Unterhaltsnutte
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Der Begriff Unterhaltsnutte bezeichnet zumeist eine Frau, die meint, mit einer Heirat einen Unterhaltsanspruch über die Scheidung hinaus erworben zu haben und den Mann auf seine Zeugungs- und Zahlfunktion reduziert.
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Zitate
- "Die Unterhaltsnutte hat mich auf Selbstbehalt verklagt." [1]
- "Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen." [2]
Alternativbezeichnungen
- Cashcouch-Dame, Cashcouchdame
- Unterhaltsprostituierte
Einzelnachweise
- ↑ Klage eines Zahlesels
- ↑ Rat eines Rechtsanwaltes, zitiert nach: Joachim Wiesner
Siehe auch
Weblinks
- 1. Rang ergab am 24.12.2010 die Google-Suche nach "Unterhaltsnutte" für diesen Artikel.
- Wird Unterhaltsprostitution bald als Beruf staatlich anerkannt?, 12. Oktober 2010
- Alles Schall und Rauch: Gleichgeschlechtliche Partnerschaft und die Konsequenzen, 8. Dezember 2007
