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Prüfungsrecht

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Version vom 18. Juni 2021, 23:15 Uhr von Autor (Diskussion | Beiträge)
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Hauptseite » Recht » Prüfungsrecht
Zitat: «Wie ich in den letzten Jahren beobachtet habe, gibt es viele Studenten, Doktoranden und sogar Professoren, die nicht wissen, daß es Prüfungsrecht gibt, und ungläubig staunen, wenn man ihnen erzählt, daß es sogar Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Prüfungsrecht gibt. Das Merkwürdige am Prüfungsrecht ist, daß es fast nur aus Grundgesetz und Gerichts­entscheidungen besteht, Gesetze gibt es dazu praktisch nicht. Das ist eigenartig, denn die Gerichte haben dem Gesetzgeber schon vor Jahren aufgegeben, Prüfungsrecht gesetzlich zu verankern. Während politische Änderungen in Universitäts­gesetzen u. ä. immer sehr schnell umgesetzt werden, interessieren sich Bund und Länder kaum dafür, wozu sie von den Gerichten verpflichtet wurden. Deshalb ist es immer noch so, daß das Prüfungsrecht fast nur aus einem großen Haufen von Gerichts­urteilen besteht.

Der Grund dafür, daß ich diese "staubtrockene" Sammlung erstellt habe, war die schiere Notwendigkeit, sich da durchzuarbeiten. In meinem eigenen Promotions­verfahren gab es eine schier endlose Folge von Fehlern, Willkürlichkeiten und Rechts­verstößen. Für die Klage vor dem Verwaltungs­gericht mußte ich mir selbst die Rechts­grund­lagen, die für meinen Fall relevant sind, zusammen­suchen. [...]

Ein anderes Problem ist, daß sich Prüfungsrecht noch nicht herumgesprochen hat. An unseren Universitäten sind Nachahmung, Tradition und Konsens viel wichtiger, als sich zu informieren (das nennt sich dann "Wissenschaft"). Haben es andere Doktoranden so gemacht, dann macht man es auch selbst so und verlangt es später als Professor von den eigenen Doktoranden ebenfalls so. Deshalb ist es praktisch nicht bekannt, daß das Prüfungsrecht 1991 nahezu neu erfunden wurde - vom Bundes­verfassungs­gericht, das das Prüfungsrecht aus den Artikeln 12 Abs. 1 (Berufsfreiheit) und 19 Abs. 4 (Rechtswegs­garantie) "extrapolierte". Es ist drollig, aber erst seit diesem Urteil gibt es ein schriftliches und verbindliches Verbot, eine richtige Antwort des Prüflings als falsch zu werten. Viele Professoren haben dies aber ehemals selbst anders verfahren und bleiben auch dabei. Unter den Talaren herrscht der Muff von 1034 Jahren. Auf Studentenseite sieht es aber auch nicht besser aus. Ich kenne Fachschaften und Mittelbau­vertretungen, die stapelweise Prüfungs­protokolle produzieren, sammeln, tradieren, verleihen, an denen sich im Herdentrieb[wp] ganze Generationen von Akademikern orientieren und dann eigene Protokolle zu diesem Stapel beitragen. Da werden manchmal über Jahre hinweg Prüfungs­fehler protokolliert. Auf die Idee, sich einmal zu informieren, was denn richtig wäre, kommt aber niemand. Wieviele Fachschaften sammeln Muster­klausuren und Prüfungs­protokolle? Meines Wissens alle. Wieviele Fachschaften haben ein Buch über Prüfungsrecht? Ich kenne keine.

Beim Umgang mit Prüfungsrecht ist aber Vorsicht geboten:

