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Rechtsstaat

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Hauptseite » Staat » Recht » Rechtsstaat
Das Maasmännchen - Inbegriff der links­kranken Rechtsstaats-Auflösung

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Staatsgewalt an das Recht gebunden ist; dabei ist aber - je nach Rechtsstaats-Verständnis - umstritten, ob mit "Recht" die Gesetze oder aber vielmehr überpositives Recht (etwa Naturrecht) gemeint ist. Damit ist Rechtsstaat vor jeder Möglichkeit einer gegen­stands­bezogenen Definition vor allem eines: ein Wort, und zwar ein Wort, über dessen Bedeutung keine Einigkeit herrscht.

Der kastrierte Rechtsstaat bietet die ganze Härte des Gesetzes auf
© Götz Wiedenroth[2]
Zitat: «Für einige ist "Integration" ein böses Wort. Deutschland wird den Rechtsstaat auch gegenüber jenen durch­setzen müssen, die ihm täglich ins Gesicht spucken.» - Dushan Wegner[3]
Rechtsstaatstheater -
Eine Theater-Produktion seit 1945
© Grundrechtepartei[ext]

Ist Deutschland ein Rechtsstaat? Was die Bürger denken

Laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach aus dem Jahr 2010[4] antworteten auf die Frage: "Kann man zur deutschen Justiz, also zu den Richtern und deutschen Gerichten, volles Vertrauen haben oder kein volles Vertrauen?" nur 32 % mit "Volles Vertrauen", 39 % mit "Teils, teils" und 25 % mit "Kein volles Vertrauen". Vier Jahre später hat das selbe Institut erneut die Bürger befragt: Inzwischen glauben nur noch 26 % der Bevölkerung, dass an deutschen Gerichten alles mit rechten Dingen zugeht.[5]

Einen noch weitaus größeren Vertrauensverlust offenbaren die folgenden Zahlen: Anläßlich eines Artikels zum Fall Harry Wörz fand/findet auf t-online.de' eine Umfrage statt. Die Frage lautet: Haben Sie Vertrauen in das deutsche Justizsystem?[6] Am 07.07.2015 war folgendes Zwischen­ergebnis zu verzeichnen: Von 2415 Teilnehmern stimmten 82,9 % (2003) mit Nein; 8,3 % (200) waren sich nicht sicher, gerade mal 8,8 % (212) beantworteten die Frage mit "Ja".

Vogel-Strauß-Mentalität bei führenden Richtervertretern

Demgegenüber behauptet der stell­vertretende Bundes­vorsitzende des "Deutschen Richterbundes", Jens Gnisa, tatsächlich, das Vertrauen der Bevölkerung in die Richter und Staatsanwälte sei ungebrochen hoch und er erklärt das ernsthaft mit dem "unermüdlichen Arbeits­einsatz der Kollegen".[7] Diese ausgesprochen grobe Falschdarstellung zeugt von völligem Realitätsverlust. Das Traurige dabei: Wenn führende Funktionäre der Richterschaft ihre Köpfe so tief in den Sand stecken, ist zu befürchten, dass es an der Fähigkeit und dem Willen mangelt, den wirklichen Problemen ins Auge zu blicken.

Voraussetzungen

"Ein wichtiges Merkmal des Rechtsstaates und einer funktionierenden Demokratie ist, dass sich die überwiegende Mehrheit der Bürger freiwillig, aus Einsicht und ohne Zwang an die aufgestellten Regeln hält."
Zitat: «Ein wichtiges Merkmal des Rechtsstaates und einer funktionierenden Demokratie ist, dass sich die überwiegende Mehrheit der Bürger freiwillig, aus Einsicht und ohne Zwang an die aufgestellten Regeln hält. Je geringer diese Einsicht, umso mehr nähert man sich einem Polizeistaat[wp] oder einer überlasteten, ineffizienten Justiz. Wenn die Kampagne etwa auf die Frage "Warum dauern manche Gerichts­verfahren so lange?" antwortet, "Komplexität, Personal­mangel, Beweis­aufnahmen und Gutachten" zögen Verfahren in die Länge, lässt man die tieferen Ursachen völlig aus dem Blick. Zwar leidet die Justiz tatsächlich unter Personal­mangel, doch liegt das vor allem daran, dass Art und Anzahl der Fälle durch eine Vielzahl bisher fast unbekannter Delikte geradezu durch die Decke gingen oder manche Politiker mit ihrer Anzeige­freudigkeit ganze Heerscharen von Ermittlern beschäftigen[8] können. Und natürlich dürfen wir den allen ins Stammbuch geschriebene "Kampf gegen Rechts" nicht vergessen, der neuerdings aus jedem Bürger einen Bürger­ermittler und Bürger­richter macht.[9]

Aber mit der Unabhängigkeit der Justiz ist es nicht weit her, wenn deren Urteile von der Legislative unterwandert und von der Exekutive nicht durchgesetzt werden. Ich erinnere nur an den Fall "Miri" in Bremen, wo ein rechtskräftig Abgeschobener nach seiner illegalen Wieder­einreise erst erneut Behörden und Gerichte beschäftigte, und nun zum zweiten Mal mit dem Privatjet abgeschoben wird.[10] Wieviele Luxus-Abschiebungen man wohl für den Preis einer Rechts­staat-Image-Kampagne durch­führen kann? Oder man denke an die politische Entscheidung, willkürliche "Kontingente"[wp] von Migranten per Ukas[wp] und damit unter Umgehung rechts­staatlicher Verfahren ins Land zu holen[11], dort ihre mangelnde Asylberechtigung festzustellen und sie dann dennoch so gut wie nie wieder abschieben zu können.» - Roger Letsch[12]

Die Grundannahmen:

Unser vergleichsweise milder Rechtsstaat beruht auf einigen gesellschaftlichen Grundannahmen.
  • Jeder kennt zumindest die wesentlichsten Gesetze und Verbote.
  • Grundsätzlich ist jeder bestrebt, sich schon aus eigenem Antrieb und aus Erziehung an die Rechtsordnung zu halten.
  • Der Rechtsverstoß ist nicht nur staatlich sanktioniert, sondern auch gesellschaftlich-sozial geächtet. Man schämt sich.
  • Es gibt so gewisse Hemmungen der Art "Das macht man nicht"
  • Die Gesellschaft hat Kooperation als Ziel und Wohlstands­quelle, womit grundsätzlich ein friedliches Zusammenleben das Ziel fast aller ist.
  • Wir haben eine über lange Zeit erarbeitete und fein abgestimmte Grenze der persönlichen Autonomie, räumlich wie qualitativ, innerhalb derer man sein "Herr" ist, man also nicht berührt, nicht bestohlen, nicht genötigt, nicht bedrängt, nicht beleidigt wird, Wohnung, Auto, Kleidung, innerhalb derer man die unangefochtene Autorität ist, außerhalb derer man sich aber zurückhält und unterordnet, um genau diese Autonomie anderer nicht zu verletzen. Daraus ergibt sich ein im wesentlichen stabiles Gleichgewicht aus eigenen Rechten und den Rechten anderer.
  • Strafen und Sanktionen werden schon formal und symbolisch als Beleg der Verfehlung angesehen. Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen oder gar eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe werden nicht als Schwäche des Staates und Bestätigung krimineller Lebensweisen, sondern als Fairness und Warnung aufgefasst.
  • Wir haben vergleichsweise wenige Gefängnisse.

Es ist vielen nicht klar, dass unser Rechtsstaat keine naturgegebene Selbst­verständlichkeit ist, sondern dass wir uns solche Dinge wie Verzicht auf Todesstrafe, körperliche Strafen wie Auspeitschen, Hände abhacken und dergleichen, sowie sowas wie Unschuldsvermutung, Rechtsweg, anwaltliches Gehör nur als Luxus aufgrund der Tatsache leisten können, dass die Justiz eigentlich nur ein Rand­phänomen ist, dass der Hauptteil der Gesetzes­konformität nicht durch Strafen, sondern durch gesellschaftliche Normen, Konsense, Erfahrungswerte, Optimierungs­strategien erreicht wird.

Die Forderung und Verherrlichung der Diversität ist ein fundamentaler, kapitaler Fehler. Denn Diversität ist genau das Gegenteil der Homogenität, die die Voraussetzung solcher Gesellschafts­formen ist. Unser ganzer moderner und freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat beruht auf der sozialen und kulturellen Homogenität der Konsens­teilnehmer, der Grundbedingung, sich an diesen Konsens zu halten. [...]

Nun hat man aus marxistischer Verblendung, Dummheit und Zerstörungswut genau diesen Konsens zerstört, jeden als "konservativ" beschimpft, der daran festhalten wollte, und sich in der universellen Vernichtung gefeiert. Die Werte wurden zertrümmert und die Gesellschaft wurde mit solchen geflutet, die an diesem Konsens nicht teilnehmen.

Ergebnis: Das Bundeskriminalamt gruselt sich vor arabischen Clans.[13] In den letzten Tagen stand irgendwo in der Zeitung, dass selbst bei der inzwischen weit­reichenden Untätigkeit der Justiz trotzdem etwa 300.000 offene Haftbefehle in Deutschland rumlaufen, wir die Leute nicht einfangen können. Und selbst wenn: Wohin damit? Haben wir 300.000 offene Gefängnis­plätze?

Wer soll das eigentlich alles bezahlen?

Wie soll die Justiz hier überhaupt noch ein Staatsgefüge aufrecht­erhalten?

Wir haben es als Wertmerkmal und Errungenschaft unserer modernen Gesellschaft angesehen, Hinrichtungen und körperliche Strafen selbst­verständlich abgeschafft zu haben und außer jede Diskussion gestellt zu haben. Das war schön so. Gleichzeitig haben wir aber gerade die unverzichtbare Grundlage dessen vernichtet. Wir wollen keine Todes- und Körper­strafen, auf gar keinen Fall, sind aber trotzdem sofort und ohne jede Diskussion bereit, die Voraussetzung dafür zu beseitigen.

Wir schauen immer gerne mit gegruselter Verachtung auf die Länder, die Hinrichtungen, Amputationen und Aus­peitschungen vollziehen. Der Gedanke, dass das vielleicht nicht (nur) auf Gewalt­lust, sondern einer staats­ökonomischen Notwendigkeit beruht, weil dort eben jener Konsens fehlt, auf dem unserer Gesellschaft beruht, kommt niemandem.

Geld- und Gefängnis­strafen wirken als Sanktionen nicht mehr, zumal sie ja immer seltener verhängt und dann oft nicht vollstreckt werden, und dabei die Gefängnisse auch immer löchriger werden. Jetzt wird diskutiert, ob man im Gefängnis Handys erlaubt, weil man es nicht mehr schafft, sie zu verbieten. [...]

[Eine Lösung wäre], wenn man die Knäste künftig einfach unterirdisch anlegte, alte Bergwerke nutzte. Soweit ich weiß, gibt es da unten keinen Handy­empfang. Drohnen kommen auch nicht hin. Sonnenlicht wird sowieso überbewertet. Und im Falle eines Aufstandes einfach Strom, Luft, Wasser abdrehen. Oder umgekehrt mit Wasser auffüllen. Notfalls einfach die Seile des Fahrstuhls kappen. Wenige Wärter. Vielleicht gar keine. Automatisiert. Oder "selbst­organisiert". Motto: Macht, was ihr wollt, aber macht es da unten.

Gruselig?

Nein. Rhetorik. Die Frage lautet: "Was, wenn nicht das?"

Ich würde gerne mal von Politik und Justiz wissen, wie sie sich unsere Zukunft und die Aufrecht­erhaltung (oder besser: Wieder­herstellung) einer Rechts­ordnung vorstellen, ohne Exekutionen und ähnliches wieder einzuführen.

Was ist der Plan, um das Land als Rechtsstaat wieder zu stabilisieren? Welche "wirksamen" Sanktionen will man nutzen?

Oder ist das alles schon aufgegeben und dem Untergang geweiht?

Hadmut Danisch[14]
Alles nicht richtig funktioniert? Auf das Gute im Menschen gesetzt?

Es erinnert mich an verschiedene Blogartikel, die ich vor Jahren mal zur Migration geschrieben habe. Nämlich dass unser Rechts- und Gesellschafts­system nicht auf Durchsetzung, sondern wesentlich auf Konsens, Anerkennung und freiwilliger (oder anerzogener) Unterwerfung beruht. (Siehe oben)

Oder anders gesagt: Unser Gesellschafts­system funktioniert nur mit dem "weißen Mann", nicht mit anderen. Importiert man die, zerbricht es unweigerlich.

Wie auch schon mal früher geschrieben: Es ist nicht (nur) Willkür und Gewaltlust, dass in den Ländern, aus denen viele Migranten kommen, Folter, Amputationen und Hinrichtungen zum Strafrahmen gehören. Das hat vornehmlich betriebs­wirt­schaftliche und durch­setzungs­technische Gründe. Denn nimmt man zum Vergleich unsere Gesellschaft heran, die von gutmenschigen Juristen und anderen Geisteswissenschaftlern entworfen wurde, haben wir uns auf gesellschaftliche Ächtung, Geldstrafen und Haftstrafen beschränkt. Die aber nur wirkten, solange wir eine solche Konsens- und Unterwerfungs­gesellschaft hatten. Wir können die schon quantitativ nicht ausdehnen, weil die Durchsetzung einfach viel zu teuer ist. Wir haben nicht genug Gefängnisse und nicht genug Wärter. Und selbst da, wo wir sie haben, können die sich auch nicht durchsetzen, ist High Life im Knast. Weshalb viele Migranten ja auch sagen, deutscher Knast ist für sie wie Luxus­urlaub. [...]

Hier haben wir ein weiteres Symptom dafür, dass unser ganzes Gesellschafts­system wehrlos ist und gerade zerbricht. Weil es nicht allgemein stabil ist, sondern auf Annahmen beruht, die nicht mehr gelten, weil man deren Grundlage entzogen hat. Man lacht uns nur noch aus wegen unserer Wehrlosigkeit. Es wird nicht mehr lange dauern, und wir müssen uns entscheiden zwischen der völligen Selbst­aufgabe und Kapitulation vor Kriminellen und der Wieder­einführung von Folter und Hinrichtung. Es ist nicht erkennbar, wie man unser Gesellschafts­system weiter halten will, wenn Polizisten, Richter, Gefängnis­wärter, oder wie erwähnt, sogar schon Bieter bei Immobilien­versteigerungen schon in ihrem Privatleben bedroht und erpresst werden. Unser gesamtes Rechts- und Gesellschafts­system zerbricht.

Weil unsere Luxus­gesellschaft einzig und allein mit dem "weißen Mann" funktionierte, aber gerade dessen Gesellschaft wollte man ja genau loswerden, und alles quoten und gendern. Bedenke, worum Du bittest. Es könnte Dir gewährt werden. Geliefert wie bestellt.

– Hadmut Danisch[15]

Definitionsversuche

Sicher ist nur:

Der Rechtsstaat ist ein Staat, der ein funktionierendes Rechtssystem hat.

Allerdings haben auch Diktaturen eines und sogar im Dritten Reich[wp] funktionierte das "Rechtssystem" - hier sollte man allerdings vielleicht besser von Justizapparat sprechen - aus Sicht der Machthaber äußerst zufriedenstellend.

Der Brockhaus definiert den Begriff Rechtsstaat als "einen Staat, dessen Tätigkeit vom Recht bestimmt und begrenzt wird". Mit dieser Definition ist allerdings wenig ausgesagt, solange das Verhältnis von Recht, gegebenen Gesetzen und moralischen Verständnis von Recht nicht geklärt ist.

In der akademischen Diskussion scheiden sich die Geister daran, ob es reicht, wenn sich Staaten eine gesetzliche Ordnung geben und in Verwaltungs­handlungen sowie in der Rechtsprechung diesen Gesetzen folgen, so ungerecht diese im Einzelnen auch sein mögen, oder ob erst dann von einem Rechtsstaat gesprochen werden kann, wenn seine Gesetze gewissen Ansprüchen an eine Gerechtigkeit genügen. Dabei wird aber das Problem, den Begriff Rechtsstaat zu definieren verschoben zu der Frage, was denn unter dem Begriff Gerechtigkeit verstanden wird.

Formeller und materieller Rechtsstaat

Eine andere Definition lautet: "Im Gegensatz zum absolutistischen Staat wird die Macht des Staates umfassend durch Gesetze determiniert, um die Bürger vor Willkür zu schützen (formeller Rechts­staats­begriff). Ein Rechtsstaat moderner Prägung ist darüber hinaus auf die Herstellung und Erhaltung eines materiell gerechten Zustands gerichtet (materieller (auch: materialer) Rechts­staats­begriff). Objektive Wert­ent­scheidungen haben - anders als subjektive Rechte des Einzelnen - die Funktion einer Begrenzung der Gesetzgebung durch festgeschriebene Prinzipien.

In einer ersten Annäherung kann ein solcher Staat "formeller Rechtsstaat" genannt werden, dessen Macht durch bestimmte Formen und gegebenenfalls Verfahren beschränkt ist. "Materieller Rechtsstaat" wird ein Staat genannt, dem (im Namen des "Rechtsstaats") auch inhaltliche Vorgaben für seine Macht­ausübung gemacht werden.[16][17]

Die Wörter "darüber hinaus" in dem angeführten Definition versöhnen nur scheinbar die beiden unterschiedlichen Rechtsstaats-Konzepte, denn es bleibt weiterhin offen, was geschehen soll, wenn sich die Gesetze und eventuell sogar die Verfassung - nach wessen Ansicht auch immer - als "ungerecht" erweisen.

Zitat: «U-Haft schafft Rechtskraft.» - Jörg Kachelmann[18][19]

Gegenbegriffe

Als Antonyme[wp] zu "Rechtsstaat" fungieren a) in der rechts­theoretischen Diskussion, wenn das materielle Rechtsstaats-Verständnis für das allein richtige Verständnis vom Rechtsstaat gehalten wird, Gesetzesstaat[wp] und b) in rechtspolitischen und rechts­philosophischen Diskussionen - je nachdem - Unrechtsstaat[wp] oder Willkürstaat[wp]. Der Ausdruck "Unrechtsstaat" dürfte dabei in der Regel von denjenigen vorgezogen werden, die ein moralisch aufgeladenes Rechts(staats)verständnis vertreten, und "Willkürstaat" von denjenigen, die ein formelles Rechtsstaats-Verständnis vertreten und für die Rechtssicherheit und Berechenbarkeit der Staatsgewalt[wp] (und nicht ein diffuser Begriff von Gerechtigkeit) die wichtigsten Merkmale des Rechtsstaats sind.[20]

Erwartungen und Realität

Landläufig erwarten Menschen von einem Rechtsstaat die Vermeidung von Willkür durch gerechte Gesetze und ein Mindestmaß an Berechenbarkeit des Rechtswesens (Rechtssicherheit). Außerdem gehört, zumindest nach dem hierzulande allgemein vorherrschenden Verständnis, eine gewisse materielle Gerechtigkeit zum Wesen des Rechtsstaats.

