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Paralleljustiz
Als Paralleljustiz wird eine Form der Konfliktlösung und Beilegung von Streitigkeiten oder Straftaten, die rechtlich relevante Tatbestände darstellen, bezeichnet, die außerhalb der staatlichen Rechtsordnung stattfindet.[1]
Definition
Paralleljustiz ist von rechtlich und gesellschaftlich akzeptierten Formen der (außergerichtlichen) Streitbeilegungen (Mediation[wp], Schlichtung[wp] etc.) abgegrenzt. In der Paralleljustiz übernehmen private Organisationen Funktionen der staatlichen Rechtsordnung, obwohl sie dazu im Rahmen der staatlichen Rechtsordnung kein Mandat haben.
Auswirkungen
Durch eine Paralleljustiz kann der staatliche Auftrag des Schutzes Schwächerer sowie die Einhaltung der Grundrechte der Bürger nicht aufrechterhalten werden. Dies gefährdet den Rechtsfrieden im Rahmen einer staatlichen Ordnung und verletzt meist rechtsstaatliche Verhältnisse.[2]
Paralleljustiz in Deutschland
In Deutschland ist die Paralleljustiz gelebte Realität in Form von islamischen Friedensrichtern[wp] im Bereich der Clan-Kriminalität.[3][4][5][6][7]
Familienrecht
Als Teilgebiet des Zivilrechts wird das Familienrecht prozessual nach der Zivilprozessordnung[wp] und dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit[wp] (FamFG) behandelt. Überschneidungen bei Straf- und Familienrecht, lassen sich vor allem bei Fällen häuslicher Gewalt beobachten. Derartige Fälle bleiben häufig jedoch unbekannt, da Opfer Täter erst anzeigen müssen, damit ein solcher Fall der Öffentlichkeit, bzw. dem Rechtssystem bekannt wird. Beim Familienrecht gilt die Dispositionsmaxime[wp], nach der es den verschiedenen Parteien frei steht, den Streitfall vor Gericht zu bringen oder diesen außergerichtlich, beipielweise mit Unterstützung von nichtstaatlichen Schlichtungsstellen, Mediatoren oder Schiedsgerichten, beizulegen. Eine Außnahme stellen dabei Ehe- und Abstammungsangelegenheiten dar.[1]
Im Rahmen des internationalen Privatrechts spielen in Deutschland auch ausländische Rechtsnormen eine Rolle. So versuchen deutsche Richter in Fällen von Scheidung oder Erbschaft durch Anwendung des entsprechenden Rechtskreises bestmöglich Ausgleich zu schaffen.[1] Familienrechtliche Fälle von Paralleljustiz treten vor allem in den Bereichen Ehe- und Kindschaftssachen, sowie bei erbrechtlichen Angelegenheiten auf.[1] Derartige Fälle werden in einigen Kulturkreisen als reine Privatsache betrachtet und deshalb in Form einer Paralleljustiz "gelöst".[8]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Tagungsbericht: Paralleljustiz[ext] - Kea-Sophie Stieber, Expertentagung der Hanns-Seidel-Stiftung am 6. April 2016 (6 Seiten)
- ↑ Paralleljustiz[ext] - Prof. Matthias Rohe, Dr. Mahmoud Jaraba, Friedrich-Alexander Universität (Hrsg.), 2015 (20 Seiten) (Zusammenfassung einer Studie im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) (Auszug:
Definition: Außergerichtliche Streitbeilegung ist nach deutschem Recht grundsätzlich zulässig, teils sogar erwünscht oder gar gefordert. Unabdingbare Voraussetzung ist die Wahrung des geltenden Rechts. Der Begriff der Paralleljustiz hat sich aus Alltagsbeobachtungen entwickelt, die sehr unterschiedliche Phänomene außergerichtlicher Streitbeilegung betreffen. Er muss nach wissenschaftlichen Kriterien in einer praxistauglichen Weise definiert werden.
Konkurrenz der Akteure: Zwischen den Akteuren herrscht anscheinend lebhafte Konkurrenz. Das betrifft sowohl Moscheen untereinander - einige handhaben religiöse Eheschließungen und -scheidungen recht formal, andere sehr freihändig -, als auch zwischen Clan-Oberhäuptern, die alle anderen Akteure weitgehend nicht anerkennen und teils bedrohen, sowie zwischen Moscheen und "freien" religiösen Schlichtern, die sich gegenseitig Inkompetenz und Opportunismus vorwerfen. Manche Akteure kooperieren mit staatlichen Behörden, viele jedoch auch nicht. Andererseits wird von vielen mangelnde Kooperation mit staatlichen Behörden beklagt. Im muslimisch-religiösen Spektrum finden sich auch Formen der Zusammenarbeit, welche die innere Pluralität des Islams zur Konfliktlösung nutzen. - ↑ Yassin Musharbash: Organisierte Kriminalität: Das Gesetz der Clans, Die Zeit am 11. Juli 2013 (Anreißer: Kriminelle Großfamilien aus dem Libanon regeln in Deutschland Konflikte auf ihre eigene Art. Wie kann der Rechtsstaat reagieren?)
- ↑ Andreas Kopietz: Massenschlägereien in Berlin: Jetzt vermittelt die Parallel-Justiz zwischen Tschetschenen und arabischen Clans, Berliner Zeitung am 10. November 2020 (Anreißer: Die Polizei befürchtet einen Bandenkrieg. In einer Neuköllner Moschee verhandeln derzeit die verfeindeten Parteien über eine Lösung des Konflikts.)
- ↑ Ärger um "Friedensgipfel" mit Boxer Charr: Das Protokoll des Berliner Clan-Kriegs, FOCUS Online am 16. November 2020
- ↑ Clan-Friedensrichter behauptet: Selbst Morde "klären wir innerhalb von zwei Wochen" - Video, FOCUS Online am 10. August 2018
- ↑ Wikipedia: Paralleljustiz
- ↑ Wikiversität: Kurs:Zwischen Grundgesetz und Scharia/Paralleljustiz (Stand: 30. Juli 2020)
Siehe auch
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Paralleljustiz
- Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland? (Im Jahr 2014 publizierte Studie des BMJV[wp])
- Paralleljustiz (Im Jahr 2015 veröffentlichte Studie zur Paralleljustiz im Auftrag des Landes Berlin, von Prof. Dr. Mathias Rohe[wp] und Dr. Mahmoud Jaraba)
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