  • Es gilt nur für berufsbezogene Prüfungen, weil es auf der Berufsfreiheit[wp] beruht. Wer zum Spaß die Prüfung zum Jodeldiplom[wp] ablegen will, kann sich nicht darauf berufen.
  • Es gilt nur für Prüfungen durch die öffentliche Gewalt, weil nur sie Adressat des Grundgesetzes ist.
  • Es gilt formal nur für Deutsche in vollem Umfang, weil eine Grundlage, der Art. 12 Abs. 1 GG, die Berufsfreiheit nur Deutschen zusichert. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß irgendeine deutsche Universität ernsthaft die Meinung vertreten will, daß ausländische Studenten in Prüfungen anders zu behandeln wären als deutsche.
  • Der Prüfling hat nicht nur Rechte, er hat auch Pflichten. Und die sind nicht zu vernachlässigen, denn mit der Einhaltung der Pflichten steht und fällt die Wahrnehmung der Rechte. Als wichtigste Pflichten würde ich ansehen, sich selbst rechtzeitig zu informieren, besonders die Prüfungs­ordnung ganz genau (!) zu lesen (macht eigentlich niemand), und sich eisern daran zu halten. Wenn irgendetwas nicht korrekt abläuft, dann darf man nicht warten, ob die Note vielleicht trotzdem was wird und die Beschwerde "in Reserve" halten. Man muß sich sofort (und später beweisbar) melden und den Prüfern bzw. der Prüfungs­behörde die Gelegenheit geben, den Mangel abzustellen.
  • Prüfungsrecht ist nicht einfach und für Nichtjuristen nur sehr schwer zu erfassen. Vieles ist mißverständlich oder in schwer verständlichem und sehr kontext­abhängigem "Juristendeutsch" verfaßt. Man kann es nicht so eben mal selbst anwenden.
  • Man kann deshalb auf einen Anwalt eigentlich nicht verzichten, ein Anwalt ist aber bei Licht betrachtet auch keine wirkliche Hilfe, denn Anwälte können in der Regel nicht mit der nötigen Geschwindigkeit arbeiten, Anwälte kosten (viel) Geld und welcher Anwalt kennt sich schon mit Prüfungsrecht aus?
  • Prüfungsrecht ist überhaupt ein Problem, man gewinnt nämlich nicht. Man hat nur die Wahl zwischen Pest und Cholera, denn man ist den Prüfern und der Universität im Endeffekt nahezu wehrlos ausgeliefert.

Viele Prüfungen laufen fehlerhaft ab. Besonders bei mündlichen Prüfungen sind nach meinen Beobachtungen Bewertungs­fehler, Willkür, Befangenheit nicht Ausnahme, sondern eher die Regel. Was aber will man dagegen unternehmen? Wehrt man sich nicht, bekommt man wegen des Verfahrens­fehlers eine schlechte Note. Wehrt man sich aber, dann macht man sich Feinde und bekommt sehr viele schlechte Noten. Wenn man sich also schon mit Prüfern anlegt, dann muß man zumindest so sattelfest sein, daß man wenigstens den Waffengang überlebt.» - Hadmut Danisch[1]

Zitat: «Für Prüfungsrecht (für das Susanne Baer als einzige der Verfassungsrichter zuständig ist) muss man im wesentlichen die Literatur und Rechtsprechung zu drei oder vier Grundrechten beherrschen: Die Berufs­freiheit aus 12 I. Die Forschungs­freiheit aus 5 III. Die Rechts­wegs­garantie aus 19 IV. Und wenn wie hier noch eine Bewerbung um eine Professor dazukommt, der Zugang zum öffentlichen Amt aus 33 II. Das sind die Grundmaterialien, aus denen das Prüfungsrecht gemacht ist. Und wenn man als Verfassungs­richter dafür zuständig ist, muss man die beherrschen. Ich habe aber noch nie irgendwas von ihr dazu gelesen. Ich habe nicht den Eindruck, dass sie sich jemals damit befasst hat. Denn sie sagt nicht nur nichts dazu, viele ihrer feministischen Forderungen verstoßen dagegen, als habe sie sich noch nie mit unserem Grundgesetz befasst.

[...] Viele ihrer Thesen verstoßen diametral gegen bestehendes Verfassungs- und Prüfungs­recht und sind damit unvereinbar. Sie vertritt lautstark Thesen, sie längst als verfassungs­widrig eingestuft sind. Prüfungsrecht und Gender-Feminismus schließen einander aus. Wie sie aber selbst schreibt, steht für sie die Ideologie über geschriebenem Recht und damit über der Verfassung. Diese Frau dürfte somit ein Richteramt gar nicht ausüben.» - Hadmut Danisch[2]