Dabei sind die verschiedenen Rechtssysteme dieser Welt zuerst einmal nur eines, nämlich Machtsysteme, welche die Bevölkerung dahingehend kontrollieren sollen, das die Kreise der Machthabenden nicht ernstlich gestört werden. Und da auch Demokratie nur eine Herrschaftsform ist, hat auch der demokratische Rechtsstaat nicht mehr als ein funktionierendes Rechtssystem.

Demokratisch meint hier ja nicht, dass "demokratisch" darüber abgestimmt wird, wer "Recht" hat, sondern lediglich, dass die Gebundenheit der Staatsgewalt an das Recht von demokratischen Strukturen überwacht wird. Letztere scheinen aber mitunter ganz gewaltig zu versagen.

Fall Gisela Müller

Im Jahre 1986 reichte Frau Müller im Zusammenhang mit einer Erbschaft vor dem LG Bremen Klage ein, um ihre Gesellschafter­rechte und die Geschäfts­führungs­befugnis in einer Grundstücks­verwaltungs­gesellschaft durchzusetzen. Das entsprechende Verfahren wurde, man mag es kaum glauben, zweiundzwanzig Jahre lang verschleppt. In dieser Zeit versuchte die bremische Justiz, Frau Müller zu fragwürdigen Vergleichen zu drängen, denen jene sich aber verweigerte. Als Reaktion darauf betrieb das OLG Bremen durch gezielte Hinweise an die Antragsgegner eine systematische Enteignung und leistete dieser dann durch jahrelange Aussetzung des Verfahrens Vorschub. Wegen der extrem langen Verfahrensdauer gewann Frau Müller gegen die Bundesrepublik Deutschland eine Menschen­rechts­klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In der Folge begann die Bremer Gerichtsbarkeit gegen Frau Müller ein Kesseltreiben unglaublichen Ausmaßes. Was Richterschaft und die von der Leine gelassene Polizei sowie einzelne Gerichtsvollzieher danach gegenüber Frau Müller an Terror verübt haben, ist erschütternd. Traurige Höhepunkte waren gewaltsames Eindringen in ihre Wohnung sowie willkürliche Verhaftungen, die - wie bei einem Schwerverbrecher - teilweise auf offener Straße geschahen.[21][22][23] Offenbar wollte ein hemmungsloser, völlig außer Rand und Band geratener Justizapparat Frau Müller und ihren Mann mit brutalen Schikanen einschüchtern. Wie ihre Petition an den deutschen Justizminister Heiko Maas zeigt, ist der Versuch gründlich gescheitert.[24]

Die besagte Petition ist zwar utopisch, gleichwohl absolut lesenswert. Konkret regt Frau Müller eine sehr weitgehende Umgestaltung des bundes­republikanischen Rechtssystems an. Durch jene könnte erreicht werden, dass Berufsrichter einer unabhängigen und wirksamen Kontrolle durch "Bürger­gerichte" unterworfen wären und Rechtsbeugungen durch Richter tatsächlich strafrechtliche Konsequenzen hätten. Im Kern wären die Vorschläge von Frau Müller geeignet, das Funktionieren der Justiz im Sinne einer wahrhaftigen Rechts­staatlich­keit in Deutschland ganz entschieden zu verbessern.

Fall Harry Wörz

Er ist einer der spektakulärsten Justizirrtümer unserer Zeit und zeigt, wie viel Kraft und Durch­halte­willen ein Mensch braucht, um die Korrektur eines Fehlurteils zu erkämpfen. Der wirklich brillante Film "Unter Anklage: Der Fall Harry Wörz" wurde im öffentlich-recht­lichen Fernsehen der BRD exakt ein einziges Mal, nämlich am 29.1.2014, um 20.15 Uhr im Ersten Programm ausgestrahlt.[25]

Das war's dann aber auch schon. Im Gegensatz zu seichten Beziehungs­komödien und mit rosa Sternchen bewerteten Schrottfilmen, die, nachdem sie im "Ersten" gezeigt wurden, in allen dritten Programmen hoch und runter genudelt werden, ist der betreffende Film in der Versenkung verschwunden: Seit seiner Erst­aus­strahlung wurde er nicht mehr gezeigt.

Fall Vera Stein

Vera Stein erkrankte im Alter von drei Jahren an Kinderlähmung. Mit Fünfzehn kam sie erstmals in die Psychiatrie. Sie wehrte sich gegen Zwang und Gewalt, doch die Rechtmäßigkeit wurde nie überprüft. Trotz dem Stigma "geisteskrank", kämpfte Vera Stein für ein selbständiges Leben und absolvierte eine Berufs­ausbildung. Nach weiteren Fehl­behandlungen stellten Gutachter fest, dass Vera Stein nie an einer Psychose gelitten hatte. Sie erfuhr nun endlich die Wahrheit und auch den Grund für ihr Leiden. Ihre Erfahrungen mit der deutschen Justiz hat Frau Stein in einem Buch verarbeitet. Hier ein Auszug aus dem Informationstext des Verlags:

Zitat: «Dies ist der Bericht einer Frau, die durch ärztliche Fehl­behandlungen zeitlebens geschädigt wurde. Sie klagte auf Schmerzensgeld und Schadens­ersatz. Vor den deutschen Gerichten traf Vera Stein auf gravierende Missstände, doch sie gab nicht auf und ging durch alle Instanzen - bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Im Juni 2005 verurteilten Europas Richter die Bundesrepublik Deutschland wegen groben Menschen­rechts­verletzungen zu Schmerzensgeld und Übernahme der Gerichtskosten.»[26]

Das Rechtsgebiet "Arzthaftungsprozesse" betreffend deckt Vera Stein gravierende Mängel im deutschen Rechtssystem auf. Einige Überschriften aus dem Inhalts­verzeichnis könnten allerdings auch aus einem Buch stammen, in dem ein Vater seine Erfahrungen in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren verarbeitet hat, beispielsweise:

  • Der Befangenheitsantrag
  • Falschaussagen und Vertuschen
  • Der falsche Professor
  • Unfairness in den Prozessen
  • Die Listengutachter der Gerichte
  • Das Skandalurteil des OLG
  • Dienstaufsichtsbeschwerde beim Ministerium
  • Gerechtigkeit beim BVerfG?

Auf 270 eng bedruckten Seiten schildert Vera Stein ihre jahrelange Odyssee durch das deutsche Gerichts­wesen bis hin zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, in welcher sie 2005 endlich in wesentlichen Fragen Recht erhielt. Es geht um Freiheits­beraubung, Fehl­diagnosen und massive Behandlungs­schäden. Noch mehr geht es aber in diesem akribischen Bericht um das Rechtswesen und seine Sprache, um Fristen, verheerende Gutachten, Winkelzüge, Kosten, Akten und Beweislasten, um Journalisten und viele Anwälte, um knappe Fristen, langes Warten und immer wieder Enttäuschungen. Ein Buch, das nichts auslässt, von einer Autorin, die notgedrungen zur Rechtsexpertin in eigener Sache wurde [...]. Auch das kennen viele Väter, die von einem Unrechts­system dazu gezwungen werden, um ihre Kinder zu kämpfen.

Ausgestaltung in Deutschland

Hierzulande kam der Begriff Rechtsstaat zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Gegenbegriff zum Polizeistaat[wp] auf. Integraler Bestandteil ist in Deutschland die Forderung nach einer Verfassung. Ziel sind die Mäßigung der Staatsgewalt[wp], die Gewährung von Grund- und Menschenrechten wie beispielsweise die Achtung der Menschenwürde oder das Recht auf Selbstbestimmung (die Freiheit des einzelnen) und der gerichtliche Schutz des Bürgers.

Mit dem Rechtekatalog in der Verfassung soll die Macht des Staates begrenzt werden, um die Bürger vor Willkür zu schützen. Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 Grundgesetz fällt aus diesem Rechtsverständnis heraus. Stellt der Grundrechte­katalog ein Abwehrrecht des Bürgers gegen die Allmacht oder Willkür des Staates dar, so ist der Satz "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." eine Aufforderung an den Staat, eine moralisch verstandene Gerechtigkeit herzustellen. Der Begriff Gerechtigkeit ist wiederum ein höchst vieldeutiger und umstrittener Begriff. Das Verständnis von Gerechtigkeit ist in der derzeitigen politischen Interpretation mit den Begriffen Soziale Gerechtigkeit[wp] und Gleichstellung umschrieben.

Sozialstaat und Rechtsstaat

Zitat: «Wir müßten begreifen, daß das Wort 'sozial' selbst keinen juristischen Sinn hat, sondern ein rein politischer Zielbegriff ist, der vor allem auf die Güterverteilung bezogen ist. Der Kern des Rechtsstaats ist die Verfassung, die gewährleistet, der Kern des Sozialstaats ist die Verwaltung, die gewährt.» - Norbert Bolz[27]

Terror gegen den Rechtsstaat

Blogger Hadmut Danisch beschäftigt sich mit Terror von links und migrantisch gegen den Rechtsstaat:

Linksextreme wollen jetzt die Privatwohnung eines Richters belagern, weil der G20-Randalierer eingebuchtet hat.[28] Systematische Einschüchterung und Bedrohung von Richtern.

Es wird immer stärker die Meinung vertreten, dass Recht, Gesetze und Verbote für Linke und Migranten nicht gelten. Die wollen plündern, zerstören, vollversorgt werden, und glauben, sie müssten sich nicht an Recht halten. Wie kann man glauben, dass man Menschen angreifen und gefährlich bewerfen und straflos davon kommen könnte?

– Hadmut Danisch[29]

Gewaltenteilung

Als eine wesentliche Säule des Rechtsstaats wird die Trennung der drei Staatsgewalten "Exekutive", "Legislative" und "Judikative" bezeichnet. In der Praxis funktioniert die gegenseitige Kontrolle der diversen verwaltenden Behörden, gesetzgebenden Parlamente und der Rechtsprechung mal besser, mal schlechter.

Hauptartikel: Gewaltenteilung

Obrigkeit und Untertan

Recht und Gesetz

In früheren Zeiten ohne klare Gesetzgebung war der Untertan von der Gnade[wp] der Obrigkeit abhängig. Wenn die Höhe einer Strafe oder einer Steuer nicht begrenzt ist und somit der Willkür der Obrigkeit unterliegt, kann die Obrigkeit nach ihrer Gunst[wp] entscheiden. Es liegt somit am Untertan, sich diese Gunst zu erwerben. Zu dieser Gunst tragen somit auch Taten bei, die mit der Straftat bzw. der Steuer nichts zu tun haben. In einem Rechtsstaat sollte eigentlich nach Recht und Gesetz entschieden werden und nicht nach Gunst und Gnade. Beamte und Richter, die sich wohl beide noch weiterhin für die Obrigkeit halten, haben sich durch eine weitgehend unklare Rechtslage, Ermessens­spielräume, Kann-Vorschriften und wider­sprüchliche Gesetze genügend Spielraum gelassen, um ihre Macht gegenüber den Bürgern (Untertanen) zu demonstrieren und von ihnen ein artiges Verhalten zu erzwingen. Die Devise heißt: Wer gegen den billigen Strafzettel Einspruch erhebt, riskiert ein teures Gerichtsverfahren.

Genaugenommen herrscht das Recht des Stärken:

  • Die Mächtigen können sich den Kampf durch die Instanzen leisten.
  • Die Mächtigen können sich die besseren Anwälte leisten.
  • Die Mächtigen können Rechtsbrüche einkalkulieren (kalkuliertes Unrecht). Wenn niemand dagegen klagt, können sie das Unrecht beibehalten. Wenn jemand gegen sie klagen und gar gewinnen sollte, so machen sie einen taktischen Rückzieher, haben inzwischen aber bereits gut verdient. Die Mächtigen können nun weitere Tricks und Rechtsbrüche versuchen.
  • Die Mächtigen haben Einfluss auf die Gesetze, da die Politiker erpressbar sind.
  • Vertragstexte zwischen Mächtigen und Normalbürgern werden von den Mächtigen aufgesetzt. Der Bürger kann nur noch unterschreiben. Kein Wehrdienstleistender kann seinen Arbeitsvertrag individuell aushandeln.[30]

Rechtsunsicherheit

Die Rechtsunsicherheit des Bürgers hat zur Folge, dass er oftmals Zahlungs­aufforderungen für diverse Steuern, Abgaben, Gebühren und Strafen begleicht, obwohl er dazu nicht verpflichtet wäre. Diese Zahlungs­auf­forderungen sind oftmals gleich mit einer etwas einseitigen Rechtsbelehrung versehen, die dem Bürger eigentlich nur einschüchtern soll, da hier nur die Strafandrohungen bei Nichtzahlung aufgeführt werden, hingegen nur unzureichend die Möglichkeiten zur legalen Weigerung. Jeder, der glaubt, dass es in Deutschland keine Rechtsunsicherheit gibt, der sollte mal über folgende Fragen nachdenken:

  • Wieviele Gesetze, Verordnungen, Durchführungs­bestimmungen gibt es überhaupt?
  • Wieviele Gesetze, etc. davon betreffen den Normalbürger?
  • Wieviele Gesetze, etc. kennt bzw. versteht der Normalbürger?
  • Warum müssen Gesetze ausgelegt werden? Sind sie denn nicht eindeutig formuliert?
  • Warum braucht das Verfassungsgericht für manche Entscheidungen denn so lange?
  • Wie lange benötigt ein normal intelligenter Mensch um ein durchschnittliches Gesetz zu verstehen?

Jeder, der diese Fragen ehrlich beantwortet, muss zu der Erkenntnis kommen, dass eigentlich kaum einer bei der momentanen Gesetzeslage durchblickt. Das führt zu einem Ungleichgewicht, da die Mächtigen erstens die Gesetzgebung beeinflussen und zweitens sich Rechtsberater leisten können und somit einen Informations­vorsprung gegenüber dem Normalbürger erreichen. Bei einer klaren, eindeutigen und übersichtlichen Gesetzeslage hätte der Normalbürger einfacher die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu prüfen. Weiterhin wird der Bürger dadurch abhängig von Juristen und Rechts­schutz­versicherungen.[30]

Symptomatisch ist hier unter anderem auch die gerade bei größeren Konzernen wie beispielsweise der Condor grassierende Unsitte, sich bei Streitigkeiten um Forderungen nicht mehr mit dem Kunden auseinander­zusetzen, sondern sofort repressiv mit dem Versuch der Einschüchterung zu reagieren, in dem die Forderung an ein Unternehmen der anrüchigen Inkasso­branche abgetreten wird, die dann sogleich horrende zusätzliche Gebühren verlangen und renitente Kunden auf diese Weise einschüchtern und zur wider­spruchs­losen Begleichung dubioser Forderungen nötigen sollen.

Schlecht gemachte Gesetze

Ein Rechtsstaat teilt seinen Bürgern die einzuhaltenden Gesetze in verständlicher Form mit. In Deutschland produzieren die Abgeordneten zwar eine Gesetzesflut (pro Legislatur­periode ca. 500 Gesetzentwürfe), doch:

  • die Gesetze sind schwer lesbar (zahlreiche sprachlichen Verrenkungen)
  • die Gesetze sind schwer verständlich
  • die Gesetze sind schwer anwendbar
  • Aufbau und innere Logik der Gesetzestexte sind mangelhaft
  • wichtige Definitionen sind inkonstant, diffus, verstreut über die Texte

(alle Eigenschaften aus: "Wozu braucht's Juristen?", Satirius, Fachschafts­zeitung der Jura-Studierenden der LMU München, Dezember 2007, S. 11). Satirius nennt folgende Gründe:

  • der Gesetzgeber schlampt → die Gesetze werden anders angewandt als intentiert → eine Auslegung contra legem ist keine Seltenheit
  • Gesetzestexte lassen sich ohne Kenntnis der richterlichen Anwendung kaum nutzen
  • die meisten Texte sind isoliert unverständlich oder gar anwendbar; sie stehen in einem weiten Kontext
  • die Gesetzestexte sind ohne Not verschachtelt.

"Satirius" zieht den Schluss: Die Auslegung und Anwendung deutscher Gesetze ist allenfalls nach einem intensiven Studium möglich.

Beispiel Familienrecht

Zentrale Bestimmungen des FamFG wurden extrem schlampig formuliert. Letzteres gilt beispielsweis für den § 163 Absatz 1. Im Artikel (→) Fristsetzung bei schriftlicher Begutachtung wird ausgeführt, auf welche Weise dieser Umstand von skrupellosen Richtern ausgenutzt wird. Auch § 155 Absatz 1 FamFG kann von Familienrichtern regelrecht verhöhnt werden.

Autoritäres Staatsverständnis

In einem bemerkenswert autoritären Staatsverständnis geht es nicht mehr darum, Vertreter staatlicher Macht demokratisch zu kontrollieren - kontrolliert wird von oben nach unten, nicht umgekehrt. In ihrer Selbst­inszenierung präsentieren sich Vertreter staatlicher Herrschaft als gute Erzieher (→ Paternalismus), die einer angeblich rückständigen Bevölkerung den Weg in die humanere Zukunft weisen. Der gute Staat kontrolliert die unreife, immer irgendwie für das Böse anfällige Gesellschaft.

Dabei werden demokratische und rechts­staat­liche Grundsätze geschleift werden. Leider ist das kein zufälliges Nebenprodukt, sondern Programm, wie Aaron Rhodes[wp] beschreibt:

"Tatsächlich verbirgt sich hinter einer Quote, die die Hälfte der Bevölkerung diskriminiert und private Institutionen dazu zwingt, ein zweifelhaftes Social-Engineering-Projekt umzusetzen, ein 'rechtlicher Relativismus': Prinzipien werden immer so interpretiert, wie es gerade zu den politischen Zielen passt." [31]

Es ist eines der Nebenprodukte dieser Konstellation, dass Menschen sich als "Maskus" wiederfinden, ohne recht zu wissen, was genau damit eigentlich gemeint ist. Wer eine elitär abgeschottete Politik mit dem Rückgriff auf Geschlechter­klischees legitimiert, wer sich so als staatlicher Verteidiger weiblicher Unschuld gegen männliche Gewalt und Machtgier inszeniert - der nimmt eben Menschen, die trotzdem unbeirrt an Menschen- und Grund­rechten festhalten, als Verteidiger von "Männerrechten" wahr.

"Maskus" sind also, vor allem anderen, eine Projektion - ein Feindbild, dem Protagonisten einer Politik der Spaltung und der Rechtsverletzung ihr eigenes Bedürfnis nach Feindschaft unterschieben, um sich selbst als Verkünder einer menschlicheren Gesellschaft inszenieren zu können.[32]

Die Gesetze gelten nur für den Pöbel

Zitat: «Jeder der glaubt, dass man mit dem Recht gegen staatliche Rechtsbrecher vorgehen kann, unterliegt einem schweren Irrtum. Gesetze gelten nur für das Pack, für das Volk, für den Pöpel. Für die "Aufgestiegenen" gelten Gesetze nicht. Die nennen sich heute nur nicht mehr Aristokraten[wp]. Die haben ihre Streitereien immer untereinander ausgemacht. Nur wer gegen deren Regeln verstößt, oder mit deren Interessen kolidiert, findet sich vor weltlichen Gerichten wieder. Guttenberg, Edathy, Schavan, Koch-Mehrin ... Während der Sachsensumpf[wp] und Marc Dutroux[wp] nie aufgeklärt werden, denn das waren "Unfälle".

