Tanja Kreil

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Tanja Kreil (* 1977) war es, die (O-Ton EMMA) "das letzte Männer-Refugium im Sturmschritt eroberte". Die junge Frau aus Niedersachsen verklagte - auf Anregung der damaligen CSU-Staatssekretärin im Verteidigungsministerium, Michaela Geiger, und mit Unterstützung des Bundeswehrverbandes - die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof. Kreil gewann den Prozess. Die Europa-Richter befanden: Im Sinne der EU-weit geltenden Gleichbehandlung müssen auch deutschen Frauen im Militär - über Sanitätsdienst und Militärmusik hinaus - alle Laufbahnen uneingeschränkt offen stehen. Inklusive Dienst an der Waffe.[1]

In der Folge wurde der Artikel 12a Absatz 4 Satz 2 Grundgesetz durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 geändert. Der Absatz, dass Frauen "auf keinen Fall Dienst an der Waffe leisten" dürfen, lautet nun: "Frauen dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden". Am 1. Januar 2001 traten die ersten 244 weiblichen Rekruten ihren Dienst an. Jedoch:

Tanja Kreil hat ihren Dienst bei der Bundeswehr nicht angetreten.[2]

Inhaltsverzeichnis

Parallelfall in den USA

Tanja Kreil erinnert damit an den klassischer Fall jener Rekrutin, die sich, unterstützt von sämtlichen Frauenverbänden des Landes, Zutritt zur Militärakademie "The Citadel" erstritten hatte, die wegen des harten Drills bis dahin nur Männer aufnahm. Die Frau gewann und schmiss nach vierzehn Tagen lächelnd das Handtuch. Ein monatelanger hysterischer Streit um Grundrechte, um Patriarchat und Gleichberechtigung - alles nur feministische Propaganda gegen vermutete Männerbünde, alles nur Show.[3]

Einzelnachweise

  1. Frauen in der Bundeswehr: Kamerad M gegen Kamerad W, EMMA Mai/Juni 2002
  2. Wikipedia: Kreil-Entscheidung
  3. Matthias Matussek: "Die vaterlose Gesellschaft. Überfällige Anmerkungen zum Geschlechterkampf.", Rowohlt 1998, ISBN 3-499-60597-X, S. 109

Siehe auch

Weblinks

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