Aktuelle Lage in Deutschland

Zitat: «Deutsche Professoren wissen nicht, was Prüfungsrecht oder Wissenschaftsfreiheit ist, weil die nie nachlesen.»[3]
Zitat: «Der Staat ist prüfungs­rechtlich [...] verpflichtet, Gefährdungen der Öffentlichkeit durch [...] Pfuscherinnen aus­zu­schließen, indem er gehörige Prüfungs­an­forderungen stellt. Gerade das will man aber nicht. Politisches Ziel ist, unterschiedliche und willkürliche Prüfungs­an­forderungen und -bewertungen zu verwenden, um so die Frauenquote an den Universitäten und in der Industrie zu heben, und im Gegenzug Männer auszubremsen. Mehrere Frauen aus meinem Freundeskreis haben mir von mündlichen Prüfungen berichtet, in denen sie nur "Blondinen­fragen" bekamen und selbst dann, wenn sie (wie sie selbst sagten) nichts wussten, gute Noten bekamen - gleiche oder sogar bessere Noten als Männer, die top drauf waren.

Meine Verfassungsbeschwerde[wp] war zwar verfassungs­rechtlich sehr gut begründet und wasserdicht, aber politisch war sie extremer Sprengstoff und diametral allen politischen Interessen - insbesondere den geheimdienstlichen und den feministischen - entgegengerichtet. Das wusste ich damals nur noch nicht, weil ich 2008 weder die geheim­dienstliche, noch die feministische Brisanz einstufen konnte. Das Wissen über die geheim­dienstliche Brisanz kam in seiner Tragweite erst mit Snowden, und das feministische Wissen erst in den letzten zweieinhalb Jahren, in denen ich mich damit beschäftigt habe.

Deshalb war ich 2012 sehr überrascht, als ich - nach vier Jahren - plötzlich die kommentarlose Ablehnung der Verfassungs­beschwerde bekam. [...]

Das war der Punkt, an dem ich angefangen habe, nach den Ursachen zu forschen. Ich bin sehr schnell darauf gestoßen, dass der Bruch mit dem bisherigen Verfassungsrecht[wp] durch den Wechsel nach dem Ausscheiden des Verfassungsrichters Bryde und die Nachfolge Susanne Baer entstanden ist. Ich beschäftige mich seit April 2012 mit der beruflichen Tätigkeit Susanne Baers und dem Feminismus an der Humboldt-Universität, und bekomme ein immer dichteres Bild von einer systematischen Verfassungs­sabotage und einem großangelegten Betrug.» - Hadmut Danisch[4]

Ein führender Prüfungsrechtler (und davon gibt es nicht viele) sagte mir mal, dass das mit dem Prüfungsrecht, wie ich es verfolgte, nur eine kurze juristische Episode gewesen sei. Das habe ein paar Jahre funktioniert, aber plötzlich hätten die Gerichte es aus politischen Gründen reihenweise abgelehnt. Weil ihnen die Ergebnisse ordentlicher Prüfungen politisch nicht passten.

Mittlerweile stellt sich das für mich in der Gesamtsicht so dar, dass gewisse Leute an der Humboldt-Universität aus einer marxistischen Motivation heraus gezielt und geplant versucht haben, die Informatik zu unterwandern und mit marxististischen Sozio­schwätzern zu durchsetzen (und ich habe keinerlei Zweifel, dass das beim Klimathema genauso ist), und deshalb am Fließband Leute ohne Sachkunde, aber ideologischer Ausrichtung mit Fake-Graden behängt, dazu diese Praxis des "Dr. des." etabliert und in die Professuren gedrückt haben. Ich halte das für masssiv kriminell.

Und zwei zentrale Figuren darin sind eben die Gender-Priesterin und Verfassungsrichterin Susanne Baer und der Informatik­professor Wolfgang Coy[wp].[5] Es ist mittlerweile viel zu auffällig, bei wievielen Leuten diese beiden Namen irgendwie auftauchen. Ich hatte Wolfgang Coy vor einigen Jahren schon mal darauf angesprochen, dass mir da Arbeiten mit ihm als Erstgutachter vorliegen, die ich für schlicht unvertretbar und bar jeglicher Prüfung­leistung und jeglichen Fachbezugs halte. Er machte auf mich nicht den Eindruck, als wäre er davon überrascht oder als ob er das anders sehen würde als ich. Sondern als ob er das - warum auch immer - bewusst so gemacht habe.