Den so genannten Rechtsstaat gibt es nicht, weil es immer Privilegierte gibt, für die das Recht nicht gilt.»[33]

Die Richterschaft

Braune Wurzeln

Von Kritikern wird es als Geburtsfehler bezeichnet, dass nach dem Ende des 2. Weltkriegs ausgerechnet auf bedenkenlose Schlächter und Henker sowie viele feige Mitläufer zurück­gegriffen wurde, um Richter­stellen zu besetzen. Nazis wurden wieder eingestellt, damit die Justiz funktioniert. Das hat sie dann auch und tut es bis heute.

Im März 1986 stellte die Fraktion der Grünen im Bundestag eine große Anfrage über die national­sozialistische Justiz und ihr Fortwirken in der Bundesrepublik. Sie wollte unter anderem wissen, ob die Bundesregierung "die Auffassung teilt, dass die Justiz der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit der ersten drei Legislatur­perioden von Richtern und Staatsanwälten des NS-Staates aufgebaut und bestimmt worden ist." Die Bundesregierung antwortete im November: "Es ist offenkundig, dass Juristen, die ihren Beruf schon in den Jahren 1933 bis 1945 ausübten oder in dieser Zeit nach national­sozialistischen Grundsätzen ausgebildet worden waren, im Interesse einer baldigen Wieder­herstellung der Funktions­fähigkeit der Rechtspflege wieder eingestellt wurden und in der Zeit bis 1949 in den Westzonen und dann in den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland die Mehrzahl der am Neuaufbau der Justiz beteiligten Juristen stellten."

Zur "Wiederherstellung der Funktions­fähigkeit der Rechtspflege" hätte es naturgemäß und zuallererst einer Reinigung des Justiz­apparates von den Verbrechern bedurft, die zwölf Jahre lang in der Robe des Richters oder Staatsanwalts einem Terror­regime gedient und Zehntausende von Menschen zu Unrecht hinter Gitter oder unter das Fallbeil gebracht hatten. Doch dazu ist es nie gekommen. Der Juristenstand ist in der Bundesrepublik bis heute der einzige geblieben, der sich gleichsam selbst von seiner Vergangenheit freisprechen konnte. Und er hat dies mit Konsequenz getan: Kein Richter und kein Staatsanwalt wurde rechtskräftig wegen seiner Mitwirkung an national­sozialistischen Gewalt­verbrechen bestraft.[34] Der Grund hierfür ist im sogenannten "Richterprivileg" zu sehen, dass sich die Nazirichter nach dem Krieg selbst gewährt haben.

Auch wenn diese furchtbaren Juristen längst nicht mehr im Dienst sind, haben ihr Ungeist und ihr Wirken die BRD-Justiz auf eine Weise geprägt, die bis heute spürbar ist. So zum Beispiel die Einstellungs­praxis: Heute wie damals werden überzeugungslose Karrieristen bevorzugt, die sich von den Obergerichten und der Politik lenken lassen. Die Kriterien, nach denen der Richter­nachwuchs ausgewählt wird, werden von Insidern in Frage gestellt (siehe den Abschnitt "Kritiker aus den eigenen Reihen“ im Beitrag "Richter").

Fragwürdige Persönlichkeiten

Bedingt durch die reformbedürftige Einstellungspraxis gelangen auch Persönlichkeiten ins Richteramt, die hierfür charakterlich nicht geeignet sind. Aufgrund des Fehlens jeglicher Kontrolle können solche Richter dann nach Belieben falsch darstellen, tricksen und Verfahren hemmungslos manipulieren. Hier wären psychologische Eignungstests, die für andere Berufe längst selbstverständlich sind, dringend geboten.

Gleichzeitig reagieren einzelne Richter auf Kritik mit Empörung. Dabei zeigen einige Vertreter des Berufsstandes Anzeichen von Größenwahn und Allmachts­phantasien (siehe die Abschnitte "Berufsbedingt überheblich" sowie "Unvereinbarkeit mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" im Beitrag "Richter").

In Richtung der rechtsuchenden Bürger, aus ihrer Denkweise also nach unten, ist die Bereitschaft, Fehler einzugestehen, eher gering. Die Chancen, mit einer Berufung bzw. Beschwerde Erfolg zu haben, sind grundsätzlich schlecht und werden, wie im nächsten Abschnitt ausgeführt wird, zumindest partiell paradoxerweise umso schlechter, je fragwürdiger das Urteil bzw. der Beschluss der Vorinstanz war.

Mangelnde Kontrolle

Zitat: «Das kann sich nur ein deutscher Richter erlauben.»

Dieser Satz ist häufig von Rechtsanwälten zu hören; nicht selten schwingt dabei ein gewisser Hauch von Resignation mit. Tatsächlich bescheren die Überdehnung des Begriffs der richterlichen Unabhängigkeit durch den Berufsstand selbst, die faktische Unmöglichkeit, Richter wegen Rechtsbeugung zu belangen und eine zumindest teilweise unzureichende Dienstaufsicht dem einzelnen Richter nahezu grenzenlose Freiheiten. Diesen Umstand nutzt ein gewisser Prozentsatz der Richterschaft dazu aus, sich über Recht und Gesetz zu erheben. Die Schaffung wirksamer Kontroll­möglichkeiten ist überfällig.

Die bloße Möglichkeit, in die Berufung zu gehen bzw. Beschwerde einzulegen, reicht nicht aus. Bisweilen scheint es, als wären die Obergerichte gerade dann, wenn es in der ersten Instanz zu Missachtungen von Gesetzen oder elementaren Rechts­grundsätzen, grob falscher Anwendung von Recht oder massiven Verstößen gegen Verfahrensrecht gekommen ist, bemüht, ihre Kollegen von den Amtsgerichten zu schützen, indem sie auch ausgesprochen fragwürdige Beschlüsse ohne ernsthafte Überprüfung einfach durchwinken.

Allzu oft funktioniert Rechtsprechung in Deutschland nach dem Schema: Die erste Instanz verweigert rechtliches Gehör und stellt die Sachlage in ihrer Begründung falsch dar, das Land- bzw. Ober­landes­gericht schließen sich an und eine etwaige Verfassungs­beschwerde wird in Karlsruhe ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Das war's dann.

Richter und Rechtsstaat

In Deutschland geht die größte Bedrohung des Rechtsstaats ausgerechnet von dem Berufsstand aus, der das Recht schützen sollte. Neben der bereits erwähnten exzessiven Ausdeutung des Begriffs der richterlichen Unabhängigkeit[35] wird von vielen Juristen kritisiert, dass durch Beschlüsse der Ober­landes­gerichte Gesetze unterlaufen bzw. ausgehebelt werden.

Ein Beispiel:

Bei ihren geradezu absurden Ausführungen, welchen besonderen Anforderungen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung genügen müsse, verweist die Staats­anwaltschaft Koblenz gleich auf mehrere "haus­gemachte" Beschlüsse des OLG Koblenz. In jenen werden die durch § 172 Strafprozessordnung[36] geregelten Antrags­bedingungen in willkürlicher Weise verschärft. Letzteres geschieht allein mit dem Ziel, in Klageerzwingungsverfahren[wp] künstliche Hürden zu schaffen und entsprechende Anträge nach Belieben ablehnen zu können. Zu den Einzelheiten siehe im
Hauptartikel: Strafvereitelung im Amt

Mit solchen Praktiken entmachten Richter die gesetzgebenden Parlamente (das heißt den Bundestag und die Parlamente der Bundesländer) und schwingen sich faktisch zu den obersten Herren im Staate auf. Bezeichnend ist eine Aussage vom ehemaligen Präsidenten des Bundes­gerichts­hofes Günter Hirsch, wonach es bei der gesetz­aus­legenden Urteils­findung nicht darum gehe,

Zitat: «was der Gesetzgeber - wer immer das sein mag - beim Erlass eines Gesetzes 'gedacht hat', sondern was er vernünftigerweise gedacht haben sollte.»

Diesen schönen Satz von Hirsch zitierte der frühere Bundesminister Norbert Blüm in einem Artikel der "Zeit" und stellte dazu die rhetorische Frage, ob sich Selbst­über­schätzung noch höher treiben lässt? Weiter konstatiert Blum zutreffend: Der Richter wisse es also besser als das Parlament und würde sich anmaßen, Recht nicht [wie es seine Aufgabe ist] nur auszulegen, sondern es selbst zu erschaffen.[37]

Sehr bedenklich sind außerdem Forderungen, die der größte Berufsverband, der Deutsche Richterbund[wp] erhebt. In seinen "Leitlinien"[38] plädiert der Verband unverhohlen für die Einschränkung von Berufungs- bzw. Beschwerde­möglichkeiten und die Zulassung von Beschlüssen ohne Begründung in deutlich mehr Fällen als bisher. Unter Ziffer 55 heißt es:

Zitat: «Der Verfahrensgang ist durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen zu beschleunigen und zu vereinfachen. [....]

Begründung: Der Bürger hat Anspruch auf eine zügige Rechtsgewährung. Richter und Staatsanwälte können diesen Anspruch nur erfüllen, wenn die Prozess­ordnungen es ihnen ermöglichen, das Verfahren zu straffen und sachgerecht zu steuern und wenn sie sie von überflüssiger Schreibarbeit befreien. [...] Der Begründungszwang für gerichtliche Entscheidungen sollte eingeschränkt bzw. - soweit vertretbar - abgeschafft werden.»

Na prima: Um angeblich überlastete Richter von überflüssiger Schreibarbeit zu befreien, sollen sie noch mehr Beschlüsse als bisher ohne Begründung fassen dürfen. Etliche Rechts­theoretiker betrachten es gerade als ganz evidenten Mangel an Rechts­staat­lichkeit, wenn Urteile bzw. Beschlüsse nicht begründet werden.

Unter Ziffer 56 fordert der Verband:

Zitat: «Die Rechtsmittel müssen in ein vertretbares Verhältnis zur Bedeutung der Sache gebracht werden.

Begründung:

Im Vergleich mit anderen Rechts­ordnungen kennzeichnet das deutsche Rechtswesen ein Übermaß von Rechts­mitteln. Art. 19 Abs. 4 GG garantiert zwar den Rechtsweg, verlangt aber nicht, dass gegen jede gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel gewährt werden muss. Gerichtliche Verfahren sollten möglichst schnell zum Abschluss kommen, weil sie nur dann einen wirklichen Beitrag zum Rechts­frieden leisten können; auch den Verfahrens­beteiligten ist nicht damit gedient, wenn Rechts­streitig­keiten durch Rechts­mittel oft jahrelang in der Schwebe gehalten werden.»

Wirklich Klasse, dann gestehen wir also demnächst in einem Umgangsverfahren der Familien­richterin vom Amtsgericht Pusemuckel, die mit dem neuen Lebens­gefährten der Kindsmutter eng befreundet ist, zu, die finale Entscheidung über den künftigen Lebensmittelpunkt der Kinder zu treffen.

Würde den Forderungen des Richterbundes entsprochen, wären die Bürger richterlicher Willkür noch hilfloser ausgeliefert, als es jetzt schon der Fall ist.

Des Weiteren dient es nicht einer verbesserten Rechtswahrung, wenn sich der Bund unter Ziffer 53 gegenüber der Einführung eines einheitlich dreistufigen Gerichtsaufbaus indifferent verhält. Von Letzterem würde beispielsweise die Familien­gerichts­barkeit profitieren: Hier müssen Väter bis dato nach der Abfuhr vor dem heimischen Amtsgericht direkt zum OLG, wo Beschwerden dann nicht selten auf die Schnelle abgebügelt werden. Wäre eine zusätzliche Instanz, namentlich das Landgericht, zwischengeschaltet, würde dies möglicherweise zu mehr Gerechtigkeit führen. Derzeit ist es hingegen so, dass die Oberlandesgerichte eine übergroße Machtposition innehaben: Einige wenige Betonköpfe auf den entsprechenden Richter­sesseln können die Fort­entwicklung des Rechts in einem gesamten Ober­landes­gerichts­bezirk lähmen.

Faule Tricksereien zum Schutz von Kollegen und Günstlingen

Hintergrund der oben erwähnten Winkelzüge der Staatsanwaltschaft Koblenz war übrigens die Anzeige eines Vaters gegen eine psychologischen Sachverständigen, der in seinem Gutachten etliche Aussagen, die der Vater in einem Explorationsgespräch getätigt hatte, grob verfälscht hat. Außerdem hatte er dem Vater eigene, von ihm selbst stammende Äußerungen untergeschoben. Damit war eindeutig der Straftatbestand einer "uneidlichen Falschaussage" erfüllt. Die Tathandlungen hätten leicht bewiesen werden können, denn von dem Gespräch existierte sogar eine Bandaufzeichnung. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Richter, welche über den Antrag auf Klageerzwingung zu entscheiden hatten, wollten jedoch den ihm Bezirk des OLG Koblenz gut gelittenen Sachverständigen um jeden Preis schützen. Die im Beitrag "Strafvereitelung im Amt" geschilderten Vorgänge zeigen, wie weit einzelne Richter und Staatsanwälte um einer primitiven Kumpanei willen bereit sind, sich von Recht und Gesetz zu entfernen. Auch darin ist ein eklatantes Versagen des Rechtsstaats zu sehen.

Überlange Verfahrensdauern

Des Weiteren halten es viele Rechtsexperten mit einem Rechtsstaat für nicht vereinbar, dass Verfahren von Richtern willkürlich verschleppt werden können und es für rechtsuchende Bürger keine wirksame Handhabe gibt, sich gegen jahrelange Rechtsverweigerung von Gerichten zu wehren. Denn: Trotz der erheblichen Kritik aus Fachkreisen ist es bislang nicht geglückt, einen wirksamen Rechtsschutz gegen überlange Verfahrens­dauern gesetzlich zu implementieren. Auch dies begründet Zweifel am Funktionieren des Rechtsstaats in Deutschland. Mehr zu diesem Thema im

Hauptartikel: Untätigkeitsbeschwerde

Aus Kreisen der Richterschaft werden dagegen Klagen laut, viele Verfahren dauerten deshalb so lange, weil die Justiz heillos überlastet. Gefordert wird die Schaffung 2.000 zusätzlicher Richterstellen (derzeitiger Stand: knapp 21.000). Kritiker sind der Auffassung, dass die Gründe des Problems woanders liegen.

Hauptartikel: Überlastung der Justiz

Kollegenschutz statt objektiver Rechtsprechung

Zumindest unter Rechtsanwälten, die nicht vor Richtern kriechen, sondern genügend Rückgrat besitzen, um die Interessen ihrer Mandanten tatsächlich engagiert zu vertreten, dürfte es kaum jemand geben, der sich nicht über die Behandlung von Ablehnungs­gesuchen durch deutsche Gerichte beklagen würde. Manche Anwälte tun dies inzwischen sogar öffentlich.

Hauptartikel: Befangenheitsantrag

Massiver Ansehensverlust

Als Folge dieser Missstände hat das Vertrauen der Bürger in die Justiz extrem gelitten. Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Jahr 2010[39] ergab, das nur noch 32 % der Bürger volles Vertrauen in die Justiz hatten, 39 % antworteten mit "Teils, teils" und 25 % bekundeten, sie hätten "Kein volles Vertrauen". Vier Jahre war der Anteil rechts­staats­gläubiger Menschen in der Bevölkerung nochmals geschrumpft: Nur noch 26 % der Bevölkerung glaubte, dass an deutschen Gerichten alles mit rechten Dingen zugeht.[40]

In jeder wahrhaftigen Demokratie müssten solche Umfrage­ergebnisse dazu führen, dass die Politik unverzüglich sowohl die Ausbildung ihrer Richter reformiert als auch die Auswahl­kriterien für den Richter­nachwuchs einer Prüfung unterzieht. Nicht so im Geburtsland des Begriffs "Reformstau[wp]: In Deutschland halten die "Volksvertreter" weiterhin gebets­mühlenhaft Sonntags­reden über das Funktionieren des Rechtsstaats, während der immer weiter den Bach runtergeht.

Muss der Bürger im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat Zumutungen aushalten?

Zitat: «Kommen Sie zurück zum Rechtsstaat! Halten Sie die Zumutungen aus!» - Landrichter Dirk Liebermann

Dem altväterlich anmutenden Appell des Richters Liebermann lag die Definition zugrunde, wonach "Rechtsstaat ist, wo man Zumutungen erträgt" - frei nach Bundeskanzler Gerhard Schröder[wp], der weiland die massive Umdeutung des Familienbegriffs in der Öffentlichkeit einführte: "Familie ist, wo ein gemeinsamer Kühlschrank steht".[41]

Nach Liebermann werde der "Rechtsstaat" von den vielen Menschen getragen, "die die Zumutungen aushalten, die er ihnen aufbürdet". Es tut nichts zur Sache, dass angewandte Gesetze womöglich unbestimmt, unpassend oder einfach verfassungs­widrig sind. Hauptsache "Rechtsstaat", Hauptsache Zumutungen, auf Biegen und Brechen.

Der Satz aus dem deutschen Grundgesetz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" wirkt seltsam deplatziert. Unter dem unmittelbaren Eindruck totalitärer Gewalt war der Geist wohl doch geschärfter: Das Innerste, Verletzlichste des Menschen - von nun an sollte der Staat es "achten und schützen". Aber 65 Jahre später ist nichts mehr übrig von "Achtung" oder "Schutz": Erst recht nicht, wenn es um Hausunterricht geht. Und in den Augen des Richters bestand das Vergehen der Verurteilten ja gerade darin, dass sie auf die Achtung ihrer Menschenwürde pochten: Menschenwürde von Eltern, die es nicht ertragen können, dass die Menschenwürde ihrer Kinder an Schulen mit Füßen getreten wird. Deshalb fordert der Richter von den Eltern: "Das wünsche ich mir, dass Sie zurückkehren zum Rechtsstaat, Zumutungen auszuhalten."

Diese Definition vom "Rechtsstaat" ist das Ende rechts­staatlicher Verfahren. Ein solcher Staat darf alles verlangen, alles fordern, auch wenn die Menschenwürde dabei zu Bruch geht: Staat befiehl, wir halten aus! Und die Medienvertreter? Die haben nichts gemerkt![41]

Hauptartikel: Richter

Die Anwaltschaft

Wie sehr auch immer mehr Rechtsanwälte an der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zweifeln, offenbart nicht zuletzt eine Entscheidung des Anwalts­gerichts[wp] der Anwaltskammer Köln. Dort war - mutmaßlich auf Antrag aus Kreisen der Justiz - darüber zu befinden, ob die Verwendung des Begriffes "Schweinesystem" mit Blick auf die Richterschaft eines Verwaltungsgerichtes dem Sachlichkeits­gebot eines Anwaltes entspricht.

