Thomas Saschenbrecker
|
|
Gelebt
|
8. Dezember 1965–3. November 2017
|
Beruf
|
Jurist
|
URL
|
psychiatrierecht.de
|
Thomas Saschenbrecker (1965-2017) war ein deutscher Jurist und Experte für Psychiatrierecht. Er fungierte mehrfach in Fachausschüssen des Bundestages und diverser Landtage bei der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen als Berater.
Thomas Saschenbrecker wurde vom Väternotruf als Rechtsanwalt empfohlen.[1]
Er starb am 3. November 2017 bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn.[2]
Reden
Artikel/Stellungnahmen
Zitate
Zitat: |
«Die Richter haben längst das Denken den Gutachtern überlassen. [...] Sie verlagern auch die Verantwortung von der Justiz in den rechtsfreien Raum der Psychiatrie[wp], der Psychologie oder der Sozialpädagogik, die gar keine Definitionen, keine Anknüfungstatsachen und überhaupt keine sonstigen Möglichkeiten hat. Die Folge ist der Verlust [...] der Grundrechte. Wir haben letztlich auf dem Bereich des Familienrechtes, ebenso wie auf dem Bereich des Betreuungsrechtes und ganz sicher auch auf dem Bereich des Maßregelvollzuges nur noch eingeschrängt, wenn überhaupt, Grundrechte. Je nachdem im Familienrecht auch überhaupt keine mehr.»[4]
|
Zitat: |
«Die Begriffe Wohl des Betroffenen und Kindeswohl [...] sind in der Praxis undefinierte Rechtsbegriffe und sie laden gradezu ein zu Missbrauch und dazu, viel Geld unter Umständen am Einzelnen zu verdienen; und zwar an dem, der am schwächsten ist, an Kindern, an Betroffenen, die vom Maßregelvollzugsverfahren[wp], vom Betreuungsverfahren betroffen sind. Jedenfalls dürfen diese unbestimmten Rechtsbegriffe, das dürfen wir nicht zulassen, nicht jenseits jeder Kontrolle als Legitimation dazu dienen, wenn es angeblich vordergründig darum geht, Kindern und schwachen Menschen staatliche Wohltaten zukommen und angedeihen zu lassen, in Wirklichkeit aber Macht und Kontrolle ausgeübt wird und die verfassungsmäßig gewährleisteten Grundrechte des Einzelnen ausgehebelt werden. Und vor allem mit dem angeblichen Wohl viel Geld von den selbst ernannten und vielleicht auch tatsächlichen Experten verdient wird.
Der Begriff des Wohls wird heute mehr denn je missbraucht und ins Gegenteil verkehrt, was es eigentlich sein sollte.»[5]
|
Zitat: |
«Um einen Gerichtstermin stattfinden zu lassen in Deutschland, vergehen oft mehrere Monate seit der Inobhutnahme. Das ist schändlich. Das ist eine Schande von einem Staat, wo jeder, der mit einem Haftbefehl verhaftet worden ist, innerhalb von kürzester Zeit dem Haftrichter vorgeführt werden muss; wo der Haftrichter sofort darüber befinden muss, ob diese freiheitsentziehende Maßnahme gerechtfertigt ist oder nicht. Was man einem Erwachsenen zubilligt, dass man das einem Kind nicht zubilligt, das ist unserer Gesellschaft nicht würdig. Es müsste ebenso schnell durch ein Familiengericht geprüft werden, ob eine Inobhutnahme, ein Herausreißen aus der Familie, ob das gerechtfertigt ist oder nicht. Die Eltern der in Obhut genommenen Kinder werden über Wochen psychisch zermürbt, es werden willkürliche Kontaktsperren verhängt. Die Eltern dürfen nicht einmal Kontakt mit ihren Kindern haben. [...] Verbleiben die Kinder in den Familien oder werden sie zurückgeführt, wird dies allgemein nur unter Zugeständnis oder Totalverzichts auf Grundrechte wie die allgemeine Handlungsfreiheit, Verzicht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Verzicht auf Intimsphäre, Verzicht auf Privatsphäre und so weiter vonstatten gehen.»[6]
|
Zitat: |
«Wenn wir [...] weiterhin elementare Grundrechte preisgeben zugunsten irgendwelcher psychiatrischen oder psychologischen Gedanken, dann sind wir auf dem besten Weg zu einer psychiatrisierten Gesellschaft, in der nur noch eingeschränkt oder überhaupt keine Grundrechte mehr gelten, sobald man Kinder hat. Das ist letztlich auch der Grund, weshalb es bei vielen Erwachsenen dazu kommt, dass sie Kinder gar nicht mehr in ihre Lebensplanung aufnehmen. [...] Weil sie nicht zu Unrecht fürchten, dass eine Totalkontrolle über sie hereinbricht, nur im Sinne des Kindeswohls, wobei auch hier der Begriff ins Gegenteil pervertiert.»[7]
|
Zitat: |
«Es sind die aller, allerwenigsten Eltern, die ihre Kinder tatsächlich misshandeln. Es ist weitaus geläufiger, dass man Eltern irgendwelche Misshandlungen oder auch sonstige Vernachlässigungen zuschreibt, nur weil das Kind nicht den Normerwartungen entspricht, die ein Gutachter oder ein Kinder- und Jugendpsychiater an diese Kinder stellt.»[8]
|
Einzelnachweise
Netzverweise