Je mehr Puzzlestücke ich sammle, desto geschlossener wird das Bild für mich, dass man von Berlin, von den Berliner Unis, besonders, aber nicht nur, von der Humboldt-Universität systematisch und durch bewusste Fake-Abschlüsse marxistische Ideologen in alle Fächer, vor allem die Informatik, gedrückt hat, und der Grund für die kommentarlose Nicht­annahme meiner Verfassungs­beschwerde war, dass deren Inhalt diesen Plänen in die Quere kam. Hätte es gesetzliche Anforderungen und Maßstäbe gegeben, was eine Informatik-Dissertation ist, statt nur die grenzenlose Willkür der Professoren, hätte das diesen Plan vereitelt. Und es kommt nicht von ungefähr, dass auch die Piratenpartei 2012 von genau solchen Leuten - teils extra aus Berlin nach München angereist - unterwandert, nieder­geschrieen und übernommen wurde.

Wenn ich nun sehe, was für ein Mist da für die Bundesregierung zusammen­getragen und von marxistischen Ideologinnen und fachlichen Total­ausfällen wie Franziska Giffey oder Christine Lambrecht präsentiert wird, und alles mit dem Ziel, marxistische Ideologie durchzudrücken, ergibt sich da ein geschlossenes Bild.

Man hat der Bundesregierung - volens, nolens - genau solche Ideologie­schwätzer als "Informatiker" untergejubelt. Und dann skandiert man, man habe doch gefälligst "auf die Wissenschaft zu hören". Klima, Corona und so.

Es passt exakt dazu, dass man in den Schriften der Gender Studies aus diesem Zeitraum immer wieder lesen konnte, dass sie Wissenschaftler für alles und jedes verantwortlich machten, Wissenschaft nur eine Verschwörung böser weißer Männer gegen den Rest der Welt sei. Und man das aufbrechen müsse.

Deshalb hat man systematisch und subversiv Leute eingeschleust, um die Wissenschaft zu zerstören. Wie damals die Piraten. Das kamen Leute, deren Argument es war, unentwegt "sexistische Kackscheiße" zu schreien, bis alle gegangen waren. Viele dieser Leute sitzen heute oder im nächsten Bundestag.

– Hadmut Danisch[6]

Gleichstellung und Prüfungsrecht

Zitat: «Die Politik will keine gleichen Anforderungen, sondern Ergebnisgleichheit. Die Hochschule soll wie ein Wettrennen sein, bei dem nicht alle bei einem Startschuss gleichzeitig auf der gleichen Strecke losrennen, sondern jeder unterschiedliche lange Wegstrecken bekommt, damit alle gleichzeitig ankommen. Das nennt man Gleichstellung. Also soll nicht nach Leistung benotet werden, sondern umgekehrt die Leistung jeweils so gefordert werden, dass die gewünschten Plan­ergebnisse herauskommen. Heißt im Klartext: Solange an den Universitäten mehr männliche als weibliche Wissenschaftler unterwegs sind, sollen die Anforderungen an Männer extrem hoch, bis ins Unerfüllbare gesteigert werden, während sie für Frauen auf Null (nichts wird gefordert, nichts muss man können) oder sogar unter Null (auch Fehler werden akzeptiert) gedrückt werden. Ziel ist nicht Wissen, Ziel ist Quoten­gleichheit. Hat man kürzlich bei einer Mathematik­professur an der Humboldt-Universität gesehen. Der beste männliche Bewerber war soviel besser als der beste weibliche, dass man das nicht hinbiegen konnte. Also hat man die Professur gar nicht besetzt. Männer werden komplett abgeblockt, und das soll sich auch bei Prüfungen widerspiegeln.