Hintergrund: In einem Prozeß vor dem Verwaltungsgericht Köln hatte ein Anwalt das Zusammenwirken der Richter des betreffenden Gerichts in seinem Schriftsatz als "Schweinesystem" bezeichnet. Dabei war der Begriff von ihm in Anführungszeichen gesetzt worden. Das Anwaltsgericht Köln meinte dazu, damit hätte der Anwalt zwar Kritik an der Richterschaft ausgeübt, bringe jedoch gleichzeitig zum Ausdruck, dass es sich hier nur um einen Vergleich als sprachliches Mittel gehandelt habe. Insofern hätte der Anwalt nicht gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen (AnwG Köln v. 6.11.2014- 10 EV 255/11).[42]

Dass die Anwaltskammer diese doch recht drastische Formulierung ihres Kollegen nicht gerügt hat, zeigt auf, wie man dort das Verhalten eines gewissen Anteils der Richterschaft bzw. das Problem der Kumpanei in dieser Berufsgruppe einschätzt. Auch war die Kammer offenbar der Auffassung, sie müsse gegen die fatale Bereitschaft zu bedingungsloser Solidarität, bei der sich nicht wenige Richter bedenkenlos von Recht und Gesetz entfernen, ein Zeichen setzen.

Zu weiterer Kritik aus Kreisen der Anwaltschaft sei auf den

Hauptartikel: Befangenheitsantrag

verwiesen.

Staatsfeminismus

Frauen und Rechtsstaat

Zitat: «Männer mussten sich Rechtsstaatlichkeit und Wahlrecht mit Blut erkaufen, Frauen erhielten es praktisch geschenkt.» - Romans Roter Mann[43]
Zitat: «Im postulierten Geschlechterkampf gibt es keine Hemmungen (mehr), denn es ist Krieg und das andere Geschlecht ist der Feind, ein diabolischer Kontrahent, gegen den man sich auflehnen muss. In so einem Krieg darf auch mal die rechts­staatliche Praxis als unmenschlicher Akt tituliert werden - und demgegenüber, die Ent­rechts­staat­lichung als Fortschritt gefeiert werden. Rechtsstaat ist, was den Damen recht ist.» - Roberto De Lapuente[44]
Zitat: «Die Feministinnen stehen gegen den Rechtsstaat auf, weil er nicht einfach Menschen wegsperrt, wenn Frau sagt: Vergewaltiger! [...] Denn Frau will frei und unabhängig sein und ein Gerichtsurteil haben gegen einen blöden Kerl, der ihr das alles bezahlt.» - Schwarzbart[45]

Feministinnen zum Rechtsstaat

Zitat: «Die aktuellen Vergewaltigungsfälle werden medial begleitet von Geschlechterstereotypen und Verharmlosungen sexistischer Verhältnisse. Was ja am Ende [...] dazu führt, dass [beschuldigte Männer] trotz relativ eindeutiger Beweislage wohl am Ende freigesprochen werden. Begründet wird das dann gern mit dem Rechts­staat­lichkeits­prinzip, der Aufklärung und all dem Rotz, der von weißen europäischen Männern in mächtigen Positionen erfunden wurde, um ihren Besitzstand zu wahren und universale Menschenrechte für ihren eigenen Vorteil zu instrumentalisieren.» - Nadine Lantzsch[46]
Zitat: «Es geht darum [...] sich bewusst zu machen, dass beide Prinzipien (Rechts­staat­lich­keit und Unschuldsvermutung) in einer liberalen Gesellschaft, die formale Gleichheit für alle Individuen als Maxime setzt, soziale Ungleichheit und Macht­verhältnisse nur unzureichend berücksichtigen können.
Wer Recht das Potenzial gesellschaftlicher Signal­wirkungen abspricht und sich auf Rechtsprechung als letztgültigen Wahrheits­finder verlässt, verhilft Macht­ver­hältnissen zum Status Quo und imaginiert alle Individuen als Gleiche. Letztendlich kommt damit nicht nur bei den Rechtsgläubigen zum Ausdruck, dass die nachhaltige Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und sexistischen Strukturen nicht erwünscht ist.» - Nadine Lantzsch[47]
Zitat: «Es besteht "eine sehr enge Verbindung zwischen der Verteidigung des Rechtsstaats und offener Frauen­feindlichkeit in krassester Form". "Ganz objektiv ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit eines, das vor allem dazu erfunden wurde, um Konflikte unter Männern zu regeln." Deshalb gibt es eine "Unvereinbarkeit zwischen Frauen und dem Prinzip des Rechtsstaats". "Würde es nur Frauen geben, bräuchten wir keine Justiz."» - Antje Schrupp[48]
Zitat: «Ob sich ein Vergewaltigungsvorwurf bestätigt oder nicht - der unbeirrbare Bestrafungs­wunsch bleibt in jedem Fall bestehen. "Sollte sich herausstellen, dass [...] gelogen hat, wäre das ein sehr harter Schlag für weibliche Opfer einer Vergewaltigung." Diesen Punkt betont so gut wie jeder Kommentar zu allen ähnlichen Affären. Welcher unbeirrbare Bestrafungs­wunsch treibt diese immer gleiche Wehklage an? Warum trifft es andere Vergewaltigungs­opfer hart, wenn die Justiz einen zu Unrecht Beschuldigten freilässt? Und wer ist es, der den "harten Schlag" ausführt? Weil die Logik des Strafprozesses und die Interessen des Geschlechter­diskurses stark voneinander abweichen, kann ihr Konflikt nicht ausbleiben. Das Publikum nimmt hier die behauptete Vergewaltigung nicht als Einzelfall, sondern als Symptom für soziale Machtkämpfe zwischen den Geschlechtern wahr.» - Andreas Zielcke[49]
Zitat: «Im Netz kloppen sich Feministinnen und Juristen: Ist das Rechtsstaatsprinzip sexistisch? Der Feminismus undemokratisch?»[50]

Feministischer Diskurs zur Rechtsstaatlichkeit

Anlässlich eines Vergewaltigungsvorwurfes gegen Hinrich Rosenbrock schreibt ein "Autonomes Lesbenreferat Marburg":

"Sich in einem links-feministischen Kontext an einem solchen Punkt auf einen Rechtsstaat zu berufen, hat unserer Meinung nach wenig mit einer politischen Auseinandersetzung zu tun." [51]

Eine Antwort dazu aus dem MANNdat-Forum:

"Die Feminista will ein rechtsstaatliches Verfahren offenbar nicht. Dort steht man mehr auf Lynchjustiz, oder um den Satz noch mal in Zusammenhang zu setzen: auf politischen Schauprozessen ('hat unserer Meinung nach wenig mit einer politischen Auseinandersetzung zu tun')?
Deshalb und in dem Zusammenhang taucht ja auch immer die Forderung auf, Angeklagte in Vergewaltigungs­prozessen halt trotzdem zu verurteilen (z. B. bei Kachelmann, bzw. siehe die div. feministischen Kommentare zum Rolling-Stone Skandal), auch wenn eine Schuld nicht nachgewiesen werden kann, eben als politisches Signal, um bei Frauen die Hemmschwelle für Anzeigen zu senken."
[52]

Beispiele mangelnder Rechtsstaatlichkeit in Deutschland

Problemfeld Familienrecht

Deutsche Justiz deckt Straftaten von psychologischen Sachverständigen

Wenn Gerichte nach einer Trennung über das Sorgerecht oder den Umgang mit den Kindern entscheiden müssen, beauftragen sie oft sogenannte familienpsychologische Gutachten. Viele Betroffene berichten davon, dass es im Zuge solcher Begutachtungen seitens der Sachverständigen zu extremen Manipulationen kommt. Dabei werden auch Handlungsweisen beklagt, die an sich Straftaten nach den §§ 153 bzw. 203 StGB darstellen. Aus einschlägigen Fallsammlungen wie auch den Schilderungen von Betroffenen im Internet geht hervor, dass Verstöße gegen § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und sogar uneidliche Falschaussagen durch dubiose Gutachter vor deutschen Gerichten fast schon Normalität sind. Belege hierfür liefern beispielsweise die von Franzjörg Krieg, einem Mitglied des VAfK dokumentierten Fälle und die Beiträge im Diskussionsforum des "Instituts Gütekriterien wissen­schaft­licher Gutachten"[53] (Anmerkung: das Institut existiert nicht mehr, Nachfolger ist das Portal "familiengutachten.info".[54])

In einem funktionierenden Rechtsstaat müssten solche Straftaten eigentlich geahndet werden. Letzteres ist leider nicht der Fall. Zwar ist die Rechtsprechung - zumindst theoretisch - gemäß Artikel 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.[55] Realiter zieht sich das Bundesverfassungsgericht jedoch immer wieder auf erbärmliche Weise aus der Affäre, indem Beschwerden ohne Angabe von Gründen die Annahme verweigert wird. Damit wird eine ganz wesentliche Säule behaupteter Rechts­staat­lich­keit, die Bindung der deutschen Rechtsprechung an das Grundgesetz, zur Farce.

Im Kreis psychologischer Gutachter herrscht die Gewissheit, dass die Richterschaft hinsichtlich ihres Wirkens beide Augen zudrückt. In einer Reportage zum Thema sprach ein Kommentator vom Staatsfernsehen davon, die Gerichte wären mit Blick auf Verfehlungen von Gutachtern halt noch sehr konservativ.[56] Diese Aussage läuft jedoch auf eine extreme Verharmlosung hinaus. Fakt ist: Solange sie die gewünschten Ergebnisse liefern, können sich Sachverständige in Sorgerechts- und Umgangsverfahren so ziemlich jede Schweinerei erlauben, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Dies begründet einen circulus vitiosus mit schlimmen Folgen für die Opfer solcher Gutachten: Gerade weil Richter aus Opportunität sogar strafbares Handeln von Sachverständigen bemänteln, ermutigen sie jene dazu, hemmungslos Aussagen von Klienten zu verfälschen und ihre "Expertisen" mit intimsten Details zu würzen.

Auffällige Häufung weiterer Rechtsverstöße

Neben der stillschweigenden Übereinkunft, strafbares Verhalten von Sachverständigen zu decken, sind bei Sorgerechts- und Umgangssachen grobe Verfahrensfehler und offene Rechtsbrüche in Form von Missachtungen zentraler Bestimmungen des FamFG oder der ZPO bis hin zu systematischen Rechtsbeugungen an der Tagesordnung. In mindestens neun Fällen kam es vor dem EGMR in Straßburg bereits zu Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland wegen Missachtung elementarer rechts­staat­licher Grundsätze im Zusammenhang mit familien­gericht­lichen Entscheidungen. In puncto Familienrecht gilt Deutschland hier inzwischen als "schwarzes Schaf".

Abgesehen von den Folgen des oftmals wirklich brutalen Vorgehens psychologischer Sachverständiger wird die Menschenwürde umgangs­begehrender Väter im Zuge von Sorge- und Umgangs­rechts­verfahren auch auf andere Weise mit Füßen getreten: Viele Gerichte dulden exzessive Verleumdungen und Falsch­beschuldigungen durch Mütter, Gutachter, Jugendamts­mit­arbeiter und Verfahrens­beistände oder leisten ihnen sogar systematisch Vorschub, um Väter mürbe zu machen. Nach jahrzehnte­langer Beeinflussung des Denkens durch feministische Ideologie glauben viele Familienrichter, eine trennungswillige Frau wolle im Regelfall nur sich und insbesondere die Kinder vor einem häufig gewalttätigen, zumindest aber seelisch grausamen Tyrannen in Sicherheit bringen. Von daher betrachtet es die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit als einen Akt selbstverständlicher Gerechtigkeit, Müttern nach Scheidung/Trennung die exclusive Verfügungsgewalt über die Kinder und das Recht auf Kindsunterhalt zu verschaffen.

Hauptartikel: Umgangsverfahren

Bei etlichen Richtern scheint die vermeintliche Ehrenhaftigkeit dieses Bestrebens die Hemmschwelle zu senken; ganz offenbar folgt man dem Grundsatz, dass der angeblich gute Zweck so ziemlich jedes Mittel heiligt. Bedenkenlos werden elementare rechts­staat­liche Prinzipien verletzt. So existiert beispielsweise der Amtsermittlungsgrundsatz vor vielen deutschen Familien­gerichten nur auf dem Papier; eine objektive Sachaufklärung findet regelmäßig nicht statt. Begehren Väter rechtliches Gehör, wird dieser grundgesetzlich geschützte Anspruch systematisch missachtet. Auch werden die eindeutigen Bestimmungen des § 160 ZPO[57] zum Inhalt des Verhandlungsprotokolls zumindest durch einige Gerichte, insbesondere denjenigen entlang der "Achse des Blöden", auf grobe Weise ignoriert. Aussagen von Müttern, Sachverständigen oder Verfahrens­beiständen, die nicht mit dem vom Gericht angestrebten Ausgang des Verfahrens korespondieren, hält man dort vorsätzlich nicht fest, damit die Richter jeden nur erdenklichen Freiraum haben, ihre im Ergebnis von vorneherein feststehenden Beschlüsse nach Belieben zu begründen, ohne das ihnen die lästigen Details des Einzelfalls dabei Probleme bereiten.

Darüber hinaus schrecken deutsche Richter nicht einmal davor zurück, eindeutige, aus hohem Leidensdruck resultierende Willens­äußerungen von Kindern grob verfälscht wider­zu­gegeben.

Hauptartikel: Kindeswille

Die Psychologin Astrid von Friesen lässt ein Kind bzw. einen Jugendlichen die folgende Anklage äußern[58]

Zitat: «Wie kann das in einer Demokratie geschehen, dass ich nie/zu selten/nur unter extremem Stress beide Elternteile sehen durfte? Welchen Wert hat diese Demokratie eigentlich, wenn derartiges Unrecht so unendlich oft geschehen ist und von allen Institutionen mitgetragen oder veranlasst oder geduldet wurde und wir Kinder darin psychisch zu Schaden kamen?»

Der Rechtsstaat, der hierzulande von den Politikern und nicht zuletzt der Richterschaft als absolut rein, untadelig und über jeden Zweifel erhaben apostrophiert wird, dieser Rechtsstaat, der mit fast schon religiöser Inbrunst beschworen, teilweise geradezu angebetet wird, gilt als die wohl wichtigste Errungenschaft der staatlichen Ordnung, die in Deutschland nach 1945 geschaffen wurde. Die Tatsache, dass in den vergangenen vier Jahrzehnten unzählige Kinder und ihre Väter im angeblichen Rechtsstaat schreiendes Unrecht erlebt haben, kann nicht ohne Folgen bleiben. Es ist davon auszugehen, dass die schlimmen Erlebnisse mit der deutschen Familien­gerichts­bar­keit bei den Betroffenen - die Zahl der Opfer dürfte längst die Millionen­grenze überschritten haben - nicht nur das das Vertrauen in die Justiz, sondern in die Moralität des politischen Systems in Deutschland insgesamt zerstört hat. Allein aufgrund ihrer sehr negativen Erfahrungen mit hemmungslos manipulierenden, falsch darstellenden und schlechterdings unmenschlich agierenden Richtern müssen Begriffe wie Rechtsstaat oder Frei­heitlich-demokratische Grund­ordnung einer gehoben sieben­stelligen Zahl von Bürgern als hohle Phrasen erscheinen und natürlich hat eine derartige Desillusionierung mannigfaltige, ausgesprochen negative Auswirkungen auf unser Gemeinwesen, aber eines ist sicher: Die robentragenden Autisten werden das als Letzte begreifen.

Sonderstellung der Jugendämter

Die Jugendämter der Kommunen besitzen eine enorme Machtfülle. Quasi mit einem Federstrich dürfen selbst gering qualifizierte Mitarbeiter Kinder aus Familien herausreißen und in Heime oder Pflegefamilien stecken (über 30.000 Fälle pro Jahr) oder, was noch weitaus häufiger geschieht, sie bei Trennungen der Eltern mit formelhaften Begründungen der Mutter zusprechen. Sie können Gewalt- oder Missbrauchs­beschuldigungen von Müttern gegen Väter Vorschub leisten, totale Kontakt­sperren zwischen Vater und Kind anordnen und sogar Einweisungen angeblich aggressiver Väter in geschlossene Anstalten verfügen. All das kann allein basierend auf Behauptungen der Mutter geschehen, ohne dass die entsprechenden Aussagen überprüft würden. Ausgerechnet eine derart allmächtige Behörde ist einer Kontrolle durch die Justiz weitgehend entzogen. Dieser Umstand wird nicht nur in Deutschland, sondern zunehmend auch vom EGMR harsch kritisiert. Die Bundes­regierung und die zuständigen Fachministerien verschließen sich jedoch dieser Kritik. Offenbar soll über die vielerorts extrem mütter­begünstigende und väter­diskriminierende Handlungsweise der Ämter ein Schutzmantel ausgebreitet werden.

Hauptartikel: Jugendamt

Grundgesetzwidrige Diskriminierung von Vätern im Familienrecht

Väter, die nach Scheidung/Trennung weiterhin an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder mitwirken möchten, werden hierzulande trotz des durch Art. 6 GG geschützten Elternrechts und des Diskriminierungs­verbots aus Art. 3 gegenüber Müttern systematisch benachteiligt. Während in vielen anderen Ländern der westlichen Welt die paritätische Doppelresidenz als Wahlmöglichkeit gesetzlich geregelt ist, wird die überfällige Gleichstellung von Vätern beim Sorge- und Umgangsrecht vom deutschen Gesetzgeber verweigert. Stattdessen werden Väter in Sorgerechts- oder Umgangsverfahren gehetzt, bei denen in 90 % der Fälle zugunsten der Mutter entschieden wird (Anzahl der Verfahren 2011: elterliche Sorge 132.839, Umgangsrecht mit Fällen nach § 165 FamFG: 54.980[59]). Wie Hohn klingt da die Aussage des Bundesfamilienministeriums:

Zitat: «Ein Vorrang der Mutter bei einer etwaigen gerichtlichen Entscheidung über das Sorgerecht nach der Trennung ist im Gesetz weder vorgesehen noch angelegt.»
Hauptartikel: Familienrecht

Wenn bei Entscheidungen, die sich angeblich stets nur an den konkreten Gegebenheiten des individuellen Einzelfalles orientieren, Väter in 9 von 10 Fällen das Nachsehen haben, ist es geradezu absurd, eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verleugnen. Doch obwohl die Benachteiligung von Vätern mit Händen zu greifen ist, werden entsprechende Verfassungs­beschwerden vom Bundesverfassungsgericht - und das ist für einen angeblichen Rechtsstaat ausgesprochen erbärmlich - regelmäßig ohne Begründung zurückgewiesen.

