.»

Im Prinzip könnte eine Leiche womöglich eine solche bewegliche herrenlose Sache sein, und der Gaffer schlicht behaupten, das sei jetzt seine, er habe sie in Besitz und Eigentum genommen.

Googelt man etwas, meinen die einen, dass eine Leiche zwar eine Sache, aber dem Rechtsverkehr entzogen[wp][3] und nicht eigentums­tauglich[wp][4] ist, weshalb man sich nicht einmal des Diebstahls strafbar machen könne, wenn man sie klaut. Andererseits gibt es sehr wohl Rechts­streitig­keiten um das Eigentum etwa an Ötzi[wp][5] oder so mancher Museums­mumie, und die Russen wären - zumindest in Teilen - wohl auch sauer, wenn man ihnen ihren Lenin[wp] klaut. Oder dass einen die Polizei drankriegt, wenn man die plastinierten Leichen aus der Ausstellung klaut.

Kurz gesagt, scheint die Rechtsfrage rund um die Leiche nicht geklärt zu sein, mithin also so ein Fotoverbot ein höchst fragwürdiges Rechts­konstrukt. Der Staat darf nämlich auch nicht einfach so irgendwas unter Strafe stellen, sondern muss immer ein Rechtsgut[wp] schützen.[6] Das Problem stellt sich übrigens auch im vorhin kommentierten Fall des Anti-Hass-Gesetzes zum toten Regierungs­präsidenten Lübcke. Da ist auch die Frage, wessen Rechtsgut, wessen Rechts­position man schützen will.

Ich glaube nicht, dass das so geht.

Ich halte die ganze Herangehensweise für dilettantisch.

Wenn, dann hätte man generell ein Gesetz über Verstorbene machen müssen und darin dann klären, wer da was zu entscheiden und befugen hat, und beispielsweise reinschreiben, dass vor Ort erst mal Polizei, Feuerwehr und Notarzt die Verfügungs­gewalt haben, dann der Bestattungs­unternehmer, sobald der die Leiche hat. Und dann die Friedhofs­behörde oder die Erben. Und für Fälle wie Ötzi das Amtsgericht des Fundortes oder sowas. Und dann für wissenschaftliche Zwecke und so weiter.

Irgendwie habe ich aber zunehmen den Eindruck, dass die im Bundestag zu Gesetzen nicht mehr in der Lage sind und die nur noch ihre Moral­spinnereien mit Paragraphen durch­nummerieren und das dann für Gesetze halten.

Hadmut Danisch[7]
Zitat: «Leser fragen - Danisch weiß es auch nicht.

Ein Leser fragt an, warum es so strafbar verwerflich sei, Verletzte oder Tote zu fotografieren, es aber alle Welt ganz wichtig findet, dass man das George Floyd bei seinem "I can't breathe" mit nachfolgendem Versterben filmte und das in den Medien rauf und runter spielte.

Weiß ich nicht.

Es hängt aber damit zusammen, dass wir eine durch und durch verlogene und politischer Willkür ausgerichtete Gesellschaft sind.

Wir hatten ja so Fälle wie den Schwertmord von Stuttgart oder gar den Nigerianer, der in einem Hamburger S-Bahnhof Frau und einjährige Tochter umgebracht hat und ein Streit darüber entbrannte, ob er sie nur erstochen, "am Hals verletzt" oder doch enthauptet hatte. Ein Ghospelstar aus Ghana, der zufällig anwesend war, hatte das auf Video aufgenommen und war strafrechtlich verfolgt worden, wozu ich bei der Staatsanwaltschaft nach der Rechts­grundlage anfragt hatte, weil der Paparazzi[wp]-Paragraph nur Lebende, aber nicht Tote schützt. Da hieß es ja schon, ein Gesetz sei in Mache. Man berief sich auf den "post­mortalen Persönlichkeits­schutz des Kleinkindes". Als ob das Kleinkind ein Interesse daran gehabt hätte, dass ich es nicht erfahre, wie es gestorben ist. Wer weiß, vielleicht hätte mich das Kleinkind ja sogar darum gebeten, darüber zu schreiben.

Wie dem auch sei.

Bei George Floyd war die Versterbens- und Leichen­show dann aber grenzenlos und völlig frei von sittlichen und moralischen Bedenken.

Merke: Wenn's dem Linken dient, dann geht die Verletzten-, Sterbenden- und Leichen­pornographie voll in Ordnung.»Hadmut Danisch[8]

Zitat: «Leser fragen, warum man eigentlich bei dem damals am Strand angespülten toten Kleinkind Alan Kurdi[wp] keine Leichen­foto­hemmungen hatte und die Staats­anwalt­schaft nicht losgezockelt ist.

