Überobligatorische Belastung
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Die überobligatorische Belastung des betreuenden Elternteils muss im Trennungs- und Scheidungsfall vermieden werden.[1] Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Belastung des unterhaltsverpflichteten Elternteils keine Rolle zu spielen hat, beziehungsweise dem "Belastungsminimierungsprinzips" für die Kindesbetreuerin und dem Unterhaltsmaximierungsprinzip unterzuordnen ist.
Dem "Schutz vor überobligatorische Belastung" der geschiedenen Frau steht die "Erhöhte Erwerbsobliegenheit" des geschiedenen Mannes gegenüber.
Einzelnachweise
- ↑ Was der Mutter zusteht: Betreuungsunterhalt vom Ex, n-tv am 20. August 2011
Siehe auch
Weblinks
- Rang >100 ergab am 13.9.2011 die Google-Suche nach "Überobligatorische Belastung" für diesen Artikel.