Problemfeld Finanzamt und Steuern

Der Staat hat den Präsident des FC Bayern München, Uli Hoeneß, zu drei­einhalb Jahren Gefängnis verurteilt; wegen Nicht­zahlung von Steuern auf fiktive Geldbeträge.[60]

Die Empörung zum eigentlichen Skandal im "Fall Hoeneß" bleibt aus: Das Gericht wurde nämlich massiv bestochen. Eine der Parteien hatte in unverblümter Dreistigkeit versucht, die Richter mit Geld zu vereinnahmen. Und das Schlimmste an allem: Der Bestechungsversuch war erfolgreich. Die Richter haben das Geld angenommen.

Moderne Legenden handeln oft vom Rechtsstaat und von der Gewaltenteilung. Nun standen sich im "Fall Hoeneß" zwei Parteien gegenüber. Auf der einen Seite das staatliche Finanzamt mit seinem Anwalt, dem so genannten Staats-Anwalt. Auf der anderen Seite Herr Hoeneß mit seinem Anwalt, dem so genannten Verteidiger. Jene Seite fordert von dieser Seite Millionen­beträge und Gefängnis, diese Seite hält dagegen. Die beiden kommen überein, sich dem Urteil eines neutralen Dritten zu unter­ziehen. Diesen glauben sie in der Institution des Landgerichts München zu finden. Und nun geht eine der Parteien hin und kauft sich das Gericht.

Die Bestechung läuft äußerst raffiniert ab. Die bestechende Partei teilt die Bestechungs­gelder in viele kleine, für sich allein jeweils unauffällige Teilbeträge auf und ließ diese den Richtern jeweils auf ihr Privatkonto überweisen, raffiniert getarnt als so genannte Saläre, ausgerichtet im Monats­rhythmus, an Weihnachten in doppelter Höhe. Und dies nicht erst unmittelbar vor diesem Prozess, sondern bereits seit Jahren. Ja man übertreibt nicht mit der Feststellung, das gesamte Gericht sei auf der Lohnliste einer der beiden Parteien gestanden und werde dies wohl auch in Zukunft weiterhin tun. Mit dem gesamten Gericht sind nicht nur die Richter gemeint, sondern auch das ganze weitere Gerichts­personal, die Gerichts­schreiber, die Kanzlei­beamten und nicht zuletzt die kräftigen Gerichtsvollzieher, die im Notfall auch schon mal ihre Muskeln oder Handschellen spielen lassen. Der Staat leistet - in Gestalt seiner Finanz- und Justiz­behörden - ganze Arbeit.

Die moderne Legende von den Errungen­schaften des so genannten Rechtsstaats, in dem sich die Bürger gegen Ansprüche des Staates wehren und sich an ein unabhängiges Gericht wenden können, lenkt zuverlässig von den staatlichen Gerichts­bestechungen ab. Zur Legende gehört die Behauptung, dass die Entscheidung des staatlichen Justizministeriums über den beruflichen Aufstieg von Richtern und die staatliche Bezahlung von Richtern, überhaupt kein Widerspruch zum Prinzip der Unabhängigkeit der Richter sei.

Das Märchen vom Rechtsstaat will glauben machen, dass Tatsache, dass der Staat seine Richter voll bezahlt und nicht selten mit einer lukrativen Vollzeitstelle versorgt, dies rein gar nichts daran ändere, dass diese Richter gegenüber dem Staat völlig unbefangen seien. Genau so gut könnte man behaupten, Richter wären gegenüber Uli Hoeneß auch dann völlig unbefangen, wenn sie seit Jahren auf der Lohnliste des FC Bayern München stünden.[61]

Problemfeld Strafrecht

Zitat: «Die Justizministerkonferenz unter der Leitung von Bundes­justiz­minister Maas hat einstimmig eine Verschärfung der rechtlichen Definition des Begriffs "Vergewaltigung" gefordert. Gewalt oder Gewalt­drohung soll nicht mehr bewiesen werden müssen, um einen Mann wegen VerGEWALTigung zu verurteilen. Das heißt nichts anderes, als dass kaum noch etwas bewiesen werden muss, um eine Verurteilung eines Mannes zu erreichen. Falschbeschuldigungen werden so Tor und Tür geöffnet.

Ein Jörg Kachelmann wäre wahrscheinlich nach der geplanten neuen Definition der Straftat klar verurteilt worden. Und genau so möchten gewisse Damen und Herrn das wohl auch haben.»[62][63][64]

Zitat: «Aus dem FAZ-Artikel:
"Noch reicht zum Beispiel die verbale Ablehnung von sexuellen Handlungen in vielen Fällen nicht aus, um eine Strafbarkeit nach Paragraph 177 zu begründen."

Aus gutem Grund! Die einfache verbale Ablehnung kann keine Nicht-Freiwilligkeit begründen. Wurde das "Opfer" im Anschluss überzeugt oder überredet war der Sex letztendlich freiwillig. In Zukunft also nur noch zu den Professionellen und die Quittung nicht vergessen? Ach halt - die werden ja auch "alle" gezwungen...

"In den von mir gelesenen Artikeln waren noch einige andere Aspekte angesprochen. Beispielsweise war da auch von so was wie einer 'überraschenden Überumpelung' die Rede, die dann rechtlich als Vergewaltigung gewertet werden könnte."

Das wäre durchaus interessant. Wie soll man sich so eine "überraschende Überrumpelung" bitte vorstellen? Nach dem Diskobesuch fand man sich ganz überraschend ausgezogen in einem Bett wieder und wusste gar nicht wie einem geschieht als man plötzlich auch noch Sex hatte? [...]

In der "Zeit" stand vor einiger Zeit eine, meiner Ansicht nach, recht lesenswerte Gegenmeinung.

Ein wichtiger Absatz aus dem Artikel:

"Unsere Verfassung verlangt, dass ein Verhalten, das wir als Verbrechen ansehen wollen, auch gesetzlich bestimmt ist. Strafbar darf nur sein, was die Bürger als Tat erkennen und unterlassen können: Der Staat muss ihnen die Möglichkeit lassen, sich nicht strafbar zu machen.»[65][66]

Problemfeld Migration

Rechtsstaatlichkeit versus Tribalismus

Zitat: «Der Rechtsstaat entsteht in Europa ab dem späten Mittelalter (1250-1500) und setzt sich schließlich im 19. Jahrhundert vollständig durch, wie der Historiker Rolf Peter Sieferle[wp] erläutert. Erst jetzt sind die letzten tribal­gesell­schaftlichen Reste (Stammes­fehden[wp] etc.) hinweg geräumt. Das Recht wird nun als etwas Selbst­verständliches angesehen. Die Menschen beginnen, sich seiner Kraft unter­zuordnen, ohne nach Alternativen Ausschau zu halten. Wenn Konflikte auftreten, ruft man jetzt die Gerichte an. Grund­vor­aus­setzung für das Funktionieren des Rechtsstaates ist aber, dass die ultima ratio, der Polizei­einsatz, meist gar nicht notwendig wird, weil ein stillschweigendes Vertrauen auf das Recht bei den meisten vorhanden ist. Ein Rechtsstaat kann nicht funktionieren, wenn alles mit Polizei­gewalt durch­gesetzt werden muss. Die Erzwingung der Rechts­konformität muss immer die Ausnahme sein, nicht die Regel.

Dies wiederum setzt voraus, dass gemeinsame Wert­vorstellungen und Normen verinnerlicht werden, so dass es gewöhnlich nicht mehr des staatlichen Zwangs bedarf, um sie durch­zu­setzen. Wenn dies einer Gesellschaft gelingt, wird der Rechtsstaat zu einem Element der Kultur und das Befolgen seiner Regeln sowie das Vertrauen in den Rechtsstaat wird zu einem wesentlichen Element des kulturellen Kapitals der Gesellschaft.

Was bewirkt Massenimmigration aus Tribalgesellschaften?

Was geschieht nun, wenn Menschen aus Tribal­gesell­schaften (Stammes­gesell­schaften) in Massen in rechtsstaatlich geprägte Räume einwandern? Die Immigranten und ihre Kinder leben ganz oder teilweise im mentalen Horizont ihrer Tribal­gesellschaften weiter. Dies ändert sich mit der Migration nicht. Sie bleiben innerlich Mitglieder von Stämmen. Dem Konzept des Rechtsstaates, wie es die Europäer über viele Jahrhunderte mühevoll entwickelt und verinnerlicht haben, stehen sie meist fremd gegenüber. Die Immigranten werden daher ihre tribal­gesellschaftlichen inneren Muster auch in rechts­staatlich organisierten Gesellschaften ausleben.

Ein Grundmuster der Tribal­gesell­schaft besteht darin, dass man dem Staat fundamental misstraut. Auftretende Konflikte werden nicht durch Anrufung des Staates versucht zu lösen, sondern durch eigene Mediatoren oder durch Fehden zwischen den verschiedenen Stämmen. Mischt der Staat sich dann ein, so wird er nicht als über­geordnete rechts­voll­ziehende Instanz begriffen, sondern als Partei unter Parteien, als eine Art weiterer Stamm. Der Polizei weicht man nur, weil sie besser bewaffnet oder in der Überzahl ist, nicht weil man sie als Vertretung des staatlichen Gewaltmonopols[wp] akzeptiert. Ist sie schwächer, weicht man ihr gar nicht, sondern vertreibt sie. Die Gewalt der einen Partei wird nicht als legitimer angesehen als die der anderen. Das Einzige, was zählt, ist die Überlegenheit, das Recht des Stärkeren. Etwas Übergeordnetes kennt der Stammes­angehörige nicht.

Die quantitative Dimension

Neben den Rechtsstaat treten nun also wieder Tribal­gesellschaften, die sich auf seinem Territorium entwickeln und immer größer werden. Problematisch wird dies für diejenigen, die sich über viele Generationen hinweg mental auf das Funktionieren des Rechtsstaates eingestellt haben. Ihre Zivilisiertheit gereicht ihnen jetzt zum eigenen Nachteil angesichts der fremden Stammes­krieger, die innerlich vollkommen anders gestrickt sind. Weicht der Rechtsstaat zurück, weil er der vielen Gesetzes­brüche gar nicht mehr Herr werden kann, bleiben die Zivilisierten, die atomisierten Individuen, die solcher Gewalt und Brutalität hilflos gegenüber stehen, schutzlos zurück, da sie es auch verlernt haben, sich Verbündete zu suchen und sich in Stämmen oder Clans zu organisieren.

In Deutschland gibt es zur Zeit ca. 5 Millionen junge Männer zwischen 20 und 35, davon rund eine Million solche mit "Migrationshintergrund" (inzwischen wahrscheinlich sogar schon mehr). Verbleiben also rund 4 Millionen Ursprungs­deutsche, die einer Million direkter oder indirekter Immigranten im gleichen Alter gegen­über­stehen. Bei einer Zuwanderung von nur 300.000 junger Männer pro Jahr hätten wir innerhalb von nur einer Dekade bereits pari.

Der Rechtsstaat wird nicht schlagartig zusammen­brechen, sondern sich ganz allmählich immer mehr zurück­ziehen. Die Existenz des Rechts­staates beruht, wie wir gesehen haben, letztlich auf seiner nicht in Frage gestellten Selbst­ver­ständlichkeit - auf Vertrauen. Dieses wird durch die Massenimmigration mehr und mehr aufgelöst. Wie absurd und hilflos die Zivilisierten sich gegenüber den immigrierenden Stammes­kriegern verhalten, erkennt man geradezu paradigmatisch an der Institution der Bewährungs­strafe.

Wir sind das ideale Beutegebiet

Die Zivilisierten versuchen ihre in höchstem Maße feinsinnigen, auf eine hochgradig zahme und befriedete Gesellschaft abgestellten Regeln auf Situationen anzuwenden, die bürger­kriegs­ähnliche Züge aufweisen. Dahinter steckt die Unfähigkeit, sich in den Feind hinein­zu­denken, der den Rechtsstaat vollkommen negiert. Dahinter steckt also die Unfähigkeit, sich selbst durch die Augen des Feindes zu sehen. So greifen Richter bei massiven Gesetzes­verstößen nicht selten zu Bewährungs­strafen. Warum tun sie das? Welches Menschen- und Gesellschafts­bild verbirgt sich dahinter und vor allem: ist dieses hier angemessen?

Bei der Bewährungsstrafe wird von der Annahme ausgegangen, bei der Verfehlung handle es sich um einen reversiblen Irrweg, jemand, der schon mal auf dem rechten Weg war, wäre von diesem abgekommen. Nun müsse man ihm helfen, wieder auf den rechten Weg zurück­zu­kommen. Daher dürfe man dem Übeltäter den Rückweg in die Gesellschaft nicht verbauen. Was passiert nun, wenn man dieses gut gemeinte Prinzip auf einen Angehörigen einer Tribal­gesellschaft anwendet? Er wird dies als Freispruch feiern und als Ausdruck von Schwäche. Er muss sich nicht 'bewähren'. Er war ja nie echtes Mitglied unserer Gesellschaft und hat seine Integration in die seine nie verloren. Die deutsche rechts­staatlich geprägte und in höchstem Maße feinsinnige Gesellschaft ist für ihn nur eines: ein ideales Beutegebiet, auf welches er umso entschlossener zugreifen wird, je schwächer der Widerstand, der ihm entgegen­gesetzt wird.»[67]

Feindliche Übernahme und der Zusammenbruch der Zivilisation

Es geht stadtteilweise los.

Der Kölner Express schreibt: Sogar Supermärkte verwüstet Bandenhorror: Kölner Polizei muss Stadtteil sichern

Zitat: «Randale, Erpressung, Angriff auf Polizisten: Im Kölner Stadtteil Bocklemünd stellt eine Gruppe von Jugendlichen und jungen Männern Anwohner und Behörden vor eine Machtprobe. Die Kölner Polizei hat beschlossen, mit massiver Polizeipräsenz dagegen­zu­halten. Der Ehrenfelder Bezirks­bürger­meister Josef Wirges erklärte zu den Tätern: "Sie wollten testen: Wem gehört die Stadt?" Das könne man nicht dulden.»[68]

Das wird man nun erst mal sehen müssen, wer da wen duldet und wer sich gegen wen durchsetzt. Denn die Mittel sind asymmetrisch.

Man könnte meinen, der Stadtteil wäre von Horden wilder Krieger besetzt, die dem Staat den Krieg erklärt haben, aber

Zitat: «Die Rede ist von einem harten Kern von bis zu zehn Heranwachsenden und jungen Männern im Alter von 12 bis 25 Jahren, bei der Mehrzahl der Gruppe handele es sich um Strafunmündige. Schauplatz der Taten ist das Görlinger Zentrum.»[68]

Strafunmündige. Unter 14. (Vielleicht solche 13-Jährige, die sich dann als 29-Jährige herausstellen, prüft ja keiner so genau.)

Zitat: «Betreiber mehrerer Geschäfte und Gaststätten in der Fußgängerzone werden terrorisiert. [...] Die Täter setzen die Betreiber mit Drohungen unter Druck und verlangen Speisen und Getränke bzw. Waren jeder Art - für lau. Andernfalls fliegen Stühle durch die Gegend, werden Regale umgeschmissen und geplündert, nachts fliegen Eier gegen die Geschäfte.

Ein Kioskangestellter sagt, seinem Kollegen sei durch die Bande die Hand gebrochen worden, nachdem er kein Bargeld rausgerückt hatte. Imbisschef Baljit S. erzählt weiter, dass einmal nach Erstattung einer Anzeige die Täter samt ihrer Eltern wiederkamen und in seinem Laden randalierten: "Plötzlich standen hier 25 Leute und bedrohten uns."

Gerade viele seiner älteren Kunden kämen aus Angst nicht mehr her. "Diese Leute haben es letztes Jahr geschafft, das Viertel in den Griff zu bekommen", sagt ein Betroffener.

Übereinstimmend berichten Anwohner, nach acht Uhr nicht mehr alleine auf die Straßen zu gehen, sondern immer nur in Begleitung.»[68]

Was ist, wenn die mal groß oder mehr werden?

Steckt da jemand dahinter, der ganz bewusst Strafunmündige vorschickt?

Was ist eigentlich, wenn da mal nicht 25 sondern 250 oder 2500 kommen und sich "durchsetzen"?

Wie soll das eigentlich weitergehen?

Ich hatte doch gerade über diesen Film über den Kosovo berichtet.[69] Ich habe dazu viele Zuschriften bekommen, auch von Leuten, die aus der Gegend stammen - einer schrieb mir sehr ausführlich, dass er und seine Familie ihr Überleben nur ihrem Großvater zu verdanken haben, der sie rechtzeitig eindringlich vor dem kommenden Krieg warnte, sie konnten noch rechtzeitig nach Deutschland übersiedeln und während die sich dort umbrachten, saß derjenige dann hier und machte sein Abitur.

Einige Leute beschrieben mir den damaligen Zusammenbruch der Zivilisation damit, dass es dort auch Machtkämpfe und Provokationen gab, die die Staatsgewalt immer weiter spannten und belasteten, und das ganz plötzlich von einem Tag auf den anderen dazu führte, dass der Staat einfach weg war, dass von einem Tag auf den Anderen plötzlich gar nichts mehr ging, nichts mehr funktionierte, und jeder nur noch auf sich selbst gestellt war, und die, die Waffen hatten, dann eben losmordeten und umbrachten, wen sie fanden.

Die Beschreibungen haben deutliche Ähnlichkeit zu Vorgängen wie in Köln. Und möglicherweise sogar ähnliche oder gleiche Hintergründe.

Da das ja nicht fiktiv, sondern tatsächlich passiert ist, muss man davon ausgehen, dass es an immer mehr Stellen so probiert wird, wie weit man gehen kann, und keine Gegenwehr zu befürchten hat, wenn man Leute vorschickt, die unter 14 sind oder es zumindest so behaupten, dass es ihnen keiner widerlegt, und die Sache damit ohne Risiko ist. Man wird das immer öfter und an immer mehr Stellen probieren, bis man irgendwo mal durchbricht, es keine oder zumindest keine wirksame Gegenwehr mehr gibt und sie einen Stadtteil übernommen haben.

Das wird dann das Startsignal für andere sein, es ihnen gleich zu tun, das wird ständig geprüft, geprobt, getestet, und wenn es mal funktioniert, dann wie eine Lawine losgehen und an vielen Orten Deutschlands und Europas losbrechen. So, dass man dem nichts mehr entgegenzusetzen hat.

Und dann wird es laufen wie in Jugoslawien. Der Staat wird von einem Tag auf den anderen vollständig zusammenbrechen und abwesend sein.

Geschichte wiederholt sich.

