Rechtsfreier Raum
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Als rechtsfreier Raum wird in den Massenmedien und in der Öffentlichkeit ein zeitlich, räumlich oder thematisch begrenzter Bereich bezeichnet, in dem keine Gesetze wirken, vorhanden sind oder beachtet werden. Fast immer ist die Rechtsfreiheit kein echter Zustand, sondern wird bloß wahrgenommen, so z. B. werden vorhandene Gesetze häufig ignoriert, da z. B. keine Strafverfolgung zu befürchten ist. Der Begriff wird häufig von Medien als politisches Schlagwort verwendet.
Beispiele
- Frauenhaus: Umgangs- und Sorgerecht des Vaters werden missachtet.
- Jugendamt: Jugendamtmitarbeiter können Entscheidungen von schicksalhafter Tragweite treffen, ohne das es - selbst bei vorsätzlich verantwortungslosem Handeln - möglich wäre, sie haftbar zu machen.
- Samenraub: Frauen können Männer vergewaltigen, ohne dass es eine rechtliche Handhabe gegen sie gäbe (Die Frau ist immer das Opfer).
- Kuckuckskind: Das Unterschieben eines Kindes (Personenstandsfälschung) wird nicht als Straftatbestand verfolgt.
- Falschbeschuldigung: Zeigt eine Frau zu Unrecht einen Mann der Vergewaltigung an, so wird sie dafür in aller Regel dafür nicht zur Verantwortung gezogen, siehe Fall Kachelmann.
Siehe auch
Weblinks
- Rang >100 ergab am 13.2.2012 die Google-Suche nach "Rechtsfreier Raum" für diesen Artikel.
