Homo-Ehe
Aus WikiMANNia
Hauptseite → Recht → Familienrecht → Ehe → Homo-Ehe
Hauptseite → Sexualität → Homosexualität → Homo-Ehe
Der Begriff Homo-Ehe ist ein medialer Neologismus und ein Kampfbegriff der Homo-Lobbyisten und bezeichnet die Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner. Der Begriff setzt sich zusammen aus einer Abkürzung von Homosexualität ("Homo") und dem Wort "Ehe".
Der Begriff Homo-Ehe ist irreführend, weil er unterstellt, dass eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft mit einer Ehe, die eine Verwandtschaft zwischen zwei Herkunftsfamilien stiftet, vergleichbar wäre. Tatsächlich ist die gleichgeschlechtliche Partnerschaft ein Konkubinat von Schwulen oder Lesben.
Das Infame an der geforderten Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist, dass damit die eheliche Lebensform implizit zu einem Konkubinat abgewertet wird. Der gerne gegebene Hinweis, dass mit der "Zubilligung gleicher Rechte" den Verheirateten ja nichts weggenommen würde, ist also irreführend und falsch.
Inhaltsverzeichnis |
Abgrenzung zur Ehe
| Ehe / Konkubinat | heterosexuell | homosexuell | |
|---|---|---|---|
| Ehegemeinschaft (Familie) | Basis: | Verwandtschaft [1] | ? [2] |
| Ziel: | Nachwuchs, Erbschaft, Existenzsicherung | ||
| Dauer: | auf Lebenszeit [3] | ||
| Ende: | Nach Beendigung der Ehegemeinschaft besteht Anspruch auf Entschädigung (Unterhalt) | ||
| Scheidung: offizielle Aufhebung der Ehe vor einen Gericht[4] | |||
| Recht: | Schutz nach Art. 6 Abs. 1 GG | ||
| Lebensgemeinschaft (Konkubinat) | Basis: | Zweierbeziehung von Mann und Frau | Zweierbeziehung von Schwulen oder Lesben |
| Ziel: | Selbstverwirklichung, Sex | Selbstverwirklichung, Sex | |
| Dauer: | unbestimmt (so lange es gut geht) | unbestimmt (so lange es gut geht) | |
| Ende: | Mit dem Erlöschen der Liebe entfällt die Geschäftsgrundlage | Mit dem Erlöschen der Liebe entfällt die Geschäftsgrundlage | |
| "Schluss machen": informeller Akt, mit dem die Beziehung einseitig aufgekündigt wird[5][6] | "Schluss machen": informeller Akt, mit dem die Beziehung einseitig aufgekündigt wird[5][6] | ||
| Recht: | nicht justiziabel, nicht schützbar[7] | nicht justiziabel, nicht schützbar[7] | |
Nebenwirkungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes
- Ausländische Lebenspartner schützt die Homo-Ehe vor Abschiebung.
- Seit Ende 2010 erhalten Ausländer, die mit Deutschen verpartnert sind, BAföG-Leistungen.[8]
Kritik
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag Günter Krings sagte zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: "Der Wortlaut des Grundgesetzes muss ernst genommen werden - auch vom Bundesverfassungsgericht." In einem Beitrag für eine Festschrift zum 80. Geburtstag des Staatsrechtslehrers Karl Heinrich Friauf wirft Krings insbesondere dem Ersten Senat in Karlsruhe vor, er "bereitet nun den Weg für die völlige Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, ignoriert die exzeptionelle Schutzanordnung des Art. 6 Abs. 1 GG und lässt die Norm, soweit sie sich auf die Ehe bezieht, leer laufen".[9]
Homo-Lobbyverbände wie beispielsweise der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fahren die klassische "Wir-fühlen-uns-benachteiligt"-Argumentation:
- "Lebenspartner sind in den vergangenen Jahren in immer mehr Bereichen mit Ehegatten gleichgestellt worden. Es gibt aber noch immer einige Bereiche, in denen Lebenspartner im Vergleich zu Ehegatten massiv benachteilt werden."[10]
Einen aktiven Nachweis darüber, dass bei gleichgeschlechtlichen Paaren eine Verschwägerung der Herkunftsfamilien stattfindet, wird nicht geführt. Die bloße Behauptung benachteiligt zu werden und die formale Forderung nach Gleichstellung (kann man Äpfel und Birnen "gleichstellen"?) reicht ihnen aus für das Einfordern von Privilegien.