Gerade das ist aber verfassungswidrig. Nicht nur wegen dem Verbot geschlechts­bezogener Bevorzugung oder Benachteiligung. Auch aus prüfungs­recht­lichen Gründen. Denn das Prüfungsrecht sagt, dass wegen Art. 12 I GG Prüfungen nicht willkürlich oder sachwidrig ablaufen dürfen, sondern Prüfungen und deren Anforderungen nur zum Schutz der Allgemeinheit stattfinden dürfen. Deshalb darf man von Ärzten die Approbation, von Piloten den Pilotenschein, von Juristen das Staatsexamen, von Fleisch­verkäufern die Berufs­ausbildung, von Hand­werkern den Meisterbrief usw. fordern. Es hat immer alles mit einer Gefahrenabwehr[wp] für die Öffentlichkeit zu tun. Ein schönes Beispiel dafür ist die Rechtslage bei Fotographen: Fotographen des stehenden Gewerbes, etwa Hochzeits­fotographen, brauchen eine Berufs­ausbildung mit Abschluss. Weil man sich darauf verlassen muss, dass die Bilder was werden, und man die Hochzeit nicht wiederholen kann. Gerät man an einen Pfuscher, hat man den Schaden. Freiberufliche Presse- oder Kunst­fotographen brauchen keine Ausbildung, weil es keine Gefährdung gibt: Da sieht man das Foto, wenn man es kauft, und kann es selbst beurteilen. Deshalb darf der Staat da keine Prüfung fordern, ist die Berufs­ausübung frei - nur "Fotograph" darf man sich nicht nennen. Man nennt sich dann Bildkünstler, Fotojournalist oder sowas. Der Staat darf nur das in einer Prüfung fordern, und nur das überhaupt als Prüfung ausgestalten, was in irgendeiner Form dem Schutz eines berechtigten Interesses der Öffentlichkeit dient.

Deshalb darf der Staat Prüfungs­anforderungen bei berufs­bezogenen Prüfungen (nur für die gilt dieses Prüfungsrecht und Art. 12 I GG) keine unter­schiedlichen Anforderungen stellen, die nicht im Schutz der Öffentlichkeit liegen. Insbesondere darf der Staat Prüfungen nicht dazu verwenden, um den Zugang zu Berufen politisch zu regeln.

Der Staat darf also von Berufspiloten von großen Verkehrs­maschinen mehr fordern als von kleinen, oder für Düsen­maschinen mehr fordern als für Propeller­maschinen, aber er darf nicht von Männern mehr fordern als von Frauen, um die Frauenquote zu erhöhen. Der Staat darf auch keine unter­schiedlichen Mindest­körper­größen fordern. Das [...] wäre [...] verfassungswidrig. Denn der Staat muss die Mindest­körper­größe an der öffentlichen Gefährdung auslegen: Wie groß muss man sein, um ein Flugzeug sicher fliegen zu können. Wenn aber bei Frauen die Größe x reicht, kann man von Männer nicht mehr als x fordern, um eine "Chancen­gleichheit" herzustellen.» - Hadmut Danisch[7]

Universitäten und Prüfungsrecht

Zitat: «Mit sind in den letzten 23 Jahren nicht eine einzige Uni und nicht ein einziger Universitäts­justiziar begegnet, die sich mit Prüfungsrecht auskennen, auch nur im Ansatz. Obwohl sie dafür bezahlt werden und das ihre Dienst­pflichten sind. Was mit ein zentraler Grund dafür ist, warum ich deutsche Universitäten für so tiefgreifend unfähig halte. Soweit darf es eigentlich nicht kommen, dass die externe Rechts­gutachten über ihre ureigensten Dienst­pflichten einholen müssen.

Der zweite Punkt ist, dass die Juristenszene völlig kaputt und korrupt und längst von Gender­truppen und Marxisten durchsetzt sind, und sich da auch keiner mehr trauen kann, irgendwas gegen Feminismus zu sagen, dafür aber viele flächen­deckend unfähig sind. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass da das typische pseudo­juristische Gender­geschwätz kommt, was heute in der akademischen Juristenszene einfach Standard ist. Wieder das Beispiel von Susanne Baer, die von Prüfungsrecht gar keine Ahnung hat, nicht mal ihren eigenen Studiengang nach der Verfassungs­recht­sprechung ausrichten kann, weil sie sie nicht kennt, nicht versteht, nicht akzeptiert, aber Verfassungsrichterin genau dafür wurde.

Es gibt in dieser akademischen Juristenszene eigentlich keine seriösen Rechtsgutachten mehr. Die haben das Wissen meist nicht mehr, nicht nur des Faches, sondern wissen nach meiner Beobachtung nicht mal mehr, was überhaupt ein Gutachten ist, sondern halten sich dann für so eine frei­berufliche Mischung aus Richter, Celebrity, Talkshow-Gast und Gender­priester, als ob man ihnen eine Art Privat­entscheidung übereignet ist. Es gibt sehr gute Gerichts­entscheidungen und Literatur zum Sach­verständigen­recht, wo die Pflichten gut erläutert sind. Aber wir haben kaum noch Juristen, die das verstehen oder überhaupt noch danach fragen. Wir haben Gesinnungs­juristen wie wir Gesinnungs­journalisten haben.

