Hans-Christian Prestien
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Hans-Christian Prestien (* 1944) war am Amtsgericht Bielefeld von 1977 bis 1981 Familienrichter "der ersten Stunde" und von 1982 bis 1983 Vorsitzender eines Jugendschöffengerichts sowie Jugendrichter. 1980 verfasste er den Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht zur gemeinsamen elterlichen Sorge, 1982 fungierte er im entsprechenden Verfahren als Sachverständiger für den Deutschen Kinderschutzbund. Von 1983 bis 1993 war er als Rechtsanwalt in Leopoldshöhe bei Bielefeld insbesondere im Bereich Kindschaftsrecht sowie als Referent in Fortbildungen für Jugendämter und Beratungsstellen tätig. In der Zeit von 1993 bis 2009 arbeitete Hans-Christian Prestien erneut als Familienrichter in Brandenburg an der Havel Zweigstelle Belzig, Rathenow und Potsdam.[1] Hauptvertreter des so genannten Cochemer Modells.
Im Interesse einer psychologisch und pädagogisch an den jeweiligen Kindesbedürfnissen ausgerichteten Arbeitsweise der Mitarbeiter in Justiz und Jugendämtern hat Hans-Christian Prestien Ende der siebziger/Anfang der achtziger Jahre zusammen mit Wissenschaftlern aus den Bereichen Psychologie und Pädagogik sowie Praktikern eine interdisziplinäre, unabhängige "Anwaltschaft des Kindes" konzipiert. Zu deren Realisierung hat er zusammen mit dem Dipl.-Psychologen Prof. Dr. Wolfgang Klenner und anderen Fachleuten 1983 den Verband Anwalt des Kindes gegründet.
Hans-Christian Prestien war als streitbarer Familienrichter und in diesem Bereich unbeugsamer Verfechter für die Rechte der Kinder auf die Pflege und Erziehung durch die Eltern bekannt. Er ist Ehrenvorsitzender des "Verbandes Anwalt des Kindes".[2]
Horst Schmeil berichtet aus zwei seiner Verfahren, in denen die Mütter meinten, das Recht zur Entscheidung zu haben, über die Verweigerung des Umgangs der gemeinsamen Kinder mit dem Vater selbst entscheiden zu dürfen:
- In seiner unnachahmlichen Art, ein wenig nuschelnd, den Kopf gesenkt, die Augen über die Brille sehen lassend und sowohl auf die Mutter als den Vater richtend sagte er: "Guten Tag Frau und Herr X. Ich habe gerade mit Ihren Kindern gesprochen und kann sie zu diesen Prachtkindern nur beglückwünschen. Und Ihnen, liebe Frau X., gegenüber sitzt der Vater Ihrer Kinder und das bleibt er sein Leben lang. Ich gebe Ihnen als Eltern den Auftrag, außerhalb des Gerichtssaales innerhalb von sechs Wochen eine gemeinsame Lösung zu finden. Tun sie das nicht, werde ich eine Entscheidung treffen, die Ihnen nicht passt. Die Sitzung ist geschlossen." Während der Ansprache nahm er die Brille ab und zeigte mit den Bügeln jeweils auf die Eltern, was die Eindringlichkeit seiner Worte unterstützte. Eine richterliche Entscheidung war nicht mehr notwendig. [3]
Einzelnachweise
- ↑ Väternotruf: Amtsgericht Potsdam
- ↑ Verband Anwalt des Kindes - Bundesverband
- ↑ VAfK e.V.: Hans-Christian Prestien, Familienrichter am Amtsgericht Potsdam
Weblinks
- 1. Rang ergab am 19.2.2011 die Google-Suche nach "Hans-Christian Prestien" für diesen Artikel.
- Entscheidungen im Namen der Kinder
- Konfliktfeld Familie
- Interview Hans-Christian Prestien im RBB: Tipps für Eltern in Trennungssituationen, Mai 2004
- Zur Wiederherstellung der Selbstverantwortung der Familienmitglieder: Der/Die Richter/in als Drehscheibe interdisziplinärer Zusammenarbeit, FL 1522 j 5 S.; ZfJ 4/5/6/1995 Heft 6, S. 166
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Anwalt des Kindes - Gespräch mit Hans-Christian Prestien - WDR 5 - Redezeit, Sendung vom 9. Dezember 2010, 10.05-12.00 Uhr (25:11 Min.) (WDR 5)
-
Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) - Interview mit Hans-Christian Prestien - Deutschlandradio - Informationen am Mittag, Sendung vom 11. Juni 2011 (9:16 Min.)
- FemokratieBlog: Richter gesteht Kindesmisshandlungen