Einzelnachweise
- ↑ Durch die Eheschließung wird zwischen den beiden Herkunftsfamilien von Braut und Bräutigam eine verwandtschaftliche Verbindung geknüpft (Verschwägerung). Da sich dadurch ein vielschichtiges Beziehungsnetzwerk entsteht, sollte dies nicht leichtfertig und egoistisch von einer Partei aufgekündigt werden.
- ↑ Gibt es nicht! Was soll das sein?
Eine Lebensgemeinschaft, die auf Liebe und Sex beruht, kann weder auf Lebenszeit geschlossen werden noch wird damit die Verschwägerung zweier Herkunftsfamilien angestrebt. - ↑ Christlich: "Bis der Tod euch scheidet." - "Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen." (Matthäus 19,6; Markus 10,8-9) - "Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Mann nicht trennen - wenn sie sich aber trennt, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich wieder mit dem Mann -, und der Mann darf die Frau nicht verstoßen." (1. Korinther 7,10-11) - "Denn ich hasse die Scheidung, spricht der Herr, Gott Israels." (Maleachi 2,16) - "Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere Frau heiratet, begeht Ehebruch; auch wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch." (Lukas 16,18; Matthäus 5,31-32)
Islamisch: "Und wenn sie sich zur Ehescheidung entschließen, dann ist Allah allhörend, allwissend." (Sure 2, 227) - "Unter den erlaubten Dingen ist die Scheidung Allah am meisten verhasst." (Hadith: Abu Dawud)
Säkular: Da die Ehebeziehung auf Dauer angelegt ist - Verwandtschaftsbeziehungen wurden zwischen zwei Familien geknüpft - sollte die Scheidung die Ausnahme bleiben. - ↑ Die Scheidung einer Ehe sollte im Gegensatz zum "Schluss machen" in einem Konkubinat nicht einseitig geschehen, sondern von der Überzeugung beider Herkunftsfamilien getragen sein, dass die Fortsetzung der Ehe unzumutbar (bei extremer Gewalt) oder unmöglich (Eheleute und Herkunftsfamilien sind unrettbar zerstritten) ist oder sonstwie Übereinkunft über die Aufhebung der Verschwägerung hergestellt wurde.
- ↑ 5,0 5,1 Das "Schluss machen" lässt sich inhaltlich auf ein "Hey, es ist jetzt vorbei, du kannst gehn" zusammenfassen.
Weiber gehen oft ziemlich verworrene Wege, um Beziehungen zu beenden: nehmen sich so genannte "Auszeiten", verweigern sich sexuell, suchen sich einen neuen Freund oder sogar gleich einen komplett neuen Freundeskreis ..., gerade so als würden sie Indizien hinterlassen, die der "ungeliebte" Partner einsammeln soll und ihn möglichst auf die richtige Fährte locken sollen. Das hat den Zweck, dass die unangenehme Wahrheit nicht selbst ausgesprochen werden muss, sondern "bequem" darauf gewartet werden kann, dass der Partner von allein irgendwann darauf kommt, dass er nicht mehr geliebt wird. - ↑ 6,0 6,1 ElitePartner.de: Fünf Sätze beim Schlussmachen und was sie bedeuten
- ↑ 7,0 7,1 Liebe ist genauso wenig wie Freundschaft justiziabel, Sex ist nicht erzwingbar. Insofern kann bei einem Konkubinat die Schutzwirkung des Art. 6 Abs. 1 GG nicht greifen. Die Forderung nach der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe sind deshalb systematischer Unsinn oder verfolgen denn Zweck, das Institut Ehe zu einem Konkubinat abzuwerten und so des Schutzes nach Art. 6 Abs. 1 GG zu berauben.
- ↑ Queer Wedding: Homo-Ehe: Rechte und Pflichten
- ↑ Wegen Homo-Ehe: Union rügt Karlsruhe, FAZ am 10. August 2011
- ↑ LSVD: Stand der rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten, Stand: 25.11.2011
Siehe auch
Weblinks
- 19. Rang ergab am 12.3.2012 die Google-Suche nach "Homo-Ehe" für diesen Artikel.
- Wikipedia: Gleichgeschlechtliche Ehe
- Alles Schall und Rauch: Gleichgeschlechtliche Partnerschaft und die Konsequenzen, 8. Dezember 2007
