1592 BGB

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Der Paragraph 1592 BGB regelt die Vaterschaft nach dem Motto "Mother's baby, Father's maybe".[1] Zur Regelung der Vaterschaft werden noch die §§ 1593, 1594, 1595, 1596, 1597, 1598, 1599, 1600a, 1600b, 1600c, 1600d, 1600e benötigt.

Inhaltsverzeichnis

Wortlaut

1592 BGB - Empfängnißzeit 1592 BGB - Vaterschaft
Fassung von 1. Januar 1900 Fassung von 1. Juli 1998 Fassung von 1. September 2009
(1) Als Empfängnißzeit gilt die Zeit von dem einhunderteinundachtzigsten bis zu dem dreihundertundzweiten Tage vor dem Tage der Geburt des Kindes, mit Einschluß sowohl des einhunderteinundachtzigsten als des dreihundertundzweiten Tages. Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d gerichtlich festgestellt ist.
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist. [2][3]
(2) Steht fest, daß das Kind innerhalb eines Zeitraums empfangen worden ist, der weiter als dreihundertundzwei Tage vor dem Tage der Geburt zurückliegt, so gilt zu Gunsten der Ehelichkeit des Kindes dieser Zeitraum als Empfängnißzeit.[4]    

Kommentar

Die aktuelle gesetzliche Regelung der Vaterschaft verfährt auch in Deutschland immer noch nach dem Motto "Mother's baby - Father's maybe". Die Gesetzeslage ist anachronisch angesichts moderner Vaterschaftsfeststellungsmethoden.

Für den Vorschlag, den § 1592 nach dem Vorbild § 1591 BGB zu formulieren:

"Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat."[5][6]

gibt es keine politische Unterstützung. Feministische Lobbyistinnen kleben nach wie vor am Mutterprivileg.

Einzelnachweise

  1. Kuckuckskinder: Eine Lebenslüge fliegt auf, 9. Dezember 2010
    Vaterschaftstests: Der Vorkämpfer der gehörnten Männer, Die Welt am 15. Februar 2007
  2. Juristischer Informationsdienst: § 1592 BGB
  3. Es sind hier einige Gesetzesänderungen ausgelassen, eine vollständige Darstellung findet sich hier: lexetius.com: § 1592 BGB
  4. lexetius.com: § 1592 BGB
  5. Väternotruf: Abstammung
  6. AFW-D: Sorgerecht

Siehe auch

Weblinks

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