Antidiskriminierungsgesetz
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Das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) hat den Zweck "positive" Maßnahmen - in der Praxis eben die konkrete "positive Diskriminierung" von Jungen und Männern - zu legitimieren.
Es ist ein Irrtum zu meinen, das AGG sei dazu da, Diskriminierung zu vermeiden. Dazu braucht es das AGG nicht, denn das ist im Grundgesetz schon festgelegt. Die Antidiskriminierungsstelle (ADS) wurde ja nicht umsonst im Frauenministerium implemeniert. Die Frauenpolitik entscheidet darüber, was Diskriminierung ist und was nicht.
Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde am 14. August 2006 beschlossen (BGBl. I S. 1897, 1910) und trat am 18. August 2006 in Kraft.
Zitat: «Das Antidiskriminierungsgesetz hat die Etablierung einer anmaßenden Obrigkeitskultur zur Folge.»[1]
Zitat: «Das Antidiskriminierungsgesetz begräbt – entgegen seiner propagierten Menschenrechtsrhetorik – die grundlegende Vorstellung von freien und mündigen Subjekten, die im Rahmen einer zukunftsweisenden Kultur unserer derzeit lahmenden gesellschaftlichen Entwicklung neue und dringend benötigte Impulse geben könnten.»[1]
Zitat: «Das eigentlich Brisante am Antidiskriminierungsgesetz ist aber nicht die "zusätzliche bürokratische Last", sondern die fundamentale Abkehr von grundlegenden rechtsstaatlichen Vorstellungen durch eine rot-grüne Bundesregierung, die sich irrigerweise auch noch auf die "Weiterentwicklung der Menschenrechte" beruft. Besonders deutlich wird dies bei der geplanten Beweislastverlagerung im Falle einer Diskriminierungsklage.»[1]
Zitat: «Die Regelungen des Antidiskriminierungsgesetzes sehen einerseits vor, dass allen verschiedenen Kulturen "Zugang" zum gesellschaftlichen Leben verschafft werden soll – notfalls auch mit drakonischen juristischen Mitteln. Andererseits aber soll es Sperr- oder Pufferzonen zum Schutz vor unerwünschten "Belästigungen" bereithalten.»[1]
Zitat: «Das Antidiskriminierungsgesetz deutet die ursprünglich als Freiheitsrechte formulierten Grund- und Menschenrechte in Schutznormen um, die sich gerade gegen Privatpersonen richten sollen und den Staat als "Dienstleistungsunternehmen" im Kampf gegen die Widrigkeiten einer amorphen "Risikogesellschaft" aufwerten.»[1]
Zitat: «Das Antidiskriminierungsgesetz fördert weder die Autonomie von Gruppen oder Individuen, noch schützt es die Bürger vor Behelligung – im Gegenteil: es institutionalisiert die Bevormundung des Einzelnen und schafft eine beklemmende Konformitätskultur.»[1]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Kai Rogusch: Antidiskriminierungsgesetz = Entmündigungsgesetz, Novo-Magazin März/April 2005
Weblinks
- Wikipedia führt einen Artikel über Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- AGG - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
- Diskriminierung liegt vor ... wenn es mir in den Kram passt, 3. Februar 2012
- Nicht-diskriminierende Geschmacklosigkeit: GEW-Broschüre "objektiv" nicht männerfeindlich, 26. November 2011
- Kritik am Antidiskriminierungsgesetz, Domradio am 8. März 2005
- Antidiskriminierungsgesetz: SPD bleibt trotz starker Kritik auf Kurs, Spiegel am 5. März 2005
