Christian Gampert

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Christian Gampert stritt sich im Kampf um den Sohn bis vor das Bundesverfassungsgericht. Im Interview mit SPIEGEL ONLINE warnt er vor der weiter bestehenden Macht der "Frauenlobby".[1]

Zitat: «Die Mutter sagte lapidar: "Ich will nicht." Und: "Man kann sich mit diesem Mann nicht einigen." Das hat den Richtern ohne nähere Betrachtung des Falles gereicht, um festzustellen, dass ein gemeinsames Sorgerecht nicht dem Kindeswohl dient, weil eben alles, was konfliktbehaftet sein könnte, nicht zum Wohle des Kindes ist.»[1]
Zitat: «Schaut man auf die Rechtsprechung der Familiengerichte, dann bekommen Väter dort nur in absoluten Ausnahmefällen recht.»[2]
Zitat: «2003, im Verfahren gegen mich, hat das Bundesverfassungsgericht noch der Annahme der Bundesregierung zugestimmt, dass Mütter nur im Ausnahmefall und mit gutem Grund das Sorgerecht verweigern würden.»[2]
Zitat: «Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine Mutter, gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt, sich nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, dass sie also die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht.» -Bundesverfassungsgericht am 29.01.2003[3]

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Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Streit um das Sorgerecht: "Der Vater muss auf Knien rutschen", Spiegel am 7. Dezember 2009
  2. 2,0 2,1 Interview mit Sorgerecht-Kläger: "Nur ein symbolischer Sieg", Stuttgarter Zeitung am 4. August 2010
  3. Väterradio: sorgelos & sorgewillig

Siehe auch

Weblinks

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