Gewaltschutzgesetz

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Das Gewaltschutzgesetz gilt in der Bundesrepublik seit 1. Januar 2002 und ermöglicht der Polizei vor Ort, den gewalttätig Gewordenen für gewisse Zeit aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. Obwohl das Gesetz geschlechtsneutral formuliert ist und somit auch Frauen die Wohnung verlassen müssten, wenn sie ihre Männer verprügeln, melden Ministerien und Polizeibehörden bundesweit übereinstimmend, dass bislang (fast) nur Männer einen Hausverweis bekommen haben.

Das US-amerikanische Äquivalent ist der Violence Against Women Act (VAWA, 1994).

Inhaltsverzeichnis

Kritische Beurteilung

Zitat: «Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild Mann aus, das empirisch nicht haltbar ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet. Sein Ziel ist nicht, häusliche Gewalt zu bekämpfen, sondern nur Männergewalt. Geschützt werden sollen nicht alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Menschen oder gar Ehe und Familie, sondern nur Frauen. Mit diesem Grundtenor wird das Gesetz auf jede Art von Lebenspartnerschaft eine zersetzende Wirkung ausüben und damit nicht nur die demographische Entwicklung negativ beeinflussen, sondern auch die Lebensqualität der Bürger und die gesellschaftliche Integration.», Michael Bock[1][2]

Themen wie "Missbrauch Gewaltschutzgesetz", "Folgen des Radikalfeminismus auf die deutsche Familienentwicklung" und "Benachteiligung von Vätern/Männern" werden nicht gerne gehört. Der Deutsche Bundestag reagiert auf die Einreichung von Petitionen mit Abwehr und Abwiegelung des Sachverhaltes. Das Gewaltschutzgesetz kann nicht und wird auch nicht missbraucht, alle möglichen Gutachter und Leute aus der Praxis bestätigen das. Also muss das so sein! Der Schriftwechsel mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und den Petenten ist dokumentiert.[3]

Einzelnachweise

  1. Quelle: Professor Dr. Dr. Michael Bock, Gutachten vom Freitag, 15. Juni 2001 zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung. Angefertigt anläßlich der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 20. Juni 2001
  2. Prof. Dr. Bock - Gutachten Zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (16 Seiten, 82 KB)
  3. Missbrauch des deutschen Gewaltschutzgesetzes: Wie reagiert nun der Deutsche Bundestag auf die Einreichung von Petitionen?

Siehe auch

Weiterführende Informationen

Persönliche Werkzeuge