Na, weil's links war und der Migration diente. Wenn's links passt, sind Leichen sehr gut. Auch Kinder­leichen. Nix postmortale Persönlichkeits­rechte.

Als in Hamburg ein Migrant sein Kind umbrachte, wäre das Foto der Migration politisch abträglich gewesen, also marschiert die Staats­anwalt­schaft los, postmortale Persönlichkeits­rechte und so.

Es kommt immer gerade drauf an, ob es politisch passt.

Ein Leser meint übrigens, es gehe da gar nicht um Autounfälle. Es wäre ohnehin eher selten, dass man Leichenfotos von Auto­unfällen zu sehen bekomme. Es gehe um Mordfälle, mit denen man rechne, und die politisch-strategisch nicht so passen.

Und deshalb wurde Alan Kurdi zur Leichen­ikone, Kultur­gut­leiche.»Hadmut Danisch[9]

Einzelnachweise

  1. Twitter: @tagesschau - 18. Sep. 2020 - 00:41
  2. Länderkammer billigt Gesetze: Bis zu zwei Jahre Haft für "Gaffer-Fotos", Tagesschau am 18. September 2020 (Anreißer: Der Bundesrat hat mehrere Gesetzesänderungen gebilligt: Fotos von Unfalltoten stehen künftig unter Strafe, ebenso heimliches Fotografieren unter Röcke. Tabakwerbung auf Plakaten wird verboten. Die Beschlüsse im Überblick.)
  3. Die sachenrechtliche Einordnung des Leichnams ist, insbesondere im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht[wp], umstritten. Ob der Leichnam eine Sache ist, kann im Ergebnis dahinstehen, denn er ist dem Rechtsverkehr entzogen (RG, Urteil vom 25. September 1930, RGZSt.64, 313, 316), weil der Körper des verstorbenen Menschen auch nicht im Wege der Universal­sukzession (§ 1922 BGB) Bestandteil der Erbschaft sein kann, da sie allein das Vermögen betrifft. Damit hat der Streit um die Sacheigenschaft eines Leichnams, der nicht wissenschaftlichen Zwecken dient, keine praktische Relevanz. Eine gesetzliche Regelung zum Beispiel über die Verwendung von Leichen in der Wissenschaft besteht nicht.
  4. Die Sacheigenschaft des Leichnams eines Menschen im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches ist umstritten. Nach einer Ansicht soll dieser keine bloße Sache sein, da die Menschenwürde auch über den Tod hinaus wirkt. Nach anderer Ansicht handelt es sich zwar um eine Sache, die aber nicht eigentumsfähig ist. Jedenfalls ist ein Leichnam daher kein taugliches Tatobjekt für einen Diebstahl oder eine Sachbeschädigung. Als Straftat kommt insofern nur die Störung der Totenruhe in Betracht. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Leichnam zu Forschungs- oder Ausstellungs­zwecken verwendet wird und daher nicht mehr für eine Bestattung vorgesehen ist. Ein Leichnam kann im Rahmen eines straf­rechtlichen Ermittlungs­verfahrens sicher­gestellt, nicht jedoch beschlagnahmt werden, da der Betroffene keinen Widerspruch einlegen kann und kein Eigentum am Leichnam vorliegt. Demnach ist auch keine Eigentums­übertragung möglich.
  5. Jura kurios: Wem gehört eigentlich ein Toter?, Der Spiegel am 11. Dezember 2010 (Es kommt darauf an, wie lange ein verstorbener Mensch schon tot ist. Ein kürzlich Verstorbener gehört niemandem, da eine Leiche keine Sache ist. Sind die Persönlichkeits­rechte hingegen schon verblasst, kann Eigentum erworben werden.)
  6. Ein Rechtsgut ist ein durch die Rechtsordnung[wp] geschütztes Gut oder Interesse. Der Rechtsgüterschutz ist Hauptaufgabe des Strafrechts und hat dort strafbarkeits­beschränkende Funktion. Eine Strafrechtsnorm soll nach der Rechtsgutlehre nur dann legitim sein, wenn sie dem Schutz von Rechtsgütern dient. Anders als nach der Lehre von der Rechts­pflicht­verletzung stellt das Rechtsgutkonzept den Erfolgsunwert einer Handlung in der Vordergrund. Moralische Vorstellungen oder bloße Gefühle werden danach nicht durch das Strafrecht geschützt bzw. bestraft.
  7. Hadmut Danisch: Von Leichen, Gaffern und Politikern, Ansichten eines Informatikers am 18. September 2020
  8. Hadmut Danisch: Gute Leichen, Schlechte Leichen, Ansichten eines Informatikers am 18. September 2020
  9. Hadmut Danisch: Die Kinder-Leichen-Show, Ansichten eines Informatikers am 18. September 2020
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