– Hadmut Danisch[70]

Fälle Ralf Witte, Horst Arnold und Gustl Mollath

Zitat: «Wenn der Rechtsstaat (im Fall Gustl Mollath) auch nur ansatzweise "wiederhergestellt" worden wäre, dann dürften sämtliche Richter und Staatsanwälte nicht mehr auf ihrem Platz sitzen, sondern müssten wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt, Beihilfe zum Steuerbetrug und Freiheits­beraubung im extrem schweren Fall selbst für Jahrzehnte in einer JVA (ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung) sitzen.» - Kalle Wirsch[71]

Verletzung der Neutralitätspflicht

Zitat: «Niedersachsens Regierungschef ist eigentlich zur Neutralität im politischen Meinungsstreit zwischen Parteien verpflichtet. Das Landes­verfassungs­gericht hat dem SPD-Minister­präsidenten Stephan Weil[wp] trotzdem erlaubt, kritische Tweets gegen eine rechts­kräftig erlaubte Demonstration der (zur Erinnerung: nicht verbotenen) Partei NPD[wp] zu veröffentlichen und zu Gegen­demonstrationen aufzurufen.

Besonders die Begründung verblüfft: Weil habe zwar gegen das Recht der NPD auf chancengleiche Teilnahme am politischen Prozess verstoßen. Da es aber um "die Sensibilisierung der Bevölkerung für demokratie­gefährdende Entwicklungen" gegangen sei, sei dieser Rechtsverstoß (!) durch seine Amtsbefugnisse (!!) gedeckt (!!!).

Niedersachsens Verfassungs­hüter bezeichnen eine genehmigte Demonstration also als "demokratie­gefährdende Entwicklung", offenbar weil die falschen Leute demonstrieren.

Das nennt man dann wohl: Willkür

Man stelle sich vor, es wäre um einen Aufmarsch von "Fridays for Future" gegangen, ein anderer Minister­präsident hätte gegen diese Versammlung getweetet und zu Protesten gegen die Schule schwänzenden Klimakinder aufgerufen: Hätten die Richter dem Minister­präsidenten das auch durchgehen lassen?

Meine persönlichen Sympathien für die NPD liegen bei genau Null, doch darum geht es hier ja eben gerade nicht. Und darum hätte es auch den Richtern nicht gehen dürfen: Der Rechtsstaat ist ein formales Konzept. Seine Stärke liegt darin, dass er eben nicht inhaltlich und schon gar nicht politisch argumentiert - und genau deshalb (und nur deshalb) nicht willkürlich werden kann.

Niedersachsens Verfassungsrichter sind hier der Versuchung einer Politisierung des Rechtsstaats erlegen - und zwar zugunsten der Staatsmacht, was die Sache noch deutlich verschlimmert - Alexander Fritsch[72]

Fazit

Angesichts dieser Missstände verdient die BRD tatsächlich nur unter Zugrunde­legung der eingangs erwähnten Minimal­definition - Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der ein funktionierendes Rechtssystem hat - die Bezeichnung Rechtsstaat. Das ist aber nun wirklich kein Grund zum Jubeln, denn wie gesagt hatten auch Staaten wie die DDR oder das Chile unter Pinochet[wp] ein funktionierendes Rechts­system. Dem hohen moralischen Anspruch, den hierzulande Richterschaft und Politik mit diesem Begriff reklamieren, genügt das Rechtswesen in Deutschland nicht im Entferntesten. Eine der Ursachen hierfür mag darin liegen, dass im Bereich der Justiz nach 1945 kein wirklicher Neuanfang stattgefunden hat - dafür durften zu viele "alte Kameraden" weiter bzw. - nach einer kurzen Auszeit - wieder bei den Gerichten Dienst tun. Das erklärt auch eine an sich unglaubliche Tatsache, in dem viele Juristen den Kern des Problems sehen: Der deutsche Richter­nachwuchs wird heute immer noch nach denselben fragwürdigen Kriterien ausgewählt und auf die gleiche fragwürdige Weise ausgebildet, wie zu Zeiten des Dritten Reichs. Dieser Umstand wird sogar von Richtern selbst kritisiert.

Im Rechtsstaat BRD stecken unter den Roben leider allzu oft wendige Opportunisten und karrieregeile Kriecher. Eine der Folgen: Urteile bzw. Beschlüsse, die durch eine erkennbar falsche Rechts­anwendung zustande gekommen sind, werden von den Beschwerde­instanzen viel zu selten gekippt. Stattdessen herrscht die Neigung vor, Kollegen zu schützen, selbst über grobe Verfahrens­fehler und Manipulationen hinwegzusehen und falsche Entscheidungen "durchzuwinken".

Bundesverfassungsgericht und BGH sind vergleichbar mit dem Festspielhaus in Bayreuth: In würdigem Rahmen werden große Inszenierungen geboten, welche die Ehrbarkeit und Recht­schaffenheit der deutschen Justiz demonstrieren sollen. Tatsächlich sind beide Gerichte nur Feigenblätter. Auch wenn die Kollegen in den unteren Instanzen noch so dreist Gesetze missachten oder bei ihren Beschlüssen die Recht­sprechung von BVerfG bzw. BGH ignorieren, bleiben die höchsten deutschen Gerichte ganz entschieden zu oft untätig und bei Verstößen gegen den Artikel 20 des Grundgesetzes, der die Tätigkeit von Richtern an Recht und Gesetz bindet, stecken die Hüter der Verfassung - auch wenn diese Verstöße noch so schwerwiegend sind - sowieso ihre Köpfe in aller Regel ganz tief in den Sand. Deutlich wird dieser Reflex des Wegschauens in spektakulären Einzelfällen wie Witte, Arnold oder Mollath, vor allem aber auch in zigtausenden von Familiensachen, in denen der Rechtsstaat in Deutschland Jahr um Jahr bei einer - moderat geschätzt - gehoben fünf­stelligen Zahl von Vätern (und einer wachsenden Zahl von Müttern) jedweden Kredit verspielt.

Wer im Glashaus sitzt ...

Anlässlich des Unterlassens jeglicher Strafverfolgung von Richtern, die selbstherrlich Recht beugen, treten in Deutschland extreme Defizite in puncto Rechts­staatlich­keit zu Tage. Auch bei der Behandlung von Befangenheits­anträgen zeigen deutsche Richter in einem erschreckenden Ausmaß mangelndes Rechts­bewusstsein. Von daher muss es anmaßend erscheinen, wenn unsere Politiker gegenüber Ländern wie beispielsweise Rumänien, Bulgarien oder der Türkei eine unzureichende Rechts­staatlich­keit anprangern. In Bezug auf die Justiz herrscht in Deutschland schon seit längerem dringender Handlungs­bedarf; der Gesetzgeber bleibt jedoch untätig. Insofern sind Vorhaltungen gegenüber anderen Ländern fehl am Platz. Die deutsche Richterschaft und noch mehr die Politik haben im eigenen Hause wahrlich genug Aufgaben zu erledigen und Verbesserungen vorzunehmen.

Abschaffung des Rechtsstaates

Es gibt noch schwerwiegendere Kritikpunkte wie die Erosion der gesellschaftlichen Grundannahmen, auf denen eine rechts­staatliche Gesellschaft beruht. Blogger Hadmut Danisch schreibt dazu:

Unser vergleichsweise milder Rechtsstaat beruht auf einigen gesellschaftlichen Grundannahmen.
  1. Jeder kennt zumindest die wesentlichsten Gesetze und Verbote.
  2. Grundsätzlich ist jeder bestrebt, sich schon aus eigenem Antrieb und aus Erziehung an die Rechts­ordnung zu halten.
  3. Der Rechtsverstoß ist nicht nur staatlich sanktioniert, sondern auch gesellschaftlich-sozial geächtet. Man schämt sich.
  4. Es gibt so gewisse Hemmungen der Art "Das macht man nicht"
  5. Die Gesellschaft hat Kooperation als Ziel und Wohlstands­quelle, womit grundsätzlich ein friedliches Zusammenleben das Ziel fast aller ist.
  6. Wir haben eine über lange Zeit erarbeitete und fein abgestimmte Grenze der persönlichen Autonomie, räumlich wie qualitativ, innerhalb derer man sein "Herr" ist, man also nicht berührt, nicht bestohlen, nicht genötigt, nicht bedrängt, nicht beleidigt wird, Wohnung, Auto, Kleidung, innerhalb derer man die un­an­gefochtene Autorität ist, außerhalb derer man sich aber zurück­hält und unter­ordnet, um genau diese Autonomie anderer nicht zu verletzen. Daraus ergibt sich ein im wesentlichen stabiles Gleichgewicht aus eigenen Rechten und den Rechten anderer.
  7. Strafen und Sanktionen werden schon formal und symbolisch als Beleg der Verfehlung angesehen. Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen oder gar eine zur Bewährung aus­gesetzte Strafe werden nicht als Schwäche des Staates und Bestätigung krimineller Lebensweisen, sondern als Fairness und Warnung aufgefasst.
  8. Wir haben vergleichsweise wenige Gefängnisse.

Es ist vielen nicht klar, dass unser Rechtsstaat keine natur­gegebene Selbst­verständlich­keit ist, sondern dass wir uns solche Dinge wie Verzicht auf Todesstrafe, körperliche Strafen wie Aus­peitschen, Hände abhacken und dergleichen, sowie sowas wie Unschuldsvermutung, Rechts­weg­garantie[wp], rechtliches Gehör nur als Luxus aufgrund der Tatsache leisten können, dass die Justiz eigentlich nur ein Randphänomen ist, dass der Hauptteil der Gesetzes­konformität nicht durch Strafen, sondern durch gesellschaftliche Normen, Konsense, Erfahrungs­werte, Optimierungs­strategien erreicht wird.

Die Forderung und Verherrlichung der Diversität ist ein fundamentaler, kapitaler Fehler. Denn Diversität ist genau das Gegenteil der Homogenität, die die Vor­aus­setzung solcher Gesellschafts­formen ist. Unser ganzer moderner und freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat beruht auf der sozialen und kulturellen Homogenität der Konsens­teilnehmer, der Grund­bedingung, sich an diesen Konsens zu halten.

Ich halte die Diskussion um die "christlichen Werte" zwar für strunzdumm und unvertretbar, weil nicht die christlichen Werte uns geprägt hat, sondern unsere modernen zivilisatorischen Fortschritte und Erfolge sogar die christlichen Kirchen als ideologisch-kriminellen Haufen bösartiger Barbaren über die Zeit domestiziert hat. Es sind eben nicht die "christlichen Werte" die uns prägten, sondern die - gerade auch durch unsere Geschichte - mühsam erarbeiteten Erfahrungs­werte und Erfolge, die sogar auf die Kirche abfärbten. Wie man vor dem Hintergrund dessen, was die Kirchen alles verbrochen haben, noch auf die Idee kommen kann, die "christlichen Werte" zu loben, ist mir schleierhaft. Aber: Auch wenn sie unberechtigt ist, hat diese Bzeeichnung doch eben genau diesen Werteschatz zum Inhalt, schon deshalb, weil sich bisher kein anderer Begriff dafür gebildet hat.

Nun hat man aus marxistischer Verblendung, Dummheit und Zerstörungswut genau diesen Konsens zerstört, jeden als "konservativ" beschimpft, der daran festhalten wollte, und sich in der universellen Vernichtung gefeiert. Die Werte wurden zertrümmert und die Gesellschaft wurde mit solchen geflutet, die an diesem Konsens nicht teilnehmen.

Ergebnis: Das Bundeskriminalamt gruselt sich vor arabischen Clans.[ext] In den letzten Tagen stand irgendwo in der Zeitung, dass selbst bei der inzwischen weitreichenden Untätigkeit der Justiz trotzdem etwa 300.000 offene Haftbefehle in Deutschland rumlaufen, wir die Leute nicht einfangen können. Und selbst wenn: Wohin damit? Haben wir 300.000 offene Gefängnis­plätze?

Wer soll das eigentlich alles bezahlen?

Wie soll die Justiz hier überhaupt noch ein Staatsgefüge aufrecht­erhalten?

Wir haben es als Wertmerkmal und Errungenschaft unserer modernen Gesellschaft angesehen, Hin­richtungen und körperliche Strafen selbst­verständlich abgeschafft zu haben und außer jede Diskussion gestellt zu haben. Das war schön so. Gleichzeitig haben wir aber gerade die unverzichtbare Grundlage dessen vernichtet. Wir wollen keine Todes- und Körper­strafen, auf gar keinen Fall, sind aber trotzdem sofort und ohne jede Diskussion bereit, die Vor­aus­setzung dafür zu beseitigen.

Wir schauen immer gerne mit gegruselter Verachtung auf die Länder, die Hin­richtungen, Amputationen und Aus­peitschungen vollziehen. Der Gedanke, dass das vielleicht nicht (nur) auf Gewaltlust, sondern einer staats­ökonomischen Notwendigkeit beruht, weil dort eben jener Konsens fehlt, auf dem unserer Gesellschaft beruht, kommt niemandem.

Geld- und Gefängnisstrafen wirken als Sanktionen nicht mehr, zumal sie ja immer seltener verhängt und dann oft nicht vollstreckt werden, und dabei die Gefängnisse auch immer löchriger werden. Jetzt wird diskutiert, ob man im Gefängnis Handys erlaubt, weil man es nicht mehr schafft, sie zu verbieten.

Andererseits wird die Stadt- und Land­regierung von Berlin ja ohnehin gerade von alten DDR/SED/Stasi-Leuten übernommen. Und Hohen­schön­hausen steht ja auch noch. Vielleicht einfach mal Erichs[wp] Haft­methoden wieder einführen? Wenn man sich das mal hat erklären lassen, wie das so lief, völlige Isolation und Desorientierung, könnte das bei solchen Clans durchaus wirken.

Und das mit den Handys und den Drogen im Knast ließe sich auch mildern, wenn man die Knäste künftig einfach unter­irdisch anlegt, alte Bergwerke nutzt. Soweit ich weiß ist da unten kein Handy­empfang. Drohnen kommen auch nicht hin. Sonnenlicht wird sowieso überbewertet. Und im Falle eines Aufstandes einfach Strom, Luft, Wasser abdrehen. Oder umgekehrt mit Wasser auffüllen. Notfalls einfach die Seile des Fahrstuhls kappen. Wenige Wärter. Vielleicht gar keine. Automatisiert. Oder "selbst­organisiert"[wp]. Motto: Macht, was ihr wollt, aber macht es da unten.

Gruselig?

Nein. Rhetorik. Die Frage lautet: "Was, wenn nicht das?"

Ich würde gerne mal von Politik und Justiz wissen, wie sie sich unsere Zukunft und die Aufrecht­erhaltung (oder besser: Wieder­her­stellung) einer Rechts­ordnung vorstellen, ohne Exekutionen und ähnliches wieder einzuführen.

Was ist der Plan, um das Land als Rechtsstaat wieder zu stabilisieren? Welche "wirksamen" Sanktionen will man nutzen?

Oder ist das alles schon aufgegeben und dem Untergang geweiht?

– Hadmut Danisch[73]

Zersetzung und Auflösung der Rechtsstaatlichkeit

Es scheint, als sei die Jurisprudenz am Ende angekommen.

Ich hatte gerade diesen Artikel über den Kölner Stadtteil[68] zitiert, in dem eine Horde Halbwüchsiger und junger Männer einen ganzen Stadtteil tyrannisiert, plündert und verprügelt, und die Leute sich abends nicht mehr alleine auf die Straße trauen.[70] Und der Staat (fast?) überfordert damit ist, dort noch für Sicherheit zu sorgen, die Leute und Händler ziehen dort schon weg.

Schon vor einem Jahr ging durch die Presse, dass Polizei und Justiz keine abschreckende Wirkung mehr haben.[74] Und man verzweifelt noch Leute sucht, die bei der Polizei arbeiten wollen. Sie werden nicht mehr, sie werden weniger.

Es bilden sich enorme Parallelgesellschaften, die keine Steuern zahlen, aber in hoch­krimineller Weise und multiplen Identitäten Sozial­leistungen abgreifen und ein Museum, einen Geld­transporter, ein Schmuck­geschäft nach dem anderen ausplündern. Neulich wurde berichtet, dass das Geld dann auf Versteigerungen billig in Immobilien getauscht wird, indem man jedem, der mitbieten will, Prügel und Tod androht.

Juristen, Staatsrechtler, Bürgerrechtler, Linke, haben über Jahre und Jahrzehnte einen Staat gebaut, der eine Art Kuschel­umgebung für 68er und sonstige Linke, in dem der Staat zwar Bürokrat und über­bordender Steuer­eintreiber ist, aber jegliches Gewaltmonopol[wp] verloren hat. Während der - hier ordentlich gemeldete - Mittel­stands­bürger immer unverschämter ausgeplündert wird, sofern er nicht in einem Familienclan eingebunden ist, der dem Steuerprüfer richtig Prügel androhen kann, bricht die Strafverfolgung zusammen.

Das wollte man so haben. Das linke Credo ist, dass doch jeder gegen den Staat machen können müsse, was er will, ob nun Polizisten mit Steinen bewerfen, auf Bäumen hausen oder was auch immer. Man hat das links-juristisch zum Grundrechte­staat gemacht, in dem es keine wirksame Staatsgewalt mehr gibt. Man sieht ständig Autonome, die ganze Stadtteile verwüsten, aber so, wie das früher mal üblich war, dass dann die Polizei mit Schlag­stöcken mal draufhaut, das gibt es nicht mehr. Die stehen dann abseits und trauen sich nicht. Und in die Rigaer Straße[wp] in Berlin, Connewitz in Leipzig und ähnliche Gegenden kommen die auch nicht mehr, weil die rot-grüne Politik das nicht will. Drogen­händler machen hier, was sie gerade wollen.

Man hat den Staat kastriert, um sich eine linke Anarcho-Kiffer-Herrlichkeit aufzubauen.

Und man dachte, man braucht den starken Staat nicht mehr, weil wir "von Freunden umzingelt" sind, und der klassische Bürger soweit zivilisiert ist, dass es keine oder nur wenig Polizei braucht.

Nun hat sich die Situation drastisch geändert und es gibt eine hohe, gewalt­orientierte Bedrohung.

Und plötzlich gerät der Staat ins Hinter­treffen, weil keine Waffen­gleichheit herrscht, weil sich der Staat selbst in eine unterlegene Situation manövriert hat. Noch bei der Vorrats­daten­speicherung hat man es abgelehnt, Bürger unter General­verdacht zu stellen, aber ist der Bürger Polizist, stellen dieselben Leute ihn dann sofort unter Generalverdacht und muss sein Unschuld beweisen.

Täglich liest man davon, dass Leute erhebliche Straf- und Gewalt­taten begehen, Polizisten massiv verletzen, und dann steht da "wurde nach Identitäts­feststellung entlassen" oder "seinen Eltern übergeben".

Das ist ein Witz.

Juristen haben den Staat gebaut, der nicht funktionieren kann

Die - vor allem linke Interessen vertretende - geisteswissenschaftlich ausgebrütete linke und politisch unterwanderte Jurisprudenz hat den Staat so weichgespült, dass er effektiv nur noch gegen die eingesessene mittel­ständische Bürgerschaft wirkt. Die kann er noch plündern, strafen, drangsalieren, weil er da angreift, wo die sich nicht wehren können oder etwas zu verlieren haben. Die Einkommen­steuer wird direkt vom Gehalt abgezogen.

