Klageweib
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Als Klageweib wird traditionell eine Frau bezeichnet, die gewerbsmäßig die rituelle Totenklage gegen Honorar ausübt.
In Zeiten des Staatsfeminismus werden Klageweiber als Frauenbeauftragte bezeichnet und auch ihre soziale Funktion hat sich geändert. Ihre ritualisierte Klage über angebliche oder tatsächliche Benachteiligung der Frau soll die feministische Ideologie vom weiblichen Opfer und vom männlichen Täter aufrechterhalten und zementieren.
Zitat: «Für die Frauen ist Jammern eine Strategie, die durchaus Sinn macht. Und was ist der Feminismus schon anderes als eine einzige lange Klage?», Martin van Creveld[1]
Wenn man sich die heutige frauenbewegte Szene ansieht, kann man sich mitunter nicht des Eindrucks erwehren, dass hier überdurchschnittlich viele Klageweiber anzutreffen sind. Als Klagemauer fungieren "die Männer" und interessanterweise haben die betreffenden Frauen nicht nur in ihrer Kinderzeit negative Männererfahrungen gemacht, sondern auch in ihrer Zeit als volljährige Frauen. Es scheint als würden sie unter einem Wiederholungszwang stehen, sich auch als volljährige Frau immer in Situationen zu begeben, wo sie auf Männer treffen, die ihre negativen Vorurteile über "die Männer" bestätigen.
In Deutschland gibt es für Klageweiber auch ein Ministerium, Ordnung muss schließlich sein. Das Ministerium nennt sich etwas irreführend Bundesfrauenministerium. Man war offensichtlich der Meinung der Name "Ministerium für Klageweiber" würde nicht so gut klingen.
Das Ministerium führt ständig Klage darüber, wie schlecht es doch Frauen geht. Weniger oft wird über das Erwachsenwerden von Frauen und die Übernahme von Verantwortung gesprochen, was auch bedeuten würde, sich von der Anspruch auf Alimentierung zu lösen und sein/ihr Leben auf eigene Beine zu stellen.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Modernes Leben: "Der Mann ist der Esel des Hauses", Focus am 7. April 2003
- ↑ Männerrat: Klageweiber
Siehe auch
Weblinks
- 2. Rang ergab am 22.2.2012 die Google-Suche nach "Klageweib" für diesen Artikel.