Dazu kommt, das ich mich zwar seit 2008 praktisch nicht mehr mit Prüfungsrecht befasse, soweit ich das noch mitbekommen habe, da aber auch fast nichts mehr passiert. Es gab sowieso nur sehr wenige Juristen, die sich damit überhaupt auskannten. Mit zweien der bekanntesten - ein Anwalt und ein Richter des Bundes­verwaltungs­gerichts - hatte ich schon gesprochen, aber der Anwalt sagte mir (und es war auch in einigen Aufsätzen zu lesen), dass das Prüfungsrecht irgendwann wieder zusammen­gefallen ist. Man hatte irgendwann die Gerichte nicht nur voller Richter, die davon keine Ahnung mehr hatten und nicht mal verstanden, wovon man noch redete (ging mir dann mit den späteren Besetzungen am Verwaltungs­gericht so), sondern mir sagte der Anwalt, führender Experte, dass er seit einigen Richter­wechseln an verschieden Gerichten überhaupt nicht mehr durchkommt, weil die nicht nur nicht mehr verstehen, was er sagt, sondern das alles längst so politisiert ist, dass die sich daran auch nicht mehr halten wollen. Und er das eigentlich komplett aufgibt. Wir haben eine Verblödung, Verpolitisierung und Verwillkürlichung der Justiz.

Ich habe dann natürlich auch herausgefunden, dass da massiver politischer Druck gemacht wird, das Prüfungswesen zum Willkürding zu machen und Prüfungsrecht zu torpedieren. Frauen- und Minderheitenförderung im doppelten Sinne. Erstens könnte man nicht einstellen, wen man will, wenn man verlangen würde, dass Prüfer zu dem befähigt wären, was sie tun. Und zweitens will man natürlich möglichst große Willkür bei der Notenvergabe, um Noten politisch vergeben zu können. Man will ja auch vom Prüfling nicht verlangen müssen, dass sie weiß, worum es geht. Das ganze Promotionswesen ist ja duchpolitisiert, und ich hatte ja einige erwischt, die vor Jahren promoviert wurden und mit Doktor rumliefen, und noch keine Dissertation hatten.

Das ganze Ding ist total korrupt und da würde Prüfungsrecht nur stören.» - Hadmut Danisch[8]

SPD und Prüfungsrecht

Sozialistische Verlogenheit live erleben.

Kann man eigentlich noch verlogener als die SPD sein?

Nachdem ja nun rauskam, dass der Untersuchungs­bericht zu Franziska Giffeys plagiierter Doktorarbeit so faul war wie die Arbeit selbst, weil die korrupte Doktormutter selbst die Untersuchungs­kommission zusammen­gestellt hatte, hat Giffey nun erklärt, dass sie auf ihren Doktor "verzichte". Als ob ein von der Polizei umstellter Bankräuber glauben würde, er könne der Strafe entkommen, in dem er erklärt, auf die Beute zu verzichten, dann ginge ihn das alles nichts mehr an. Zumal sich ja gezeigt hatte, dass Giffeys Mistgeschreibsel ganz unabhängig von der Frage der Plagiate an sich schon keine promotions­würdige Leistung ist.

Nun kommt die SPD mit sowas da an:

Zitat: «
Franziska Giffey - Wer ich bin und was ich kann ist nicht anhaengig von diesem Titel.jpg
Großer Respekt vor deiner Entscheidung, liebe Franziska #Giffey *herzchen*. Wir stehen solidarisch an deiner Seite!


"Wer ich bin und was ich kann, ist nicht abhängig von diesem Titel.
Was mich als Mensch ausmacht, liegt nicht in diesem akademischen Grad begründet.
Franziska Giffey"

» - SPD Berlin[9]

Vielleicht war es eher umgekehrt. Vielleicht war der Doktor (er ist ein Grad und kein Titel) einfach nicht abhängig von dem, was sie kann? Was die Frage aufwirft, was sie denn eigentlich kann?

Das ist vor allem deshalb verlogen, weil damals bei zu Guttenberg die SPD noch das Gegenteil sagte:

Zitat: «Klare Kante von #Lauterbach im Fall #Giffey: Toll, wenn auch bei @spdbt Parteigenossen schonungslos Konsequenzen gefordert werden. Daumen hoch!» - Eddie Graf[10]

Muss man sich mal anhören.