Gegen alle anderen, Unterschichten, Millionäre, vor allem aber Migranten, wirkt die Justiz einfach gar nicht mehr, und will es auch nicht mehr.

Geldstrafen funktionieren nur noch gegen "weiße Deutsche" mit Lohnsteuerkarte und regulärem Bankkonto. Bei allen anderen wird das zum Witz. Hier fahren die Leute mit den dicksten Autos rum, sind aber formal Hartz-IV-Empfänger und bekommen höchstens Kleingeld­strafen. Neulich wurde irgendein großer Clan-Chef in Edelklamotten zur Porto­kassen­strafe verurteilt, weil sich die Tagessätze nach Hartz-IV richten, weil er das aus Staatssicht ist. Das juckt den gar nicht. Würde ein normaler deutscher Bürger für die gleiche Sache vor Gericht stehen, würde die Strafe nicht nur formal viel höher ausfallen, sondern auch der Tagessatz, weil der Staat genau weiß, was der Bürger alles an Einkommen hat. Die Gleichheit vor Gericht haben wir schon lange nicht mehr.

Haftstrafen sind noch absurder. Während es für einen normalen Bürger die Vernichtung seiner Existenz und seines Vermögens ist, er die Wohnung verliert, und im Knast dann erwarten muss, verprügelt und vergewaltigt zu werden. Ich hatte mal mit jemand gesprochen, der ein paar Jahre im Knast war, und der mindestens dreimal (soviel gab er zu, aber ich hatte den Eindruck, noch viel öfter) schwerst vergewaltigt worden war, um ihm die Macht­hierarchie und seine Position weit unten zu veranschaulichen. Die Leute haben dort Handys, teils sogar Internet, Drogen, steuern ihren Laden. Und selbst Einzelfreaks aus Afrika sagen, dass der Knast hier das Paradies im Vergleich zu den normalen Lebens­bedingungen dort ist.

Der Staat hat sich mit Leuten vollgepumpt, die nicht nur unsere Zivilisation ablehnen und massiv gewalt­orientiert und machtgesteuert sind, sondern gegen die man überhaupt kein Droh- und Straf­mittel mehr hat. Es gibt keine Abschreckung mehr. Weder polizeilich noch juristisch. Und damit bestärkt man Kriminalität auch noch. Wenn einer Straftaten begeht und dem passiert nicht mehr, als seinen Eltern übergeben zu werden oder am selben Tag wieder entlassen zu werden, welchen Grund soll der dann haben, damit aufzuhören? Der lacht doch nur.

Schaut man sich andere Länder an, dann ehen die ganz anders damit um.

In den USA fackeln die nicht lange, wer dumm kommt, wird erschossen oder sehr lange, sehr hart eingeknastet.

In Sharja[wp] hat die Polizei Panzerfäuste für überzeugende Ansprachen.[75]

In vielen arabischen und asiatischen Ländern wird hart durch­gegriffen, gibt es Prügel­strafen, barbarische Knäste und Hinrichtungen, weil die, so sehr man das ablehnen mag, sich eben trotzdem überlegen, wie sie mit dem möglichen und vertretbaren Aufwand eine hinreichende Abschreckung hinbekommen. Kommt man etwa in Singapur an den Flughafen, wird man von Drogenhunden geprüft. In Australien auch. Das Ergebnis ist, dass es dort deutlich sicherer, sauberer und ungefährlich ist. Der Bürger hat einen konkreten Nutzen und Vorteil davon. In vielen Ländern Asiens steht dort die Todesstrafe auf Drogenhandel. Sowas wie in Berlin, etwas den Görlitzer Park[wp] oder dass man an vielen U-Bahnhöfen von Drogen­händlern belästigt wird, gäbe es dort nicht. Die U-Bahnen dort sind sauber. Ich kam 1990 nach Singapur und dachte, die U-Bahn ist nagelneu. Die war schon 10 Jahre alt. In Berlin sieht eine U-Bahn keine Woche neu aus. Die schützen da eben auch das Gemein­eigentum und nehmen weniger Steuern. Und wer dort eine U-Bahn beschmiert, handelt sich eine deftige Prügelstrafe ein.

Bei uns hat man die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit.

Das ist schön. Aber es funktioniert nur, solange es einen allgemeinen Zivilisations­konsens gibt. Und den gibt es nicht mehr.

Viele schimpfen darüber, dass man für Schwarzfahren ins Gefängnis kommen kann, aber die Kosten einer Haftstrafe in keinem Verhältnis zum Preis eines Fahrscheines steht. Kann man so sehen. Was aber wäre dann die Abschreckung? Oder gibt man es zur beliebigen Straftat frei? Darf jeder schwarzfahren wie er will, auf Kosten anderer?

Jeder Strafverzicht mag modern erscheinen, aber er geht immer auf Kosten derer, die den Schaden zahlen müssen.

Datenschutz

Ich möchte mal ein Beispiel dafür geben, wie so eher theoretisch orientierte Juristen das Recht gegen die Wand fahren.

Habt Ihr heute im Internet gesurft?

Wieviele Cookie-Hinweis-Anzeigen habt Ihr weggeklickt?

Und wieviele davon habt Ihr gelesen?

Das ist so ein ganz typisches Beispiel für das juristische Äquivalent des Gutmenschen: Man setzt sich hehre Ziele, denkt sich in völliger Praxisferne irgendwas aus, gießt es in ein Gesetz, feiert sich, und das Ergebnis ist: Laden kaputt. Man kann vor lauter Warn­meldungen und Zustimmungs­erklärungen und Button-Klickerei überhaupt nicht mehr vernünftig im Internet surfen. Man muss sich inzwischen oft durch zwei, drei Overlays durchklicken, bis man endlich auf der Webseite ist.

Idiotische, aber von wunderbaren Idealen erfüllte Juristen ohne jede Ahnung von Realität und Praxis haben das World Wide Web[wp] zu einem Haufen Schwachsinn gemacht, weil sie überhaupt nicht in der Lage waren, mal darüber nachzudenken, wozu ihr Handeln eigentlich führen wird. Da gibt es dann das wunderbare Ziel des Datenschutzes, an sich gut, aber man baut dann irgendeinen Mist, den man adelt, weil er vermeintlich zu diesem Ziel führt, und das Ergebnis funktioniert nicht.

Dasselbe in groß haben wir mit dem ganzen Rechtssystem.

Das Klimaparadoxon

Ist Euch mal was aufgefallen?

Ich hatte doch gerade über diese bekloppte Luisa-Klima-Verfassungsklage geschrieben.[76]

Noch bis vor kurzem lehnte das linke Lager einen Staat rundheraus ab. "Nie wieder Deutschland", alle Verbote abschaffen und so weiter und so fort.

Wollen sie aber was, dann schlagen sie so schnell wie kommentarlos ins Gegenteil um. Dann kommt dieselbe linke Mischpoke und will den Staat dazu verpflichten, alle Bürger so eng und zwingend wie möglich auf ein bestimmtes Verhalten festzunageln und zu knechten.

Eben noch hieß es, Gesetze interessieren keinen, kürzlich hieß es gerade, dass man sich an Verbote nicht zu halten braucht, wenn es "gegen Rechte" geht, und man alles anonym machen kann und soll, um nicht verfolgt zu werden, und einen Moment später fordert man Verbote und Gesetze. Gibt also im Prinzip zu, dass der selbstgebaute Locker-Staat nicht funktioniert.

Von Juristen zerstört

Der Staat kann nicht mehr funktionieren, und wenn man ihn spiel­theoretisch betrachtet, sieht man sofort, warum.

Noch bis vor etwa 20 Jahren war es für den Bürger im Sinne der Spieltheorie[wp] von Vorteil, sich an den Konsens zu halten. Wir haben noch gelernt, "das macht man nicht", "das ist verboten" und so. Deshalb kam man mit einer knappen und gemäßigten Justiz aus.

Heute hat man soviel verändert, dass es nur noch für die alte Bevölkerung nach alter Existenz spiel­theoretisch sinnvoll ist, sich daran zu halten, es aber nun große Bevölkerungs­schichten nicht mehr so ist, weil es für die nur von Nachteil ist, sich an Gesetze, Sitten, Normen zu halten. Für die lohnt es sich, dagegen zu verstoßen.

Das nun wieder führt dazu, dass die, die sich noch daran halten, die Gelackmeierten sind und sich die Sache im Ganzen für sie dann auch nicht mehr lohnt.

Wir sind ein Land, in dem alle drei Staatsgewalten in der Hand von Juristen ist, und Juristen sind dazu einfach nicht in der Lage. Die sind auf irgendwelche axiomatischen Ideale geeicht, gehen von Grund- und Menschenrechten aus, die sie dann sehr links zugunsten ihrer Klientel auslegen, kapieren aber nicht, dass es den Konsens, sich daran zu halten und worauf das beruht, nicht mehr gibt.

Wir erleben gerade einen richtig derben Umschwung, eine Umwälzung der Gesellschaft. Die zivilisierte, erzogene, bürgerliche Konsens­gesellschaft ist weg, es herrscht nur noch brachiale Vorteils­gesellschaft, oder wie der Informatiker sagt (und ich glaube, die Wirtschafts­wissen­schaftler auch) Spieltheorie.

Heißt: Es geht nur noch darum, welches Verhalten den größten persönlichen Vorteil bringt. Erziehung, Konsens, Kultur, Zivilisation zählen nichts mehr. Es geht allein darum, welches Verhalten - und es gibt keine Grenzen - einem den höchsten persönlichen Vorteil bringt.

Und mit dieser Situation sind Juristen völlig überfordert. Selbst dann, wenn sie es noch verstehen, sind sie an Grenzen gebunden, wie etwa die verfügbaren Geldmittel für Polizei und Justiz, das verfügbare Personal, und das innerhalb von Vorgaben wie Grund- und Menschenrechten.

Das sieht schön aus, weil wir doch alle Grund- und Menschenrechte wahren wollen, sollen, müssen, besonders in unserer (asymmetrischen und hoffnungslos unterlegenen) Moral­gesellschaft, aber dass das dann einfach nicht funktionieren kann, hat man nicht begriffen.

Hätten sie etwas im Kopf, dann hätten sie gemerkt, dass diese Konsens­gesellschaft keine Naturkonstante ist, sondern ein gewisse Ausrichtung der Gesellschaft auf Konsens voraussetzt, und es gerade die Verpflichtung auf Grund- und Menschen­rechte und Demokratie es verbietet, diese Werte zu riskieren, zu opfern, preiszugeben. Hätten Juristen verstanden, was sie tun, dann hätten sie vorher gewarnt, dass unsere hohen Werte wie Verzicht auf Todes- und körperliche Strafen und auf prügelnde und schießende Polizisten nicht einfach so universell stehen, sondern an gewisse gesellschaftliche Bedingungen und Voraussetzungen gebunden sind, und die dann irgendwann nicht mehr erfüllt sind.

Juristen haben ihre eigenen Ideale, auf die der Staat gebaut ist, durch Naivität zerstört.

Auf diese Sorte Mensch, die Juristen, sind alle drei Staats­gewalten gebaut.

Man müsste sie mal fragen, wie sie sich das vorstellen, wie man da wieder raus- und wieder in Richtung Zivilisation kommen will.

Aber ich fürchte, sie antworten nicht. Ich fürchte, sie verstehen die Frage nicht.

Grundrechte im Zerfall.

– Hadmut Danisch[77]

Ein bemerkenswertes Statement der "BILD-Zeitung"

Wie sehr die "gefühlte" Rechtsstaatlichkeit in Deutschland gelitten hat, wurde vom Sprachrohr des deutschen Volkes auf unnachahmliche Weise auf den Punkt gebracht: Am 16. Juni 2004 titelte die "Bild-Zeitung" doch tatsächlich: SAUSTALL JUSTIZ![78] Das rief wiederum den Bundesgerichtshof auf den Plan und natürlich rügte auch der "Presserat" die "Bild".

Anlaß war eine Artikelserie über den BGH im Dezember 2003 und Januar 2004 unter der entsprechenden Überschrift. Kritisiert wurden die angeblich zu milden Entscheidungen des BGH gegenüber Sexualtätern. Die "BILD" hatte den BGH-Richtern vorgeworfen, einen mehrfach vorbestraften Sexualtäter in Kenntnis seiner Gefährlichkeit freigelassen zu haben. Der Mann hatte im Anschluss erneut eine Frau vergewaltigt. In einem weiteren Artikel hatte das Blatt die Aufhebung eines Urteils gegen einen "Serien-Vergewaltiger" angeprangert, weil es "zu hart" gewesen sei. Der BGH machte in beiden Fällen geltend, die Entscheidungen hätten aus "zwingenden rechtlichen Gründen" so ergehen müssen.

Von Richtern und Rentnern - Rote Ampeln und Wildpinkeln

Wie grob im "Rechtsstaat" mitunter mit zwei Ellen gemessen wird, zeigt sich an zwei Fällen aus Stuttgart und Siegen.

In Fall 1 hatte ein Richter des Siegener Amtsgerichtes eine rote Ampel überfahren. Bevor es in der Sache überhaupt zu einer Gerichts­verhandlung kommen konnte, hatten sich zuvor sage und schreibe 15 Richter des AG Siegen aus verschiedenen Gründen für befangen erklärt, darunter auch der Direktor und sein Stellvertreter. Anders gesagt haben sich 15 Richter schlicht und ergreifend geweigert, gegen einen Kollegen, der eindeutig einer Verkehrs­ordnungs­widrigkeit überführt worden war, die ihm gebührende Strafe zu verhängen. Offenbar war im Hinterzimmer ausgeknobelt worden, wer den "Schwarzen Peter" bekommt: Richter Nr. 16, der nie zuvor mit Verkehrs­delikten zu tun hatte, hat den Kollegen dann freigesprochen.

In den Augen der Polizei­beamten waren der Freispruch und die Art und Weise, wie er zustande kam, äußerst fragwürdig. Und als ob das noch nicht genug wäre, hat der betreffende Richter den in der Sitzung anwesenden Polizisten sogar mit einem Verfahren wegen Falschaussage gedroht. Daraufhin hatten die beiden Polizei­beamten den Urteil sprechenden Richter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung, Nötigung und Beleidigung angezeigt. Die Staatsanwalt­schaft Siegen hatte ein Vorermittlungs­verfahren eingeleitet, die Sache dann aber an die Kollegen nach Arnsberg abgegeben. Von der dortigen Staats­anwalt­schaft wurden in der Folge weder der im Verdacht stehende Richter noch die Polizei­beamten angehört; mit Bescheid vom 18.11.2014 wurde das Verfahren still und leise eingestellt.[79][80]

Etwas weniger Wohlwollen ließ Justitia einem 64jährigen Frührentner zu Teil werden und verurteilte ihn wegen "Wildpinkelns" im Stuttgarter Schlossgarten zu einem Bußgeld. Zum Tathergang:

Mitte August hatte eine wackere Polizeimeisterin den Mann dabei ertappt, wie er hinter einem Busch im Schlossgarten urinierte. Verständlicherweise hatte der "Täter" Einspruch eingelegt, nachdem gegen ihn tatsächlich ein Bußgeld verhängt worden war. Verständlich deshalb, weil der Mann Medikamente nimmt, die eine Blasenschwäche hervorrufen, eine öffentliche Toilette, die er zuvor hatte benutzen wollen, geschlossen war und er sich dann immerhin die Mühe gemacht hatte, den Weg zu verlassen und hinter einen Busch zu gehen. Dennoch fand sich schnell eine Richterin, die den Bürger "wegen vorsätzlichen Urinierens in einer öffentlichen Anlage" schuldig sprach. Begründung: Es seien genügend benutzbare Toiletten in der Innenstadt und, so wörtlich:

Zitat: «Es gibt keinen Grund, den Schlossgarten dafür zu missbrauchen.»

Neben 35 Euro "Bußgeld" (dieser Begriff wird hier wirklich zu einem die Menschenwürde verletzenden Hohn) muss der 64-Jährige nun auch die Prozesskosten zahlen.[81][82][83]

Literatur

  • Dr. Egon Schneider: Der Niedergang des Rechtsstaates, Festschrift für Christian Richter II "Verstehen und widerstehen"; Eberhard Kempf/Gabriele Jansen/Egon Müller (Hrsg.), Nomos Verlag (Humanistische Union, 26. September 2006)

Sonstige Zitate

Zitat: «Nimm das Recht weg - was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?» - Augustinus von Hippo[wp][84]
Zitat: «Ein Rechtsstaat, der sich auf Außenpolitik, Rechtssicherung und Verwaltung beschränkte, würde auf jede "Innenpolitik" genannte Volks­erziehung verzichteten.» - Roland Woldag[85]
Zitat: «Wir müssen den Rechtsstaat erhalten.
Das Recht steht nicht unter der Politik, sondern über ihr. Die Exekutive ist nicht beauftragt, nach Gutsherrenart zu regieren, sondern, die bestehende Rechts­ordnung zu schützen.

Dieses Prinzip hat Helmut Schmidt dabei geleitet, den Staat für nicht erpreßbar zu erklären. Der Staat darf ebensowenig verführbar sein. Der Wert einer entwickelten Rechts­ordnung liegt keineswegs darin, daß jeder seinen Willen bekommt, sondern in einem verläßlichen Rahmen, in dem jedem die Werkzeuge zur Verfügung stehen, nach der Erfüllung seiner eigenen Rechts­auf­fassung zu streben. Dies ist ein Konsens, der uns überhaupt erst den gesell­schaft­lichen Frieden gebracht hat. Wenn man die Rechts­ordnung abschafft, schafft man diese Spielregeln ab und setzt den Frieden aufs Spiel. Zum Schutz der Rechts­ordnung aber gehört insbesondere der Schutz der Grenzen.

Wir müssen den Sozialstaat erhalten.

Der deutsche Sozialstaat ist eine Errungen­schaft, die nicht vom Himmel gefallen ist. Er kann nicht bestehen ohne eine gesunde Balance von Einzahlung und Auszahlung.

Schon die vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, wie fragil dieses System ist. Weit wichtiger ist jedoch eine ein­deutige Definition, wer dazu­gehört und wer nicht. Das soziale Absicherungs­system einer Gesellschaft bezieht sich logischerweise auf diese Gesellschaft selbst. Für alle anderen, die man unter­stützen möchte, gibt es viele Transferleistungen: Entwicklungs­hilfe, Spendenwesen, Ehrenamt.

Das Sozialsystem hingegen wurde von der Gesellschaft errichtet, um alle Teile der Gesellschaft abzusichern. Es kann gar nicht für jeden geöffnet werden, auch wenn er es noch so nötig hat. Man wird auch nicht von einer Gebäude­versicherung, bei der man gar nicht versichert ist, Ersatz­leistungen für einen Brand­schaden erwarten können.

