Unterhaltsnutte

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Der Begriff Unterhaltsnutte bezeichnet zumeist eine Frau, die meint, mit einer Heirat einen Unterhaltsanspruch über die Scheidung hinaus erworben zu haben und den Mann auf seine Zeugungs- und Zahlfunktion reduziert.

Inhaltsverzeichnis

Zitate

  • "Die Unterhaltsnutte hat mich auf Selbstbehalt verklagt." [1]
  • "Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen." [2]

Alternativbezeichnungen

  • Cashcouch-Dame, Cashcouchdame
  • Unterhaltsprostituierte

Einzelnachweise

  1. Klage eines Zahlesels
  2. Rat eines Rechtsanwaltes, zitiert nach: Joachim Wiesner

Siehe auch

Weblinks

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