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Paralleljustiz

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Als Paralleljustiz wird eine Form der Konfliktlösung und Beilegung von Streitigkeiten oder Straftaten, die rechtlich relevante Tatbestände darstellen, bezeichnet, die außerhalb der staatlichen Rechtsordnung stattfindet.[1]

Definition

Paralleljustiz ist von rechtlich und gesellschaftlich akzeptierten Formen der (außergerichtlichen) Streit­beilegungen (Mediation[wp], Schlichtung[wp] etc.) abgegrenzt. In der Paralleljustiz übernehmen private Organisationen Funktionen der staatlichen Rechtsordnung, obwohl sie dazu im Rahmen der staatlichen Rechtsordnung kein Mandat haben.

Auswirkungen

Durch eine Paralleljustiz kann der staatliche Auftrag des Schutzes Schwächerer sowie die Einhaltung der Grundrechte der Bürger nicht aufrecht­erhalten werden. Dies gefährdet den Rechts­frieden im Rahmen einer staatlichen Ordnung und verletzt meist rechts­staatliche Verhältnisse.[2]

Paralleljustiz in Deutschland

In Deutschland ist die Paralleljustiz gelebte Realität in Form von islamischen Friedensrichtern[wp] im Bereich der Clan-Kriminalität.[3][4][5][6][7]

Familienrecht

Als Teilgebiet des Zivilrechts wird das Familienrecht prozessual nach der Zivil­prozess­ordnung[wp] und dem Gesetz über das Verfahren in Familien­sachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit[wp] (FamFG) behandelt. Überschneidungen bei Straf- und Familienrecht, lassen sich vor allem bei Fällen häuslicher Gewalt beobachten. Derartige Fälle bleiben häufig jedoch unbekannt, da Opfer Täter erst anzeigen müssen, damit ein solcher Fall der Öffentlichkeit, bzw. dem Rechtssystem bekannt wird. Beim Familienrecht gilt die Dispositions­maxime[wp], nach der es den verschiedenen Parteien frei steht, den Streitfall vor Gericht zu bringen oder diesen außergerichtlich, beipielweise mit Unterstützung von nicht­staatlichen Schlichtungs­stellen, Mediatoren oder Schiedsgerichten, beizulegen. Eine Außnahme stellen dabei Ehe- und Abstammungs­angelegenheiten dar.[1]

Im Rahmen des internationalen Privatrechts spielen in Deutschland auch ausländische Rechtsnormen eine Rolle. So versuchen deutsche Richter in Fällen von Scheidung oder Erbschaft durch Anwendung des entsprechenden Rechtskreises bestmöglich Ausgleich zu schaffen.[1] Familien­rechtliche Fälle von Paralleljustiz treten vor allem in den Bereichen Ehe- und Kindschafts­sachen, sowie bei erbrechtlichen Angelegenheiten auf.[1] Derartige Fälle werden in einigen Kultur­kreisen als reine Privatsache betrachtet und deshalb in Form einer Paralleljustiz "gelöst".[8]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Pdf-icon-extern.svg Tagungsbericht: Paralleljustiz[ext] - Kea-Sophie Stieber, Expertentagung der Hanns-Seidel-Stiftung am 6. April 2016 (6 Seiten)
  2. Pdf-icon-extern.svg Paralleljustiz[ext] - Prof. Matthias Rohe, Dr. Mahmoud Jaraba, Friedrich-Alexander Universität (Hrsg.), 2015 (20 Seiten) (Zusammenfassung einer Studie im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) (Auszug:
    Definition: Außer­gerichtliche Streit­beilegung ist nach deutschem Recht grundsätzlich zulässig, teils sogar erwünscht oder gar gefordert. Unabdingbare Voraussetzung ist die Wahrung des geltenden Rechts. Der Begriff der Paralleljustiz hat sich aus Alltags­beobachtungen entwickelt, die sehr unterschiedliche Phänomene außer­gerichtlicher Streit­beilegung betreffen. Er muss nach wissen­schaftlichen Kriterien in einer praxis­tauglichen Weise definiert werden.
    Konkurrenz der Akteure: Zwischen den Akteuren herrscht anscheinend lebhafte Konkurrenz. Das betrifft sowohl Moscheen untereinander - einige handhaben religiöse Eheschließungen und -scheidungen recht formal, andere sehr freihändig -, als auch zwischen Clan-Oberhäuptern, die alle anderen Akteure weitgehend nicht anerkennen und teils bedrohen, sowie zwischen Moscheen und "freien" religiösen Schlichtern, die sich gegenseitig Inkompetenz und Opportunismus vorwerfen. Manche Akteure kooperieren mit staatlichen Behörden, viele jedoch auch nicht. Andererseits wird von vielen mangelnde Kooperation mit staatlichen Behörden beklagt. Im muslimisch-religiösen Spektrum finden sich auch Formen der Zusammenarbeit, welche die innere Pluralität des Islams zur Konfliktlösung nutzen.
  3. Yassin Musharbash: Organisierte Kriminalität: Das Gesetz der Clans, Die Zeit am 11. Juli 2013 (Anreißer: Kriminelle Großfamilien aus dem Libanon regeln in Deutschland Konflikte auf ihre eigene Art. Wie kann der Rechtsstaat reagieren?)
  4. Andreas Kopietz: Massenschlägereien in Berlin: Jetzt vermittelt die Parallel-Justiz zwischen Tschetschenen und arabischen Clans, Berliner Zeitung am 10. November 2020 (Anreißer: Die Polizei befürchtet einen Bandenkrieg. In einer Neuköllner Moschee verhandeln derzeit die verfeindeten Parteien über eine Lösung des Konflikts.)
  5. Ärger um "Friedensgipfel" mit Boxer Charr: Das Protokoll des Berliner Clan-Kriegs, FOCUS Online am 16. November 2020
  6. Clan-Friedensrichter behauptet: Selbst Morde "klären wir innerhalb von zwei Wochen" - Video, FOCUS Online am 10. August 2018
  7. Wikipedia: Paralleljustiz
  8. Wikiversität: Kurs:Zwischen Grundgesetz und Scharia/Paralleljustiz (Stand: 30. Juli 2020)

Siehe auch

Netzverweise


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Paralleljustiz (24. April 2021) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.


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