Zwangsehe
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Die Zwangsehe ist eine in Deutschland zunehmende Erscheinung. Zu einer Zwangsehe kann es auf viererlei Weise kommen:
- durch Nötigung eines oder beider Brautleute durch Privatpersonen (bspw. aus dem Kreis der Familie)[1]
- durch einen Verwaltungsakt des Staates durch das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II), wodurch Unterhaltspflichten zwischen nichtverheirateten Menschen staatlicherseits verfügt werden.
- durch Scheidung einer bürgerlichen Ehe, wobei die Ehefrau aus den Pflichten ihrem Ehemann gegenüber entlassen, der Ehemann hingegen aus den Pflichten gegenüber seiner Ehefrau nicht entlassen wird.
- durch die Geburt eines unehelichen Kindes wird der Mann (Erzeuger) einseitig in eine Zahlknechtschaft gezwungen. Er hat forthin Mutter und Kind zu versorgen, während der Mutter keinerlei Pflichten erwachsen, sondern nur Forderungen gegenüber dem Erzeuger ihres Kindes.
- TrennungsFAQ
- "Finanziell gesehen gibt es in Deutschland keine Scheidung, nicht einmal eine Trennung, wenn Kinder vorhanden sind." [2]
- Joachim Wiesner
- "In Deutschland kann jeder aus der Ehe aussteigen, der will; Gründe dafür braucht er nicht." [3]
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Zwangsehe für Männer
Wenn ein verheirateter Mann sich scheiden lässt, dann begibt er sich in den Zustand einer Zwangsehe. Er kann nach allen Regeln der Kunst aus den Verpflichtungen der "geschiedenen" Ehe gerupft werden und hat keinen Vorteil mehr daraus. Im Gegenteil, er muss den "Werteverfall" seiner Exfrau mit einer erheblichen monatlichen Leibrente ausgleichen, die in keinem Verhältnis zum Werteverfall der Exfrau steht. Prostituierte sind erheblich billiger. Selbst bei "gehobenen" Ansprüchen. Auch auf längere Zeiträume gesehen. Prostituierte haben zudem den Vorteil, dass es öfters mal Sex gibt.
Kriminalisierung der Männer
Um Männer (noch) besser kriminalisieren zu können, wurde "Zwangsheirat" zu einem eigenen Straftatbestand gemacht. Frauen werden wieder kollektiv zu Opfern gemacht und mit einem besonderen Bleiberecht "belohnt".
Zum 1. Juli tritt das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat in Kraft. Danach wird ein Mensch, der einen anderen zu einer Ehe nötigt, mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Früher war die Zwangsheirat auch strafbar: sie fiel unter den Straftatbestand der besonders schweren Nötigung.
Das neue Gesetz verbessert insbesondere die Situation derjenigen Ausländerinnen, die in Deutschland integriert waren und in ihr Herkunftsland verschleppt und zwangsverheiratet wurden: Sie erhalten ein eigenständiges Rückkehrrecht.
Um den Anreiz zur Eingehung einer Scheinehe zu verringern, ist die Mindestdauer einer Ehe zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes im Falle des Scheiterns der Ehe von zwei auf drei Jahre erhöht worden. Überdies verleiht das neue Gesetz gut integrierten Jugendlichen ein gesetzliches Bleiberecht. Weiter enthält das Gesetz Regelungen zur besseren Überprüfung der Teilnahme an einem Integrationskurs.[4][5]
Es fällt auf, dass obwohl auch Männer zwangsverheiratet werden[6], nur Frauen als Opfer gelten und nur sich strafbar macht, wer "Frauen und Mädchen" zur Eheschließung nötigt.
Einzelnachweise
- ↑ Zwangsehe: Zur Heirat verurteilt - Die Verheiratung der Kinder ist Frauensache, Spiegel Online am 7. Juni 2010
- ↑ TrennungsFAQ: Soll ich heiraten?
- ↑ Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts.
- ↑ Die Bundesregierung: Neuregelungen am 28. Juni 2011, Schutz vor Zwangsehen
- ↑ Der Bundesgerichtshof: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften,
Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften, BGBl I S. 1266, 23. Juni 2011 (67 KB) - ↑ Roma-Junge verhindert Zwangshochzeit, Sächsische Zeitung am 28. Juli 2011
Siehe auch
Weblinks
- 9. Rang ergab am 10.12.2011 die Google-Suche nach "Zwangsehe" für diesen Artikel.
- Väternotruf: Zwangsheirat
- Wikipedia: Heiratsvermittlung: Abgrenzung zur Zwangsheirat
- Bundesregierung: Leitfaden für Schulen zum Umgang mit Zwangsverheiratungen
- Die gekaufte Braut: Wenn Männer zur Ehe gezwungen werden, SternTV am 10. November 2010
- Fast 200.000 Scheidungen jährlich in der BRD Mit der Scheidung beginnt die Zwangsehe für den Mann.
- Zwangsehe: ein europäisches Problem (Die Fachtagung zum Schutz von Migrantinnen vor familiärer Gewalt kennt auch nur Frauen als Opfer und Männer als Täter)