Einen Sozialstaat kann man nur innerhalb eines Rechtsstaats und klarer geographischer Konturen (also eben: Grenzen) erhalten.» - Alexander Glück[86]

Einzelnachweise

  1. Götz Wiedenroth: Straffrei Polizistenknochen brechen? Die Staatsautorität lächerlich machen? In der BRD erlaubt! Sie müssen nur weit genug links stehen. Oder Migrant sein., Karikatur vom 19. Juli 2016
  2. Götz Wiedenroth: Migrantengewalt: der Strafrahmen, die Richter und die Beschwichtiger, Politik-Karikatur vom 8. Januar 2008
  3. Dushan Wegner: Trümmerfrauen nach dem Merkelsturz, Dushan-Wegner-Blog am 14. Juni 2018
  4. Vertrauen in die deutsche Justiz, de.statista.com
  5. Gisela Mueller Kachelmanns Frisur und andere Feinheiten des Strafrechts - Mein Faktencheck zu "Hart aber fair" vom 20.04.2015
  6. Umfrage: Haben Sie Vertrauen in das deutsche Justizsystem?
  7. Studie: 71 % der Deutschen sehen Überlastung der Gerichte
  8. Hasskommentare: Staatssekretärin Chebli erstattet bis zu 30 Anzeigen pro Woche, Die Welt am 14. Juni 2019 (Sawsan Chebli)
  9. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) richtet "Hinweistelefon Rechtsextremismus/-terrorismus, Reichsbürger und Selbstverwalter" ein, verfassungsschutz.de, Pressemitteilung vom 28. Oktober 2019
  10. Hunderte an Grenzen abgewiesen: Miri wird wieder mit Privatjet abgeschoben, n-tv am 10. November 2019
  11. Innenminister Horst Seehofer: Bundesregierung will 25 Prozent der Flüchtlinge aus Italien aufnehmen, Stuttgarter Nachrichten 13. September 2019
  12. Roger Letsch: Wir sind Rechtsstaat - sind wir Rechtsstaat?, unbesorgt.de am 11. November 2019
  13. Bundeskriminalamt ernüchtert: Die Macht arabischer Clans ist ungebrochen, Berliner Zeitung am 2. August 2018 (Seit Jahren versuchen Polizei und Staatsanwalt, kriminellen Araber-Clans das Handwerk zu legen. Unzählige Razzien, Ermittlungs­verfahren und Gerichts­verhandlungen später nun die ernüchternde Feststellung des Bundes­kriminal­amtes (BKA): Trotz mancher Ermittlungs­erfolge lassen sich die Groß-Familien nicht von ihren kriminellen Geschäften abbringen. Deren Methoden werden sogar immer professioneller, meldet die Bundesbehörde aus Wiesbaden.) (Bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität in der Stadt haben sich die Schwerpunkte verschoben. Mittlerweile stehen vor allem arabischen Familienclans im Fokus der Ermittlungen. Diese zeichnen sich laut BKA durch "eine grundsätzlich ethnisch abgeschottete Familien­struktur aus, die unter Missachtung der vorherrschenden staatlichen Strukturen, deren Werte­verständnis und Rechts­ordnung eine eigene, streng hierarchische, delinquente Subkultur bildet.")
  14. Hadmut Danisch: Die Grundannahme des Rechtsstaates beseitigt, Ansichten eines Informatikers am 5. August 2018
  15. Hadmut Danisch: Über den Juwelenraub in Dresden und den Abschied vom weißen Mann..., Ansichten eines Informatikers am 28. November 2019
  16. Vgl. Bernd Grzesick, [Kommentierung zu Art. 20 Abschnitt] VII. Art. 20 und die allgemeine Rechts­staatlich­keit, in: Theodor Maunz / Günter Dürig et al., Grundgesetz. Kommentar, Beck: München, 1958 ff., hier: 48. Lfg., 2006 [Lose­blatt­sammlung ohne durchgehende Paginierung; Umfang dieses Abschnittes: 62 Seiten], S. 21, RN 37: "die materielle Rechtsstaatlichkeit [bezeichnet] solche Bestimmungen [...], die dem Staat bei dem Gebrauch seiner Gewalt nicht organisatorisch und verfahrens­rechtlich beschränken, sondern darüber hinaus [...] inhaltliche Bindungen der Staatsgewalt aufstellen".
  17. Wikipedia: Formeller und materieller Rechtsstaat
  18. "Lächerlicher Wahnsinn", Weltwoche am 15. Juni 2011 (Interview mit Kachelmann)
  19. RA Spormann: Die Untersuchungshaft zur Erzwingung von Geständnissen - eine Kritik
  20. Vgl. Willkür = u. a. "die allgemein geltenden [...] Gesetze [...] missachtendes [...] Verhalten." (Duden - Deutsches Universalwörterbuch, Mannheim, 5. Aufl. 2003 [CD-ROM], s.v. Willkür).
  21. Justizunrecht: Terror
  22. Justizunrecht: Verhaftung
  23. Justizunrecht: Polizeigewalt
  24. Petition von Gisela Müller; Ziel: Strafbarkeit der Richter wegen Rechtsbeugung wiederherstellen und in den Rechts­mittel­instanzen reine Bürgergerichte (Geschworenen­gerichte[wp]) als unabhängige und wirksame Kontrolle der Berufsrichter einführen
  25. SWR Film im Ersten - Unter Anklage: Der Fall Harry Wörz
  26. Vera Stein Diagnose "unzurechnungs­fähig". Sie entkam dem Räderwerk der Psychiatrie[wp] und kämpfte um ihr Recht bis zum Europäischen Gerichtshof - mit Erfolg!
  27. Norbert Bolz: Diskurs über die Ungleichheit, 2009, S. 19
  28. Denis Fengler: Persönlicher Angriff: Linksextreme wollen vor Haus von G-20-Richter ziehen, Die Welt am 19. Dezember 2019
  29. Hadmut Danisch: Terror gegen den Staat, Ansichten eines Informatikers am 19. Dezember 2019
  30. 30,0 30,1 Pdf-icon-intern.svg Methoden der Manipulation - Elias Erdmann, 1995/2009 (72 Seiten), S. 39/40
  31. Frauenquote: Mannomann - Die Frauenquote ist ein Menschenrechtsverstoß, Zeit Online am 28. Dezember 2014
  32. Lucas Schoppe: Was ist denn nun eigentlich ein "Masku"?, Man Tau am 30. Dezember 2014
  33. WGvdL-Forum: Den Rechtstaat gibt es nicht und hat ihn nie gegeben, Rainer am 1. Februar 2016 - 23:49 Uhr
  34. Hans Schueler: Das Richterprivileg: Wie die Bundesrepublik NS-Verbrecher in den Justizapparat übernahm, Die Zeit 29/1990
  35. Die Kollegialität unter den Richtern verhindert regelmäßig nachteilige Folgen, wenn Richter im Zuge eines Verfahrens Gesetze missachten oder bei einer Entscheidung Recht falsch anwenden. Sie ziehen sich bei jedweder Kritik auf ihre richterliche Unabhängigkeit zurück.
  36. § 172 Strafprozessordnung
  37. Justiz: Berufsbedingt überheblich, Zeit Online am 27. Juni 2013 (Eine Klasse von Staatsbediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter. Damit schaden sie der Justiz.)
  38. Leitlinien des Deutschen Richterbundes
  39. Vertrauen in die deutsche Justiz, de.statista.com
  40. Gisela Mueller Kachelmanns Frisur und andere Feinheiten des Strafrechts - Mein Faktencheck zu "Hart aber fair“ vom 20.04.2015
  41. 41,0 41,1 Kommentar: Zurück zum Rechtsstaat, Der blaue Brief am 17. Oktober 2013 (Eltern und Kinder müssen "Zumutungen ertragen")
  42. Zum Begriff Schweinesystem, 20. Februar 2015 von Rechtsanwalt Oliver Marson
  43. Rotz und Rechtsstaat, Romans Roter Mann am 19. Juli 2011 (broken) - Ein größeres Zitat der verschwundenen Seite findet sich auf FemokratieBlog: Femokratie News 201-2011, 20. Juli 2011
  44. Roberto De Lapuente: Mannhafter Feminismus, Ad Sinistram am 2. Juni 2011
  45. Gegenwartsunfähig, rechtsstaatsfeindlich: Der Feminismus hat fertig, Der Freitag - Schwarzbarts BordLog am 16. Juli 2011
  46. Medienelite: Temporär hassen und langfristig dagegen sein, Nadine Lantzsch am 6. Juli 2011
  47. Vergewaltigung ist mit Objektivität nicht beizukommen, Nadine Lantzsch am 2. Juni 2011
  48. Einige Gedanken zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, Antje Schrupp am 15. Juli 2011
  49. Andreas Zielcke: Sexualanklagen und Geschlechterdiskurs: Harter Schlag ins Leere, Süddeutsche Zeitung am 13. Juli 2011
  50. Alltag: Im Zweifel für die Fäkaldebatte, Der Freitag am 20. Juli 2011
  51. Wer auch immer der Täter ist, Autonomes Lesbenreferat Marburg am 1. Dezember 2014
  52. MANNdat-Forum: Sich in einem links-feministischen Kontext an einem solchen Punkt auf einen Rechtsstaat zu berufen ..., maddes8cht am 18. Dezember 2014 - 11:34 Uhr
  53. Institut Gütekriterien wissenschaftlicher Gutachten (Archiv)
  54. familiengutachten.info - Startseite
  55. Art. 20 Grundgesetz
  56. Userfragen zu Familien-Gutachten: "Aufs Tiefste gedemütigt"
  57. § 160 ZPO - Inhalt des Protokolls
  58. Quelle Befreiungsbewegung für Männer, Beitrag "Ignoranz, Mitleidslosigkeit, Hass", S. 156
  59. Familiengerichte - Fachserie 10 Reihe 2.2 - 2011
  60. Henning Lindhoff: Uli Hoeneß: Von hinten in die Beine, ef-magazin am 11. März 2014 (Die Besteuerung des Nichts)
  61. David Dürr: Korruption: Gekaufte Richter im Fall Hoeneß!, ef-magazin am 19. März 2014 (Unauffällige aber regelmäßige Teilbeträge)
  62. MANNdat-Forum: Lasst die Kachelmanns dieser Welt nicht entkommen, tom006 am 13. November 2014 - 00:01 Uhr
  63. Justizministerkonferenz: Wann ist eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung?, FAZ am 6. November 2014
  64. Strafrechtsreform soll kommen: Vergewaltigungsopfer sollen besser geschützt werden, Stuttgarter Zeitung am 6. November 2014
  65. MANNdat-Forum: Lasst die Kachelmanns dieser Welt nicht entkommen, HansG am 14. November 2014 - 02:30 Uhr
  66. Thomas Fischer: Strafrecht: NEIN heißt NEIN heißt NEIN, Zeit Online am 9. Oktober 2014 (Was schief läuft bei der neuen Debatte über die Strafbarkeit von Vergewaltigungen.) (Wenn weder Gewalt noch Drohung mit Gewalt vorliegen, sieht das Gesetz seit 1997 eine Tatvariante vor, in der das Opfer dem Täters "schutzlos ausgeliefert" ist und schon aus Angst vor Gewalt keine Gegenwehr leistet. Es wäre absurd, die Strafbarkeit eines Täters davon abhängig zu machen, ob das Opfer sich (vergeblich) wehrt. Voraussetzung ist aber, dass der Täter die Lage des Opfers und dessen Angst erkennt und bewusst ausnutzt. Denn ein "Zwang", den der angeblich Zwingende gar nicht erkennt, kann nach dem Schuldprinzip unserer Verfassung nicht strafbar sein.) (Wer die Rechtspraxis der letzten 15 Jahre in Deutschland betrachtet, kann nicht auf den Gedanken kommen, sexuell motivierte Zwangs­handlungen würden nicht genügend verfolgt oder bestraft. Niemals zuvor hat es eine solche Verfolgungsdichte und ein so hohes Strafniveau gegeben. - Auch vor Einfügung der Variante "Ausnutzen von Schutzlosigkeit" 1997/1998 wurde schon behauptet, es bestehe eine entsprechende "Schutzlücke" von vielen Zehntausend Taten pro Jahr. Nachdem die Variante ins Gesetz aufgenommen war, gab es - bis heute - nur recht wenige Fälle; fast alle hätte man auch als "konkludente Drohung" erfassen können. Das deckt sich mit anderen Erfahrungen: Bis 1997 wurde die Vergewaltigung von Ehepartnern (zu Unrecht) nicht als "Vergewaltigung", sondern nur als (einfache) Nötigung[wp] bestraft. Damals wurde behauptet, Millionen tatsächlicher Vergewaltigungen würden verschleiert. Aber in den Statistiken ist nach 1997 weder ein Rückgang der (einfachen) Nötigungen noch ein Anstieg der Vergewaltigungen zu verzeichnen.) (Es wird nun (wieder) postuliert: Ein bloßes Nein muss reichen. Das mag eine gute Parole sein, greift aber zu kurz. Die entscheidende Frage ist nicht das Nein, sondern: Wie kann Person A, wenn Person B Nein sagt, darüber hinweg zu ihrem Ziel kommen? Denn B muss sich ja nur dann fügen, wenn sie "gezwungen" (genötigt) wird. Wie stellt A das an? Was muss sie tun, um Person B zu etwas zu bringen, was diese nicht will? Das "bloße Nein" zeigt den entgegen­stehenden Willen - aber nicht mehr, vor allem keine "Nötigungs­handlung". Oder werden 20 Millionen Deutsche allmorgendlich in strafbarer Weise genötigt, zur Arbeit zu gehen, auch wenn sie keine Lust haben?) (Unsere Verfassung verlangt, dass ein Verhalten, das wir als Verbrechen ansehen wollen, auch gesetzlich bestimmt ist. Strafbar darf nur sein, was die Bürger als "Tat" erkennen und unterlassen können: Der Staat muss ihnen die Möglichkeit lassen, sich nicht strafbar zu machen.)
  67. Wie wir unsere Zivilisation systematisch selbst zerstören, Jürgen-Fritz-Blog am 29. Dezember 2018 (Brutale Gewaltverbrechen, die uns schockieren, traurig und wütend zugleich machen, beschäftigen uns die letzten zwei Jahre immer häufiger. Verbrechen, die wir so oftmals kaum kannten. Doch was passiert hier eigentlich? Und vor allem, wo entwickelt sich unsere Gesellschaft hin? Eine Tiefenanalyse.)
  68. 68,0 68,1 68,2 68,3 Ayhan Demirci: Sogar Supermärkte verwüstet - Bandenhorror: Kölner Polizei muss Stadtteil sichern, Kölner Express am 16. Januar 2020
  69. Hadmut Danisch: "Kill Me Today, Tomorrow I'm Sick!", Ansichten eines Informatikers am 15. Januar 2020 (Ein Film über institutionalisierte Korruption.)
  70. 70,0 70,1 Hadmut Danisch: Das Zusammenleben täglich neu aushandeln: Feindliche Übernahme, Ansichten eines Informatikers am 16. Januar 2020
  71. WGvdL-Forum: Merk-sätze, Kalle Wirsch am 8. August 2013 - 08:28 Uhr
  72. Alexander Fritsch: Die DDR hat gewonnen: Die Politisierung des Rechtsstaats - Teil 2, Reitschuster am 2. Dezember 2020
  73. Hadmut Danisch: Die Grundannahme des Rechtsstaates beseitigt, Ansichten eines Informatikers am 5. August 2018
  74. Hadmut Danisch: "Polizei und Justiz haben in Berlin keine abschreckende Wirkung mehr", Ansichten eines Informatikers am 9. Januar 2019
  75. Hadmut Danisch: Sharjah: Das Polizeimuseum, Ansichten eines Informatikers am 15. Dezember 2015 (Hadmut Danisch im Polizeimuseum von Sharjah: "Heieiei, sag ich, Maschinengewehre seien schon heftig, aber eine Panzerfaust als Polizeiausstattung hab ich noch nie gesehen. Er lacht. Nee, sie würden natürlich nicht mit der Panzerfaust in der Stadt rumballern. Das bräuchten die Kollegen von der Wasserpolizei, um Boote zu stoppen, wenn's gar nicht anders geht. Die spielen damit Schiffe versenken. Wer ihnen dumm kommt, dem machen sie ein Loch ins Boot, um die Verhandlungs­positionen und Macht­verhältnisse zu klären. - Sie jagen Drogendealer. Auf einem Tisch ist sowas wie eine Seeschlacht nachgestellt, wie sie ihren größten Drogen­schmuggler dingfest machten. (Oder versenkten?) Es würden halt in ihrer Nachbarschaft, Pakistan und so, sehr viele Drogen hergestellt und mit Booten, auch iranischen, eingeschleust. Da bräuchten sie schon kräftigere Waffen. - Ach, so schlimm? - Ja, meint er, zwischen­zeitlich sei's richtig schlimm gewesen. Ein richtiges Problem. Dann haben sie sich mal drum gekümmert und aufgeräumt, seither haben sie es unter Kontrolle. Die Panzerfaust steht jetzt im Museum, aber vermutlich haben sie noch mehr davon.)
  76. Hadmut Danisch: Luisa, das Klima und das Bundesverfassungsgericht: Die erste Farce des Jahres 2020, Ansichten eines Informatikers am 15. Januar 2020
  77. Hadmut Danisch: Der Zusammenbruch des Juristischen, Ansichten eines Informatikers am 17. Januar 2020
  78. Berichterstattung über Bundesgerichtshof (BGH) kritsiert "Saustall Justiz": Presserat rügt "Bild"
  79. Siegener Zeitung: Urteil mit ordentlich "Geschmäckle“ Verfahren gegen Richter eingestellt
  80. Siegener Zeitung: Verdacht der Rechtsbeugung - Strafanzeige gegen Richter
  81. Schwäbisches Tagblatt.de 16.12.2014: Wildpinkeln-im-Schlossgarten
  82. BILD: Wildpinkeln im Schlossgarten: Bußgeld
  83. Bonner Generalanzeiger: Wildpinkeln-im-Schlossgarten
  84. Zitiert von Papst Benedikt XVI.[wp] im Deutschen Bundestag: Politische Rede: Wie Papst Benedikt XVI. den Bundestag überlistete, Die Welt am 22. September 2011
  85. Roland Woldag: Parteien: Misteln im Baum der Sozialordnung, ef-magazin am 31. August 2011
  86. Alexander Glück: Die Gemeinsame Erklärung 2018: Es geht um Selbstverständlichkeiten, Epoch Times am 16. April 2018 (Das Recht steht nicht unter der Politik, sondern über ihr. Die Exekutive ist nicht beauftragt, nach Guts­herren­art zu regieren, sondern, die bestehende Rechts­ordnung zu schützen. Das ist einer der Gründe, den Politik­wissen­schaftler Alexander Glück zur Verteidigung der "Gemeinsamen Erklärung 2018" angibt.)

Querverweise

Netzverweise