Hängt's nun vom Geschlecht oder vom Parteibuch ab, ob Plagiate böse oder erlaubt sind?

Ich habe mir übrigens so manches mal von SPD-Leuten auch "Sie sind doch bei der Promotion durchgefallen" als Angriff und Universal­argument anhören müssen, da sah man das durchaus nicht unabhängig von dem, was man kann und was man ist.

Einfach mal um zu zeigen, wie brachial verlogen, wie durch und durch verlogen diese SPD ist, immer gerade das behaupten, was im Augenblick gerade rabulistisch gebraucht wird. Und es war ja SPD-Politik, dass Frauen gefördert und auf die Schnelle leistungs- und befähigungs­unabhängig mit Posten und Graden und Professuren und so weiter auszustatten seien.

Will man die Tiefe der Verlogenheit ergründen, kann man den Blick an die Humboldt-Universität wenden, und deren emeritierten Staats­rechtler Ulrich Battis[wp]. Als nämlich ein anderer gerügt hatte, dass die Reaktion der FU auf Giffeys Plagiat, nämlich nur eine Rüge auszusprechen, also faktisch gar nichts zu tun, unrechtmäßig sei, weil es für die Rüge schlicht an einer Rechts­grundlage fehle, es die im Promotions­verfahren gar nicht gebe, kam Battis daher, es stank schon extrem nach politischem Gefälligkeits­gutachten, behauptete, dass das in Ordnung wäre, weil man dafür keine Ermächtigungs­grundlage brauche, weil das halt so üblich sei, und erklärte dem Tagesspiegel:

Zitat: «Die Freie Universität Berlin[wp] darf in Plagiats­verfahren sehr wohl eine Rüge aussprechen - auch wenn diese Maßnahme nicht im Berliner Hochschulgesetz explizit verankert ist. Zu diesem Urteil kommt der Verwaltungs­rechtler Ulrich Battis, der für die Freie Universität (FU) ein Gutachten zu dieser Frage verfasst hat.

"Die Kernaussage ist: Eine Rüge ist bei minder­schweren Fällen das angemessene Mittel und gesetzlich zulässig, ja sogar nach dem Grundsatz der Verhältnis­mäßigkeit geboten - obwohl die Rüge als solche im Gesetz nicht geregelt ist", sagte Battis am Donnerstag dem Tagesspiegel.»[11]

Nöh, ist sie nicht. Battis gibt hier wieder mal willkürliches politisches Geschwätz als Rechtswissenschaft aus.

Die Prüfungsbehörde ist nämlich für Rügen nicht zuständig. Sie ist keine Baubehörde, die Mängelrügen erteilt, die abzustellen sind. Entweder genügt die Prüfungs­leistung den Anforderungen und wurde korrekt erbracht, dann ist die Prüfung bestanden. Oder sie genügt nicht, dann ist sie nicht bestanden. Fertig. Mehr gibt es nicht. Bestanden oder nicht bestanden, plus Note. Rügen als Bewertung kommen einfach nicht vor.

Und das muss Battis als Staatsrechtler auch wissen. Das ist Grundlagen­wissen. Denn der Staat muss aus demokratischen Gründen alle wesentlichen Verfahrensweisen selbst, also gesetzlich regeln. Weil nur so der Souverän als Wähler Einfluss nehmen kann, denn alle Staatsgewalt gehe ja vom Volke aus. Weil das Volk dies aber nach GG in Wahlen und Abstimmungen tut, muss der ganze Kram auf Wahlen und Abstimmungen zurückgehen, und das ist in Deutschland nur bei der Legislative der Fall. (Anders etwa USA, wo Richter gewählt werden und eine Jury entscheidet.)

Und für das Prüfungsrecht hat das Bundes­verfassungs­gericht dies 1991 entschieden, nämlich dass die Anforderungen und die Bewertungs­maßstäbe, nämlich das ganze Verfahren, gesetzlich geregelt sein muss, und nur die Einzelheiten auf dem Verordnungs­wege geregelt werden dürfen.

Damit aber liegt die Frage, ob ein solcher Plagiats­betrug noch zum Bestehen führen kann oder nicht, eindeutig vom Gesetzgeber festzulegen. Niemand sonst darf das.

Aber selbst wenn man der Meinung wäre, dass das unter die "Einzelheiten" fällt, die der Gesetzgeber der Exekutive überantworten darf: Auch dann bedarf es immer noch eines gesetzlichen Aktes, der diese Übertragung gestattet (Prüfungs­ordnung), und dies muss dann im Verordnungsweg (eben Prüfungs­ordnung) festgelegt sein, darf aber nicht im Einzelfall spotan erfunden werden.

Und das muss ein Staatsrechtler allgemein wissen, auch wenn er die Recht­sprechung des Bundes­verfassungs­gerichts nicht kennt. Da muss Battis schon senil oder tiefen­unfähig sein, wenn das nicht gelogen ist.

Der interessante Punkt ist aber der: Battis nämlich ist/war an derselben Fakultät wie Susanne Baer und gilt als deren Mentor.

In meiner damaligen Verfassungs­beschwerde bin ich aber genau auf diesen Punkt eingegangen: Nämlich dass nach BVerfG von 1991 alle Hochschul­prüfungen - und damit auch Promotion und Habilitation - in Anforderungen, Maßstäben und überhaupt ihrer selbst der gesetzlichen Grundlage bedürfen, der Gesetzgeber die selbst festlegen muss. Dass also nicht nur die völlige Willkür an der Uni Karlsruhe rechtswidrig ist (sie konnten selbst nicht sagen, was sie da eigentlich verlangen und abprüfen), sondern es die Promotion als solche und den Doktorgrad mangels ausreichender gesetzlicher Grundlage seit Bestehen der Grundgesetzes (und damit der Bindung der Exekutive an die Legislative) nicht mehr gibt.

Also genau die Gegenposition zu dem, was Battis nun da schwafelt.

Baer aber will auch nicht, dass man sich an schriftliche Gesetze hält oder gar von Frauen dasselbe (oder überhaupt irgendetwas) an Qualität und Leistung verlangt wie von Männern. Weshalb der meine Verfassungs­beschwerde überhaupt nicht in den Kram passte.

Und hier sehen wir dann genau das, was politisch hinter Baer/Battis/SPD steckt: Nämlich Frauen völlig leistungs­unabhängig mit Doktorgraden durch­zu­versorgen und dann zu sagen, dass es auf Gesetze nicht ankäme.

Das ist genau diese hochkorrupte Staats­betrugs­schiene, in der da die SPD, die Berliner Universitäten und Figuren wie Battis und Baer drinstecken.

– Hadmut Danisch[12]

Zitate

Literatur

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [14]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Hadmut Danisch: Prüfungsrecht
  2. Hadmut Danisch: Laudatio auf die Super-Lesbe, Ansichten eines Informatikers am 7. September 2013
  3. Hadmut Danisch: Die Universität, das Islam-Institut und die Wissenschaftsfreiheit, Ansichten eines Informatikers am 16. Februar 2015
  4. Hadmut Danisch: Das korrupte Bundesverfassungsgericht, Ansichten eines Informatikers am 13. Januar 2014
  5. Wolfgang Coy[wp] ist emeritierter Professor für Informatik an der Humboldt-Universität zu Berlin.
  6. Hadmut Danisch: Die Mechanik der Verblödung der Informatik im Allgemeinen und der Bundesregierung im Besonderen, Ansichten eines Informatikers am 18. Juni 2021
  7. Hadmut Danisch: Das korrupte Bundesverfassungsgericht, Ansichten eines Informatikers am 13. Januar 2014
  8. Hadmut Danisch: Die Einsichten der Uni Kassel, Ansichten eines Informatikers am 13. Januar 2014
  9. Twitter: @spdberlin - 13. Nov. 2020 - 19:07
  10. Twitter: @Eddie_1412 - 13. Nov. 2020 - 22:59
  11. Tilmann Warnecke: Bei Plagiatsfällen wie dem von Giffey: Gutachter hält Rüge der FU prinzipiell für zulässig, Tagesspiegel am 5. November 2020 (Anreißer: Die FU darf bei Plagiaten prinzipiell eine Rüge erteilen, sagt der Jurist Ulrich Battis - und widerspricht anderen Expertisen. Hintergrund ist der Fall Giffey.)
  12. Hadmut Danisch: Franziska Giffey, die SPD und der Doktorgrad, Ansichten eines Informatikers am 14. November 2020
  13. Hadmut Danisch: Frauenquote, S. 462
  14. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Netzverweise